Corona-Eindämmung - Zwei Wochen zu Hause: Was Sie über Quarantäne wissen müssen

Fr 13.11.20 | 15:52 Uhr
Symbolbild - Ein Junge steht am Fenster in einer Wohnung (Bild: imago images/Markus Mielek)
Video: rbb|24 | 27.03.2020 | Material: rbb spezial | Bild: imago images/Markus Mielek

Mit steigenden Corona-Infektionszahlen wird es für alle wieder wahrscheinlicher, in häusliche Quarantäne zu geraten. Dann heißt es: 14 Tage in der Wohnung bleiben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für den Fall der Fälle.

Bei einem begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion sowie bei einem positiven Corona-Test müssen sich Betroffene sofort in Quarantäne begeben. Sie dürfen ihre Wohnung dann in der Regel etwa 14 Tage nicht verlassen. Die häusliche Quarantäne dient dazu, Infektionsketten zu unterbrechen und den Verlauf der Pandemie in der Bevölkerung zu verlangsamen.

Das Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass Isolation und Quarantäne zwei unterschiedliche Dinge sind: Isoliert werden infizierte Personen, während die Quarantäne als Präventionsmaßnahmen für möglicherweise (aber noch nicht bestätigt) infizierte Menschen angeordnet wird.

Hier eine Übersicht über die geltenden Regelungen zur Corona-Quarantäne in Berlin und Brandenburg:

Wer muss in Quarantäne?

Allgemein gilt: Gesundheitsämter entscheiden, wer in Quarantäne muss und wer nicht.

Wenn jemand Kontakt zu einer infizierten Person hatte (Kontaktperson der Kategorie I), der Verdacht auf eine Infektion besteht und ein Testergebnis erwartet wird (Verdachtsperson), oder sich die Person in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat (Einreisende), wird eine häusliche Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme festgelegt. Ein Test auf das Virus wird nur bei auftretenden Symptomen angeordnet.

Wer ordnet die Quarantäne an?

In Berlin regeln die Bezirke, welche Quarantäneregeln für die Berlinerinnen und Berliner gelten. Sie haben inzwischen alle sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen. Links zu den Verfügungen in allen Bezirken finden Sie hier [berlin.de]. Damit müssen Betroffene nicht erst von den Gesundheitsämter zur Quarantäne aufgefordert werden: Auch Dritte wie Arbeitgeber, oder Schulleitungen können über die Anordnung einer Quarantäne informieren.

In Brandenburg sind die jeweiligen Gesundheitsämter für die Anordnung einer Quarantäne zuständig.

Wie lange dauert die Quarantäne?

Menschen in Quarantäne dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen (außer bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben) und keinen Besuch empfangen.

Diese Maßnahme dauert wegen der Inkubationszeit 14 Tage. Kontaktpersonen der Kategorie I müssen auch bei einem negativen Test die vollen zwei Wochen in Isolation verbleiben.

In Berlin dürfen Verdachtspersonen die Quarantäne eher verlassen, wenn sie einen negativen Test vorlegen können. In Brandenburg gibt es diese Regel nicht, dort richtet man sich in den Gesundheitsämtern nach den Quarantänevorgaben des Robert Koch-Instituts.

Wer in Berlin wegen einer Corona-Erkrankung in die Isolation geschickt wird, kann bei einem asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers, bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden die Quarantäne verlassen. Auch diese Regeln folgen den Vorgaben des RKI.

    • Kategorie I

    • Kategorie II

    • Kategorie III

Was passiert, wenn man gegen die Quarantäne verstößt?

Häusliche Quarantäne ist verpflichtend und kann sogar unter Zwang festgesetzt werden. Wer gegen die Quarantäne verstößt, die Wohnung verlässt und dadurch womöglich andere ansteckt, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.

Den aktuellen Bußgeldkatalog für Berlin finden Sie hier [berlin.de], den für Brandenburg hier [landesrecht.brandenburg.de].

Welche Quarantäneregeln gelten für Reisende?

Die Quarantänepflicht gilt es für alle, die in den vergangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet waren und nach Berlin oder Brandenburg einreisen. Eine aktuelle Liste der Corona-Risikogebiete finden Sie hier beim Robert-Koch Institut.

In Berlin und Brandenburg müssen sich Einreisende freiwillig für zehn Tage in häusliche Isolation begeben und sich beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt melden. Diese Meldung kann online hier gemacht werden. Das gilt auch für Menschen, die zunächst über ein anderes Bundesland in die Bundesrepublik eingereist sind.

Die Quarantäne kann mit einem negativen Coronatest frühzeitig beendet werden - allerdings frühestens fünf Tage nach der Einreise. Sprich: Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist mindestens fünf Tage in Isolation.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Menschen, die keine COVID19-Symptome zeigen und aus ihrem Reiseland einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können. Ausnahmen gelten zudem für Menschen, die aus beruflichen Gründen reisen und zu systemrelevanten Berufsgruppen, etwa aus dem Gesundheitsbereich gehören. Auch Personen, die Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Lebensgefährten oder Personen, für welche ein gemeinsames oder geteiltes Sorge- oder Umgangsrecht besteht, besuchen, müssen nicht automatisch in die Quarantäne. Das gilt auch für Beistandsbesuche für schutz- oder hilfebedürftigen Personen, Patienten mit dringenden medizinischen Behandlungen und Durchreisende.

In Brandenburg gibt es zudem eine Ausnahme für Grenzpendler: Sie sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet waren. Polen gilt laut RKI aktuell als Risikogebiet.

Wer zahlt bei Verdienstausfall?

Wenn die Quarantäne offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, zahlt in der Regel der Arbeitgeber, der sich das Geld dann vom Amt zurückholt - also vom Staat.

Die entsprechendnen Regelungen für Berlin finden Sie hier, die Regelungen für Brandenburg hier.

Anträge auf Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen können über ein länderübergreifendes Portal online gestellt werden.

Ausgenommen sind Rückkehrer aus Risikogebieten, die trotz bestehender Warnungen durch RKI und Auswärtigem Amt Privatreisen dorthin unternommen haben. Ob Besuche bei Verwandten oder zum Urlaub, beide Behörden warnen von unnötigen Reisen an solche Orte ab. Zwar ist es dennoch nicht grundsätzlich verboten, in Risikogebiete zu reisen, die zehntägige Quarantäne nach der Rückkehr gehört jedoch mit zum Urlaub.

Was mache ich mit der freien Zeit zu Hause?

"Vermutlich haben Sie plötzlich ungewöhnlich viel Zeit, da Sie nicht zur Arbeit gehen können oder gewohnten Freizeitbeschäftigungen nachgehen", schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Risikobewertung in einer Broschüre zur häuslichen Quarantäne. "Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur und setzen Sie sich Ziele. Die Ziele sollten unter den gegebenen Umständen realistisch sein. Überlegen Sie, wie Sie die Zeit füllen können."

Konkret wird geraten, soziale Kontakte auch in der Quarantäne weiter zu pflegen, zum Beispiel übers Telefon oder soziale Medien. Außerdem empfiehlt das Bundesamt Betroffenen zu schreiben, zu lesen oder durch Spiele mental aktiv zu bleiben. Auch die körperliche Aktivität soll nach Auffassung der Experten nicht eingestellt werden: "Auch auf begrenztem Raum kann Sport betrieben werden", heißt es. Hierzu gebe es im Internet viele Hinweise und Anregungen.

Das RKI hat zudem einen Leitfaden für das richtige Verhalten in der Quarantäne herausgegeben. Das Pdf-Dokument finden Sie hier.

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