Ausgesetzte Präsenzpflicht an Berliner Schulen - Homeschooling wird auf Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst

Zur ausgesetzten Präsenzpflicht an Berliner Schulen hat die Senatsverwaltung einige Bedingungen formuliert. So muss das freiwillige Fernbleiben jeweils mindestens eine Woche andauern und wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst.
Das freiwillige Fernbleiben vom Unterricht im Rahmen der in Berlin ausgesetzten Präsenzpflicht wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst. Das kündigte die Bildungsverwaltung am Dienstag in einem Schreiben an die Schulleitungen an. Im Zeugnis solle dann auch angegeben werden, dass das Kind nicht krank war, sondern "von der Option der Nichtteilnahme am Präsenzunterricht Gebrauch gemacht" hat.
In dem Schreiben stellte die Senatsverwaltung zudem klar, dass es sich bei einer Inanspruchnahme der ausgesetzten Präsenzpflicht nicht um eine Beurlaubung der Schüler handele. "Die Schülerinnen und Schüler haben sich auch proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können", heißt es.
Aussetzungszeitraum mindestens eine Schulwoche
Schülerinnen und Schüler, die in Berlin aus Infektionsschutzgründen fernbleiben, müssen das für mindestens eine Schulwoche tun und die von der Schule gestellte Aufgaben zu Hause erledigen.
Eine tage- oder gar stundenweise Inanspruchnahme sei mit dem Aussetzen der Präsenzpflicht aber nicht intendiert gewesen und widerspräche auch diesem Zweck, heißt es in dem Schreiben. Zudem erschwere dies die schulorganisatorischen Planungen. "Daher muss der Aussetzungszeitraum mindestens eine Schulwoche umfassen." Über Ausnahmen von der Regelung sollen im Einzelfall die Schulleitungen entscheiden.
Klausuren im Gymnasium müssen weiter in Präsenz geschrieben werden
Zudem wies das Schreiben nochmals drauf hin, dass Klausuren in der gymnasialen Oberstufe weiterhin in Präsenz geschrieben werden müssen, da sie für die Notenbildung unerlässlich seien.
Wenn Noten nicht gebildet werden können, weil Leistungen nicht erbracht wurden, könne dies die Nichtzulassung zur Abiturprüfung bzw. den Rücktritt in den nachfolgenden Schülerjahrgang oder das Verlassen des Bildungsgangs nach sich ziehen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Schüler oder eine Schülerin entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt habe, so der Senat.
Schülerausweis gilt auch während des Homeschoolings als Testnachweis
Des weiteren hat die Senatsverwaltung mitgeteilt, dass der Schülerausweis auch für die Schülerinnen und Schüler, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, als Testnachweis anerkannt wird. Dies gilt allerdings nur für die Schulzeit, nicht während der Ferien. Die Winterferien enden in Berlin am Sonntag, die Schule starten wieder am Montag, 7. Februar.
Appell auf Teilnahme am Präsenzunterricht
In dem Schreiben an die Schulen appellierte die Senatsverwaltung, "Schülerinnen und Schüler, die den Lernort Schule dringend benötigen, beziehungsweise ihre Sorgeberechtigten dahingehend zu beraten, möglichst weiter am Präsenzunterricht teilzunehmen." Dies gelte insbesondere für Schüler in der Schulanfangsphase und in den abschlussrelevanten Jahrgängen aller Bildungsgänge.
Brandenburg hatte die Präsenzpflicht schon im November 2021 ausgesetzt. Bisher haben aber nur weniger Eltern davon gebraucht gemacht.
Sendung: Inforadio, 2.2.22, 10:40 Uhr