Zugriff auf Patientendaten - 45 Prozent weniger Todesfälle: Barmer schlägt neue Impfstrategie vor

Mi 27.01.21 | 18:39 Uhr
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Pflegekräfte stehen vor dem Impfzentrum Arena in Berlin Treptow in einer langen Schlange für die Impfung gegen das Corona-Virus an. (Quelle: dpa/Kay Nietfeld)
Bild: dpa/Kay Nietfeld

Um Risikogrup­pen schneller zu impfen und damit schwere Verläufe und Todesfälle zu verhindern, schlägt die Krankenkasse Barmer ein Impfmodell vor, das auf Versichertendaten zugreifen kann. Impfexperten und Datenschutzbeauftragte zweifeln an der Umsetzung. Von Efthymis Angeloudis

Die Krankenkasse Barmer schlägt vor, Daten von Versicherten zu nutzen, um Menschen mit Vorerkrankungen schneller zu impfen. Auf diese Weise sollen schwere Verläufe von Covid-19 verhindert und die Intensivstationen entlastet werden. Deutschlands zweitgrößte Krankenkasse hofft, dass die Zahl der Sterbefälle dadurch deutlich gesenkt werden kann - und zwar um bis zu 45 Prozent.

Um so eine Regelung zu ermöglichen, müsste der Gesetzgeber erst eine entsprechende Rechtsordnung schaffen, sagte Uwe Repschläger, Leiter des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (Bifg), rbb|24. "Die Voraussetzungen dazu müssten aber erst geschaffen werden. Das heißt, es müsste den Krankenkassen erlaubt werden, die Daten der Versicherten entsprechend auszuwerten", sagte er.

Stiko: Verlockend aber zweifelhaft

"Eine verlockende Idee", findet Martin Terhardt, Mitglied der Ständigen Impfkomission des RKI (Stiko). Allerdings setze das voraus, dass die Diagnose-Daten inklusive ihrer Einordnung in Schweregrade wirklich vollständig und korrekt seien. "Da habe ich doch leichte Zweifel", sagte Terhardt am Mittwoch rbb|24. Außerdem müssten alle Krankenkassen mittels gesetzlicher Grundlage dazu ermächtigt werden und privat Versicherte blieben außen vor.

Nach älteren Menschen und Beschäftigten im Gesundheitswesen sollen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) bei Impfungen gegen Covid-19 besonders Menschen aus sogenannten Risikogruppen bevorzugt werden. Dabei sieht die Impfverordnung der Bundesregierung vor, dass Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf mit dem Coronavirus besteht, ein ärztliches Zeugnis über ihre Erkrankung vorweisen müssen.

Dies könnte aber einen, dank stockender Impfliegerungen, bereits schleppenden Prozess deutlich verlangsamen. "Deswegen wäre der zuverlässigere Weg, über die Krankenkassen beziehungsweise die zuständigen Landesbehörden einzuladen", so Repschläger weiter.

Impfverordnung sieht keine Beteiligung der Krankenkassen vor

Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht jedoch momentan keine Beteiligung der Krankenkassen vor. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und das Gesundheitsministerium Brandenburgs erhalten somit keine Daten von den Krankenkassen. Stattdessen verweist ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums darauf, dass in Brandenburg nur Personen im Alter von 80 Jahren und älter, Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das Personal in der ambulanten Altenpflege geimpft werden können. Alles andere sei aufgrund der unzureichenden Impfstoffmengen momentan nicht möglich.

Wie das Gesundheitsministerium Brandenburgs rbb|24 mitteilte werden momentan nur Personen im Alter von 80 Jahren und älter, Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das Personal in der ambulanten Altenpflege und den medizinischen Einrichtungen geimpft.
Wie das Gesundheitsministerium Brandenburgs rbb|24 mitteilte werden momentan nur Personen im Alter von 80 Jahren und älter, Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das Personal in der ambulanten Altenpflege und den medizinischen Einrichtungen geimpft.

Datenschutzbeauftragter: Es gibt auch andere Möglichkeiten

Ob der Zugriff auf die Daten von Versicherten notwendig ist, bezweifelt auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI). "Der BfDI hat bereits darauf hingewiesen, dass beispielsweise die Gruppe der aus Altersgründen vorrangig zu impfenden Personen über die kommunalen Melderegister abgerufen werden können", sagte ein Sprecher des Bundesbeauftragten am Mittwoch rbb|24. Hierzu gäbe es rechtlich mehrere Möglichkeiten, die auch ein weitgehend unbürokratisches Einladungsmanagement ermöglichen würden.

Die Landesgesundheitsministerium könnten sich beispielsweise die Daten der aus Altersgründen vorrangig zu impfenden Personen zentral aus den Melderegistern der Kommunen beschaffen und an die für die Einladung zuständigen Stellen weitergeben.

Bei Risikopatienten könne eine Priorität außerdem durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes nachgewiesen werden. Die Coronavirus-Impfverordnung sehe auch vor, dass dieses Attest telefonisch angefordert und per Post übermittelt werden könne. "Die betroffenen Personen mit Vorerkrankungen müssen also noch nicht einmal persönlich zum Arzt", so der Sprecher. "Es ist also bereits sehr viel zu Beschleunigung des Verfahrens beschlossen worden."

Mit neuem Impfmodell könnte es doppelt so schnell gehen

Wichtige Fragen für die Corona-Impfstrategie sind: Welchen Personengruppen droht ein schlechter Krankheitsverlauf, wer steckt potentiell andere an, wer hat ein hohes Risiko einer Infektion und wo wäre es kritisch, wenn Menschen krankheitsbedingt ausfallen würden? Aus diesem Grund hat die Stiko 18 Erkrankungen identifiziert (Liste unten), bei denen das Risiko für einen schweren Corona-Verlauf besonders groß ist. Das betrifft nach Schätzungen der Barmer 10 bis 15 Millionen Menschen – allerdings, ohne dass eine Priorisierung innerhalb dieser Gruppe feststeht [tagesspiegel]. Die Impfung besonders gefährdeter Personen könnte also lange dauern. "Daher schlagen wir eine Verfeinerung des Modells vor", sagt Repschläger.

Mit dem Modell von Barmer könnte es doppelt so schnell gehen, Menschen mit Vorerkrankungen zu impfen und damit zu schützen. "Wir haben überprüft, wer im Jahr 2019 welche Vorerkrankung hatte und wer 2020 an Corona erkrankt ist." In einem zweiten Schritt habe sich Barmer darauf konzentriert, bei wem die Erkrankung einen schweren Verlauf hatte, also wer im Krankenhaus behandelt wurde oder sogar letztendlich verstorben sei.

bifg: Nach 100 Tagen 90 Prozent weniger Todesfälle

"Mit der Auswertung haben wir 66 Erkrankungen identifiziert, die eine Relevanz auf den Covid-19- Verlauf haben", sagt der Leiter des bifg. Dazu zählen beispielsweise Trisomien, degenerative Hirnerkrankungen, Lungenmetastasen, Hämatologische Neubildungen, psychische Erkrankungen sowie Nierenversagen und HIV/Aids. "So könnten 45 Prozent der Sterbefälle in den ersten Wochen vermieden werden", erklärt Repschläger. Bereits nach 100 Tagen der alternativen Impfstrategie geht das bifg von einer Reduktion von etwa 90 Prozent der Todesfälle aus. Bei der Priorisie­rung der derzeitigen Impfverordnung läge dieser Wert bei 73 Prozent.

"Das ist aus meiner Sicht Zahlenspielerei", erwidert Terhardt, "die außerdem von vielen Details der Umsetzung abhängig ist." Die Sterberatenreduzierungsrate sei bereits jetzt durch die Impfung der altersbedingten Risikogruppen deutlich höher. Die Priorisierung der Stiko setze bereits klare Regeln, die sich je nach aktualisierter Datenlage auch noch verändern könnten.

Die Barmer jedoch besteht darauf, dass mit dem neuen Impfplan auch Krankenhäuser deutlich schneller entlastet werden könnten: So geht die Kasse nach etwa drei Wochen von einer Entlastung von etwa 25 Prozent aus [aerzteblatt.de]. Auch die Beatmung von Patienten könnte bereits nach zehn Impftagen um etwa 25 Prozent zurückgehen.

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26 Kommentare

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  1. 26.

    Es ist jetzt nicht meine erklärte Absicht mit ihnen eine endlose Diskussion anzufangen. Ich hatte ihnen bestätigt, dass ich ihre datenschutzrechtlichen Bedenken teile, schon aufgrund vormaliger beruflicher Tätigkeit. Einer Freischaltung stimme ich auch nicht zu. Man muss dann ganz einfach andere Wege finden.
    In jedem Fall hat die BARMER aber Recht, wenn sie darauf besteht, dass die Impfstrategie zu ändern ist und zwar aus folgenden Gründen:
    1. Im Kommentar 18 hatte ich Zahlen einer Untersuchung in BB im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage veröffentlicht, die klar belegen, dass ca. 50% der Todesfälle Patienten mit Vorerkrankungen nach RKI-Liste waren. Dem ist Rechnung zu tragen, egal ob mit Attest des Hausarztes oder sonst wie.
    2. Die Notwendigkeit der Nachweiserbringung hat die BARMER angeführt. Das das Callcentermodell in BB dem nicht entspricht hatte in #1 ausführlich geschrieben, mit Querverweis.

  2. 25.

    Ich teile Ihre Meinung auch nicht - abgesehen vom Teil zur Brandenburger Politik :).
    Natürlich geht es bei dem Artikel nicht primär um Datenschutz. Dennoch hat dieser unmittelbare Relevanz, sollte man dem Vorschlag der Barmer entsprechen. Insofern lesen Sie doch noch mal meinen Text und den sehr lesenswerden Artikel, verlinkt unter #16. Die Argumente sind ja nicht aus der Luft gegriffen.

  3. 24.

    Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Leider stehen wirtschaftliche Interessen allzu oft im Vordergrund und verdrängen die Selbstbestimmungsrechte des Bürgers immer weiter.

  4. 23.

    Es würde doch reichen, wenn die Patienten ihrer Kasse eine Zustimmung übermitteln, dass ihre Daten zum Zweck der Impfpriorisierung ausgewertet werden dürfen. Dann können Sie ihre Daten schützen und wer lieber früher geimpft ist, kann seine Gesundheitsdaten auswerten lassen. Wafum entscheidet hier immer irgendwer gesamtgesellschaftlich, ob Datenschutz wichtiger als Gesundheitsschutz ist? Diese Frage kann im Fall der Impfung ganz klar zu einer individuellen werden. Wenn ich meine Daten freigeben möchte, hat doch niemand sonst einen "Schaden". Grundrechte sollten doch - wo möglich - individuell abgewogen werden dürfen. Hier wäre das möglich.

  5. 22.

    Die selbe Barmer, die meinem Vater (Ü80) sechs Wochen nach seinem Tod (weder mit noch an Corona) ein Schreiben geschickt hat, wo der erhöhte Zusatzbeitrag angekündigt wird? Aber vom Gesundheitssenat bekam er acht Wochen nach seinem Tod die Einladung zum Impfen. Man könnte sarkastisch darüber lachen, wenn das nicht gerade als knallige Backpfeife in den Trauerbewältigungsprozess eingreifen würde.

  6. 21.

    Ihre Argumentation ist themenkonträr. Es geht vordergründig überhaupt nicht um datenschutzrechtliche Bestimmungen. Da habe ich auch meine eigene Meinung. Darum ging es in dem Beitrag nur sekundär.
    Es geht der Barmer vordergründig darum, jetzt ENDLICH die vulnerablen Gruppen zu schützen und nicht nur darüber zu schwatzen, was insbesondere in Brandenburg sehr stark ausgeprägt ist. Berlin hat über die Gesundheitssenatorin schon wieder eine Initiative gestartet, die in Brandenburg unvorstellbar wäre.
    Sie sollten sich meine Kommentare vielleicht #1 und #18 vielleicht erst durchlesen, bevor sie antworten.

  7. 20.

    Was schreiben sie denn für einen Quatsch. Gegenwärtig werden doch gar keine Termine vergeben. Erst wieder im februar. Sollen sie im Auftrag derjenigen, die das verbockt haben, hier kritische Kommentare abwürgen?

  8. 19.

    Das hoffe ich nicht. Bevor man hier wieder einmal versucht, die letzten verbleibenden Hürden des Schutzes persönlichster Daten einzureißen sollte man sich auf die Nutzung bestehender Mittel konzentrieren und den vorhandenen Rahmen erst einmal ausschöpfen. Da sind wir noch sehr sehr weit entfernt von. Wenn man sich das aktuelle Chaos anschaut kann man sich nur über diesen v.a. politischen Dilenttantismus wundern, insbesondere deshalb, weil dieser seit Monaten anhält.
    Bezüglich der Forderung der Barmer wird unserem Gesundheitsminister und Multimillionär Spahn kommt dieser Vorwand sicher recht, Gesundheitsdaten breitflächig und ohne Widerspruchmöglichkeit zu kommerzialisieren. Dies steht ja schon seit Jahren auf seiner persönlichen Agenda. Wie lange sind diese Daten noch sicher vor gierigen Händen?

  9. 18.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Barmer sich durchsetzen kann. Gegenwärtig werden die Empfehlungen nicht umgesetzt.
    Menschen Ende 60 (z.B. 69) und mehreren (!) der als kritisch eingestuften Vorerkrankungen (Liste RKI, wie z.B. COPD und Herzinsuffizienz bzw. sonstige koronare Erkrankungen) fallen durchs Raster und landen dann in der Prio-Stufe 3 (Sommer bis Herbst beim HA), falls sie bis dahin nicht in einem Sarg landen.
    Es gab vor kurzem eine parlamentarische Anfrage in BB. Der rbb hatte berichtet. "....... 633 Corona-Toten ..........Bei 305 Verstorbenen gab es sogenannte Vorerkrankungen wie Herzerkrankungen (143 Fälle), neurologische Erkrankungen (61) und Diabetes (48)."
    Es gab also bei 50% der Verstorbenen kritische Vorerkrankungen. Wieso wird das nicht beachtet und trotzdem stur nach Schema "Alter" geimpft ohne den Faktor "kritische Vorerkrankungen" zu beachten? Es gibt 70-jährige die noch am Maraton teilnehmen, aber die sind in der Prio-Stufe 2

  10. 17.

    Dann erklären Sie mal den über 80jährigen, die direkt am Montag um 8 Uhr stundenlang versucht haben durch ständige Wahlwiederholung und dadurch erst recht die Leitungen überlastet haben, das die Priorisierung geändert werden soll.

  11. 16.

    Interessant hierzu auch folgender Artikel (ich hoffe, der RBB erlaubt mir den Verweis):
    https://www.heise.de/tp/features/Der-fleissige-Herr-Spahn-Mit-Vollgas-gegen-den-Datenschutz-4556149.html

  12. 15.

    Menschenleben opfern für Datenschutz wie krank ist das denn. Geldverschwendung für mangelhafte Corona App. Deutschland digitales Entwicklungsland geht's noch peinlicher? Die Selbstbeweiräucherung unserer Politiker ist kaum noch auszuhalten, die bevorstehenden Wahlen sollten wohl durchdacht werden, wer den Wähler am besten vertritt und das transparent und ehrlich.

  13. 14.

    Netter Vorschlag.
    Nur leider hat es die Barmer bis heute nicht geschafft, mir die Coupons für FFP2-Masken (bin Ü60) zuzuschicken. Wie soll dann der Rest funktionieren?

  14. 13.

    Manchmal sind die einfachsten Lösungen die besten. Ich würde streng nach Alter impfen.

    Ich weiß, dass das medizinische Personal jetzt aufschreit, aber normalerweise erkranken sie "nur" und fallen aus, während die alten Menschen überwiegend sterben. Und die Impfung sollte vor allem Leben retten. Eine Impfung nach Alter erleichtert das Leben der Mediziner auch bedeutend, nur auf andere Art.

    Letzte Woche hatte das RKI die ersten Impfzahlen veröffentlicht. Von den ca. 1 Mio Geimpften waren mehr als die Hälfte Medizinpersonal, von den restlichen nur die Mehrheit über 80 Jahre alt. Für mich fühlt sich das grundfalsch an. Unsere Alten werden schlicht verarscht.

  15. 12.

    Es ist wie es ist, demnächst werden die 100 , 90, und 80 jährigen bei Edeka, in Krankenhäuser und vielleicht auch bei der Feuerwehr arbeiten. Denn sie sind ja schon geimpft. Wie sieht es bei unseren Senat aus ?? Sind sie vielleicht schon alle geimpft??? Gute Frage!

  16. 11.

    Ich bin chronisch krank gehören zur Info Gruppe 3.
    Bin noch keine 60. Jahre

    Ich war Gestern bei meinen Hausarzt und Fragte diesen nach dem Attest für die Impfung.
    Er teilte mir das weder die KV noch die Senatsverwaltung für Gesundheit mitgeteilt hat wie das Attest auszusehen hat und wie alt ist sein darf.
    Datenschutzgründen Diagnosen drin stehen dürfen oder nur gehört zu Gruppe drei.
    Dieses wird zu einen Chaos bei den Hausärzten führen. Die dann plötzlich auf einmal die Atteste ausstellen müssen.
    Das könnte jetzt schon bei den Routinekontrollen bei den Ärzten passieren.

  17. 10.

    Zustellung der Coupons für Ffp2 für über 60jährige klappt bisher nicht, Impfstoffbeschaffung klappt mangelhaft, Terminvergabe klappt bundesweit mangelhaft - warum soll man noch über Alternativszenarien nachdenken. Das erscheint mir inzwischen Zeitverschwendung..es kommt doch sowieso anders oder gar nicht. Auf blindwütigen Aktionismus kann man verzichten. Es bleibt Selbstdisziplin ,Geduld und vielleicht Hoffnung. Zuhause bleiben, ein schönes Konzert hören und das Gesabbel irgendwelcher anerkannter oder selbsternannter Experten, Fachleute oder Verschwörungsideologen im Fernsehen, Podcasts oder printpresse ignorieren. Irgendwann einmal kann man sich impfen lassen, man braucht nur die 10 Jahre zu warten bis man 80 ist. Für 40jährige dauert es dann eben 40 Jahre....


  18. 9.

    Wenn das so weiter geht, dann impfen die im Januar 2025 immer noch , vielleicht sind dann die 70 jährigen dran.

  19. 8.

    So ein Unsinn und vor allem, wie soll das denn gehen? Die Bundesländer wissen ja nicht mal wer Ü-80 ist, wie sollen sie denn wissen wer eine entsprechende Krankheit hat? Schon mal was von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht gehört? Im Übrigen, das zu organisieren würde bei der jetzigen Orga-Struktur Jahre dauern. Die kriegen ja nicht mal die "einfachen" Einladungen hin.

  20. 7.

    Meines Erachtens wäre wichtig, dass die Versicherten der Weitergabe ihrer Daten zustimmen müssen. Fehlt die Zustimmung - keine Datenweitergabe. ich möchte jedenfalls nicht, dass so persönliche Daten über mich in der Weltgeschichte kursieren.

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