Wirtschaftliche Folgen der Pandemie - Brandenburg verlängert Überbrückungshilfen bis Ende September
Unternehmen und Selbstständige in Brandenburg, die aufgrund der Pandemie wirtschaftliche Einbußen erleiden, können bis Ende September weitere Hilfen beantragen. Auch für Personalkosten soll es nun einen Zuschuss geben.
Die Brandenburger Landesregierung hat der Verlängerung der Überbrückungshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Selbstständige um drei Monate bis September zugestimmt.
Anspruchsberechtigte erhalten vom Bund einen finanziellen Zuschuss, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb während des Lockdowns einstellen oder stark einschränken mussten. "Brandenburger Unternehmen und Soloselbstständige sind teilweise noch stark von den Folgen der Pandemie betroffen", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Die finanziellen Hilfen sollten den Unternehmen Stabilität geben.
Zuschuss zu Personalkosten möglich
Darüber hinaus könnten die Unternehmen bei der "Überbrückungshilfe III plus" auch Personalkosten für Mitarbeiter abrechnen, die aus der Kurzarbeit zurück geholt oder neu eingestellt würden, teilte die Staatskanzlei mit. Der Zuschuss zu den Personalkosten könne im Juli bis zu 60 Prozent betragen und werde dann bis September auf 20 Prozent sinken. Das solle Unternehmen motivieren, ihre Beschäftigten schnell aus der Kurzarbeit zurück zu holen.
Auf den Seiten des Bundesfinanzminsteriums [bundesfinanzministerium.de] heißt es, dass für das verlängerte Programm die Höchstbeträge erhöht worden seien. "Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert." Durch eine Härtefallregelung könnten die Länder nun auch diejenigen unterstützen, die bei bisherigen Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt worden waren und deren wirtschaftliche Existenz durch die Folgen der Pandemie bedroht wird, heißt es .
Berlin hat eigenes Landesprogramm für Soloselbstständige
Auch Berliner Unternehmen können von der "Überbrückungshilfe III plus" profitieren. Zudem hat das Land Berlin ein Programm aufgelegt, dass sich konkret an Soloselbstständige richtet sowie an kleine Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Investitionsbank Berlin [ibb.de/coronahilfen].
Kabinett will Weg frei machen für Großveranstaltungen
Für die Veranstaltungsbranche soll es nach dem Willen der Brandenburger Landesregierung zudem bald mehr Möglichkeiten geben. Trotz der zunehmenden Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus sollen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Besuchern zugelassen werden. Details dazu sollen vom Kabinett in einer neuen Umgangsverordnung am Mittwoch kommender Woche beschlossen werden, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Bislang sind nur maximal 1.000 Teilnehmer erlaubt.
In Schulen, Kitas und Horten sollen die Schutzkonzepte mit Tests und Maskentragen in den ersten Wochen nach den Ferien fortbestehen. Noch keine Einigung gab es im Kabinett zu der Frage, ob auch Grundschüler dann wieder Masken tragen sollen. Das werde erst in der kommenden Woche entschieden, teilte die Staatskanzlei mit.
Sendung: Brandenburg aktuell, 20.07.2021, 19.30 Uhr