Senatsverwaltung will Frist verlängern - Corona-Testpflicht in Berliner Schulen soll mindestens bis Pfingsten bleiben

Die Maskenpflicht in Berliner Schulen ist gefallen, doch anders als in Kitas wird hier vorerst an der Corona-Testpflicht festgehalten. Das hat der rbb am Montagabend erfahren. Nur bei der Häufigkeit der Tests wird sich etwas ändern.
An Berliner Schulen soll es noch mindestens bis Pfingsten eine Testpflicht auf das Coronavirus geben. Das bestätigten mehrere Mitglieder des Hygienebeirats und die Bildungsverwaltung am Montagabend dem rbb.
Demnach soll ab dem 9. Mai bis zum 7. Juni zweimal statt wie bislang dreimal wöchentlich getestet werden. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler einen dritten Test mit nach Hause bekommen, für einen weiteren freiwilligen Test.
Senatsverwaltung wird Testpflicht verlängern
Ob es nach Pfingsten, also ab dem 8. Juni, auch weiterhin eine Testpflicht geben wird, ist unklar. Aus dem Hygienebeirat, der den Senat in Pandemiefragen berät, hieß es auf rbb-Nachfrage, es sei eher nicht damit zu rechnen. Grund seien die rückläufigen Infektionszahlen, hieß es.
Der Senat wird die Testpflicht an Schulen aller Voraussicht nach deshalb aus der aktuellen Corona-Verordnung herausnehmen. Die Verlängerung der Maßnahme soll dann von der Senatsverwaltung für Bildung angeordnet werden.
Anders als in den Schulen wird die Testpflicht in Kitas ab dem 9. Mai aufgehoben.
In Brandenburg endete die Testpflicht an Schulen und Kitas bereits mit diesem Montag.
Gote und Larscheid sind offen für Ende der Testpflicht
Aufgeschlossen für ein baldiges Ende der Testpflicht an Berliner Schulen hat sich Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss gezeigt.
Der Amtsarzt von Reinickendorf, Patrick Larscheid, sprach sich ebenfalls für ein Ende der Testpflicht in Schule aus. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Corona-Strategie sei das "konsequent", weil auch das Testen bei Erwachsenen nicht mehr als relevant erachtet werde, sagte er in der vergangenen Woche im rbb24 Inforadio. Allerdings werde als Begründung angeführt, dass die Infektionszahlen jetzt niedrig genug seien, um das Testvorgaben zu lockern. Das sei inhaltlich nicht nachvollziehbar, so Larscheid. "Denn die Krankheitszahlen, so wie wir sie jetzt haben, sind um ein Vielfaches höher, als wir sie je hatten".
Skeptisch zeigte sich die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Franziska Brychcy. Anhand der ferienbedingt mangelhaften aktuellen Daten lasse sich eine Abkehr von der Testpflicht nicht rechtfertigen. Auch der Landeselternausschuss möchte mit der Aufhebung warten, bis es bei der Infektionslage eine eindeutige Entwarnung durch Wissenschaft und Ärzte gebe.
Senat will Corona-Isolationsdauer verkürzen
Derweil will der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag neben der Basisschutz-Corona-Verordnung auch über eine mögliche Verkürzung der Isolation entscheiden. Geplant ist, dass sich Infizierte künftig nur noch fünf Tage isolieren müssen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind und einen negativen Test vorweisen können. Bisher sind auf Basis verschiedener Kriterien sieben bis zehn Tage Isolierung vorgeschrieben.
Der Senat hatte das Thema bereits vor einer Woche auf seiner Tagesordnung, wegen offener Fragen aber noch einmal verschoben. Zuletzt hatten auch die Gesundheitsminister von Bund und Ländern noch einmal über die Fristverkürzung geredet und sich grundsätzlich darauf verständigt. Zur Begründung verwiesen sie nach ihrer Schaltkonferenz am vergangenen Donnerstag auf zunehmende Immunität in der Bevölkerung und mildere Corona-Verläufe mit der Omikron-Variante.
Sendung: rbb24 Abendschau, 02.05.2022, 19:30 Uhr