15-Kilometer-Radius um Landkreise - Wohin Brandenburger aus Corona-Hotspots noch fahren dürfen

Wegen der neuen Corona-Verordnung dürfen sich viele Brandenburger nicht weiter als 15 Kilometer von ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten entfernen. Der Bewegungsspielraum im Land ist damit - je nach Wohnort - ungleich verteilt.
Seit dem 9. Januar gelten in weiten Teilen Brandenburgs Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen: Ein Radius von 15 Kilometern um die Kreise und Städte mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 darf für Sport, Ausflüge und Bewegung im Freien nicht mehr überschritten werden. Von der Regel ausgenommen sind zwingend notwendige Fahrten - etwa zur Arbeit oder zum Arzt.
Die Regelung greift, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an einem Tag in einem Landkreis überschritten wird. Dann gilt sie für mindestens fünf Tage.
Soll heißen: Wenn an einem Montag die 15-km-Regelung ausgerufen wird, gilt sie in jedem Fall bis Freitag - auch wenn dort schon davor die 7-Tage-Inzidenz wieder unter die 200er Marke gefallen sein sollte.
Der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt müssen die Überschreitung öffentlich bekanntgeben, beispielsweise auf der Internetseite des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Der Bewegungsradius gilt dann für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben, heißt es in der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg [bravors.brandenburg.de].
Aus dem 15-Kilometer-Streifen ab der Landkreisgrenze ergeben sich für Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Kreise und Städte sehr unterschiedlich große Bewegungsspielräume für Ausflüge und Sport. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, wie etwa zur Arbeit oder zum Arzt sind zwar nach dem Beschluss der Brandenburger Landesregierung weiterhin möglich. Davon abgesehen entstehen aber je nach Wohnort erhebliche Unterschiede in der Bewegungsfreiheit.

Frankfurter haben nur wenig Spielraum
Menschen in Frankfurt (Oder) dürfen, sobald die Regel greift, 15 Kilometer weit in die angrenzenden Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland fahren. Der kleine Grenzverkehr ins ebenfalls angrenzende Polen ist seit Beginn des zweiten Lockdowns zwar nicht verboten - allerdings müssten sich alle Heimkehrer für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der erlaubte Bewegungsspielraum liegt für Frankfurter bei den 147,6 Quadratkilometern der Stadtfläche, nach außen erweitert um den 15 Kilometer breiten Streifen.

Potsdamer und Einwohner von acht Landkreisen dürfen nach Berlin
Wer aber direkt hinter der Frankfurter Stadtgrenze im Landkreis Oder-Spree wohnt, hat mehr als 14 mal so viel Platz und darf sich auf 2.242 Quadratkilometern plus 15-Kilometer-Streifen bewegen. Auch nach Berlin dürfen Menschen aus Oder-Spree reisen, weil ein Großteil der Hauptstadt nicht weiter als 15 Kilometer von der westlichen Grenze des Landkreises entfernt liegt.
Die Sieben-Tage-Inzidenzen sind in den acht Landkreisen rings um Berlin unterschiedlich hoch, doch aus allen diesen Landkreisen sowie aus Potsdam dürften Menschen auch unter der verschärften Corona-Verordnung noch bis nach Berlin-Mitte reisen. Zum Beispiel Personen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald: Ihr Bewegungsspielraum für Ausflüge reicht von Cottbus bis Berlin.

Ein Bewegungsradius mit einer Ost-West-Ausdehnung von rund 100 Kilometern ergibt sich auch für die Prignitz.
Alle erlaubten Bewegungsradien sind auf Karten der "Geobasisinformation Brandenburg" anzeigbar. Dafür muss man rechts unter "Kartenebenen" ganz nach unten scrollen und den Punkt "Corona: 15-Kilometer-Grenze" auswählen. Danach sind alle Brandenburger Landkreise einzeln anwählbar.

Am Dienstag konkretisierte die Brandenburger Landesregierung die 15-km-Regelung noch an manchen Stellen. So dürfen Außenstehende auch weiterhin in Hotspot-Regionen einreisen. "Es gibt kein Einreiseverbot in Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen haben", teilte das Gesundheitsministerium mit.
Grundsätzlich dürfen demnach auch Verwandte und Freunde, die in Corona-Hotspots leben, besucht werden. Hierbei muss allerdings die Kontaktbeschränkung ein Haushalt plus eine haushaltsfremde Person eingehalten werden. In Brandenburg werden hierbei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht mitgezählt. Grundsätzlich wird aber an alle Menschen in Brandenburg appelliert, auf Besuche oder touristische Tagesausflüge in Corona-Hotspots zu verzichten, betont das Gesundheitsministerium.
