15-Kilometer-Radius um Landkreise - Wohin Brandenburger aus Corona-Hotspots noch fahren dürfen

Di 12.01.21 | 12:19 Uhr
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Eine Frau geht bei Sonnenschein bei Märkisch Buchholz (Brandenburg). (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Wegen der neuen Corona-Verordnung dürfen sich viele Brandenburger nicht weiter als 15 Kilometer von ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten entfernen. Der Bewegungsspielraum im Land ist damit - je nach Wohnort - ungleich verteilt.

Seit dem 9. Januar gelten in weiten Teilen Brandenburgs Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen: Ein Radius von 15 Kilometern um die Kreise und Städte mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 darf für Sport, Ausflüge und Bewegung im Freien nicht mehr überschritten werden. Von der Regel ausgenommen sind zwingend notwendige Fahrten - etwa zur Arbeit oder zum Arzt.

Die Regelung greift, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an einem Tag in einem Landkreis überschritten wird. Dann gilt sie für mindestens fünf Tage.

Soll heißen: Wenn an einem Montag die 15-km-Regelung ausgerufen wird, gilt sie in jedem Fall bis Freitag - auch wenn dort schon davor die 7-Tage-Inzidenz wieder unter die 200er Marke gefallen sein sollte.

Der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt müssen die Überschreitung öffentlich bekanntgeben, beispielsweise auf der Internetseite des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Der Bewegungsradius gilt dann für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben, heißt es in der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg [bravors.brandenburg.de].

Aus dem 15-Kilometer-Streifen ab der Landkreisgrenze ergeben sich für Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Kreise und Städte sehr unterschiedlich große Bewegungsspielräume für Ausflüge und Sport. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, wie etwa zur Arbeit oder zum Arzt sind zwar nach dem Beschluss der Brandenburger Landesregierung weiterhin möglich. Davon abgesehen entstehen aber je nach Wohnort erhebliche Unterschiede in der Bewegungsfreiheit.

Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, wie etwa zur Arbeit oder zum Arzt sind zwar nach dem Beschluss der Brandenburger Landesregierung weiterhin möglich. Davon abgesehen entstehen aber je nach Wohnort erhebliche Unterschiede in der Bewegungsfreiheit.
Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, wie etwa zur Arbeit oder zum Arzt sind zwar nach dem Beschluss der Brandenburger Landesregierung weiterhin möglich. Davon abgesehen entstehen aber je nach Wohnort erhebliche Unterschiede in der Bewegungsfreiheit.
Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, wie etwa zur Arbeit oder zum Arzt sind zwar nach dem Beschluss der Brandenburger Landesregierung weiterhin möglich. Davon abgesehen entstehen aber je nach Wohnort erhebliche Unterschiede in der Bewegungsfreiheit.
Auf einer Karte ist der Bewegungsradius für den Landkreis Märkisch Oderland eingezeichnet (Bild: Bing Maps)
Mehr als 90 Kilometer liegen zwischen dem westlichsten und östlichsten erlaubten Ausflugsort für Menschen aus Märkisch-Oderland - wobei nach Besuchen in Polen eine Quarantäne-Pflicht gilt.Bild: Bing Maps

Frankfurter haben nur wenig Spielraum

Menschen in Frankfurt (Oder) dürfen, sobald die Regel greift, 15 Kilometer weit in die angrenzenden Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland fahren. Der kleine Grenzverkehr ins ebenfalls angrenzende Polen ist seit Beginn des zweiten Lockdowns zwar nicht verboten - allerdings müssten sich alle Heimkehrer für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der erlaubte Bewegungsspielraum liegt für Frankfurter bei den 147,6 Quadratkilometern der Stadtfläche, nach außen erweitert um den 15 Kilometer breiten Streifen.

Auf einer Karte ist die Entfernung von Berlin bis Eisenhüttenstadt eingezeichnet (Bild: Bing Maps)Knapp 100 Kilometer Richtung Nordwesten kann man sich aktuell von Neuzelle in Oder-Spree aus für Ausflüge bewegen.

Potsdamer und Einwohner von acht Landkreisen dürfen nach Berlin

Wer aber direkt hinter der Frankfurter Stadtgrenze im Landkreis Oder-Spree wohnt, hat mehr als 14 mal so viel Platz und darf sich auf 2.242 Quadratkilometern plus 15-Kilometer-Streifen bewegen. Auch nach Berlin dürfen Menschen aus Oder-Spree reisen, weil ein Großteil der Hauptstadt nicht weiter als 15 Kilometer von der westlichen Grenze des Landkreises entfernt liegt.

Die Sieben-Tage-Inzidenzen sind in den acht Landkreisen rings um Berlin unterschiedlich hoch, doch aus allen diesen Landkreisen sowie aus Potsdam dürften Menschen auch unter der verschärften Corona-Verordnung noch bis nach Berlin-Mitte reisen. Zum Beispiel Personen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald: Ihr Bewegungsspielraum für Ausflüge reicht von Cottbus bis Berlin.

Auf einer Karte ist der Bewegungsradius für den Landkreis Dahme-Spreewald eingezeichnet (Bild: Bing Maps)An Berlin grenzende Landkreise wie Dahme-Spreewald haben weite Teile der Hauptstadt in ihrem Bewegungsspielraum.

Ein Bewegungsradius mit einer Ost-West-Ausdehnung von rund 100 Kilometern ergibt sich auch für die Prignitz.

Alle erlaubten Bewegungsradien sind auf Karten der "Geobasisinformation Brandenburg" anzeigbar. Dafür muss man rechts unter "Kartenebenen" ganz nach unten scrollen und den Punkt "Corona: 15-Kilometer-Grenze" auswählen. Danach sind alle Brandenburger Landkreise einzeln anwählbar.

Auf einer Karte ist der Bewegungsradius für den Landkreis Märkisch Oderland eingezeichnet (Bild: Bing Maps)In der Prignitz lag der Corona-Inzidenzwert zuletzt über 300.

Am Dienstag konkretisierte die Brandenburger Landesregierung die 15-km-Regelung noch an manchen Stellen. So dürfen Außenstehende auch weiterhin in Hotspot-Regionen einreisen. "Es gibt kein Einreiseverbot in Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen haben", teilte das Gesundheitsministerium mit.

Grundsätzlich dürfen demnach auch Verwandte und Freunde, die in Corona-Hotspots leben, besucht werden. Hierbei muss allerdings die Kontaktbeschränkung ein Haushalt plus eine haushaltsfremde Person eingehalten werden. In Brandenburg werden hierbei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht mitgezählt. Grundsätzlich wird aber an alle Menschen in Brandenburg appelliert, auf Besuche oder touristische Tagesausflüge in Corona-Hotspots zu verzichten, betont das Gesundheitsministerium.

Wegen der neuen Corona-Verordnung dürfen sich viele Brandenburger nicht weiter als 15 Kilometer von ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten entfernen. (Quelle: rbb/Sophia Bernert)

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93 Kommentare

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  1. 93.

    Liebe Pippilotta,
    die 15-km-Regel gilt vor allem für touristische Zwecke, Sport und Ausflüge und nicht für Besuche bei nahestehenden Personen. Allerdings sollten die gängigen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden. Einige Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg haben oder werden wiederum Sonderregelungen und evtl. Verschärfungen erlassen. Bitte checken Sie daher nochmal genau, was für Ihren und den Ihres Partner/Ihrer Partnerin zutrifft.
    Gruß aus der Redaktion.

  2. 92.

    Wie sieht es mit Paaren in Fernbeziehung aus? Darf man sich besuchen oder darf man nicht?

  3. 91.

    Wie wird die 15-Kilomer-Grenze am BER eingehalten? London, Istanbul und Teneriffa liegen eindeutig außerhalb dieser Grenze.

  4. 90.

    Ich fahre hin, wohin ich will.

  5. 89.

    Naja - Berlin sieht nunmal fast aus wie eine Kartoffel dritter Wahl (uups - nö - lass ich mal so stehen) also kann der Umkreis oder Dunstkreis auch nicht anders aussehen (doch, der sieht besser aus).
    Was mich an der Bajuwarischen Werbung gestört hat, neben diesem absolutistischen Auftritt, ist das man sich im Gegensatz zum BBViewer keine Überlappungen mehrerer Landkreis anzeigen lassen kann. Kann durchaus mal spannend werden, wenn sich Leute aus mehreren Kreisen regelkonform treffen müssen. Ist fast wie "Mengenlehre" - die Sache mit der Schnittmenge. Auch die Farbfülle könnte in kleineren Displays ein Problem sein. Beim BBViewer kann man einfach auf Grauwerte umschalten und hat dann auf einen recht homogenen Hintergrund die farblich unterschiedlichen Kreise.
    Die Bayeranwendung ist für mich wie "Pimp my Maps".

  6. 88.

    Vor allem sind die Daten aus Bayern auch falsch.
    Bzw zeigen das unsere Vorturner mal wieder eine eigene Interpretation von den gemeinsamen Beschlüssen entwickelt haben.
    Sind B und BRB wirklich die einzigen die so dämlich waren in der Interpretation des Umkreises von 15km.
    Na gut wir sind ja schließlich auch die Länder im härtesten Wettkampf um die rote Laterne im Bildungswesen. Umkreis klingt irgendwie nach Geometrie oder irgend so ein anderes lateinisches Wort. Da haben wir doch eh keine Ahnung von und müssen wir auch nicht verstehen.

  7. 87.

    Na fein, ihr seit ja ganze dolle schnelle. Die Nummer gibt es aber schon ein paar Tage - und ohne Schleichwerbung in einem Forum.

    https://bb-viewer.geobasis-bb.de/

    So - nun ab nach Bayern - Lege di wieda hii - und beste Grüsse an Markus.

  8. 86.

    Das bedeutet aber auch das Sie ihren Stadtteil nicht verlassen dürfen,da im Land Berlin die Stadtbezirke den Landkreisen in allen Flächenländern entsprechen.

  9. 85.

    Hallo, darf ich denn meinen Landkreis LDS verlassen, um meinen Zweitwohnsitz in MOL aufzusuchen?

  10. 84.

    Insofern juristisch nicht anwendbar, da nicht konkret bestimmt ist, was der Gesetz(Verordnungs)geber an Unterlassung vom Bürger verlangt. Auch gibts dafür keinen Bußgeldtatbestand in der Anlage. Insofern "heiße Luft".

  11. 83.

    Das Indiz muss 5 Tage lang unter 200 sein damit die Beschränkung der 15Km aufgehoben wird.

  12. 82.

    Ich glaube die am meisten Betroffenen haben jetzt ganz andere Sorgen ... https://www.welt.de/wirtschaft/article224145128/Softwareprobleme-Auszahlung-der-Novemberhilfen-scheitert-an-Peinlichkeit.html

    Vermutlich ist irgendwo in der Behörde wieder ein Fax-Gerät ausgefallen.

  13. 81.

    "Vielleicht können sie mir aber noch helfen, denn zu den "Ausflügen" die lt. den seit Freitag verbreiteten Pressemitteilungen und auch dem Text hier oben ab einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 untersagt seien, kann ich in der Verordnung nichts finden."

    Neben "Sport" ist konkret von "Ausflügen" in der Verordnung keine Rede, man nennt es dort "Bewegung an der frischen Luft" und meint damit sicherlich Ausflüge (§ 4 Abs. 2).

  14. 80.

    Nein, sie machen es ja nicht. Wir haben nur mal ausgerechnet, was erlaubt wäre und was nicht. Und da kommt man irgendwie auf merkwürdige Ergebnisse.

  15. 79.

    Knapp hinter der 15 km Zone beginnt der Tellerrand! Oder noch einen Schritt weiter und die Scheibe ist zu Ende....

  16. 78.

    Fast gut, Blota. Innerhalb der Zone darfst du NUR zum Sport oder Einkaufen raus, also innerhalb der Zone immer im Jogginganzug fahren (fällt dem BerlinBrandenburger ja nicht schwer ;-) )und an der Grenze dann den wieder ausziehen und gut verstecken *ö*
    Ok, war´n Scherz ;-)

  17. 77.

    Sie sprechen von buchstabengetreu lesen. Das Wort insbesondere spielt insbesondere dann eine große Rolle, wenn man den Sinn eines Inhaltes sehr genau vernehmen möchte.

  18. 76.

    Wie weit reicht der Bewegungsradius um meinen Wohnort?
    https://corona-radius.gbconsite.de
    Hier findet man heraus, wo der Bewegungsradius endet. Die Formulierung "Wegen der neuen Corona-Verordnung dürfen sich viele Brandenburger nicht weiter als 15 Kilometer von ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten entfernen." ist abstrakt und nicht einfach auf Google Maps nachvollziehbar.
    Die gb consite GmbH, Spezialist für Geomarketing und Logistik-Software aus Oberschleißheim bei München stellt daher eine kostenfreie Kartenanwendung zur Verfügung, mit der der erlaubte Bewegungsradius per Klick oder per Orts-Suche ermittelt werden kann. Mittels sogenannter „Buffer“ werden die erlaubten Zonen ganz einfach auf einer interaktiven Karte dargestellt.

  19. 75.

    Das hatte ich glatt übersehen und sie haben Recht.
    Da die 15-km-Regelung ja nur für sportliche Aktivitäten §4(2)zur Anwendung kommt, dürften sich die Auswirkungen für die meisten Brandenburger gerade jetzt im Januar in Grenzen halten.

    Vielleicht können sie mir aber noch helfen, denn zu den "Ausflügen" die lt. den seit Freitag verbreiteten Pressemitteilungen und auch dem Text hier oben ab einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 untersagt seien, kann ich in der Verordnung nichts finden.
    Im Umkehrschluss bedeutet das doch, man sollte sich nur nicht in Sportkleidung oder auf Sportgeräten außerhalb der imaginären 15-km-Grenze erwischen lassen.

  20. 74.

    "kommt bald der Bewegungsradius für Berliner?"
    Der Bewegungsradius bedeutet, dass man die Stadtgrenze nicht weiter als 15 km verlassen darf. Wer, bitte, muss das regelmäßig, außer er pendelt zur Arbeit? Auch diese Bewegungseinschränkungsinterpretation seitens des Berliner Senats ist komplett für die Tonne, weil unlogisch. Ich kann 30 km von Nord nach Süd durchfahren, dann aber sind plötzlich 15 km mehr das Ende der Welt. Nach welcher Logik gilt das? Mir ist klar, dass man die Adressregel nicht anwenden will, weil man mal wieder nicht weiß, wie man das kontrollieren soll.
    Eigentlich dürfte kein Potsdamer nach Berlin und kein Berliner nach Potsdam fahren.

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