Schärfere Regeln in Corona-Hotspots - Brandenburger Kabinett beschließt Ausgangssperre und Schulschließungen

Sa 17.04.21 | 18:36 Uhr
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Dietmar Woidke ( SPD. m), Ministerpräsident von Brandenburg, und Michael Stübgen (CDU), Minister des Innern und für Kommunales, und Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Video: rbb|24 | 18.04.2021 | Material: Brandenburg aktuell, Abendschau | Bild: dpa/Britta Pedersen

Das Brandenburger Kabinett hat am Samstag weitere Eindämmungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie vereinbart. Schon ab Montag greifen Regeln für Ausgangsbeschränkungen. Bei hohen Inzidenzen müssen Kitas und Schulen schließen.

Die Brandenburger Landesregierung hat am Samstag schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen.

Bereits ab Montag tritt eine nächtliche Ausgangssperre in den Landkreisen in Kraft, die drei Tage in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben. Das teilte der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach einer Kabinettssitzung in Potsdam mit. Die Ausgangsbeschränkung gilt für die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Diese Regelung greift auch bereits ab Montag, wenn bis dahin drei Tage - also sozusagen rückwirkend - die 100er-Inzidenz überschritten wurde.

Für Landkreise, in denen Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang höher als 200 liegt, sollen zudem Schulen und Kitas geschlossen werden. Ausschlaggebend für mögliche Schließungen von Kitas und Schulen ist es, dass eine Inzidenz ab Montag drei Tage lang über 200 liegt.

Abschlussklassen und Fördersschüler dürfen in Präsenz weiter unterrichtet werden. Auch bestimmte Prüfungen, beispielsweise von Auszubildenden, können weiter abgehalten werden.

Für Kitas und an Grundschulen wird ein Notbetrieb eingerichtet. Die Hort-Notbetreuung wird zudem ausgeweitet auf Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6; zuvor waren es nur die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Notbetreuung können neben Alleinerziehenden und sozial zu Unterstützenden nun auch Familien in Anspruch nehmen, bei dem nur ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet.

Sobald in einem Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 liegt, sind Versammlungen zudem nur noch mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. Bis zu diesem Wert sind Versammlungen unter freiem Himmel weiterhin ausschließlich ortsfest, mit Hygieneauflagen und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig. Ab einer Inzidenz von 200 bleiben Demonstrationen grundsätzlich untersagt.

Die Regelungen für Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel und Sport bleiben bei einer 100er-Inzidenz unverändert. Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen jedoch nach der Neuregelung für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Das betrifft Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken, sowie Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.

Bei einer "kritischen Auslastung der intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten" könnten auf Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 noch weitere Maßnahmen zukommen, die über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt werden.

Wie in Berlin sollen zugleich auch in Brandenburg Personen ab dem 15. Tag nach einer vollständigen Corona-Impfung von der Vorlage eines negativen Schnelltests befreit werden. Dies gilt für die Fälle, in denen etwa für den Besuch in Geschäften oder bei Friseuren eine Testpflicht besteht.

Fast alle Landkreise betroffen

Bis auf die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Brandenburg/Havel und den Landkreis Barnim lagen am Samstag alle Regionen in Brandenburg über dem Inzidenzwert von 100. Der Landkreis Spree-Neiße liegt schon länger über dem Wert von 200. Bis Freitag hatten auch die Landkreise Elbe-Elster und Oder-Spree mehrere Tage die 200er-Inzidenz überschritten.

Brandenburg greift Bundesregelung zuvor

Woidke begründete die strengeren Maßnahmen mit erneut stark gestiegenen Inzidenzwerten in Brandenburg. Vor acht Tagen verzeichnete das Gesundheitsministerium demnach noch einen Wert von 104 - dieser Wert liege nun bei 141. Insbesondere seien die Corona-Maßnahmen jedoch notwendig, um eine Überforderung der Krankenhäuser abzuwenden.

"Die Situation lässt sich auf den Intensivstationen in einigen Kliniken nur noch als dramatisch beschreiben", sagte Woidke. Es sei daher notwendig, dass das Land Brandenburg auch in eigener Initiative neue Regeln beschließe und nicht auf eine neue Definition einer neuen "Corona-Notbremse" durch Bund und Länder warten. Die Schließung von Schulen und Kitas ab der Inzidenz 200 und eine Ausgangsbeschränkung sind auch in der Bundes-Notbremse geplant, letztere aber bereits ab 21.00 Uhr.

Stübgen: Kabinett orientiert sich an der Lage der Kliniken

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) betonte, dass sich das Kabinett bei seinen Maßnahmen in der Pandemie nicht allein von den Inzidenzzahlen, sondern von der Situation der Kliniken leiten lasse. Die Entwicklungen in den Krankenhäusern betrachte man bereits mit großer Sorge. "Die Mediziner mahnen uns zu konsequenten Entscheidungen und das kann nicht ignoriert werden", so Stübgen.

 

Sendung: Brandenburg aktuell, 17.04.2021, 19:30 Uhr

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