Strafverfolgung mit Corona-Daten - Brandenburg verstößt gegen Infektionsschutzgesetz

Mi 23.02.22 | 20:37 Uhr | Von Gabi Probst
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Ein Club-Besucher scannt einen QR-Code mit der Luca-App (Quelle: DPA/Philipp von Ditfurth)
Video: Brandenburg aktuell | 23.02.2022 | Gabi Probst | Bild: DPA/Philipp von Ditfurth

Schon seit 2020 können in Brandenburg Corona-Daten bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" genutzt werden. Was darunter fällt, ist nicht ganz klar. Und zudem verstößt dies gegen das Bundesrecht. Von Gabi Probst

In der Sitzung des Rechtsausschusses des Brandenburger Landtags hatte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) verkündet, sie wolle sowohl die Daten von Luca- und Corona-App sowie die Gästelisten aus Restaurants für die Verfolgung "schwerer Straftaten" nutzen. Doch nach Informationen von rbb24 Recherche ist dies kein Plan für die Zukunft, sondern seit 2020 Realität.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Potsdam besteht die Regelung der Verwendung von Kontaktdaten, also der Gästelisten, schon seit dem 1. September 2020. Dies sei mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmt. Wörtlich heißt es in der Antwort an den rbb: "Die bisherige mit der GStA [Generalstaatsanwaltschaft, Anm.d.R.] abgestimmte Regelung des Polizeipräsidiums beinhaltet, dass in einem solchen Falle der im konkreten Strafverfahren zuständige Verfahrensstaatsanwalt einen Entscheidungsvorbehalt hat." Konkret heißt das, die Polizei darf die Daten erheben, benötigt jedoch die Zustimmung des zuständigen Staatsanwalts.

Unklar, welche "schweren Straftaten" gemeint sind

Péter Vida, Fraktionsvorsitzender von BVB/Freie Wähler im Landtag, ist empört. Weder der Rechts- noch der Innenausschuss seien darüber informiert worden. "In einer Situation, in dem wir den Bürgern sehr viel abverlangten, auch sehr viel Grundrechtseinschränkungen, und immer wieder in allen politischen Diskussionen betont haben, dass diese Daten nur zu Zwecken der Infektionskettennachverfolgung erhoben werden, bekommt man nun mitgeteilt, das halten wir in Brandenburg anders." Vida frage sich zudem, was die Ministerin unter "schweren Straftaten" versteht. Hoffmann selbst nannte eine "Vergewaltigung in einem Restaurant" als Beispiel. Doch das Strafgesetzbuch kennt den Begriff der "schweren Straftat" nicht.

Hoffmann sprach dagegen im Rechtsausschuss von einer "unsicheren Rechtslage". Das Bundesgesetz spräche nur vom "Ausschluss der Weiterverwendung von Verantwortlichen und zuständigen Stellen". Aber "es enthält keine Ausführungen zur Frage des Zugriffs von Strafverfolgungsbehörden". Zur Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden seit 2020 Corona-Daten abgefragt haben, teilte das Polizeipräsidium dem rbb mit: "Die Polizeidirektionen sowie das Landeskriminalamt haben dem Polizeipräsidium zum 03.02.2022 zu Abfragen nach Corona-Anwesenheitsnachweisen berichtet. Im Ergebnis sind dem Polizeipräsidium keine solchen Abfragen mitgeteilt worden." Auch der Innenminister erklärte das gegenüber dem Landtag.

Bundesministerium widerspricht

Das Bundesjustizministerium erklärt zur Brandenburger Regelung auf Anfrage des rbb kurz und bündig: "Der Zugriff auf Daten der Luca-App zu Zwecken der Strafverfolgung verstößt gegen ausdrückliche Bestimmungen des Bundesrechts (hier: § 28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes) sowie ggf. des Landesrechts."

Der Leiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, Professor Martin Heger, ergänzt, dass man im Gesetz natürlich jede Behörde hätte nennen können, die die Daten der Luca- oder Corona-App nicht verwerten dürfe. In diesem Fall habe der Gesetzgeber aber ausdrücklich festgelegt, "wer die Daten zu welchen Zwecken einsetzen darf. Und da stehen weder die Polizei und die Staatsanwaltschaft als Behörde noch der Zweck der Strafverfolgung drin. Deshalb sehe ich das als einen klaren Missbrauch von Daten."

Datenschutzbeauftragte hält Rechtslage für eindeutig

Auch die Landesdatenschutzbeauftragte, Dagmar Hartge, verweist auf den Gesetzestext. Paragraf 28 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes sei eindeutig. Die Kontaktdaten dürften nur erhoben und verarbeitet werden, "soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist. Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist."

Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden könne sie zwar verstehen, gerade wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten ginge. Aber: "Wenn der Rechtsstaat in bestimmten Gebieten klar sagt, wir wollen nicht, dass Daten für andere Zwecke verwendet werden, dann muss es auch so sein. Das mag im Einzelfall nicht leicht zu ertragen sein, aber das müssen wir im Rechtsstaat aushalten."

Umfrage: Mehrheit der Länder dagegen

Eine Umfrage von rbb24-Recherche bei den Justizbehörden aller Bundesländer ergab, dass nur Rheinland-Pfalz die Rechtsauffassung von Brandenburg teilen. In Rheinland-Pfalz ist jedoch ein richterlicher Beschluss die Voraussetzung. Im Januar war dort ein Fall bekannt geworden, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Um eine Körperverletzung in einem Restaurant aufzuklären, fragte die Staatsanwaltschaft Mainz beim zuständigen Gesundheitsamt Corona-Daten ab. Ein Anwalt beschwerte sich. Die Staatsanwaltschaft musste sich entschuldigen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz teilte dem rbb mit, dass es derartige Fälle bislang nicht gegeben habe und deshalb das Thema nicht relevant sei. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Generalstaatsanwaltschaft schon im Herbst 2020 klargestellt, ein "Rückgriff auf diese Daten im Rahmen des Ermittlungs- und Strafverfahrens" sei "unzulässig".

In den unionsgeführten Justizministerien in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern ist die Einschätzung identisch: keine Corona-Datennutzung zur Strafverfolgung. Der nordrhein-westfälische Justizminister, Peter Biesenbach, ergänzte, eine andere Auslegung des Infektionsgesetzes, auch bei "schweren Straftaten", komme für ihn "persönlich nicht infrage". "Nur wenn dieses Vertrauen auf sicherer Grundlage ruht und nicht erschüttert wird, besteht auch weiter die Bereitschaft der Bevölkerung, ihren digitalen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten." Auch für den Thüringer Justizminister, Dirk Adams (Grüne) lässt das Gesetz keinen Interpretationsspielraum: "Das Infektionsschutzgesetz gibt sehr klar vor, wie personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung erhoben wurden, verwendet werden dürfen." Auch Hamburg und Sachsen, in denen die Justizressorts ebenfalls grün besetzt sind, teilen diese Auffassung.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit des Staates

Péter Vida will in Brandenburg nun Rechtssicherheit. Deshalb hat er beantragt, dass der Landtag am Donnerstag eine Bundesratsinitiative verabschieden soll. Ein geändertes Bundesgesetz soll wörtlich aufnehmen, was Strafverfolgungsbehörden nicht dürfen. Und auch wenn in zwei Wochen eigentlich alle Kontaktdaten bei den Gesundheitsämtern und in den Restaurants gelöscht sein sollten, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen würden sie weiter erhoben. Und schließlich sei auch eine neue Corona-Welle im Herbst nicht auszuschließen.

Auch für Strafrechtler Professor Martin Heger besteht Handlungsbedarf – vor allem in Brandenburg: "Für den Staat ist das eine Frage seiner Glaubwürdigkeit."

Die Justizministerin erklärte am Mittwochnachmittag im Landtag, dass sie Gerichte entscheiden lassen möchte. Sie betonte auch, es hätte noch keine Fälle bei der Staatsanwaltschaft gegeben.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Beitrags hatte es geheißen: "Ob die Strafverfolgungsbehörden seit 2020 Corona-Daten abgefragt haben, ist bislang nicht bekannt. Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Potsdam erklärte lediglich, ihm "persönlich" sei kein Fall bekannt." Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war diese Aussage jedoch nicht korrekt.

Korrekturhinweis 2:
In einer früheren Version hieß es nach Auskunft der Pressestelle der Bremer Justizsenatorin: „… dass nur Bremen und Rheinland-Pfalz die Rechtsauffassung von Brandenburg teilen.“ Die Pressestelle hat uns darauf hingewiesen, dass die von ihr erteilte Auskunft falsch war.

Sendung: Brandenburg aktuell, 23.02.2022, 19.30 Uhr

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Beitrag von Gabi Probst

55 Kommentare

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  1. 54.

    @ Name*
    Danke für den Hinweis.
    Demnach hat wohl aber die Ausnahmeklausel im nachfolgenden Satz "Probleme" gemacht:
    "Regeln sie einen Sachverhalt, für den dieses Gesetz gilt, nicht oder nicht abschließend, finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung."

    @ Informierter bisher gutgläubiger Naiver
    Die aufmerksame Beobachtung des Handelns staatlicher Organwalter ist wünschens- und lobenswert.
    Beim vorliegenden Sachverhalt aber von einem Überwachungsstaat zu reden halte ich für Übertreibung.

  2. 53.

    Die Liste der schweren Straftaten ist in §100a, Abs.2 der Strafprozessordnung definiert, siehe
    https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html

  3. 52.

    Es ist im Grunde immer dasselbe: Jede technische Möglichkeit lädt einschlägig Aktive dazu ein, die Möglichkeiten bis hin zum Exzess zu nutzen. Motto: Der hoch angesiedelte Zweck - hier: die Bekämpfung und die Aufklärung schwerer Verbrechen - rechtfertigt jedes Mittel.

    Dem Rechtsstaat, sprich: der Logik, dass mit der Brutalität und Folgenschwere des begangenen Verbrechens nicht zugleich auch die Ungehemmtheit staatlichen Vorgehens wächst - wird damit ein Bärendienst erwiesen. Rechtsstaat ist immer Selbstbeschränkung angesichts der Vielzahl der vorhandenen Mittel. In der DDR groß gewordene Nachwendedemokraten scheinen mehr am alten Denken klebengeblieben zu sein als Parteigänger, die sich einstmalig als führend begriffen.

  4. 50.

    㤠28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes verneint also eine solche Verwendung.
    Aber wie sieht es aus mit einer Norm-Konkurrenz zu: §45, §49 Bundesdatenschutzgesetz? “

    Die Antwort darauf ergibt sich meiner Meinung nach aus §1 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz:
    „(2) Andere Rechtsvorschriften des Bundes über den Datenschutz gehen den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Regeln sie einen Sachverhalt, für den dieses Gesetz gilt, nicht oder nicht abschließend, finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung. …“
    Die Regelung im (Bundes-)Infektionsschutzgesetz geht demnach den §§45, 49 Bundesdatenschutzgesetz vor.

  5. 49.

    Was abringen diese Apps überhaupt? Die eine ist rot, wenn man schon 14 Tage vom Verursacher weg ist, man bekommt dank roter Warnung auch keinen Test mehr - so what? Und die andere soll beim Einchecken helfen, in was eigentlich? Wenn die App Pflicht wäre, ginge ich zur Konkurrenz OHNE diese App, fertig. Wenn du dann einen anschreist mit den Worten "haste schonmal an Datenschutz gedacht" kucken die Damen und Herren Verkaufenden nur wie ein Auto... Datenschutz? Hä? Schließlich überwacht deren Vorgesetze(r) auch, wann die auf 17 gehen...

  6. 48.

    Was will man von CDU-Ministern auch erwarten.

  7. 47.

    Ich bin durchaus hin- und hergerissen.
    Zwischen den Anliegen, sowohl die Daten der Bürger ausreichend zu schützen als auch die Gesellschaft vor schweren Straftaten zu bewahren bzw. die Täter dingfest zu machen, gibt es ein Spannungsfeld.
    Wenn es für die Abwägung, welches dieser beiden Ziele im konkreten Fall wichtiger zu bewerten ist, sehr hohe Hürden gibt, soll es mir recht sein. Deshalb leben wir in einem Rechtsstaat.

    Was mich stört, ist das immer mehr um sich greifende großspurige Verkünden von Dingen, bei denen man schon von vornherein weiß, dass sie keinen Bestand haben werden.
    "Nur schnell die Bedenkenträger ruhig stellen und in ein paar Monaten drehen wir die Sache so, wie wir sie dann brauchen." Diese Denkweise dominiert scheinbar die aktuelle Politik immer mehr.

    Ich erinnere nur etwa an das "Mit uns wird es keine Mehrwertsteuererhöhung geben" der jüngeren Geschichte.

  8. 46.

    @ Martina Seit wann hat Brandenburg eine Innenministerin?
    Ihre eigenen Minister sollten Sie schon kennen, wenn Sie sie beurteilen wollen.

  9. 45.

    Ist es leider nicht. Die Ländergesundheitsminister haben auf ihrer Sitzung am 10. Januar beschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, „eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird, so dass auch der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.“ Außerdem wollen sie, dass alle Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, an die Corona-Warn-App angeschlossen werden. Ein zentrales Impfregister wird vorbereitet. Außerdem will die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg zur Unterstützung der geplanten allgemeinen Impfpflicht ein Impfregister als Pilotprojekt einführen, damit es auf Bundesebene mit demselben schneller vorangeht.

  10. 44.

    Die Polizei lässt sich also von der Staatsanwaltschaft das O.K. für die Nutzung der Daten erteilen...
    Tolle rechtliche Logik, dann kann ja in Brandenburg die Staatsanwaltschaft auch gleich noch Recht sprechen....
    Wieso gibt es keine Forderungen nach Rücktritt der Staatsanwaltschaftsministerin??
    Das lässt in Hinblick auf die sog. Volkszählung einiges befürchten....

  11. 43.

    Ihrer Aussage kann ich nur Beipflichten.
    Hatte selber eine Ladung von der Polizei bekommen.
    Tatvorwurf.Nötigung und Bedrohung.
    Wie ich an hand des Datums,Ort und Sachverhalt erkannte ,war ich wohl nicht gemeint.
    Hatte ein Alibi.Denn ich war zu der Tatzeit im Ausland.

  12. 42.

    Deswegen habe ich zeitnah die Regierungs-App wieder runtergeschmissen und Luca nie installiert. Ich bin auch nur auf einer Liste bei Karstadt registriert, aus letztem Sommer, sonst nirgends. Man KANN übrigens auch das Handy mal daheim lassen, wenn man mal nicht gefunden werden will ;-) jeder Schüler weiss heute, wie man die anderen informiert, wo man gerade nicht ist :-)

  13. 41.

    "Überwachungsstaat"-Gerede ist hier wohl fehl am Platze.

    Fraglich war wie sich:
    "Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden..."

    zu anderen Gesetzen verhält:
    § 49 Bundesdatenschutzgesetz
    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn es sich bei dem anderen Zweck um einen der in § 45 genannten Zwecke handelt, der Verantwortliche befugt ist, Daten zu diesem Zweck zu verarbeiten, und die Verarbeitung zu diesem Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist.
    §45
    Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen öffentlichen Stellen, soweit sie Daten zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten.

  14. 40.

    Sie haben recht; aber in diesem Fall wurden die Daten von der App missbraucht. Man muss Datenmissbrauch nicht noch erleichtern. Diese "Corona-Überwachungs-Apps" nicht mehr nutzen!

  15. 39.

    Wenn man sich nicht einem möglichen Datenmissbrauch aussetzen möchte und dem digitalen Überwachungsstaat entgegenwirken möchte: Nicht jede App gutgläubig herunterladen. Auch immer wieder mit Bargeld zahlen. Ein analoges Leben wie zum Beispiel der briefschriftliche Lohnsteuerjahresausgleich muss für immer möglich bleiben.

  16. 38.

    Aber ein Smartphone besitzen Sie schon, oder? Ob Sie nun die App haben oder nicht, ob Sie die App mit Bluetooth genutzt haben oder nicht - solange Sie ein Smartphone nutzen, kann man Ihre Bewegungsprofile tracken. Das geht auch ohne die Corona-Apps. Fragen Sie mal Google oder Ihren Netzanbieter.

  17. 37.

    Das war so klar... ich habe von Anfang an nicht verstanden, wieso meine Mitbürger*innen so vertrauensvoll und freigiebig ihre Daten herausgeben und war in der Sache sehr vorsichtig. Was bin ich mittlerweile froh keine einzige Corona-App installiert und keine einzige wahre Angabe in den Kontaktnachverfolgungsformularen getätigt zu haben. Ich unsolidarischer Wicht.

  18. 36.

    In Brandenburg werden ja auch Bewegungsdaten von der Autobahn nach den vorgeschriebenen 14 Tagen nicht gelöscht. Wen wunderts da, wenn Daten zur Nachverfolgung missbraucht werden.

  19. 35.

    Tja Frau /Herr M.H. - man kann eben nicht alles haben.
    Entweder hat man einen Staat, der bei allem und jedem halt mal feststellt, hier wär nun voll die schwere genügende Straftat im Gange, weshalb ihm der Zugriff auf allerlei Daten zusteht.
    Ist halt schlicht der Überwachungsstaat.
    Oder man muss damit Leben, dass das Leben so ist. Also auch besser so ist. Das nicht überall gefilmt, aufgenommen, eingespeist, registriert, gespeichert wird. Und Hans Georg Maaßen hat Zugriff. Oder Jens Maier /AfD. Vielleicht bal wieder Richter. In einem schweren Fall.
    Also wo ist der konkrete schwere Fall, der nur über Corona-App-Daten gelöst werden muss? Wieso präventiv schon mal Zugriff sichern? Damit ab da nur noch wenige entscheiden, was ein schwer genügender Fall ist?

  20. 34.

    Wenn der Staat Daten nutzen will, muss er die einwandfreien, nachvollziehbaren und verfassungskonformen gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen und sich keiner Taschenspielertricks bedienen, die zweifelhaften Regimen eher zu Gesicht stehen. Ist eigentlich ganz einfach zu verstehen.

  21. 33.

    Uwe Peitz Mittwoch, 23.02.2022 | 20:31 Uhr
    "Ich begehen keine Straftaten, deshalb habe ich damit kein Problem."

    Ich habe nichts zu verbergen. Deshalb habe ich auch kein Problem mit der STASI.

    Eine Haltung die die Bevölkerungsmehrheiten in Ost wie West einte.

    Das Ding mit "immer gegen Stasi gewesen" ist ja reiner Selbstbetrug.
    "Stasi" hat die DDR-Bevölkerung genau so wenig interessiert, wie die Praxis westdeutscher Geheimdienste die BRD-Bevölkerung. Da lassen wir doch mal Fünfe gerade sein. Ist ja schliesslich grad mal ganz wichtig. Schwerverbrecher und so.
    Bin ich ja nicht.

  22. 32.

    Wenn erst eine Technologie eingeführt ist, dann wird sie auch missbraucht. Kennzeichenerfassung, Biometrische Daten, Internetfilter, Sperrlisten und und und. Einen Vorwand gibt es immer. Man kann zB im Router mal eine alternative DNS Adresse eingeben und es fallen einem die Augen aus, was die Lieblingssuchmaschine plötzlich alles findet.

  23. 31.

    Super Sache. Danke CDU-Innenministerin. Weder die RAF, noch irgendein anderer superlinksextremistischer Staatsfeind konnte das Vertrauen, die Glaubwürdigkeit in den Rechtsstaat so erschüttern.
    Das schaffen sonst nur die Einzeltäter-Chat-Gruppen der Einzeltäter.

    Aber lassen Sie sich ruhig Zeit Frau Verfassungsministerin des Inneren. "Bis Gerichte entscheiden"
    Ob im Falle einer Pandemie eine derartige APP das Vertrauen der Bevölkerung geniesst, ist ja nur von exorbitanter Bedeutung. Mehr nicht. Ist nicht so wichtig. Exorbitant ist ja Latein. Oder Griechisch. Oder sowas mit Fremdwort von früher.

    Im Ernst: Egal ob Inkompetenz, oder die übliche "uns gehört sowieso der Staat"-Haltung des CDU-Milieus vorliegt...Frau Innenminister wollen warten bis ein Gericht feststellt, dass sie Amt und Funktion beschädigt haben?
    Na dann. Politische Größe auf höchstem Niveau...





  24. 30.

    Hallo rbb24,
    § 28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes verneint also eine solche Verwendung.

    Aber wie sieht es aus mit einer Norm-Konkurrenz zu: §45, §49 Bundesdatenschutzgesetz?
    § 49:
    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn es sich bei dem anderen Zweck um einen der in § 45 genannten Zwecke handelt, der Verantwortliche befugt ist, Daten zu diesem Zweck zu verarbeiten, und die Verarbeitung zu diesem Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist.
    § 45:
    Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen öffentlichen Stellen, soweit sie Daten zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten.

  25. 29.

    Es liegt an der Einstellung im Kopf und wer für wem da ist. Das demütige Dienen ist denen fremd, ganz zu schweigen vom Ton: „Wir müssen denen da draußen erklären...“ sind Erkennungsformulierungen. Umgedreht, der Bürger muss denen erklären, was die Behörden für einen machen dürfen. Übrigens ein Grund, warum in Skandinavien das Grundvertrauen anders ist: Sie werden/wurden nicht enttäuscht und können sich verlassen, fast immer...
    Und der Ton: Mal genau hinhören, wie Verwaltungen mit den eigenen Leuten umgehen...

  26. 28.

    Die Rechtslage ist eindeutig. Datenerfassung ist lediglich zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen Des Infektionsschutzes erlaubt. Das gilt sowohl für digital, als auch für analog erhobene Daten. In Rheinland Pfalz wurde dies vom OVG bestätigt und löste einen Skandal aus. Nichtmal mit richterlichem Beschluss dürfen die Daten zweckentfremdet werden. Eine klar gesetzeswidrige Praktik.

  27. 27.

    Volle Zustimmung!

    Gerade wieder "XY" geschaut - mir wäre was jedes Mittel recht, die Täter, die den Opfern von Straftaten so unendliches, manchmal lebenslanges Leid zufügen, zu finden und einer gerechten Strafe zu zuführen !

    Ich denke manchmal, Datenschutz ist Täterschutz !!!!

    Und bei manchen Kommentatoren hier denke ich genau dies !

  28. 26.

    Dann können sie ja auch gerne Livebilder aus ihrem Schlafzimmer ins Internet streamen (lassen) - da tun sie ja auch nichts verbotenes - oder?

    Es geht nicht darum, dass man nichts verbotenes tut - es geht darum, dass niemand - auch der Staat - nicht zu wissen hat, was ich tue!
    Jedenfalls nicht, solange es keinen Anfangsversacht gibt!

  29. 25.

    Dem CWA können sie schon vertrauen. Alle Dinge in dieser App sind öffentlich einsehbar und Module wie die Eventregistrierung wurden mit ihren Schwachstellen ausreichend Diskutiert. Alle Daten sind lokal auf dem Handy auf dem Handy und nicht auf einen Server gespeichert. Sie sind auch völlig uninteressant für Ermittlungsbehörden.

    Das Aussetzen der Erfassung der Kontaktdaten ist ebenfalls Rechtswidrig. Das ist im IFSG vorgeschrieben und noch sind die Zahlen so hoch das dieses Greift. Es wäre eigentlich einfach, die Nutzung des CWA in die Verordnung aufzunehmen, so wie es im IFSG drin steht. Aber man hat immer noch nicht begriffen wie das CWA arbeitet und warum dieser QR Code so wichtig für die Nutzer. Lieber beschäftigt man sich mit einem System was längst tot ist. Ich frage mich warum und ich habe einen Verdacht. @RBB ich vermute das man hinterher etwas versucht zu legitimieren.

  30. 24.

    Wenn Sie irgendwann wegen solchem staatlichen Rechtsbruch verbunden mit ein paar Verwechslungen Ihre Unschuld beweisen müssen und nicht der Staatsanwalt Ihre Schuld, denken Sie anders.

  31. 23.

    Die offensichtlich ja nicht nur Pläne, sondern Handlungen des Brandenburger Justizministeriums sind nicht nur offenkundig rechtsbrüchig und strafbar, sondern darüber hinaus verfassungswidrig. Wenig überraschend, wenn man bedenkt, dass unabhängig vom Infektionsschutzgesetz der allgemeine Datenschutz, im Zshg. mit öffentlicher Gesundheitsversorgung insbesondere aber der Sozialdatenschutz greifen. Wenig überraschend sind die AKteur*innen - oder auch das Bundesland. Schließlich hat Brandenburg nicht erst seit Kesy fundamentale Probleme damit, das Rechtsstaatsprinzip einzuhalten. Schon unter Schröter sollte am antidemokratischen bayerischen Polizeigesetz angeknüpft und grundlegende Bestandteile von Rechtsstaatlichkeit aufgehoben; Polizeiwillkür ermöglicht werden - leider kein fantasierendes Geschwurbel von Verschwörungsideolog*innen, sondern Realität.

  32. 22.

    Wenn ich Opfer eines Verbrechens in beispielsweise einem Restaurant wäre, wäre ich froh, wenn der Täter oder die Täterin ermittelt würden - wenn dies nur über die Infektionsmeldung geht, dann ist mir das sehr recht. Oder müsste ich erst nachweisen, dass ich im Rahmen des Verbrechens mit Corona infiziert wurde, um die vorhandenen Daten zu nutzen?

  33. 21.

    Ich begehen keine Straftaten, deshalb habe ich damit kein Problem.

  34. 20.

    Diese Hysterie hier ist mir unverständlich.
    Schließlich bestehen rechtlich wie tatsächlich Unterschiede zwischen Daten-Erhebung und Daten-Verwendung/-Sicherung, sowie zwischen einem diktatorischen Willkürstaat und einem demokratischen Rechtsstaat.
    Die Rechtsunsicherheit besteht/bestand einfach darin, ob es sich bei § 28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes um eine Art Beweisverwertungsverbot handelt.
    Zudem sind als "schwere Straftaten" wohl solche zu verstehen, die ein Klage-/Ermittlungserzwingsverfahren, im Sinne von § 172 StPO, ermöglichen. Also Taten, die gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person verstoßen und der "Staat" so zum Eingreifen gezwungen werden kann.
    Der "Staat" versuchte also nur seiner gesetzlichen Pflicht auf vollständige Ermittlung der Tatsachen nachzukommen.
    Mehr nicht.

  35. 19.

    Orwell war 1984. Wir leben jetzt 40 Jahre später und alle hacken auf die nicht Konformen ein. Warum? Weil alle denken, was die Elite macht, kann nicht verkehrt sein und ich bin frei.

  36. 18.

    Man könnte doch auch mal bei Amazon, Apple, Google, Microsoft usw. anfragen, die haben doch viel bessere Daten als diese poplige Luca App. Einfach lächerlich diese Aktion.

  37. 17.

    Trau, schau, wem. Ich wusste, warum ich mir diese dubiosen Apps nicht herunterlade. Im Übrigen ist das nur der bequeme Weg. Es gibt andere, alltägliche Wege uns zu überwachen. Einfach mal an E. Snowden erinnern. Das wurde danach ganz sicher nicht eingestellt, sondern eher ausgebaut.

  38. 16.

    Also wenn ich einige richtig verstanden habe, sollte die Strafvervolgung eingestellt werden. Anderseits wird die Strafverfolgung als Stasi -Methode bezeichnet. Ich empfehle Deutschland in keiner Richtung zu verlassen, denn in unseren Nachbarländern läuft die Strafverfolgung, dank guter Datenspeicher und der Nutzung von Mobildaten als effektiver als in Deutschland.
    Gewünscht wird Anarchie oder?

  39. 15.

    Ich frage mich ernsthaft, mit welchem Bildungsstand in Brandenburg diese Ministerin eingesetzt wurde. Sie hat gegen sämtliche geltenden Gesetze verstoßen. Die Ministerin muss zurücktreten, es ist unerträglich. Selbst das Bundesjustiministerium wift ihr Rechtsbruch vor.

  40. 14.

    Als nächstes kommt der "Sanikasten", der immer bei "Notfällen zum Einsatz kommen kann. Bei einer Impfpflicht muss man dann immer schön nachweisen, dass man und wie oft man geimpft wurde - alles per Apps. Eine tolle Sache in Richtung digitaler Bürger. Aber wehe man ist nicht konform, dann werden einem z.B. die (Paypal)Konten gesperrt, wie in Kanada. Super. Orwell war nichts dagegen ...

  41. 13.

    Guten Abend.

    Zitat aus dem Artikel: 'Doch das Strafgesetzbuch kennt den Begriff der "schweren Straftat" nicht.'

    Welche Definition meinten Sie denn, bzw. würden Sie gelten lassen? Und rechtfertigt eine Straftat eine andere?
    Brandenburg hat keinen Handlungs- sondern Unterlassungs- sowie Rücktrittsbedarf im Ministerium, bem Polizeipräsidium und bei der Staatsanwaltschaft.

  42. 12.

    Bei der Einführung der App wurde hoch und heimlich beteuert, dass die Luca App nicht zur Strafverfolgung genutzt wird. Jetzt wird sie angeblich für die Aufklärung schwerer Straftaten verwendet. Wer einmal luegt...
    Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass auf den Staat (Politiker) kein Verlass ist. Die Verantwortlichen wissen überhaupt nicht, was sie mit dieser Entscheidung alles zerstören. Mein Misstrauen in diese App hat sich bestätigt und ich bin froh, dass ich sie nicht genutzt habe.

  43. 11.

    Das ist ein bisschen wie der Sturm im Wasserglas. Jeder rennt heute mit seinem Handy rum und hinterlässt Spuren.
    Aber vielleicht bin ich auch einfach innerlich zu "blond" und sehe nichts Verwerfliches darin, dass bei z.B. Mord ein Täter mit allen Mitteln verfolgt werden kann. Es gibt auch kein Bankgeheimnis für Strafermittlungsbehörden.

  44. 10.

    Ich habe dieser App nie vertraut und sie daher gemieden.

  45. 9.

    Aus diesem Grund hatte ich weder die Luca app oder die andere Staats app.
    Und da soll sich noch mal einer über die Stasi aufregen.
    Es ist ja typisch für Brandenburg ,wie war das mit der Kennzeichenüberwachung.

  46. 8.

    Vor gar nicht allzu langer Zeit, war das unerlaubte Erfassen von Kfz Kennzeichen ein Thema für die Datenschützer, nun die unzulässige versuchte (?) Nutzung der Corona- und der Luca-App. Für mich ganz einfach ein Fall von Amtsmissbrauch! Hat man bei den Verantwortlichen damals nichts dazugelernt? Wir schreiben 1987 Staatssicherheit und die damalige DDR nicht mehr, sondern wir sind in der BRD des Jahres 2022. Aber in Potsdam scheinen einige Uhren anders zu ticken, als im restlichen Deutschland...

  47. 7.

    >"Ach nee, ist ja ein Ding!!!!"
    Aber sowas von! Ne wirklich... das hätte ich jetzt nicht gedacht...
    * Satire Ende *
    Zumal ein Handy an einem Ort noch lange kein stichhaltiger Beweis ist, dass der Eigentümer des Handys auch wirklich da war.

  48. 6.

    Sollten alle relevanten Regelungen und Gesetze zum Thema zu diesem Ergebnis kommen, ist es ja eindeutig.
    Schließlich gilt: "...die vollziehende Gewalt [...] (ist) an Gesetz und Recht gebunden." Art 20 Absatz 3 Grundgesetz.
    Dabei sollte aber die Grundrechtskonkurrenz Bsp. Recht auf effektiven Rechtsschutz von Person A VS. Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Person B sorgsam abgewägt werden.
    Datenschutz ist schließlich kein Selbstzweck.
    Aber anstelle der Polizei gesetzlich ausdrücklich die Möglichkeit der Datenverwertung einzuräumen wollen die Liberalen/Freie Wähler (die "zivilisierten" Anarchisten) also lieber diese Möglichkeit ausdrücklich verbieten.

  49. 5.

    Rücktritt!? Was habe ich damals gesagt das IFSG ist da eindeutig und das gilt auch für die Papierzettel. Mit was man sich beschäftigt um solch ein totes Pferd noch weiter zu reiten. Das die Luca-App zum 31.3 ausläuft und seit schon lange keine Daten mehr anfallen hat die Justizministerin schon mitbekommen. Da diese Daten verschlüsselt auf den Servern liegen und nur mit einem Key entschlüsselt werden können wohl auch nicht. Außerdem haben Datenschutzbeauftragten aufgefordert diese Daten zu löschen und ich Empfehle den Datenschutzbeauftragten in Bezug der Luca-App dies auch zu prüfen!

    Kann man die Justizministerin noch in ihrem Amt halten? Jene die Rechtswidriges verhalten fördert und billigt ? Nein! zumal gegen Ausschreibungsrecht verstoßen und Geld der Streuzahler veruntreut wurde. Massiv hat diese Landesregierung das CWA sabotiert bis heute.

  50. 4.

    Ist man bei den Verantwortlichen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Regierung des Landes Brandenburg des Lesens nicht mächtig? Wenn im Bundesgesetz keine Ausnahmen zur abweichenden Nutzung der Corona- und Luca-App zugelassen sind, dann ist die abweichende Nutzung verboten! All die Beteiligten, welche das Überwachen über die Apps gefordert bzw. gefördert haben, sollten unverzüglich aus dem Staatsdienst entfernt werden! Es gibt das Grundgesetz, wir sind nicht in einer Diktatur oder doch?

  51. 3.

    Also, ich verstehe diese ganze Aufregung nicht. Die Corona Regeln wurden aufgestellt um die Bevölkerung zu kontrollieren.
    Jetzt laufen die Regelungen langsam aus, aber die Behörden haben jetzt unsere Daten immer abrufbereit auf den Impf/Genesenennachweis. Das waren für den Überwachungsstaat schöne 2 Jahre. Mal sehen, was als nächstes kommt.

  52. 2.

    Selber Schuld wer seine Daten einer App mit zentraler Datenspeicherung anvertraut. Gewarnt wurde vorher vor dem Aufbau der App. Wenn die Begriff "schwere Straftat" allerdings korrekt definiert ist und auch nur genau so angewendet wird, ist mMn der Gebrauch der Daten für die Strafverfolgung ok. Natürlich nur nach Richterlicher Anordnung im Rahmen der Gesetze.

  53. 1.

    Ach nee, ist ja ein Ding!!!!

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