Verzögerung in den Landkreisen - Brandenburg hat Probleme mit dem Meldesystem für die Impfpflicht

Mi 16.03.22 | 16:52 Uhr
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Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl durch einen Flur. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Seit Mittwoch müssen Einrichtungen der Pflegebranche ihre ungeimpften Mitarbeiter den Behörden melden. Einigen Landkreisen Brandenburgs aber bereiten vor allem die Datenschutzanforderungen Probleme. Das hat Folgen für den Meldestart.

Zum Start der Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich hapert es in Brandenburg beim elektronischen Meldesystem für die Einrichtungen.

In einigen Landkreisen gebe es noch Probleme bei der Installation des einheitlichen Systems und Fragen zum Datenschutz, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Mittwoch. Daher sei für Freitag ein klärendes Gespräch mit den Kommunen vorgesehen. Dann sollen die Meldeportale Schritt für Schritt starten. Über sie sollen die Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeiter binnen zwei Wochen den Gesundheitsämtern melden.

Unklarheit über Stand der Installation in den Landkreisen

In wie vielen Landkreisen und kreisfreien Städten das System noch nicht installiert ist, sagte der Sprecher nicht.

In den Landkreisen Uckermark, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin laufe das Meldeportal aber bereits. Die Stadt Cottbus teilte dagegen mit, dass das Portal "aus datenschutzrechtlichen und technischen Gründen noch nicht zur Verfügung" stehe. Meldungen der Einrichtungen zu ungeimpften Mitarbeitern seien daher in Cottbus noch nicht erforderlich. Dagegen erklärte Hesse, die Einrichtungen seien nach dem Gesetz jetzt zu den Meldungen verpflichtet, die auch auf anderem Wege erfolgen könnten.

Nach den Meldungen sollen die Ämter den Betroffenen noch eine Frist für eine Impfung innerhalb von drei Wochen setzen. Erfolgt keine Impfung, gibt es eine zweite Mahnung und Angebote zur Beratung. Ein Arbeits- oder Betretungsverbot könnte dann ab Mai greifen. In Fällen, in denen die Versorgungssicherheit in einer Region gefährdet wäre, gelten etwas längere Fristen, damit die Einrichtungen etwa noch geimpfte Mitarbeiter einstellen können. Die Umsetzung der Impfpflicht sei für die Gesundheitsämter neben der Corona-Pandemie und den Ukraine-Flüchtlingen eine große Herausforderung, sagte Hesse.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.03.2022, 15:00 Uhr

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17 Kommentare

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  1. 17.

    "Brandenburg hat Probleme mit dem Meldesystem für die Impfpflicht"

    Warum? Schon wieder Papierstau im Faxgerät?
    Wir sind so modern und innovativ aufgestellt.....

  2. 16.

    Die aktuellen Corona-Vakzine! Von "Impfungen" im Allgemeinen, welche eine sterile Immunität für den Träger und sein Umfeld schaffen, war nie die Rede!

  3. 15.

    Der deutsche Behördenapparat ist jetzt schon überfordertt, mit ein paar 10.000 Daten.
    Und dann will man künftig eine Impfflicht für Mann und Maus, ohne Impfregister, als für 70 Mio. Bürger?

  4. 14.

    Wenn Sie anfangen, über Probleme zu berichten, ziehen Sie sich warm an. Da gibt es so viele, das Sie bald den Überblick verlieren könnten.

  5. 13.

    Um es nochmals zu erklären.
    Eine Impfung schützt nicht vor einer Erkrankung bzw.weitergabe.
    Eine Impfung,soll helfen,das die Symtome nicht Auftreten bzw.Abgeschwächt auftreten.
    Beispiele aus meinem privaten Umfeld gibt es genug.
    Alle waren sogar geboostert.
    Was schützt ist immernoch die Einhaltung von Schutz und Hygeniebestimmungen.

  6. 12.

    Aktuell ist 2 mal geimpft (oder genesen plus 1 mal geimpft) noch vollständig. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, was übermorgen verabschiedet werden soll, sieht vor, dass das noch bis 30.09. gilt, ab 01.10. dann 3-fach (also 3 mal geimpft oder 2 mal und ein mal erkrankt). Was ist eigentlich mit 2 mal erkrankt und 1 mal geimpft? Oder 4 mal geimpft und trotzdem erkrankt? Oder 3 mal geimpft und 3 mal erkrankt? So geschehen...auch wenns keiner hören mag...

  7. 11.

    Besagt "Impfpflicht" 2x impfen oder ist der Booster ( bei 2. Impfung vor mehr als 6 Monaten) mit inbegriffen? Das finde ich leider nirgends. Also komme ich der Impfpflicht nach, wenn ich letztes Jahr April das zweite Mal geimpft wurde und keinen Booster habe?

  8. 10.

    Wäre es nicht sinnvoll eine Stelle für das ganze Bundesland zu bestimmen? Das mit den Landkreisen ist doch Wahnsinn.

  9. 9.

    Logisch denkende Menschen haben vor diesem Chaos gewarnt. Im Angesicht eines drohenden Weltkrieges und anderer Probleme auf eine Impfpflicht zu bestehen, ist ignorant.

  10. 7.

    Selbst das RKI hat sich jetzt vom Fremdschutz verabschiedet, können Sie alles auf deren Homepage nachlesen.

  11. 6.

    Traurig ist vorallem. dass jetzt der Anschein erweckt wird als wenn wirklich ein Interesse an dem Impfgesetz besteht.
    Dem ist aber nicht so, weil die finanziellen Interessen viel größer sind es zu verschleppen.

  12. 5.

    Das stimmt so nicht und das wissen Sie vermutlich auch...

  13. 4.

    Gibt's dazu, dass Impfungen nicht helfen, entsprechende objektive Nachweise? Ansonsten kann ich mit Ihrem Kommentar leider nichts anfangen.

  14. 3.

    Es ist einfach nur noch peinlich. Seit Monaten labern die Verantwortlichen und die Politik über die Impfpflicht und wie sie das um- und durchzusetzen wollen. Nun ist es soweit, da stellen wir fest, dass es Datenschutzprobleme gibt. Wenn das Ganze nicht so traurig wäre, könnte man eigentlich darüber lachen. Schlimm ist nur, dass an der Maßnahme Impfung sehr viele, hochbezahlte Leute mitgewirkt haben, arbeiten kann man das ja wohl nicht nennen.

  15. 2.

    Was für ein Chaos hat die Politik geschaffen. Über Ostern waren erstmal alle in den Urlaub und dann ist bald wieder Weihnachten und Corona ist weg.

  16. 1.

    Die aktuellen Impfstoffe schützen unter der Variante Omikron weder gut vor Ansteckung noch vor Weitergabe. Damit kann eine einrichtungsbezogene Impfpflicht genauso wenig wie eine allgemeine Impfpflicht legitimiert werden. Es fehlt schlicht jegliche Evidenz als Grundlage für diesen Schritt.

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