Senatsbeschluss - Berliner Einrichtungen haben die Wahl zwischen 2G oder 3G

Di 14.09.21 | 20:37 Uhr
Archivbild: Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci. (Quelle: imago images/E. Contini)
Video: Abendschau | 14.09.2021 | A. Sundermeyer/F. Drescher | Bild: imago images/E. Contini

Statt einer generellen Einführung von 2G führt der Senat ein Optionsmodell ein. Bestimmten Einrichtungen wird künftig selbst überlassen, ob sie 2G- oder 3G-Regeln anwenden. Doch es gibt auch Ausnahmen wie Clubs, Prostitution und Gottesdienste.

Wer gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen ist, kann in Berlin bei den Pandemie-Maßnahmen mit weiteren Erleichterungen rechnen.

Der Senat kündigte die Einführung eines 2G-Optionsmodells an: In etlichen Bereichen wie der Gastronomie oder bei Veranstaltungen können die Betreiber bald selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) oder auch Getesteten (3G) erlauben.

"Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir nur 2G zulassen", sagte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Unter anderem treffe das auf Tanzveranstaltungen, Saunen mit Aufgüssen, Dampfbäder sowie "Prostitutionsveranstaltungen" zu, so Kalayci. Die Verordnung wird voraussichtlich am 18. September in Kraft treten.

Bei 2G fallen Abstand und Maskenpflicht weg

Die 2G-Regel mit mehr Freiheiten für geimpfte und genesene Menschen soll dabei nicht für lebensnotwendige Dinge im Alltag gelten. Grundsätzliche Versorgungsbereiche wie der Einzelhandel, das Versammlungsrecht, aber auch Wahlen und Gottesdienste seien von dem 2G-Modell ausgeschlossen, betonte Kalayci.

In den Einrichtungen, in denen 2G-Regeln gelten, besteht keine Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands oder einer Maskenpflicht.

Keine Ausnahmen für Kinder unter 12 und Beschäftigte

Man habe man sich für eine strenge Auslegung der 2G-Regeln entschieden. "Es gibt bei 2G keine Ausnahmen", so die Gesundheitssenatorin. So sei es unter der 2G-Regel nur möglich Personal zu beschäftigen, das ebenfalls geimpft oder genesen ist.

Dies gelte auch für Kinder unter 12 Jahren und Menschen, die sich "aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen können. Infektiologisch macht 2G nur Sinn, wenn wir es auch strikt machen", so Kalayci.

Auch eine räumliche Mischung zwischen 2G und 3G wolle die Senatsverwaltung verhindern. Räumlichkeiten könnten Tage- oder Stundenweise zwischen den zwei Modellen wechseln, jedoch dürften die Gäste nicht gleichzeitig in den selben Räumen sein. Auch der Zutritt sei Personen, die keinen Impf- oder Genesennachweis mit sich führen, zu verweigern.

Kalayci: Mischung aus Geimpften und nicht Geimpften besteht Infektionsrisiko

Kalayci hat den Senatsbeschluss zur Einführung des 2G-Optionsmodells mit dem Schutz von ungeimpften Menschen begründet. "Es geht um Schutz von Menschen, die nicht geimpft sind", sagte Kalayci nach der Senatssitzunga am Dienstag. "Wir wissen einfach, dass bei einer Mischung aus Geimpften und nicht Geimpften (...) im Raum das Infektionsrisiko hoch ist."

Die Senatorin äußerte die Erwartung, dass sich angesichts von 2G noch mehr Menschen gegen Corona impfen lassen. Aus ihrer Sicht besteht beim 3G-Modell das "Missverständnis in der Gesellschaft, dass Testen reicht". Das sei aber nicht der Fall.

"Das Testen war natürlich ein Vehikel, um Zugang zu ermöglichen", erläuterte Kalayci. "Aber inzwischen haben wir ein Impfangebot auch in ausreichender Form für alle Menschen. Deswegen ist unsere Erwartungshaltung, dass dieses Impfangebot auch in Anspruch genommen wird, so dass wir zu mehr Sicherheit kommen auch in Veranstaltungen."

Wirtschaftssenatorin Pop wirbt für 2G

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hatte noch am Dienstagmorgen für die 2G-Regel geworben. "Das 2G-Modell ist zentral, um einen weiteren Lockdown zu verhindern", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Für die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie ist 2G eine Möglichkeit, um mehr Teilnehmende beziehungsweise Gäste empfangen zu können, weil Abstandspflichten und Obergrenzen für Geimpfte und Genesene deutlich gelockert werden können."

Pop weiter: "Unternehmen und auch die Messe verlangen zu Recht Planungssicherheit für die kommenden Monate und die kalte Jahreszeit. Dies kann nur die 2G-Regelung bieten mit der Möglichkeit, im Herbst und Winter auch in Innenräumen größere Veranstaltungen durchzuführen. Diese sind für die Messe von größter Bedeutung."

2G-Modell geht auf Vorstoß Hamburgs zurück

Das 2G-Modell geht auf einen Vorstoß Hamburgs zurück und bedeutet, dass der Zutritt in Innenräume nur Geimpften und Genesenen gewährt wird, die dann von Corona-Einschränkungen wie Abstandsregeln oder Maskenpflicht befreit sind.

Getestete, die nach dem 3G-Modell Zutritt hätten, würden dann außen vor bleiben. Für das 2G-Konzept infrage kommen etwa die Gastronomie und die Hotellerie, Sport- oder Kultureinrichtungen.

Sendung: Abendschau, 14.09.2021, 19:30 Uhr

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