Nur Geimpfte und Genesene - Berlin und Brandenburg haben Bedenken bei der 2G-Regelung

Di 31.08.21 | 10:41 Uhr
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Symbolbild: Vor einer Bar steht ein Hinweisschild, welches auf den Einlass nach der 2G-Regel hinweist. (Quelle: dpa/A. Heimken)
Bild: dpa/A. Heimken

Seit Samstag dürfen Gastwirte und Veranstalter in Hamburg entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen. In Berlin und in Brandenburg zeichnet sich eine solche Regelung derzeit nicht ab.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sieht beim 2G-Optionsmodell in der
Corona-Pandemie noch einige offene Fragen. Müller hält den Hamburger Weg noch für unpraktikabel. Das sagte der SPD-Politiker am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Hamburg lässt Gastwirte und Co entscheiden

Müller sieht dabei verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Nicht geklärt sei außerdem die Regelung für unter 12-Jährige oder Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sagte er. Das werde dann zum Beispiel bei Sport- und Kulturveranstaltungen problematisch.

Die 2G-Regel gilt seit Samstag in Hamburg. Dabei können zum Beispiel Gastwirte, Kulturveranstalter oder Religionsgemeinschaften selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen. Dadurch sind sie dann weitgehend von Corona-Einschränkungen wie etwa Abstandsregelungen befreit.

Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) befürwortet für die Clubs in der Hauptstadt eine 2G-Regelung. Er sehe dies als eine sichere Möglichkeit an, Kulturbetriebe wieder zu öffnen, sagte Lederer am Dienstag in Radioeins. Derzeit werde vermehrt im Senat darüber diskutiert, bisher gebe es aber keine Zustimmung der Gesundheitsverwaltung. Der Kultursenator würde die Clubs ansonsten vor die Alternative stellen, neben Geimpften und Genesenen auch PCR-Getestete hereinzulassen.

Nonnemacher verweist auf niedrige Infektionszahlen

Die 2G-Regelung bringe "eine gewisse Menge Probleme mit sich", sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Montagabend in "Brandenburg aktuell".

"Wir haben jetzt 3G ab einer Inzidenz von 20, und wir fahren damit im Moment sehr gut", so die Grünen-Politikerin. Bei den Infektionszahlen liege Brandenburg mit Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt "ganz positiv" am unteren Ende. Sollte sich dies verschlechtern, müsse man über eine 3G-Regel ohne Inzidenzbezug oder über die Beschränkung auf PCR-Tests nachdenken.

Sendung: Brandenburg aktuell, 30.08.2021, 19:30 Uhr

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14 Kommentare

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  1. 14.

    Es ist eine bedauernswerte Minderheit bei der eine medizinische Kontraindikation vorliegt. Es gibt dem gegenüber aber deutlich mehr Leute, die aufgrund eines anderen persönlichen Schicksals nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Spricht hier jemand von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft? Das wird gemeinhin zwar bedauert, sofern es überhaupt wahrgenommen wird, ändert aber eher wenig an dem Leben derjenigen, die nicht eingeschränkt sind.
    Warum reiten sie also ständig auf ihrem "Impfargument" rum ?

  2. 13.

    Wirklich Toll: Regeln weg - 2-Klassen-Gesellschaft (in der es Menschen gibt, die sich NICHT IMPFEN LASSEN DÜRFEN WEGEN LEBENSGEFAHR !! KAPIERT? Also: Ist 2 G WIRKLICH toll?

  3. 12.

    In HH gilt nach der 2-G-Regelung weiterhin eine Maskenpflicht beim Tanzen, also wenn die Leute in Bewegung sind.
    In Berlin fällt man mal wieder buchstäblich mit der Tür ins Haus. Es ist jetzt schon klar, dass die Infektionszahlen steigen werden, wenn die Maskenpflicht komplett fällt. Gibt es genauere Regeln zur 2-G-Tanzlustbarkeiten-Bestimmung?

  4. 11.

    Ich habe im TV gesehen, dass man 2G eher nicht will
    Zumindest nicht in der Gastronomie in Hamburg.

    Erstens kann man das nur anwenden, wenn auch alle Angestellten die 2G-Regel erfüllen - das Personal ist aber denkbar knapp nach den Lockdowns, da es abgewandert ist.
    (Ob da der Arbeitgeber überhaupt fragen darf, ob die Angestellten geimpft sind?)

    Zweitens will man keine Kunden vor den Kopf stoßen, die dann nimmer wieder kommen.

  5. 10.

    Ich denke letztendlich wird es eh auf die G2-Regel hinauslaufen und wenn ich Gastwirt wäre würde ich schon jetzt alles dafür tun dass meine Mitarbeiter sich Impfen lassen wenn sie auch noch künftig in meinem Betrieb tätig sein wollen. Siehe Frankreich und seine neuen Gesetze in der Gastronomie.

  6. 9.

    Ich habe im TV gesehen, dass man 2G eher nicht will
    Zumindest nicht in der Gastronomie in Hamburg.

    Erstens kann man das nur anwenden, wenn auch alle Angestellten die 2G-Regel erfüllen - das Personal ist aber denkbar knapp nach den Lockdowns, da es abgewandert ist.
    (Ob da der Arbeitgeber überhaupt fragen darf, ob die Angestellten geimpft sind?)

    Zweitens will man keine Kunden vor den Kopf stoßen, die dann nimmer wieder kommen.

  7. 8.

    "Seit Samstag dürfen Gastwirte und Veranstalter in Hamburg entscheiden..."
    Hach, wie gnädig. Es stellt sich doch eher die Frage ob die Politik, letztlich die Legislative, in die wirtschaftliche Gestaltungsfreiheit, dem Vertrags- und dem Hausrecht eines Gewerbetreibenden "rumfummeln" darf, wenn dieser mit seinen betrieblichen Vorgaben über die aktuelle Gesetzeslage hinausgeht, also mehr Sicherheit für seine Mitarbeiter und Kunden durchsetzt, z.B. in dem er eine Risikogruppe ausschließt.

  8. 7.

    Hr.Müller und Fr.Nonnemacher haben Bedenken. War dies schon mal während Corona anders ?
    Mich erstaunt, dass Hr.Woidke noch keine Bedenken angemeldet hat. Wobei dieses Dreiergespann mehr durch reagieren statt durch agieren aufgefallen ist.

  9. 6.

    Nun, Sie halten doch auch bei Rot an, ohne das ein Polizist in Sicht ist, oder ?

  10. 5.

    Na Gastwirte und Veranstalter werden durchrechnen, mit welcher Reglung sie mehr Zulauf/Umsatz haben und dann entsprechend ihrer Gestaltungsfreiheit die jeweilige Reglung anwenden, das kann durchaus von Kneipe zu Kneipe variieren, je nach Klientel.

  11. 4.

    Wer bitteschön soll diese Maßnahmen kontrollieren und durchsetzen???? Es bleibt den Gastwirten und Veranstaltern überlassen und das bei der eh schon aufgeheizten Stimmung.

  12. 3.

    Die Parteikollegin Müllers, Bundesjustizministerin Lambrecht, sieht rechtlich keine Problem.
    https://www.tagesschau.de/inland/hamburg-corona-2g-regel-lambrecht-101.html
    Soviel Ignoranz ist einfach nicht mehr nachvollziehbar.

  13. 2.

    Hat Herr Müller immer noch nicht genau nachgelesen, was die 2-G-Regel Hamburgs beinhaltet? Kinder bis 12 Jahre bleiben davon ausgenommen!! Einfach nur ärgerlich dieses Herumgeeier und Herausgerede.

  14. 1.

    Man "löst" ein Problem und schafft Neue.
    Hamburg 2G.... Bundesgesetz ist, kein AG darf seine AN nach ihrem Impfstatus befragen. 2G= auch das Personal muss geimpft sein. Also weiter nach dem Motto erstmal machen und dann über die Konsequenzen nachdenken.
    Die einzige Änderung zur jetzigen Regelung.... ein Test reicht nicht mehr und es dürfen mehr Kunden rein. Ist das etwas erstrebenswertes für den Kunden, sich den Platz mit mehr Leuten teilen zu müssen ?
    Die Maskenpflicht bleibt natürlich erhalten.

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