Bundesverfassungsgericht - Kriterien bei Triage müssen gesetzlich geregelt werden

Di 28.12.21 | 16:39 Uhr
  96
Symbolbild: Ein Intensivpfleger arbeitet am 20.04.2021 auf der Intensivstation eines Krankenhauses an einer an Covid-19 erkrankten Patientin. (Quelle: dpa/Kay Nietfeld)
Video: Brandenburg aktuell | 28.12.2021 | Carsten Krippahl | Bild: dpa/Kay Nietfeld

Der Bundestag muss eine gesetzliche Regelung zur Triage beschließen. Dazu wurde das Parlament vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert. Bestehende Kriterien schützten die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend.

Der Bundestag muss "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum.

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt. In der aktuellen vierten Welle der Pandemie kamen zum Beispiel in Brandenburg einige Krankenhäuser an ihre Grenzen. Einige Patienten mussten in andere Bundesländer verlegt werden.

Charité-Chef spricht von leichter Entspannung

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), begrüßte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besondere Schutz von Menschen mit Behinderung sei eine wichtige politische Leitschnur, sagte Giffey am Dienstag nach einem Besuch der Covid-Intensivstation der Charité in Berlin-Mitte. Sie forderte, es müsse alles dafür getan werden, gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen.

Aktuell liegen in der Charité rund 80 Corona-Patienten auf der Intensivstation. Klinik-Chef Heyo Kroemer sprach mit Blick auf die Zahl von einer leichten Entspannung. Man könne aber nicht sagen, wie sich die Pandemie in den nächsten Wochen entwickele. Das Wort Triage verwende die Charité nicht, betonte Kroemer. Anders als bei einem Unfall mit 500 gleichzeitig Verletzten, gehe es in der Covid-Pandemie in jedem Fall um individuelle ärztliche Entscheidungen.

"Das hätte mich zum Sterben verurteilt"

Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren.

"Die Befürchtung war oder ist, dass ich aufgrund meiner Behinderung schlechter eingeteilt werde und überlebenswichtige Ressourcen im Falle einer Triage nicht bekommen hätte", sagte die Berlinerin Anne Gersdorff dem rbb nach der Entscheidung des Gerichts. Gersdorff gehörte zum Kreis der neun, die Beschwerde eingereicht hatten. "Das hätte mich zum Sterben verurteilt, obwohl ich vielleicht bessere Überlebenschancen als andere Patienten gehabt hätte." Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht.

Empfehlung der Divi rechtlich nicht verbindlich

Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden. Weil es in Triage-Situationen um das Recht auf Leben gehe, werde der verfassungsrechtliche Schutzauftrag hier zu einer Schutzpflicht. Dieser müsse der Gesetzgeber "unverzüglich" nachkommen. Dabei komme ihm aber "ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum" zu.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hat mit anderen Fachgesellschaften "Klinisch-ethische Empfehlungen" erarbeitet. Die Klägerinnen und Kläger sehen die dort genannten Kriterien mit Sorge, weil auch die Gebrechlichkeit des Patienten und zusätzlich bestehende Krankheiten eine Rolle spielen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen immer das Nachsehen zu haben.

Das Verfassungsgericht erläuterte, die Empfehlungen der Divi seien rechtlich nicht verbindlich und "kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht". Zudem weist es auf die möglichen Risiken bei der Beurteilung hin, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten. Es müsse sichergestellt sein, "dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird".

Bundestag muss gesetzliche Regelung beschließen

Der Gesetzgeber habe mehrere Möglichkeiten, dem Risiko einer Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen, befand das Gericht. Als Beispiel wurden Vorgaben für ein Mehraugen-Prinzip bei Auswahlentscheidungen genannt oder Regelungen zur Unterstützung vor Ort. "Der Gesetzgeber - also der Bundestag - hat zu entscheiden, welche Maßnahmen zweckdienlich sind", hieß es in der Mitteilung.

"Teilweise findet bereits eine stille Triage statt", so die Berliner Beschwerdeführerin Gersdorff. Menschen mit Behinderungen oder Älteren werde nahegelegt, Patientenverfügungen anzufertigen und anzugeben, dass sie im Falle einer schweren Covid-Erkrankung keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. "Insofern sortieren wir ältere und behinderte Menschen mitunter schon aus, nur dass es nicht auf den Intensivstationen passiert sondern schon vorher", sagte sie.

Die Verfassungsbeschwerde ist schon seit Mitte 2020 in Karlsruhe anhängig. Damit verbunden war auch ein Eilantrag - den die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth allerdings abgewiesen hatten. Sie teilten damals mit, das Verfahren werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten.

Sendung: Inforadio, 28.12.2021, 10 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

96 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 96.

    Dass der COPD Patient schlechtere Überlebenschancen haben wird habe ich nicht bezweifelt. Das wäre eben natürlich ein Faktor. Geimpft hat der COPD Patient trotzdem wohl ne bessere Chance als der Ungeimpfte vermeintlich Gesunde....

  2. 95.

    Habe einen Bekannten; der war lange starker Raucher. Herzinfarkt überlebt dank Ärzte. Sofort Nichtraucher. Aber es entwickelte sich COPD. Lange mit Sauerstoffgerät auch zuhause. Es sah alles nicht gut aus. Jetzt nach fast 2 Jahren geht es ihm viel besser. Natürlich alle 3 Impfungen und sehr diszipliniert. Maske etc. Dennoch hat er eine Art Dauerangst. Verständlich. Aber der Sänger Toni Marschall hat es auch überstanden. Triage ist ein schlimmes Wort. Belastend auch für Arzt und Pflegepersonal. Es haben viele gekündigt. Man sollte alles versuchen das wertvolle Personal zurück zu holen.

  3. 94.

    Ihr Kommentar klingt schon etwas unglaubwürdig. Wenn man fragwürdige Aussagen weder belegen kann noch will, sollte man sie einfach weg lassen.
    Was Rezeptverordnungen anbelangt fällt das in die Zuständigkeit der jeweiligen Krankenkasse, die auch Beschwerden bei vermuteten Verstößen entgegen nimmt und klärt. Die Ärzte selber haben dort wenig eigenen Spielraum, da die Krankenkassen vorschreiben welche Produkte welches Herstellers bei bestimmten Wirkstoffen zu verschreiben sind. Das ist ein Ergebnis der wirtschaftlichen Orientierung des Gesundheitswesens.

  4. 93.

    Ihre Worte sind schon harter Tobak. Sollte ein Arzt tatsächlich nicht nach den ethischen Grundsätzen handeln, dann kann man über die Ärzteverbände, im Zweifel auch über die Justiz dagegen vorgehen. Faschistoide Einstellungen zu unterstellen, ist aber ganz dünnes Eis. Ich habe in diesem Bereich auch schon die größten A...löcher getroffen, aber verbrecherisch war definitiv keiner davon.

  5. 92.

    Ich fürchte, Sie haben den Ernst und die Tragweite einer Triage nicht ganz verstanden, denn der stark geschwächte COPD-Patient hat nun mal leider die schlechteren Überlebenschancen, auch zum Zeitpunkt der Entscheidung. Genau deswegen müssen solche Situationen auch nach Kräften verhindert werden.

  6. 91.

    Bin selber schwerbehindert, mit sehr hohem GdB und Zusatzmerkmal, und habe ehrlich gesagt mit der ganzen Thematik auch Bauchschmerzen, wie sie es bezeichnen.
    Es könnte der Eindruck entstehen, dass man mit den Klagen etwas anderes erreichen wollte. Statt der argumentierten Verhinderung einer Benachteiligung einen festgeschriebenen Anspruch, so wie teilweise im SBG IX bereits formuliert. Das käme dann allerdings m.E. einer Bevorzugung gleich.

  7. 90.

    https://www.spiegel.de/panorama/rueckblicke-von-spiegel-redakteuren-verheizt-auf-station-ioi-c-a-bc9e09f4-dccc-49a6-b17f-9e53e4e9490d

    Nicht überraschender Artikel, jeder der sich abseits Facebook und Telegramm informiert weiß es eigentlich....

    ACHTUNG Schwurbler könnte ihr Weltbild zerstören....

  8. 89.

    "100% Impfung schützt vor Erkrankung aber nicht vor den Maßnahmen der Politik. "

    Können oder wollen sie nicht verstehen? Ich habe die Nase gestrichen voll von Leerdenkern und Coronaleugnern.

  9. 88.

    Betten und Geräte können Sie so viele hinstellen wie Sie wollen, nur ohne Personal....

    ITS Fachkräfte hat man auch nicht auf Vorrat, wie soll das gehen. Vielleicht gibt es in 20 Jahren ITS Roboter, die die menschlichen Fachkräfte unterstützen/entlasten, wer weiß....

  10. 87.

    "Allerdings müsste tatsächlich ein COPD-Patient im Zweifel hintenan stehen, wenn sein Leben durch die ITS nur um Wochen, das eines anderen aber um Jahre verlängert werden könnte."

    Genau DAS Herr Steffen IST verboten. Es darf nur um die Überlebenswahrscheinlichkeit zu dem Zeitpunkt der Erkrankung gehen. Restliche vermutete Lebenserwartung, Ansehen (Unternehmer s.u.), Krankenkassenbeiträge dürfen keine Rolle spielen.

  11. 86.

    Wenn 30% Ungeimpfte allerdings 90% der Covid-ITS Patienten stellen ist das für Sie kein Beweis, dass die Ungeimpften die ITS überlasten? 90% ungeimpft!!!

    Welchen Beweis brauchenD sie noch???

  12. 85.

    Berlin ist ein ganz schlimmes soziales Umfeld. Ich möchte dort auch nicht leben, für nichts in der Welt.

  13. 84.

    Naja, aber bis die Berufungsklage entschieden ist, kann er schon verstorben sein.
    Im Übrigen sehe ich es aber ähnlich wie hier geschildert <ronMittwoch, 29.12.2021 | 11:33 Uhr>. Es sollten erstmal die Aussagen des SGB IX geprüft und ggf. ergänzt werden, außer der Gesetzgeber ist der Meinung, dass eine Triage zu unserem täglichen und regelmäßigen Lebensumfeld gehört.

  14. 83.

    Es mag eine Minderheit sein, aber auch unter Aerzten gibt es auch heute faschistische Verbrecher. Das weiß ich aus eigenem Erleben, kann aber eine solche Sache aus verschiedenen Gründen, wovon die 1000-Zeichen-Grenze nur einer ist, nicht im RBB behandeln. Realität verschwindet auch nicht, wenn man sie verdrängt. Man muss solchem Treiben auch durch klare Gesetze so gut wie möglich in die Speichen greifen.

    Und es ist eine Tatsache, daß sich viele Behinderte in dieser Gesellschaft nach den Euthanasie - Verbrechen der Nazizeit nach wie vor wie "Untermenschen" behandelt fühlen, oft zu recht. Das beginnt mit der wiederrechtlichen Verweigerung von Medikamenten oder ihre wiederrechtlichen Verschreibung auf Privatrezept und hört mit der missachtenden Negation von Arbeitsleistung, Arbeitswille und vorhandener Potentiale nicht auf. Dazu kommen dann mitunter noch Liedchen ueber die Gaskammer, die der "doofe Krüppel" auch allein findet....

  15. 82.

    Im Artikel 3 Satz (3) Grundgesetzt steht: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Wie soll man das per Einzelgesetz noch verbessern oder besser ausdrücken? Sollten Menschen mit Behinderung per Gesetz bevorzugt werden? Sicher nicht, das würde ja direkt dem Artikel 3 Satz (1) widersprechen: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ich verstehe den guten Willen des Gerichts, aber normal sollte es doch ausreichen, wenn sich ein Mensch mit Behinderung auf das Grundgesetz beruft?

  16. 81.

    Ihre Argumentation entbehrt ein wenig der Logik. Außerdem habe ich nicht behauptet, dass Covid nicht an zeitweiser, örtlicher Überlastung beteiligt ist, sondern, dass die Verantwortlichen nicht die Ungeimpften sind. Das ist nämlich bis heute weder belegt, noch bewiesen. Sie lassen sich von der Politik hinters Licht führen, die damit versucht, von ihrem Versagen abzulenken, um die Fehler nicht eingestehen oder gar beseitigen zu müssen. Und glauben Sie im ernst, dass sie mit Ihrer Wahl die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge verhindern. Ich habe SPD wegen der Bürgerversicherung gewählt. Das lange versprochene Projekt wurde ganz schnell geopfert, eher beerdigt.

  17. 80.

    In der Tat besteht mit dem Urteil die Gefahr, dass die Politik mit übergenauen Vorgaben die ärztliche Entscheidung übermäßig einschränkt. Ich finde das Urteil im Grundsatz zwar richtig, denn Behinderte bedürfen eines besonderen Schutzes vor Benachteiligung, habe andererseits aber auch Bauchschmerzen damit. Diese einfach daher, als das Urteil zwischen den Zeilen unterstellt, Ärzte würden im Falle einer Triage einen behinderten Mitmenschen quasi als "lebensunwerter" (schlimmer Begriff) schneller sterben lassen, als einen nichtbehinderten Patienten. Das widerspricht bereits jetzt jeglicher ärztlicher Ethik, die im Falle einer Triage klar vorschreibt, dass derjenige mit den besten Überlebenschancen die Behandlung zuerst erhält. Der Behinderten- oder Vorerkrankungsstatus ist dafür nicht ausschlaggebend. Allerdings müsste tatsächlich ein COPD-Patient im Zweifel hintenan stehen, wenn sein Leben durch die ITS nur um Wochen, das eines anderen aber um Jahre verlängert werden könnte.

  18. 79.

    I'm Prinzip haben Sie recht, aber Corona ist nun einmal das aktuell größte Problem.

    Es kann nicht sein, das Personen, die sich wegen statistischer Wahrscheinlichkeiten, die in keinem Verhältnis zu den Opferzahlen stehen, letztlich aus Egoismus nicht impfen lassen, bei einer Triage privilegiert werden. Eher im Gegenteil.

    Und manche Behinderte leisten im Bereich ihrer Fähigkeiten beruflich oder freiwillig mehr als
    Nichtbehinderte, etwa in der Politik. Und manche, vor allem seelisch Behinderte, oft zu sensibel für diese Welt, auch körperliche Schwerstarbeit, freiwillig in Workcamps oder in der Katastrophenhilfe. Das sie mit unzureichende gesetzlichen Schutz vom Arbeitsleben oft ausgeschlossen werden, berechtigt überhaupt nicht zur Euthanasie.

    In meiner Patientenverfuegung habe ich ausdrücklich lebensverkuerzende Maßnahmen für mich untersagt, eben wegen solcher Missbrauchsgefahren.

  19. 78.

    Das genau ist doch aber seit Jahren schon das Problem. Es wird ständig über Auswirkungen gestritten und daran herumgebastelt, ohne die eigentlichen Ursachen anzugehen. Daher verschlechtert sich die Situation auch immer mehr. Wir verlangen den Intensivpflegern in Deutschland schon seit Jahren viel zu viel ab, das war schon lange vor Corona so. Es geht dabei noch nicht mal vorrangig ums Geld, mit dem die Politik das Problem jetzt mal wieder übertünschen will. Wenn diese Pflegerinnen und Pfleger wegen der Dauerbelastung ausgebrannt sind, weil ständige Überstunden und Zusatzdienste eine Erholung nicht zulassen, dann zögert mehr Geld den Ausstieg aus dem Job höchstens ein paar Monate hinaus, verhindern wird es das nicht. Wir verlegen zudem in Deutschland mehr Menschen auf ITS, als jedes andere Land der Welt, einfach weil es der Klinik mehr Geld bringt. Trotzdem retten wir nicht mehr Menschen vor dem Tod. Wir überlasten aber das System und keiner ändert wirklich was dran.

  20. 77.

    Natürlich werde ich nicht für die "Normalen" klagen! Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die Klage der Behinderten völlig überflüssig war: In Deutschland gilt immer noch das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3, und hier steht ausdrücklich: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Politik soll es also richten? Das wird sie nicht, da sie ansonsten gegen das Grundgesetz verstößt, indem sie "unwertes Leben" (den Begriff gab es doch schon mal...) definiert. Eine Entscheidung bei einer Triage wird weiterhin bei den Ärzten bleiben, wer soll es ihnen auch abnehmen?

Nächster Artikel