Voraussetzungen und Konsequenzen - Was eine Impfpflicht konkret bedeuten würde

Mi 24.11.21 | 06:13 Uhr
  81
Der Arzt Gabriele Loi verabreicht eine Impfung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer in einem Impfbus (Bild: dpa/Jlrg Carstensen)
Audio: radioeins | 23.11.2021 | Interview mit Medizinethiker Helmut Frister | Bild: dpa/Jörg Carstensen

Um die vierte Corona-Welle einzudämmen, ist die Impfquote zu gering. Deshalb ist eine Diskussion über eine Impfpflicht entbrannt. Was das bedeuten würde und wie diese umgesetzt werden könnte - Fragen und Antworten.

Was bedeutet eine Impfpflicht?

Eine Impfpflicht bedeutet nicht, dass jemand mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen wird, sich impfen zu lassen. Eine Impfpflicht würde aber bedeuten, dass Personen mit Bußgeldern, Tätigkeits- und Betretungsverboten für bestimmte Einrichtungen rechnen müssten, wenn sie nicht geimpft sind.

Österreich führt als erstes Land weltweit eine solche Corona-Impfpflicht im Februar 2022 ein - zunächst nur für Beschäftigte im Gesundheitssektor. Der österreichische Entwurf sieht Strafen von bis zu 3.600 Euro oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe vor. In Deutschland würde eine Verweigerung der Covid-Impfpflicht - wie auch bei der Masern-Impfpflicht - als Ordnungswidrigkeit mit 2.500 Euro bestraft werden. Bei Wiederholung der Verweigerung folgten dann höhere Strafen.

Ist eine solche Impfpflicht in Deutschland überhaupt juristisch durchsetzbar?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Zweimal ist diese auch schon in der Bundesrepublik durchgesetzt worden: von 1959 bis 1983 bei der Impfpflicht gegen die Pocken und seit 2020 gilt sie bei der Masern-Impfung für schulpflichtige Kindern und Beschäftigte von Kindertagesstätten und Schulen. Im IfSG wird auch geregelt, welche Entschädigungen im Fall von Impfschäden durch verpflichtende Impfungen greifen.

Um eine Impfpflicht gegen Covid-19 gesetzlich zu beschließen, müssen die verfassungsrechtlichen Positionen abgewogen werden. Im Grundgesetz ist das Recht auf die körperliche Unversehrtheit verankert. Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist nur gerechtfertigt, wenn der Eingriff verhältnismäßig ist. Diese "Verhältnismäßigkeit" wird gerade debattiert.

In welchem Fall wäre die Voraussetzung für eine Verhältnismäßigkeit gegeben?

Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist dann gerechtfertigt, wenn vorausgesetzt werden kann, dass der Eingriff einem legitimen Ziel dient; dass der Eingriff dazu geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen und dass es kein milderes Mittel gibt, dieses Ziel zu erreichen. Im Fall der Pocken galt dieser Eingriff zum Beispiel als verhältnismäßig, weil die Sterblichkeitsrate bei einer Pockeninfektion bei 30 Prozent lag. Die Pocken-Impfpflicht wurde übrigens 1983 wieder aufgehoben - als die Pocken dank der Impfung weltweit als ausgerottet galt.

Die aktuelle Debatte für oder gegen eine Corona-Impfpflicht beruht auf eben jener angemessenen Interessenabwägung, sagt der Medizinethiker Helmut Frister, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, dem rbb. "Die Voraussetzung für Verhältnismäßigkeit sehe ich als erfüllt an. Denn wir stehen im Grunde, das hat uns dieser Winter gezeigt, vor der Überlastung unseres Gesundheitssystems."

Diese könne nur verhindert werden durch eine Erhöhung der Impfquote oder eine Erweiterung der Lockdown-Maßnahmen, so Frister. Der Deutsche Ethikrat hat sich bisher allerdings noch nicht für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen - wohl aber für eine berufsbezogene Impfpflicht, zum Beispiel für Mitarbeitende im Gesundheits- und Bildungsbereich. Diese ist nach den Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. November auch wahrscheinlich.

Was würde eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe bedeuten?

Bei dieser spezifischen Impfpflicht geht es darum, besonders vulnerable Gruppen vor dem Coronavirus zu schützen. Deshalb sollen Mitarbeitende in Heil- und Pflegeberufen sowie Krankenhäusern künftig nur noch geimpft in ihren Einrichtungen arbeiten dürfen. Bedingung wäre dann, dass sie ihrem Arbeitgeber eine Impf- oder Genesungsbescheinigung vorlegen.

Allerdings gibt es auch Zweifel am Nutzen einer berufsspezifischen Impfpflicht. Dafür müsste nachgewiesen werden, dass durch die Impfung der Beschäftigten eine Ansteckungsgefahr minimiert oder ausgeschlossen werden kann. Sollte dies nicht nachweisbar sein, könnte eine Impfpflicht allein für Gesundheitsberufe vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

Wie könnte eine Impfpflicht kontrolliert werden?

Zum Arbeiten müsste dann dem Arbeitgeber der Impfnachweis erbracht werden. Jedoch gestaltet sich davon abgesehen die Kontrolle als schwierig. Denn anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland kein zentrales Impfregister.

Deshalb sehen Experten diesen Punkt auch als zentrales Problem an. Ohne Kontrollen könnte die Impfpflicht sogar negative Auswirkungen haben. "Wenn die Impfpflicht eingeführt wird, aber nicht staatlich durchgesetzt werden kann, verlieren die Menschen auch dann das Vertrauen in die Regierung", sagt Verhaltensökonomin Katrin Schmelz der ARD. Hinzu kommt: Eine Covid-19-Impfung hält, anders als die Pocken- oder Masernimpfung nicht ein Leben lang, sondern muss regelmäßig aufgefrischt werden. Das dürfte regelmäßige Kontrollen weiter erschweren.

Würde eine Impfpflicht dabei helfen, die vierte Corona-Welle zu durchbrechen?

Leider nein. Experten sind sich weitestgehend einig, dass eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt zu spät käme, um die vierte Welle noch zu durchbrechen. Der Medizinethiker Frister geht allerdings davon aus, dass sie vor einer fünften Welle schützen könnte. Denn die Impfquote würde tendenziell wieder sinken, wenn sich im Frühjahr oder Sommer die Corona-Lage erwartungsgemäß wieder entspanne. "Ich bin persönlich skeptisch, ob wir die Menschen dann noch zu einer freiwilligen Impfung bewegen können", sagt Frister.

Aus Sicht von Epidemiologen stehen uns aber auch im kommenden Jahr weitere Wellen bevor. Für den Virologen Christian Drosten ist es deshalb unabdingbar, die Impfquote weiter zu steigern, um die drohenden weiteren Wellen zu brechen.

Was macht eine Abwägung für oder gegen die Impfpflicht so schwer?

Die Verhältnismäßigkeit, die Voraussetzung für eine verfassungsrechtlich legitimierte Impfpflicht ist, ändert sich in der Corona-Pandemie ständig. Erst ließ sich eine Impfpflicht nicht umsetzen, weil es keinen Impfstoff gab. Dann gab es Impfstoff, aber für viele gesellschaftliche Gruppen wurde er nicht empfohlen. Erst gab es die "wilde" Corona-Variante, inzwischen hat sich das viel ansteckendere Delta-Virus durchgesetzt. Nicht zuletzt kann eine Impfpflicht bei einer entspannten Corona-Lage im Frühjahr oder Sommer 2022 plötzlich wieder unverhältnismäßig sein. Der Ermessensspielraum für Ethikerinnen, Juristen und Politikerinnen ist deshalb enorm.

Vor diesem Hintergrund steht die Politik vor einem Dilemma: Verzichtet sie auf eine Impfpflicht, drohen weitere Pandemie-Wellen und die damit einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Entscheidet sie sich für eine Impfpflicht, könnte das zu einem weiteren Vertrauensverlust führen.

Sendung: radioeins, 23.11.2021, 07:10 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 24.11.2021 um 16:49 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Was Sie jetzt wissen müssen

81 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 81.

    weil es immer noch zu viele Gegner gibt , die das schon aus Prinzip nicht machen werden"
    Na, dann sollen sie mal auch die Konsequenzen tragen.
    Bei notwendiger medizinischer Behandlung hinter den Geimpften zurückstehen und die Kosten der Behandlung selbst tragen.
    Wetten, dann klappts auch mit der Impfung.

  2. 80.

    Infektionen gibt es, weil der Impfstoff keine sterile und klinische Immunität bietet. Der Impfstoff wirkt trotzdem, denn es gibt kaum schwere Verläufe in Gibraltar und somit keine Überlastung des Gesundheitssystems. Das war auch das Ziel des Impfstoffs.

  3. 79.

    Dann lesen Sie mal hier, wie es dazu kommt:

    https://www.mdr.de/wissen/corona-gibraltar-hohe-inzidenz-hohe-impfquote-100.html

  4. 78.

    " von Gibraltar ganz zu schweigen..."

    ja, sone 700er Inzidenz trozu 98 Prozetn Impfquote, darauf kann man wirklich neidisch sein.

  5. 77.

    Ach so, Bußgeld in vierstelliger Höhe oder wahlweise vierzehn Tage Haft und dann doch impfen weil die eigene Existenz bedroht ist?.. sind kein Zwang? Keine Gewalt? Was für eine blödsinnige Argumentation.

  6. 76.

    Ein Interview mit einem Verfassungsrechtler - sehr interessant, was dem Staat alles als Druckmittel zur Verfügung steht, wenn es zu einer Impfpflicht kommt: https://www.n-tv.de/politik/Der-Staat-koennte-einem-Verweigerer-den-Fuehrerschein-entziehen-article22950490.html

  7. 75.

    Sie verwechseln hier Äpfel mit Birnen. Impfpflicht ist kein Impfzwang. Niemand wird mit/in Handschellen zwangsweise geimpft. Sie haben immer noch die persönliche Entscheidung ob Sie sich impfen lassen oder nicht. Lediglich bei der Entscheidung sich nicht impfen zu lassen müssen Sie mit mit Konsequenzen rechnen (Bußgeld etc.)

  8. 74.

    Tut mir leid, ich kenne mehrere Fälle, wo Geimpfte von Geimpften angesteckt wurden. Genauso viele Fälle wie ich Menschen kenne die Ungeimpft waren und von Ungeimpften angesteckt wurden.

  9. 73.

    dazu kommt aber auch die frage ob es nicht auch mildere Maßnahmen gibt, und die gibt es,z.b. lockdown (bzw selbst hirn einschlaten und alle möglichen kontakte unterlassen, ja mal auf weihnachtsmärkte verzichten, nicht das neueste iphone im shop kaufen etc.) wäre eine,gefällt zwar vielen nicht, aber das berechtigt noch lange nicht dazu anderen etwas aufzuzwingen was sie dem grundrecht folgend, nicht möchten.

  10. 72.

    Zitat: „Im IfSG wird auch geregelt, welche Entschädigungen im Fall von Impfschäden durch verpflichtende Impfungen greifen.“ Das Problem ist die Nachweispflicht derjenigen Person bei der solch ein Fall eingetreten ist. Dann muß man wer weiß was in die Gänge setzen um es überhaupt beweisen zu können. Und was nützt einem dann die Entschädigung, die dann nur ein Appel und ein Ei betragen wird, wenn die Person davon nichts hat?

  11. 71.

    Ja was würde Impfflicht bedeuten: Wer diese verordnet, muss sich darum kümmern dass es genug Impfstoff und genug Impfende gibt. Ich bin gespannt.

  12. 70.

    Und was ist noch im letzten RKI Wochenbericht zu lesen? Dass 73% der 18-59 jährigen geimpft sind. Und bei diesen ca. 32.8 Mio Menschen gab es in der KW 42-45 ca. 85.000 symptomatische Covid-Fälle. Demgegenüber stehen 12.2 Mio nicht geimpfte Menschen in dieser Altersgruppe, bei denen es in KW 42-45 ca. 112.000 symptomatische Covid-Fälle gab. Und wenn man jetzt den Dreisatz anwenden kann, das hatte man mal in der Schule, dann kommt man zu dem Schluss, dass in dieser Altersgruppe die Zahl der ungeimpften symptomatischen Covid-Erkrankten vier mal so hoch ist wie die der geimpften.
    Ich habe mir viel Mühe gegeben, das nochmal für Sie aufzubereiten. Wäre schön gewesen, Sie hätten das auch gemacht, bevor sie mit irgendwelchen Zahlen und Halbwahrheiten um sich schmeißen. Genau SO entstehen nämlich Falschinformationen und Verunsicherungen, indem Leute wie Sie nur die Informationen rauspicken, die am besten in ihr Weltbild passen anstatt sich das ganze Bild anzuschauen.

  13. 69.

    Ich sehe eine evtl. Impfpflicht mit durchaus gemischten Gefühlen...
    Einerseits ja aus bekannten Gründen...
    Andererseits: wie soll das gehen? Organisatorisch schaffen die Verantwortlichen noch nicht mal die Impfwilligen zu bedienen.
    Und mal Butter bei die Fische - lieber einen, der geimpft werden will, als einen, der sich verweigert. In meinem Umfeld wollen viele und ich jage auch dem dritten Schuss nach.

    Ich gucke neidisch nach Spanien und Portugal - von Gibraltar ganz zu schweigen...

  14. 68.

    "dass die Pandemietreiber die Geimpften sind, die sich nicht testen müssen, aber das Virus verbreiten und sich sogar anstecken können. Welch eine Logik! Unter den Erwachsenen beträgt der Anteil Geimpfter Intensivpatienten mittlerweile 50%"

    Alles Unsinn. Wo haben Sie Ihre Zahlen her?
    Ich finde nur, und das mehrfach, einen Anteil von zur Zeit ca. 30% unter den geimpften Intensivpatienten:
    Gucken Sie mal, nur so als Beispiel (dann können Sie sich such gleich von Ihrer Ansicht trennen, die Geimpften wären die Pandemietreiber):

    https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/impfdurchbruch-krankenhaus-schwerer-verlauf-100.html


  15. 67.

    An die Sache mit dem direkten Anschreiben glaube ich nicht.

    Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet sind voll mit dem Thema. Bei jedem Einkauf werden Sie mit dem Thema konfrontiert, beim Arzt, in der Kirche und sonstwo. In welchem Bunker muss man leben, um noch immer nichts mitbekommen zu haben?

    Wer so altrsschwach ist, dass schon Radio zur Information und Telefon für einen Termin zu modern ist, der kann auch nicht mehr gut genug sehen, um einen Brief zu lesen. In diesem Fall gibt es hoffentlich Betreuer, die behilflich sind.

    Falls es überhaupt Leute gibt, die auf nichts ausser schriflicher Post reagieren, dann ist das aktive Verweigerungshaltung.

  16. 66.

    „ Um eine Impfpflicht gegen Covid-19 gesetzlich zu beschließen, müssen die verfassungsrechtlichen Positionen abgewogen werden. Im Grundgesetz ist das Recht auf die körperliche Unversehrtheit verankert. Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist nur gerechtfertigt, wenn der Eingriff verhältnismäßig ist. Diese "Verhältnismäßigkeit" wird gerade debattiert.“
    Das glaub ich jetzt nicht, es wird nach knapp zwei Jahren Pandemie im Ernst die „Verhältnismäßigkeit“ diskutiert. Da braucht man sich über die geistigen Ergüsse einiger Impfverweigerer doch nicht zu wundern.

  17. 65.

    Die Frage ist keineswegs oberflächlich, sondern eher sehr zielgerichtet. die meisten Menschen trifft es schwer, die, entschuldigen Sie die Ausdrucksweise, sich ihre Vorerkrankungen 'angefressen' haben.
    Hier die Stimme eines leitenden Intensivmediziners aus Linz:
    (Sie werden staunen, wo er eine evtl. Impfpflicht ansetzen würde)
    https://www.nachrichten.at/meinung/leserbriefe/vom-verdraengen-und-anderen-defiziten;art11086,3493321

    „Von allen Covid-Patienten auf Intensivstationen sind etwa 80 Prozent älter als 50 Jahre, und die meisten haben die bekannten Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Herzschwäche oder Zuckerkrankheit. Von den Patienten jünger als 50 Jahre, die mit Covid auf einer Intensivstationen landen, sind 80 Prozent mehr oder weniger stark übergewichtig.Vielleicht sollte man die ins Auge gefasste Impfpflicht auf diese Menschengruppen beschränken und das Füllhorn der Impfung nicht über die gesamte Bevölkerung (inklusive gesunde Kinder und Jugendliche) gleichförmig ausleeren"

  18. 64.

    Wo es keine Nebenwirkungen geben darf, gibt es auch keine. (Siehe Lauterbach & Co.) Zudem sind das alles nur Verdachtsmedlungen, die sich jedoch auffällig nach den neuen Impfstoffen häufen ... Bis das PEI - wie nach der Schweingerippe - mal etwas "anerkennt", sind ca. 5 Jahre vorbei und die Dosen Millonenfach verimpft, wegen der X-ten Welle, den unangepassten Impfstoffen (lt. Kekule) und der zu geringen Wirkdauer - ab zum Boostern.

    Von der Logik her, macht nur eine Impfpflicht mit 6 Monats-Abstand Sinn, da es sonst bereits wirksamere Impfstoffe geben würde, die bei den Herstellern bereits im Regal stehen (siehe ebenfalls Kekule). Würde es nur um die Gesundheit gehen, würden sich alle testen lassen müssen. Ein Vorteil wäre nur - die Geimpften könnten etwas beruhigter ob eines schweren Verlaufes durchs Leben gehen.

    Eine spannende Frage - wie hoch soll denn die angestrebte Impfquote lt. der Spezialisten vom RKI sein, wenn sie nicht einmal die aktuelle Quote genau beziffern können?

  19. 63.

    Impflicht Corona gibt es weltweit nur in einer Handvoll Staaten:
    Türkmeniston, Tadjikiston, Vatican City etc.

    Ausserdem führt Österreich diese NICHT "ab Februar ein", sondern auch dort muss es ein Gesetzgebungsverfahren geben!

    Und natürlich bleiben die Drangsalierungen wie Tests und Masken weiterhin bestehen, selbst bei 99%iger IMpfquote.

    Die Crux ist ja, dass in diesem Land angeblich niemand die exakte Impfquote derzeit kennt (oder kennen will?).

    Und, warum rechnet man nicht die Genesen, die ja bessere Antikörper haben nach Durchlaufen der natürlichen Immunisierung als Leute mit 2fach Impfschutz, nicht zu den Geimpften dazu, wie es korrekterweise sein müsste?

  20. 62.

    Warum werden Novavax und Valneva nicht zugelassen?
    Was ist mit den zwei sehr guten, hochwirksamen Corona-Medikamenten (!) die den ITS-Aufenthalt auf max. 9d begrenzen?

    Verfolgt man da den selben Weg wie bei Sputnik-Bak, den man ja vor einem Jahr vollmundig in Meckpom und Illertissen produzieren und im Alleingang zulassen wollte? Was ist in dieser Angelegeheit bis heute passiert? Grüße an Herrn Glawe und Herrn Söder an dieser Stelle.

    Ich glaube kaum jemand hat Lust, sich im März 2022 und im Juni 2022 und im September 2022 erneut in eine mehrstündige Schlange einzureihen und sich ein "Impf-Abo" abzuholen. Da werden wohl viele lieber die Geldbuße oder das Zwangsgeld bezahlen.


    Einige gehen auch freiwillig in Haft (siehe Rundfunkgebühr)

Nächster Artikel