Berlin - Diese Corona-Lockerungen gelten seit 3. Juli
Aufgehobene Kontaktbeschränkungen und gelockerte Maskenpflicht: Am Samstag sind zahlreiche Änderungen bei den Berliner Corona-Regeln in Kraft getreten.
Ende Juni hat der Berliner Senat eine Änderung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Seit Samstag (3. Juli) gelten nun folgende Lockerungen:
Die Kontaktbeschränkungen im Freien werden aufgehoben. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin: Maximal zehn Personen aus fünf Haushalten. Darüber hinaus wird auch die Dokumentationspflicht der Anwesenden aufgehoben.
Universitäten öffnen wieder
Auch Veranstaltungen im Freien können nun einfacher stattfinden. Ab 3. Juli sind 2.000 Teilnehmer erlaubt, in geschlossenen Räumen maximal 500. Private Veranstaltungen können mit bis zu 100 Gästen durchgeführt werden.
Zu Kino- oder Theaterveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen allerdings bis zu 1.000 Besucher kommen, sofern die Veranstaltungsräume maschinell belüftet werden. Die generelle Testpflicht für Veranstaltungen im Freien - auch Sportveranstaltungen - gilt erst bei mehr als 500 Teilnehmern.
Weitere Lockerungen gibt es auch im Berich der Maskenpflicht. So müssen Besucher von Fitness- oder Tanzstudios ab Samstag nur noch eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Das gleiche gilt für Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Fahrschulen oder Jugendkunstschulen.
Im Einzelhandel hingegen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Ab Samstag dürfen auch Hochschulen wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Sendung: Inforadio, 03.07.2021, 11 Uhr