Fragen und Antworten zum neuen Infektionsschutzgesetz - Das bedeuten die neuen Corona-Regeln

Sa 27.11.21 | 15:17 Uhr
  89
Öffentlichen Personennahverkehr. (Quelle: dpa/Frank Hoermann)
Bild: dpa/Frank Hoermann

3G am Arbeitsplatz und im Verkehr, Testpflicht in der Pflege und ein neuer Warnwert in den Krankenhäusern: Das neue Infektionsschutzgesetz soll die rasant steigenden Corona-Zahlen bremsen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Dieser Beitrag ist auf dem Stand 27.11.2021 und wird nicht mehr aktualisiert. Eine Übersicht unserer Corona-Themen finden Sie hier.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Was bedeutet Hospitalisierungsrate?

Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz oder -rate gibt an, wie viele Klinikaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Bundesland innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums an das Robert Koch-Institut übermittelt wurden. Am Samstagmorgen lag sie laut RKI in Brandenburg bei 4,99 und in Berlin bei 4,1. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Wert derzeit 5,34. Er gilt nun als Schwellenwert, ab dem bestimmte Schutzmaßnahmen greifen.

Ab einem Schwellenwert von 3: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen etwa Veranstaltungen und Gastronomie besuchen und körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen - also gilt flächendeckend 2G. Das ist vielerorts allerdings auch so schon der Fall. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Ab einem Schwellenwert von 6: In bestimmten Einrichtungen gilt 2G plus. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen.

Ab einem Schwellenwert von 9: Härtere Maßnahmen in Richtung eines Lockdowns sind möglich, beispielsweise Kontaktbeschränkungen, Schließung von Bars und Clubs und Verbote von Veranstaltungen. Bayern und Sachsen, die am stärksten betroffenen Bundesländer setzen solche regionalen Lockdowns nun um.

Das Problem an den Zahlen ist, dass sie nicht den aktuellen Stand abbilden, sondern der tatsächlichen Entwicklung hinterherhinken. Sie meinen den Zeitpunkt, an dem die Corona-Infektion registriert wird, nicht den der Einweisung ins Krankenhaus. Das kritisiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Daten müssen außerdem teils händisch eingegeben werden. Deshalb müsse man diese Zahlen mit Vorsicht interpretieren. Dort, wo die Verzögerungen am größten sind, ist die tatsächliche Entwicklung den gemeldeten Einweisungen schon weit vorausgeeilt.

Gilt nun eine Impfpflicht für Pflegekräfte?

Mehrere Landesregierungen drängen darauf, aber beschlossen ist dazu noch nichts. Gelten soll die Impfpflicht nach dem Willen der Länder demnach für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei mobilen Pflegediensten. Bereits beschlossen wurde allerdings eine Bonuszahlung für Pflegekräfte.

Welche Testregeln gelten in Krankenhäusern, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen?

Wer eine solche Einrichtung betritt muss täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist - außer Patienten und Patientinnen, sie brauchen auch weiterhin keinen Testnachweis, das gilt auch in Arztpraxen.

Ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen täglich einen negativen Test nachweisen. Geimpfte oder genesene Mitarbeiter müssen zweimal pro Kalenderwoche ein negatives Testergebnis vorweisen, sie dürfen sich allerdings auch selbst testen.

3G am Arbeitsplatz

An welchen Arbeitsorten gilt 3G?

Die Regel gilt nicht nur im Büro und in Innenräumen generell, sondern auch an Orten im Freien auf dem Betriebsgelände. Auch Baustellen gelten als Arbeitsstätte, ebenso wie Lagerräume, Kantinen oder Unterkünfte. Fahrzeuge zählen als Arbeitsorte nicht dazu. Im Homeoffice gilt die Regel nicht.

Dort sollen ab sofort wieder so viele Menschen arbeiten, wie möglich: Die zum 1. Juli aufgehobene Pflicht zum Homeoffice tritt wieder in Kraft. Die Arbeitnehmer:innen müssen das Angebot annehmen, außer wenn die Arbeit zu Hause nicht möglich ist, weil es dort beispielsweise zu eng ist oder die nötige Ausstattung fehlt. Bislang regelt das neue Gesetz 3G am Arbeitsplatz auch unabhängig von der Hospitalisierungsrate. Steigt sie lokal auf einen Wert über 6, würde am Arbeitsplatz nach jetzigem Stand trotzdem 3G gelten, also kein zusätzlicher Schnelltest für Geimpfte oder Genesene.

Symbolbild: Eine Frau arbeitet im Home Office am Esstisch (Quelle: dpa/Robin Utrecht)
Rückkehr ins Homeoffice: Wer von seinem Arbeitgeber angeboten bekommt, zuhause zu arbeiten, muss das auch tun - sofern das zumutbar ist. | Bild: dpa/Robin Utrecht

Wie weise ich am Arbeitsplatz was nach?

Getestet:

- Aktueller Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (48).

Geimpft:

- Digitaler Nachweis darüber, dass man seit mindestens 14 Tagen mindestens zweifach geimpft ist. Der Nachweis geht zum Beispiel via Corona-Warn-App oder der App CovPass.

- Offizielle Bescheinigung von Impfarzt oder Impfzentrum auf Papier.

- Gelber Impfpass.

Wer einen gefälschten Impfnachweis nutzt, riskiert laut des neuen Gesetzes Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Gefängnis.

Genesen:

- Positives Ergebnis eines PCR-Tests, der eine durchgemachte Covid19-Erkrankung bestätigt. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein.

- Digitales Genesenen-Zertifikat in Apps wie CovPass oder der Corona-Warn-App. Das wird von Apotheken ausgestellt.

Bis zu sechs Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion gilt man als genesen. Lässt man sich spätestens nach Ablauf dieser sechs Monate einmalig impfen, gilt man als vollständig geimpft.

Darf mein Arbeitgeber wirklich nach meinem Impfstatus fragen?

Ja. Das angepasste Infektionsschutzgesetz hat den Weg dafür frei gemacht, dass Arbeitgeber nach Impf-, Genesenen- oder Testnachweis fragen dürfen. Geimpfte und Genesene müssen den Nachweis nicht täglich vorweisen, es reicht, wenn der Arbeitgeber ihn einmal kontrolliert und entsprechend festgehalten hat. Getestete müssen dagegen täglich kontrolliert werden. Spätestens sechs Monate nach Erhebung müssen die Daten gelöscht werden.

Was, wenn ich morgens vor der Arbeit keine Möglichkeit habe, mich zu testen - zum Beispiel, weil ich Frühschicht habe?

Schnelltests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. Dementsprechend können Menschen mit frühem Arbeitsbeginn auch am Tag zuvor einen Schnelltest machen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitgeber Schnelltests unter Aufsicht zur Verfügung stellen - sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Selbsttests zuhause reichen definitiv nicht aus.

Brauche ich ein Zertifikat von einem Testzentrum oder muss der Arbeitgeber den Test stellen?

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer in der Bringpflicht und muss bei Kontrollen einen offiziellen Testbescheid von einem Testzentrum vorweisen, beispielsweise mit einem der kostenlosen Bürgertests. Arbeitgeber sind derzeit unabhängig davon verpflichtet, zwei Selbsttests pro Woche bereitzustellen.

Welche Bedingungen gelten für Selbsttests beim Arbeitgeber?

Die Selbsttests beim Arbeitgeber gelten nur als offizieller Testnachweis, wenn sie unter Aufsicht einer geschulten Person abgenommen wurden. Diese beaufsichtigten Tests vor Ort muss der Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellen, kann dies aber freiwillig tun. Den Namen des oder der Getesteten und den der Aufsichtsperson muss der Arbeitgeber dokumentieren.

Wie lauten die Strafen bei Verstößen gegen 3G am Arbeitsplatz?

Wer seinem Arbeitgeber keinen Nachweis zeigen kann oder will, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist, gefährdet seinen Lohnanspruch. Laut Bundesarbeitsministerium dürfte ihm oder ihr zunächst eine Abmahnung drohen. Weigern Beschäftigte sich dauerhaft, einen Nachweis vorzulegen und können deshalb ihre Arbeit nicht erledigen, steht ihnen in der Regel auch kein Lohn zu. Als letztes Mittel kann auch eine Kündigung in Betracht kommen. Die 3G-Nachweise seiner Beschäftigten muss der Arbeitgeber kontrollieren - tut er das nicht, droht wiederum ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.

Wer zahlt die Tests?

Die sogenannten Bürgertests in Schnelltestzentren werden vom Bund übernommen, die Steuerzahler kommen also dafür auf. PCR-Tests sind kostenpflichtig, es sei denn, man hat Symptome.

3G im Verkehr

In welchen Verkehrsmitteln gilt nun 3G?

3G gilt ab Mitte kommender Woche in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland, wie Bus, Tram, U- und S-Bahn sowie Regional- und Fernverkehr. Auch in Flugzeugen, die in Deutschland starten, braucht man einen Nachweis, dass man entweder geimpft, genesen oder negativ getestet ist. In Taxis gilt die Regel nicht.

Wer hat die Berechtigung, die 3G Nachweise zu kontrollieren?

Die Kontrolleure und Kontrolleurinnen der Verkehrsbetriebe, zusammen mit den Fahrscheinkontrollen - auch wenn laut Verkehrsunternehmen nur stichprobenartige Kontrollen möglich sind. Sie können dabei, wenn nötig, von der Polizei unterstützt werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich für Sicherheitspartnerschaften mit der Polizei und den Kommunen aus.

Wo kriege ich einen Schnelltestnachweis her, wenn es an meinem Wohnort kein Testzentrum gibt und ich den Bus nehmen muss, um dort hinzukommen? Werde ich dann bei einer Kontrolle bestraft, weil ich keinen Nachweis habe?

Zur praktischen Umsetzung konnte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag auf rbb-Anfrage noch nichts sagen. Es stellten sich "hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen". Heißt: Wie die neue Regel effektiv im Alltag umgesetzt werden soll, ist den Verantwortlichen selbst noch nicht klar. BVG und VBB wollen sich am Montag dazu äußern.

Kann ich mein BVG- oder VBB-Abo stornieren, wenn ich den ÖPNV wegen 3G nicht mehr nutzen will?

Auch dazu haben beide Verkehrsunternehmen auf rbb|24-Anfrage noch keine Aussagen gemacht.

Welche Strafe droht bei Verstößen?

Wer ohne gültigen Nachweis erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache.

Andere Bereiche des öffentlichen Lebens

Eine Tafel mit der Aufschrift "Innengastronomie - Nur 2G - geimpft - genesen" (Quelle: dpa/Julian Stratenschulte)Wenn die Zahlen weiter so drastisch steigen, könnte aus 2G in Kneipen und Restaurants schnell 2G plus werden - rein kommt man dann auch als Geimpfter oder Genesener nur mit Test.

3G, 2G, 2G plus, ich blicke nicht mehr durch. Was bedeutet jetzt was?

3G steht für geimpft oder genesen oder getestet

Das bedeutet, man braucht den gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests. Das kann entweder ein Schnelltest sein (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).

2G steht für geimpft oder genesen

Man braucht den gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Ein Corona-Test mit negativem Ergebnis alleine reicht nicht.

2G plus steht für geimpft oder genesen und zusätzlich getestet

Man braucht den gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung und zusätzlich das negative Ergebnis eines Corona-Tests: Entweder per Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder per PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).

Wer darf boostern?

Alle über 18 Jahre, deren zweite Impfung mindestens fünf Monate (Berlin) oder sechs Monate (Brandenburg) zurückliegt.

Was ist mit Kitas und Schulen?

Der Bund entzieht den Ländern mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Rechtsgrundlage: Sie sollen Kitas und Schulen aus Infektionsschutzgründen generell nicht mehr schließen dürfen. Wechselunterricht und Maskenpflicht bleiben aber möglich.

Wie lange gilt das jetzt überhaupt?

Nach rbb-Informationen tritt das Gesetz am kommenden Mittwoch in Kraft. Danach gilt es vorerst bis zum 19. März 2022, es kann dann noch einmal um maximal drei Monate verlängert werden. Aber bereits in drei Wochen, also im Dezember, wollen SPD, Grüne und FDP beurteilen, was die neuen Regeln gebracht haben und ob die künftige Regierung Änderungen für nötig hält.

Sendung: Brandenburg aktuell, 19.11.2021, 19:30 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

89 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 89.

    Wer behauptet denn, dass bis dato ungeimpfte sich öfter getestet hätten. Zumindest in Sachsen gab es praktisch keinen Grund für ungeimpfte sich zu testen, gab ja kaum/keine Kontrollen, und selbst wenn gab es genügend zweifelhafte Teststationen. dann kam schon 2G.

    Ich sehe täglich auf Arbeit wieviele geimpfte sich freiwillig testen und eben auch plötzlich positiv sind.

    Selbst wenn es eine dramatisch unterschiedliche Dunkelziffer gäbe, was von IHNEN zu beweisen wäre, dann würde die immernoch nicht in dem Extremen Bereich der unterschiedlichen Inzidenzen liegen bzw diese ausgleichen.

    Beispiel aus der Kita: 1 ungeimpfte Erzieherin hat Corona. Am nächsten Tag 3 weitere ungeimpft, wieder am nächsten Tag die restlichen 6 ungeimpften Erzieherinnen. Die restlichen 4 geimpften Erzieherinnen nix, aber trotzdem Schließung.....

  2. 88.

    Ohne vergleichbare Voraussetzungen kann es gar keine validen Aussagen geben, auch wenn das von der Politik seit geraumer Zeit verleugnet und verschwurbelt wird. Ihre Besserwissereien können Sie sich daher schenken. Dass es bei Ungeimpften zu mehr schweren Verläufen kommt, ist unstrittig. Wie ansteckend oder gefährdet Geimpfte sind, kann mangels Testungen überhaupt niemand seriös einschätzen. Ist leider so und dessen müssen sich die Menschen endlich mal klar werden.

  3. 87.

    Warum die Corona-Lage so schlecht ist, kann kaum ein Bürger erklären. Sie machen unsinnige Vorschläge mit denen die Sicherheitskonzepte noch löcheriger werden. Schließlich ist die Lage wegen der nur auf Lockerung fixierten Bürger so wie sie ist (besch*****)

  4. 86.

    "wenn in seinem Wohnort kein Testcenter befindet?" >Überprüfen Sie das erstmal, bevor Sie unnötig kritisieren!

  5. 85.

    https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/11/unterschied-geimpft-ungeimpft-inzidenzen-krankenhaus.htm/alt=amp.html

    Lesen (und verstehen) Sie mal Punkt 4, Sie haben offenbargar nicht so weit gelesen. Die Studienlage ist ziemlich eindeutig, auch wenn diese Studienlage im Schwurbler Lager gern ignoriert wird und sich auf einzelne Studien fokussiert wird, die vermeintlich die passenden Argumente liefern (wie zb die ähnlich hohe Viruslast unter geimpften in 1 Preprint Studie mit n=80) . Den Sinn von Metaanalysen kennen Sie?

  6. 84.

    Sie haben eine Quelle für die hohe Viruslast der Geimpften? Ich habe nur eine Studie gelesen die dies aussagt und die hatte nur eine geringe Anzahl an Probanden.

    Mehrere andere Studien dagegen zeigten, dass die Viruslast geringer und schneller abfällt. Außerdem ist die Vermutung, dass hohe Viruslast mit hoher Infektiösität einhergeht nicht zwangsläufig bestätigt. Epidemiologisch zeigt sich unter geimpfte eine viel geringere Infektiösität.

    Vernüftige Bürger, die Geimpften, testen oder lassen sich oft vernünftig testen, während die Schwurbler alle Tricks nutzen...Wir haben jetzt 2 auf Arbeit überführt....mal sehen wie das arbeitsrechtlich ausgeht.

  7. 83.

    Sie kennen die Inzidenz unter den Geimpften? Unsere Regierung und das RKI können diese nicht benennen, nur die Inzidenz bei Impfversagen mit Symptomen. Woher beziehen Sie Ihre Erkenntnisse?

  8. 82.

    Es geht aber gar nicht um die Schwere der Erkrankung, denn die ist unstrittig bei nicht Geimpften mit einem mehrfach höheren Risiko eines schweren Verlaufs verbunden. Da das Risiko aber über die Altersgruppen hinweg extrem unterschiedlich ausfällt, haben junge gesunde Menschen sowohl mit, als auch ohne Impfung ein ähnlich hohes Risiko. Bei Älteren sieht das dagegen ganz anders aus. Bei denen ist der Nutzen einer Impfung ziemlich unstrittig.
    Die Virenlast bei Geimpften und Ungeimpften ist am Anfang der Infektion ähnlich hoch, geht bei Geimpften aber etwas schneller zurück. Innerhalb der üblichen engen Sozialkontakte reicht die Zeit aber bei beiden zur Weitergabe der Infektion. Der Unterschied ist aber, dass Geimpfte oft nicht mal ihre Infektion merken und auch nicht mehr systematisch getestet werden. Niemand kennt deren wahre Inzidenz.

  9. 81.

    Sie müssen sich nicht überall testen lassen, bei den überwiegenden Sachen reicht geimpft aus.

  10. 80.

    Was macht der Berliner Bürger wenn in seinem Wohnort kein Testcenter befindet?Und der Berliner Bürger muss die Öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen um zum nächsten Testcenter zu gelangen um sich testen zu lassen? Bis zum heutigen Tage kann es keiner vom Bundestag erklären! Die beschließen unsinnige Coronaregeln die überhaupt keinen Sinn und Nutzen haben!

  11. 79.

    Nochmal für die Fraktion "Geimpfte sind genauso infektiös wie Ungeimpfte" zum nachlesen:

    https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/11/unterschied-geimpft-ungeimpft-inzidenzen-krankenhaus.htm/alt=amp.html

    Oder in kürzer, schicker und einfacher Sprache:
    https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/corona-ansteckung-geimpft-ungeimpft/index.html

    Einfach mal die Fakten anerkennen, Impfen ist der beste Schutz und der einzige Weg aus der Pandemie. Testen bleibt sinnvoll, ist ohne Impfung aber zu unsicher.

  12. 78.

    Von geimpften geht eben nicht die gleiche Gefahr aus wie von ungeimpften.

    Geimpfte sind schonmal sehr viel seltener infiziert, da sie eine viel höhere Dosis Viruspartikeln abbekommen müssen.
    Dann zeigen die epidemiologischen Studien, dass Geimpfte weniger andere infizieren erst Recht wenn diese ebenfalls geimpft sind und auch eine geringere/kürzere Viruslast ist für Geimpfte nachgewiesen (mehrere Studien belegen das mittlerweile, während andersherum nur 1 Preprint Studie zumindest zeitweise eine ähnlich hohe Viruslast nachgewiesen haben will, allerdings war in dieser Studie die Stichprobe nur 80 Personen).
    Für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystem sind Geimpfte weitestgehend kein Problem, sofern halbwegs gesund oder geboostert.

  13. 77.

    Die Zahlen widerlegen ihre Behauptungen.

    Die Inzidenz unter Geimpften ist in Sachsen immer noch relativ gering (unter 100), die 1200 geht fast komplett auf die Ungeimpften 40% der Gesellschaft, die sich auch noch um Tests herumdrückt (leider gibt es alleine mir bekannte 3 sehr unzuverlässigen "Testcenter" die nicht wirklich testen) und am besten treffen sich Impfgegner/Corona-Leugner noch eng an eng zu "Spaziergängen"...

  14. 76.

    Die Kombination aus Schutzmaßnahmen ist das Wichtige daran!

    Die Antigen Schnelltests sind viel zu wenig zuverlässig. Wenn gut gemacht (Probennahme nicht durch Nail Designerin) erreicht man 60-90% Zuverlässigkeit. Das reicht bei Geimpften, nicht aber bei ungeimpften, die viel häufiger infiziert sind, viel ansteckender und sich leichter infizieren. Ungeimpfte müssten für ein ähnliches Sicherheitsniveau PCR-Tests machen (wobei sich ungeimpfte weiter erheblich leichter infizieren, davor schützt ein Test nicht)

    Nur getestet= zu unsicher (im Schnitt ca. 75%)
    Nur Geimpfte= sicherer aber noch Restrisiko (95%)
    Geimpft + getestet = sehr sicher (99,xx%)

    Genaue Zahlen kennt niemand aber die Richtung stimmt. Problematisch Fälschungen, schlecht gemachte Tests.

  15. 75.

    Auf die Idee, dass fast nichts 100% Schutz bietet sind Sie noch nicht gekommen oder? Die Kombination bewirkt, dass die Sicherheit sehr sehr hoch wäre, wenn sich alle an die Regeln halten.

    Eine gut sitzende FFP2 Maske ist nah dran an perfektem Schutz wenn Sie richtig gut sitzt(95%), eine Impfung auch einen sehr hohen Schutz (90%), am schlechtesten sind wohl die Antigen Schnelltests (60-90%).

  16. 74.

    2G plus - geimpft getestet
    3G plus - getestet ungeimpft mit dem gleichen Test
    Was ist der Unterschied, wenn der Test gleich ist?

  17. 73.

    Wenn die Messung davon ausgeht, dass alle im Zug nach dem 3G-Test gesund sind, wozu braucht man dann eine Maske?
    Wenn Sie eine Maske brauchen und sie zum Schutz - warum gibt es eine Regel in 3G?

  18. 72.

    "Es wird aber von der Politik derzeit verleugnet, um keine Impfmüdigkeit zu erzeugen. "

    Und nicht nur das: Der Staat kann damit wunderbar von seinem Totalversagen ablenken , und hat es zudem geschafft, dass die Ungeimpften als Sündenböcke darstehen. So hauen sich die Leute gegenseitig die Köpfe ein während Spahn und Co fein raus sind - dass die das alles verbockt haben, insbesondere die CDU/CSU und Grün regierten Länder (BW,Bay, Sachs, S-Anhalt, Berlin) hat keiner auf dem Schirm

  19. 71.

    Völlig richtig. Und damit wären wir im Bereich des Verstoßes gegen den AGG, und 3G wäre somit eine missbräuchliche (weil willkürliche)Anwendung des Hausrechts. Wie wenn ein Clubbesittzer keine Ausländischen Gäste haben will ("Wir sind schon voll").

    Das ist eine unverhältnismässige Diskriminierung. Von Geimpften geht die selbe Gefahr aus, sonst würde man diese ja nicht neuerdings zwangswweise Testen auch nach 3facher Impfe!

  20. 70.

    "der ÖPNV ist elementarer Bestandteil der öff. Daseinsfürsorge und keine private Veranstaltung" klingt gut - man wird bei einer Kontrolle das nicht erfolgreich vorbringen können, WEIL: 1. Der verkehrsbetrieb (oder die Bahn) ist zur Einhaltung und Erfüllung kommunaler, landesrechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben GEZWUNGEN, sein HAUSRECHT ANZUWENDEN, gegebenenfalls mit polizeilicher HIlfe.

Nächster Artikel