"Infektionslage deutlich entspannt" - Brandenburg hebt letzte Corona-Regeln zum 1. März auf

Di 21.02.23 | 18:29 Uhr
Symbolbild: Zwei Mitarbeiterinnen gehen durch den Flur der Viszeralchirurgie-Station des Krankenhauses Havelhöhe. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 21.02.2023 | Diana Azzam | Bild: dpa/C. Soeder

Nach fast drei Jahren gibt es schon jetzt kaum noch Corona-Beschränkungen mehr. Zum 1. März schafft Brandenburg nun seine letzten Pandemie-Auflagen ab. Allerdings greifen dann weiterhin überregionale Regeln.

Die letzten Corona-Beschränkungen des Landes sollen in Brandenburg zum 1. März wegfallen. Das entschied das Kabinett am Dienstag. So wird die Maskenpflicht für Besucher in Räumen von Obdachlosenunterkünften und Flüchtlingseinrichtungen aufgehoben.

Auch die Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Flüchtlingseinrichtungen, psychiatrischen Krankenhäusern und Jugend- und Seniorenheimen entfällt dann.

Warnampeln in Brandenburg auf Grün

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, die bisher Lockerungen meist skeptisch sah, sah die Zeit für die Aufhebung der Landesbeschränkungen gekommen. "Wir sind gut durch die Pandemie gekommen und haben in den vergangenen drei Jahren mit unseren Schutzmaßnahmen und Impfungen viele Menschen vor schweren Krankheitsverläufen geschützt und auch vielen Menschen das Leben gerettet", sagte die Grünen-Politikerin.

"Jetzt hat sich die Infektionslage deutlich entspannt." In Brandenburg zeigten die drei Corona-Warnampeln auf Grün. "Mit einer Überlastung des Gesundheitssystems durch Corona ist derzeit nicht mehr zu rechnen."

Das Kabinett aus SPD, CDU und Grünen setzte einen Vorschlag von Nonnemacher um. Die CDU hätte sich die Abschaffung der Beschränkungen früher gewünscht.

Maskenpflicht gilt weiter in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Der Hintergrund der Lockerung in Brandenburg ist die weitgehende Abschaffung der bundesweiten Corona-Regeln. Die Bundesregierung will wegen der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März enden lassen.

Nur die Maskenpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt noch bis 7. April.

Die erste Corona-Verordnung zum Schutz vor einer Infektion in Brandenburg stammte vom 17. März 2020. Damals ging es um Beschränkungen für Geschäfte, Gaststätten und für Veranstaltungen. Eine Maskenpflicht wurde erst später eingeführt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.02.2023, 17:00 Uhr

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