Mehr Ausnahmen für Familien - Senat will wechselseitige Kinderbetreuung ermöglichen

Damit weniger Kita- und Grunschulkinder in die Notbetreuung müssen, hat der Berliner Senat die Kontaktbeschränkungen für Familien gelockert. Demnach dürfen sich zwei Familien zusammenschließen und ihre Kinder gegenseitig betreuen.
Der Berliner Senat hat sich auf mehr Ausnahmen bei den strikten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Demnach sollen sie lebensnäher ausgestaltet werden und wechselseitige Kinderbetreuung von zwei Haushalten ermöglicht werden. Vor allem sollen damit Kitas und Grundschulen entlastet werden, um eine Alternative zur Notbetreuung anbieten zu können, sagte Finanzminister Matthias Kollatz (SPD)am Dienstag nach der Senatssitzung. "Wichtig ist, es geht um zwei Familen, die einen festen Verbund darstellen", so Kollatz.
Seit Sonntag sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt.
Nunmehr soll die Regel dahingehend geändert werden, dass Kinder unter zwölf Jahren aus maximal zwei Hausständen wechselseitig von den Erwachsenen betreut werden können.
Senat einigt sich auf 15-km-Radius
Der Berliner Senat hat sich am Dienstag auch darauf geeinigt, dass Berlinerinnen und Berliner sich von der Stadtgrenze künftig nur noch 15 Kilometer entfernen dürfen, wenn die 7-Tage-Inzidenz wieder auf einen Wert über 200 steigt. In Brandenburg und anderen Bundesländern gilt die neue Regel schon.
Sendung: Abendschau, 12.01.2021, 19:30 Uhr