Berliner Einkaufsstraßen - Maskenpflicht gilt doch nicht für Radfahrer

Di 27.10.20 | 16:17 Uhr
Ein Radfahrer wird im Oktober 2020 bzgl des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in der Berliner Bergmannstraße kontrolliert. (Quelle: rbb)
Audio: Inforadio | 26.10.2020 | Birgit Raddatz | Bild: rbb

Im Rahmen von Kontrollen der Corona-Maßnahmen stoppte die Berliner Polizei am Wochenende in der Kreuzberger Bergmannstraße Radfahrende ohne Maske. Nun stellte sich allerdings heraus: Die Maskenpflicht gilt nur für Fußgänger.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Berlin gilt nicht für Radfahrer. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller(SPD), bestätigte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter am Dienstag, dass sich die neue Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum nur auf Fußgänger beschränkt. Zuvor hatte ein Polizeisprecher am Montag die neue Verordnung bestätigt.

Am Wochenende waren Fahrradfahrende in der Bergmannstraße angehalten worden, weil sie keine Maske trugen. Die Straße in Kreuzberg gehört zu den zehn sogenannten Hotspot-Straßen, auf denen eine Maskenpflicht herrscht.

Die Kontrolle rief Verwirrung bei den Radfahrenden hervor. Deshalb habe sich die Polizei bei der zuständigen Stelle erkundigt, so der Sprecher. Die Verordnung gelte demnach nur für Fußgänger.

Insgesamt überprüfte die Polizei am Sonntag gut 47.000 Menschen und leitete fast 70 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Mehrere größere Gruppen zum Beispiel in Parks wurden von der Polizei aufgelöst, weil die Menschen sich nicht an die Abstands- und Hygieneauflagen gehalten hatten.

Die Kommentarfunktion wurde am 26.10.2020 um 18:30 Uhr geschlossen

Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Was Sie jetzt wissen müssen

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren