Einkaufen, Sport & Kultur - So will Brandenburg ab 3. Juni lockern

Einkaufen ohne Termin, Restaurant- und Kinobesuche drinnen: Das dürfte in Brandenburg ab dem 3. Juni wieder möglich sein - wenn die Inzidenzen niedrig bleiben. rbb|24 mit den wichtigsten Infos zur geplanten neuen Corona-Verordnung.
Brandenburg unternimmt angesichts schnell sinkender Corona-Zahlen große Schritte in Richtung Normalität. Dass die Grundschulen am Montag fast vollständig wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, ist bereits gesetzt. Eine Woche später (7. Juni) sollen die weiterführenden Schulen dazukommen.
Am Dienstag will das Kabinett weitere weitreichende Lockerungen beschließen. Es wäre dann die 9. Änderung an der mittlerweile 7. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen seit dem 6. März 2021 in Brandenburg [bravors.brandenburg.de].
rbb|24 liegt ein Entwurf der neuen Corona-Verordnung vor. Das sind demnach die wichtigsten geplanten Änderungen ab dem 3. Juni im Überblick - bei weiterhin niedrigen Inzidenzen:
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum soll mit insgesamt bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt sein.
- An Veranstaltungen im Freien dürfen bis 500 Gäste teilnehmen. Drinnen sind maximal 200 erlaubt, unter Einhaltung der Abstandsregeln, mit Test- und Maskenpflicht.
- Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen wieder Innenaufführungen veranstalten, auch hier unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, Tests und Maskenpflicht.
- Das Einkaufen in allen Geschäften ohne Termin soll wieder möglich sein.
- Auch die Innen-Gastronomie darf für ihr Publikum öffnen. An einem Tisch dürfen maximal zwei Haushalte Platz nehmen. Es muss genügend Abstand zwischen den einzelnen Tischen bestehen, und der Raum muss regelmäßig gelüftet werden. Außerdem müssen die Betriebe eine Gästeliste führen sowie einen negativen Testnachweis einfordern. Beim Aufstehen gilt Maskenpflicht.
- Kontaktsport soll drinnen mit bis zu 30 Personen erlaubt werden, mit Test- und Lüftungspflicht sowie Kontaktdatenerfassung. In den Umkleideräumen muss eine Maske getragen werden.
- Sport unter freiem Himmel ist ohne Personenbeschränkung möglich, ebenso Schulsport und Schwimmunterricht.
- Private Feiern und Zusammenkünfte sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 zeitgleich anwesenden Gästen zulässig. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Bis auf weiteres geschlossen bleiben voraussichtlich "Prostitutionsstätten (Bordelle, Swingerclubs und ähnliches) sowie Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen, "soweit in ihnen Tanzlustbarkeiten stattfinden".
Bleiben die Inzidenz-Werte weiterhin auf einem entsprechend niedrigen Niveau, könnten ab dem 11. Juni weitere Öffnungen in Kraft treten, etwa von Messen und Ausstellungen, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielbanken und Spielhallen. Auch Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren können wieder besucht werden. Und: Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen, mit höchstens zwei Haushalten pro Wohneinheit. Tests, Abstand und Gästelisten sind Pflicht. In Gemeinschaftsräumen gilt Maskenpflicht.
Jenseits der vorgesehenen Lockerungen sind alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin verpflichtet, die physischen Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Auch die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie der Mindestabstand müssen eingehalten werden.
Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene werden beibehalten. Diese Personen werden mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Außerdem gelten Kontaktbeschränkungen nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.
Sendung: Brandenburg Aktuell, 30.05.2021, 19:30 Uhr