Bis 24. November - Brandenburg verlängert bislang gültige Infektionsschutzverordnung

Die Maskenpflicht im Öffenflichen Nahverkehr und andere aktuell gültigen Corona-Schutzmaßnahmen bleiben in Brandenburg bis mindestens zum 24. November gültig. Das Gesundheitsministerium verlängert die aktuelle Verordnung,
Das Land Brandenburg verlängert die aktuell gültige Infektionsschutzverordnung gegen das Coronavirus bis zum 24. November. Das teilte das Potsdamer Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Damit bleibt beispielsweise die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr erhalten.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher begründete die Entscheidung mit dem Infektionsgeschehen im Land. "Die Infektionslage ist angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern schwierig", sagte sie. Die Zahl der Menschen, die mit einer bestätigten Corona-Infektion im Krankenhaus versorgt werden müssten, sei sehr hoch.
Maskenpflicht im ÖPNV, Krankenhäusern und für Patienten in Arztpraxen weiter gültig
Weiterhin gültig bleibt damit die FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, hier gilt weiterhin auch eine Testpflicht. Auch beim Besuch von Arztpraxen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, gleiches gilt für die Besucher von Unterkünften für Obdachlose und Asylsuchende - hier allerdings nur in den geschlossenen Räumen.
Die aktuelle 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt in Brandenburg aktuell bei 17,42, die Corona-Ampel steht damit seit dem 6. Oktober auf rot (ab einem Wert über 10). 947 Menschen liegen derzeit mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus, intensivmedizinisch müssen 66 von ihnen versorgt werden, 36 von ihnen sind an Beatmungsgeräte angeschlossen (Stand: 25.10.2022, die aktuellen Coronazahlen finden Sie immer hier).
Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen könnte laut Nonnemacher "schnell eintreten"
Gesundheitsministerin Nonnemacher befürchtet weiter steigende Infektionszahlen in den nächsten Wochen. Das Kabinett habe sich darauf verständigt, bei Erreichen von "Alarmwerten zur stationären Versorgung über weitere Schutzmaßnahmen" beraten zu müssen. Dieser Fall könne "schnell eintreten". Es gelte, vulnerable Gruppen zu schützen, sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege.
Maßgeblich für die Beurteilung der aktuellen pandemischen Lage sei in Brandenburg in diesem Herbst und Winter nicht mehr alleine die 7-Tage-Inzidenz, sondern vor allem der Anteil freier Intensivbetten und die Hospitalisierungsinzidenz. Für die allgemeine 7-Tage-Inzidenz gibt es keine relevanten Schwellenwerte mehr.
Sendung: rbb24 Inforadio, 25.10.2022, 15 Uhr