Gerichtsurteil in Berlin - Muslimin darf keinen Gesichtsschleier beim Autofahren tragen

Eine Frau wollte beim Autofahren ihr Gesicht mit einem Niqab verhüllen, die Straßenverkehrsverordnung aber verbietet das. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Klägerin keine Ausnahmegenehmigung erhält.
Eine Muslimin in Berlin erhält keine Ausnahmegenehmigung dafür, mit Gesichtsschleier Auto zu fahren. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde habe die der 33-Jährigen zu Recht verwehrt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Montag. Wer Auto fahre, müsse erkennbar sein, begründeten die Richter unter anderem.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frau beruft sich in Niqab-Klage auf religiöse Überzeugungen
Die 33-Jährige berief sich vor Gericht auf ihre religiöse Überzeugung und wollte eine Erlaubnis für das Tragen eines Niqab erreichen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Die Mutter von drei Kindern sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Sie wolle selbst entscheiden, wer etwas von ihr zu sehen bekomme, argumentiert die Deutsche unter anderem. Sie ist nach eigenen Angaben 2016 zum muslimischen Glauben konvertiert.
Das Gericht argumentierte: Eine Ausnahmegenehmigung könne die Klägerin auch mit Blick auf ihre grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit nicht beanspruchen. Das Verhüllungsverbot gewährleiste, dass Rechtsverstöße im Straßenverkehr effektiv verfolgt werden können beispielsweise bei automatisierten Verkehrskontrollen. Außerdem würden sich Autofahrer, die damit rechnen müssten, bei Regelverstößen herangezogen zu werden, sich eher verkehrsgerecht verhalten, als nicht ermittelbare Autofahrer.
Ein anderes Mittel, die Klägerin eindeutig zu identifizieren, stehe nicht zur Verfügung - beispielsweise ein Fahrtenbuch oder ein individueller QR-Code, der auf der Niqab aufgedruckt sei. In Saudi-Arabien wiederum, wo das Frauen das Autofahren erst 2018 erlaubt wurde, dürfen Frauen beim Fahren einen Niqab tragen.
Andere Gerichte lehnten ähnliche Klagen ab
Der Straßenverkehrsordnung zufolge dürfen Menschen, die ein Kraftfahrzeug lenken, bei der Fahrt ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Sie müssen erkennbar sein und bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.
Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zuletzt im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist. Nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung ist in Berlin bislang keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 27.01.2025, 16:20 Uhr
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