Corona-Maßnahmen - 3G-Regel gilt in Zügen in Berlin und Brandenburg bis Ende März

In Züge dürfen Fahrgäste in manchen Bundesländern wieder ohne 3G-Nachweis einsteigen. Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Allerdings wollen Berlin und Brandenburg an der 3G-Regel noch bis Ende März festhalten.
Fahrgäste der Deutschen Bahn und des ÖPNV müssen sich in Berlin und Brandenburg noch bis Ende März an die 3G-Regel halten. Die Regierungen beider Länder hatten in den vergangenen Tagen die Fortsetzung dieser Corona-Regel beschlossen.
Die Bundesregierung hatte durch ihren Beschluss der neuen Infektionsschutzverordnung am Freitag den Weg für weitreichende Lockerungen geltender Corona-Maßnahmen frei gemacht. Die Deutsche Bahn kündigte daraufhin an, die 3G-Regel aufzuheben. Je nach Bundesland können Fahrgäste wieder ohne Impfzertifikat oder Genesenen- oder Testnachweis einsteigen.
Berlin und Brandenburg haben Maßnahmen bis Ende März verlängert
Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist dabei weiter Pflicht. In den Bordbistros der Züge bleibt die 3G-Regel zudem bundesweit bestehen. In Berlin und Brandenburg haben sich die Landesregierungen bereits darauf verständigt, die Maskenpflicht ebenfalls im öffentlichen Nahverkehr beizubehalten.
Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie werden in Berlin bis zum 31. März, in Brandenburg bis zum 2. April verlängert. Ab 1. bzw. 3. April sollen dann nur noch wenige, sogenannte "Basis"-Schutzmaßnahmen, gelten. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Für bestimmte Bereiche soll auch eine Testpflicht fortbestehen, etwa an Schulen.
Sendung: Inforadio, 19.09.2022, 14:24 Uhr