Mehrere Eilanträge abgelehnt - Verwaltungsgericht bestätigt weitere Demo-Verbote für "Querdenker"

Fr 30.07.21 | 19:44 Uhr
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Demonstranten mit einem Schild um den Hals mit Aufschrift Maske weg am 29.08.2020 in Berlin. (Quelle: imago images/Jan Huebner)
Audio: Inforadio | 30.07.2021 | Birgit Raddatz | Bild: imago images/Jan Huebner)

13 fürs Wochenende geplante Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen hat die Berliner Polizei verboten. Eilanträge dagegen wurden abgewiesen. Das gilt auch für die Veranstaltungen, für die mehr als 20.000 Personen angemeldet wurden.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Verbote für Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen bestätigt. Die Richter wiesen am Freitag entsprechende Eilanträge zurück. Wie das Gericht dem rbb bestätigte, fällt darunter auch eine "Querdenken"-Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer angemeldet waren. Zur Begründung sagte ein Sprecher, die Delta-Variante des Corona-Virus verbreite sich auch im Freien.

Auch eine für Sonntag geplante Demonstration unter dem Motto "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit" mit 3.500 Personen bleibt nach der Entscheidung des Gericht verboten. Die Polizei Berlin hatte die Versammlungen im Wesentlichen unter Berufung darauf untersagt, dass bei solchen Demonstrationen regelmäßig gegen den Infektionsschutz verstoßen werde.

Verstöße gegen Hygieneregeln befürchtet

In der ersten Entscheidung zu der "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit"-Demonstration teilte das Gericht mit, es teile es die Prognose der Polizei, wonach durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer, so das Gericht in der Begründung der Entscheidung. Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. Eine OVG-Sprecherin sagte am Freitag, dort liege noch keine Beschwerde vor.

Die Polizei hatte am Donnerstag zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen verboten - am Freitag teilte die Polizei mit, dass auch noch eine 13. Demonstration untersagt wurde. Vermutet wird, dass trotz der Demo-Verbote viele Gegner der Corona-Maßnahmen nach Berlin reisen.

"Markenzeichen und erklärtes Ziel", keine Maske zu tragen

Nach Angaben der Polizei betreffen alle Demo-Verbote Veranstaltungen, "deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, nicht akzeptieren", wie Polizeisprecher Thilo Cablitz am Donnerstag mitteilte.

Bei vergangenen Demonstrationen hätten Teilnehmende "wiederholt unter Beweis gestellt, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden." Bei einigen Veranstaltung sei das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung teil der politischen Forderung und bei der Demonstration selbst "förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel".

Die Berliner AfD kritisierte das Verbot und warf der Polizei und dem Senat vor, bei Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Am Samstag der vergangenen Woche durfte eine Groß-Demo zum Christopher Street Day (CSD) mit rund 35.000 Teilnehmenden durch die Stadt ziehen.

Sendung: Abendschau, 30.07.2021, 19:30 Uhr

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84 Kommentare

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  1. 84.

    Sie sollten differenzieren zwischen "es könnte sein, dass..." und "es ist davon auszugehen, dass...(weil vorsätzlich)"

  2. 83.

    Da bin ich froh in Berlin leben zu dürfen. Möchte nämlich nicht in den vollen Öffis nur noch von Nichtmaskenträgern umgeben sein.

  3. 82.

    Eine gute Entscheidung!

  4. 81.

    Also der rbb hat definitiv nie nach solchen Berichten im Nachhinein geschrieben, was aus derartigen verbotenen Zusammenkünften an Inzidenz herausgekommen ist.
    Ich habe hier ziemlich genau aufgepasst, denke ich.

  5. 80.

    Ihr braucht die Kapierkrise garnicht erst hochzuheizen. Im Wesentlichen überprüft ein Gericht exakt und wörtlich NUR das, was im Klageantrag steht. Seit 17 Monaten faselt Ihr Demokratie und Grundrechte und wenn dann ein rechtsstaatlich 100% in der Demokratie verankertes Gericht ein Urteil trifft, das nicht in Euer queres leeres Weltbild passt, schreit Ihr gleich nach dem Urologen.

  6. 79.

    „ Das Thema soll Thema Nummer 1 bleiben zumindest bis zur Bundestagswahl, damit die Politiker über kein anderes Thema diskutieren müssen und der Wähler keine anderen Themen wahrnimmt.“
    Da lachen echt die Hühner, bei solchen Aussagen kann man sich echt nur an den Kopf fassen, aber angemessen - quer!!!!

  7. 78.

    Danke, für ihren netten Kommentar. So ist es richtig, man muss auch mal, an was Schönes denken und machen.

  8. 77.

    "Manche Menschen machen Probleme aus Sachen, wo sich der Verstand totlacht." So ist es.

  9. 76.

    genau so sehe ich das auch. was so passiert, sollte sich jede/r einmal wirklich bis zur wahl durch den kopf gehen lassen.
    insbesondere hier in berlin - ich sortiere wöchentlich aus......
    gruß

  10. 75.

    Das Thema soll Thema Nummer 1 bleiben zumindest bis zur Bundestagswahl, damit die Politiker über kein anderes Thema diskutieren müssen und der Wähler keine anderen Themen wahrnimmt. Was nach der Bundestagswahl sein wird hängt davon ab wer ( wieder )-gewählt wurde. Mal so neben bei: Das Bundesverfassungsgericht hat sich immer noch nicht geäußert wie es die Ausgangssperren und andere Verordnungen bewertet.

  11. 74.

    ebenso geht es mir auch. alles ok mit zweimal astra.

    aber nun alles zurück auf - nur pcr test??? kann nicht sein, oder, wie in club`s geplant.
    gruß - auch an schnuffi

  12. 73.

    Und trotzdem können sie erkranken und übertragen ! Nur so am Rande bemerkt !

  13. 72.

    danke, nicht übersehen! kenne ich auswendig......

    Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
    wo wir wieder beim problem sind: welche demos dürfen in der jetzigen (corona) zeit denn laut gg erlaubt sein?
    ist bestimmt keine "einstellungssache" der demonstranten, oder???
    gruß

  14. 71.

    „ Das glauben Sie wohl selber nicht. Ich bin schon seit Mai doppelt geimpft und habe noch immer Einschränkungen. “
    Aber ich glaube das sowas von 100%.
    Ich bin auch schon seit Mai doppelt geimpft und auch noch mit AstraZeneca :-))
    Habe und hatte keinerlei „Einschränkungen“. Bin sowas von glücklich und zufrieden. Kann mein Zertifikat als Eintrittskarte für soviele Gelegenheiten nutzen und da wo es geboten ist oder mir mein Verstand dazu rät setze ich eben Schnuffi auf.
    Manche Menschen machen Probleme aus Sachen, wo sich der Verstand totlacht.

  15. 70.

    so ansteckend wie windpocken?
    https://www.tagesschau.de/ausland/corona-liveblog-freitag-101.html#Immunologin-kritisiert-Windpocken-Vergleich-aus-den-USA
    das sehen nicht alle so. politisch motiviert also.. hätte man selbst drauf kommen können.

    risiko, wahrscheinlichkeiten, reinster irrsinn.. wie wahr.

  16. 69.

    "Das mit den 99 % ist aus der Luft gegriffen und unwahr!"
    Ach kommen Sie, Querdenker glauben doch eh alles, was unwahr ist. Die 99% sind auch näher an der Wahrheit als die Leugnung des Corona-Virus.

    "Gleichbehandlung: Das sind zweierlei Maß". Korrekt. Es sind unterschiedliche Veranstaltungen. Sie können 2 Erdbeeren gleichbehandeln, aber nicht Erdbeere und Himbeere, nur weil beides Beeren sind.

    in vorauseilendem Gehorsam"
    Und nun gerichtlich bestätigt. War wohl doch richtig eingeschätzt zuvor. Da haben Leute vorher wohl richtig gehandelt, ob es Ihnen nun passt oder nicht.

    "Zum Schutz derer, die nicht geschützt werden wollen, versagt man ihnen das Recht auf Demonstration (Grundrecht)"
    Auch diese Menschen müssen geschützt werden, das ist Aufgabe des Staates. Wachen Sie doch mal auf! Das Grundrecht der Körperlichen Unversehrtheit wiegt schwerer als das Grundrecht sich bockig auf die Straße zu stellen. Lassen Sie suizidale Menschen sich einfach in den Tot stürzen?

  17. 68.

    Gottseidank abgelehnt!!!
    Danke, danke danke an das Gericht.

    Die AFD kann meiner Familie und mich Mal.
    (Schon das heutige Moma Interview mit Frau Weigel hat uns wieder Mal gereicht, Thema Corona.)

  18. 67.

    Ich verfolge schon seit längerem Ihre gut ausgeführten Kommentare zum Thema und finde sie durchweg zutreffend. Stimme Ihnen auch hier vollends zu.

  19. 66.

    Ich freue mich auf ein schönes Wochenende ohne quere Denkverweigerer*innen.

  20. 65.

    Das sind die Leute, die sich schon vorher nicht an Vorgaben gehalten haben. Die den Reichstag stürmen wollten. Die Polizisten und Journalisten angegriffen haben. Die Verschwörungstheorien und Hetze verbreiten. Die sogar im Katastophengebiet Unruhe stiften. Die werden nicht zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet. Und jetzt regen diese Leute sich auf, wenn man dem mit Verboten entgegenwirkt. (Nachzulesen in einigen Kommentaren hier)

  21. 64.

    Sie verstehen nicht. Es geht um die Intention und die damit verbundene Gefahrenlage. Die Querdenker werden aller Erfahrung nach massenhaft gegen die Hygieneauflagen verstoßen. Mit der Delta-Variante, die mutmaßlich so ansteckend wie die Windpocken ist, wäre das reinster Irrsinn und eine veritable Gefährdung der Bevölkerung. Und ob sich bei einer Demo oder Familienfeier Menschen nachweislich infiziert haben, ist nicht relevant. Relevant ist das Risiko, das mit diesen Tätigkeiten einhergeht. Es ist ein Spiel mit Wahrscheinlichkeiten. Infektionszahlen sind als alleiniger Gradmesser indessen mit Vorsicht zu genießen, da es auch asymptomatische Verläufe gibt, welche in der Dunkelziffer untergehen.

  22. 63.

    Na, Absatz 2 'übersehen'?

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

  23. 62.

    "Wenn man es gut begründet und die Justiz unabhängig ist, sollte es eigentlich durchgehen. "

    Achsooo, jetzt wo das Verbot bestätigt wurde meinen Leerdenker die Justiz wäre nicht unabhängig?

  24. 60.

    Na na na. Da heben Sie aber nicht ordentlich gesucht: Stichwort Infektionsschutzgesetz.:

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html

    Ansonsten muss ich mal wieder ausgiebig gähnen: Da es bei den Querdenker-Demos sich nach mehreren Genehmigungen herausgestellt hat, dass sämtliche AHA-Regeln bewusst ignoriert wurden, ist man zu der Überzeugung gelangt, dass diese Art Demo von staatlicher Seite abgesagt gehören. Diese Ansicht wurde und wird inzwischen von den Gerichten mehrfach bestätigt. Ende....ach nee, da kommt bestimmt gleich wieder einer um die Ecke...

  25. 59.

    Gerichtsentscheidungen muss man auch akzeptieren, egal ob sie einem in den Kram passen. Das gilt für jeden !
    Es ist einer der wichtigsten Bestandteile der Demokratie.

  26. 58.

    Bockig?Ist eher ihr Abschlusssatz! Das mit den 99 % ist aus der Luft gegriffen und unwahr!
    Dann wird die Demo aus dem August letzten Jahres als Begründung herangezogen, die nicht aufgelöst wurde und nicht unter der Auflage von Masken stattgefunden hat, zumindest an der Str. des 17. Juni!
    Gleichbehandlung: Wenn bei wesentlichen Verstößen nicht aufgelöst wird beim CSD, andere Demos sehr wohl,dann ist das falsch und geduldet rechtswidrig. Das sind zweierlei Maß, unabhängig der Prozente!
    Und da liegt das Problem, genau wie in dem Umstand, dass in vorauseilendem Gehorsam entschieden wird, wie es evtl. sein wird und das für die Aussetzung des Demonstrationsrechtes reicht. Zum Schutz derer, die nicht geschützt werden wollen, versagt man ihnen das Recht auf Demonstration (Grundrecht) und das obwohl alle inzwischen ein Impfangebot hatten und die Leute um die Welt reisen und in Clubs, etc. dürfen! Ich finde das absurd,mal schauen,was das OVG urteilt!

  27. 57.

    Ich missioniere keine Leute,die sich nicht impfen lassen wollen. Es gibt keine Impfpflicht.
    Aber nochmal, wer gegen die Coronamaßnahmen ist sollte sich impfen lassen, damit wir die Einschränkungen loswerden. Mit Demonstrationen senkt man die Infektionszahlen nicht. Das Virus und gerade massiv auch die Deltavariante verbreitet sich über Kontakte. Und bei Demos und anderen Veranstaltungen nicht nur auf der Strecke,sondern auch auf dem Hin- und Rückweg, Das sollte JEDEM klar sein.

  28. 56.

    Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.

    sorry, ich habe keine ausnahmen für "andersdenkende" jeglicher richtung gefunden.
    csd müßte wohl speziell im gg eingefügt worden sein....

    gruß

  29. 55.

    Tja, ihr Querköpfe, so läuft es halt, wenn Richter*innen nach euren Maßstäben urteilen. Also hört auf die beleidigte Querleberwurst zu spielen.
    Die Polizei dürfte es im Übrigen freuen, dass sie wegen euch nicht Überstunden schieben muss.

  30. 54.

    Ich gehöre bestimmt nicht der Gruppe der Querdenker an....." Und daher arbeite ich mich hier am CSD und RRG ab.

  31. 53.

    Das stimmt nicht, außerhalb des Leerdenker Kosmos wurde darüber berichtet, sogar mehrfach.

    "Einer Studie zufolge haben Kundgebungen gegen die Corona-Beschränkungen im vergangenen Herbst zu einer starken Ausbreitung des Virus beigetragen. Ein Verzicht auf die Demos hätte demnach Tausende Infektionen verhindern können."

    https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-ausbreitung-demonstrationen-101.html

  32. 52.

    Tja, nur sind die von Ihnen genannten offenkundig Institutionen und Personen, die die FDGO "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" nicht abschaffen wollen.... Ist schon ein kleiner Unterschied, gelle :-)

  33. 51.

    "Abgesehen davon, dass man über den Inhalt dieser Aussage durchaus geteilter Meinung sein kann: das Gericht beurteilt nich die Gesinnung der Demonstrations teilnehmer oder ob die Meinungen dieser mehrheitsfähig sind. Das hat meiner Meinung nach im Vorfeld aber die Versammlungsbehörde (ich vermute auf politischen Druck) bei der Verbotsverfügung mit einfließen lassen. Von daher ist eine gerichtliche Überprüfung nur konsequent. "

    Ja, so soll es sein, dass das Gericht es überprüft. Hat ja keiner ein Problem mit, dafür ist das Gericht da.
    Sie vermuten politischen Druck. Meinen Sie, man dürfte demonstrieren, wenn die Rechten an die Macht gelangen? Ich erinnere mich an 1933-45. Das verstehen Querdenker nur nicht, während Sie Hand in Hand mit den Rechten marschieren. Sie verstehen auch nicht, dass die Rechten die Querdenker als Erstes loswerden wollen, denn die braucht nun wirklich niemand.

  34. 49.

    "Wer gegen die Coronamaßnahmen ist sollte sich impfen lassen, damit wir die Einschränkungen loswerden." Das glauben Sie wohl selber nicht. Ich bin schon seit Mai doppelt geimpft und habe noch immer Einschränkungen. Bitte nicht wieder die Leier mit den Impfdurchbruechen, die betragen 0,5 %. Es wird immer wieder was Neues gesucht, um die Gängelungen aufrechtzuerhalten. Die mal gesetzten Ziele sind schon lange erreicht, wie Schutz der älteren Bürger, Überlastung des Gesundheitssystems. Jetzt werden die Maßnahmen eigentlich nur noch präventiv verordnet und das lässt sich noch Jahre so weiterführen, denn das Corona-Virus bleibt.

  35. 48.

    Das stimmt nicht, außerhalb des Leerdenker Kosmos wurde darüber berichtet, sogar mehrfach.

    "Einer Studie zufolge haben Kundgebungen gegen die Corona-Beschränkungen im vergangenen Herbst zu einer starken Ausbreitung des Virus beigetragen. Ein Verzicht auf die Demos hätte demnach Tausende Infektionen verhindern können."

    https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-ausbreitung-demonstrationen-101.html

  36. 47.

    Sehe ich ganz genauso.
    Der rbb hat z.B. mehrfach über verbotene Ansammlungen (Familienfeiern, illegales Glücksspiel usw) von Menschen während der Lockdowns berichtet und hinterher kam nichts mehr, es wurde nie berichtet, ob sich dabei verhältnismäßig mehr Menschen infiziert haben - oder auch nicht.

  37. 46.

    "Beim CSD haben zwar nicht alle, aber eine ausreichend große Anzahl von Teilnehmern gegen die Corona-Regeln verstoßen, ohne dass die Polizei eingeschritten wäre oder gar die Veranstaltung aufgelöst hätte."

    Das ist nachweislich falsch, der Veranstalter ist mehrmals aufgefordert worden für die Einhaltung zu sorgen und es wurde mit Abbruch der Veranstaltung gedroht.

    Ihre restlichen Ausführungen sind schlichte Leerdenker Verschwörungstheorien.

  38. 44.

    Verboten wurden neben der „Querdenker“-Großdemonstration unter anderem auch eine Demonstration für die Abschaffung der GEZ.
    Beim CSD haben zwar nicht alle, aber eine ausreichend große Anzahl von Teilnehmern gegen die Corona-Regeln verstoßen, ohne dass die Polizei eingeschritten wäre oder gar die Veranstaltung aufgelöst hätte. Auch der Kultursenator hatte kein Problem, dort mitzumarschieren.

    Die Querdenkerdemo verbietet die Polizeiführung mit Hinblick auf zu erwartende Corona-Regelverstöße. Obwohl wegen der geringeren Beteiligung die Gesamtzahl der möglichen Maskenverweigerer unter der des deutlich größeren CSD liegen würde.

    Das ist ein politisch motiviertes Verbot. Die "Guten" dürfen demonstrieren und dabei gegen Regeln verstoßen und den "Bösen" will man das verbieten.

  39. 43.

    nach über einem jahr maskenloser demos wird noch immer vorher ein großes theater gemacht und nachher festgestellt das es keine messbaren überansteckungen gibt. lasst die leute an der frischen luft rumlaufen und hebt die unsinnigen aha-regeln für draußen endlich auf! blaue sind nicht ansteckender als bunte und gruppenkuscheln nach der demo findet auch so statt.

  40. 41.

    Selbst als Geimpfte, habe ich immer mehr den Eindruck, dass die Politik versucht eine konkurrierende politische Bewegung auszuschalten. Das macht mir Angst.

    Man muss in einer Demokratie nicht jede Meinung teilen, aber man muss jede Meinung aushalten!

  41. 40.

    Wie jetzt, die Querköpfe nutzen das Recht, das ihnen dieser ach so verhasste Staat ihnen gibt?!?!

  42. 39.

    Zaehlen Sie zu diesem Kreis auch gewisse NGO aus dem Umweltbereich und dem Bereich des Asylsytems, die auch mit massiven Klagen oftmals versuchen ihren Standpunkt durchzusetzen und dabei dem Steuerzahler die Rechnung präsentieren?

  43. 38.

    Entschuldigung, aber warum sollte ein junger, kerngesunder Mensch mit extrem geringer Wahrscheinlichkeit, an Corona ernsthaft zu erkranken, das Impfrisiko auf sich nehmen MÜSSEN? Es gibt dafür schlicht keinen logischen Grund, weil dies eine freiheitliche, persönliche Entscheidung und Gefahrenbewertung ist. Da die Risikogruppen dank Impfung jetzt ausreichend und bestmöglich vor schweren oder gar tödlichen Verläufen geschützt ist, gibt es keinen medizinisch nachvollziehbaren Grund mehr für so extrem weitreichende Einschränkungen. Impfdurchbrüche gibt es, vor allem bei den bekannten Risikogruppen. Aber auch dort ist es so, dass diese Menschen von jeglicher Infektion tödlich bedroht sind, weil deren Immunsystem kaum noch Abwehr bietet. Das kann dann schon der normale Husten sein, der sich dann zur Lungenentzündung auswächst. Das könnten wir selbst bei 100% Impfquote nicht verhindern.

  44. 37.

    War da nicht was mit Einreise nur mit Test und/oder Quarantäne für Flug-, Bahn- und Autoreisende. Warum greift das nicht bei denen, die irgendwo was quer zu sitzen haben.

  45. 36.

    "Sie könnten aber auch sagen: CSD = Demonstraten mit mehrheitsfähigen wichtigen Aussagen, Charakter, Anstand und Realität / Querdenker = Demonstranten mit ausgeprägtem Egoismus, Minderheitsmeinungen, Realitätsverlust und unanständigem Paktieren mit Rechten."
    Abgesehen davon, dass man über den Inhalt dieser Aussage durchaus geteilter Meinung sein kann: das Gericht beurteilt nich die Gesinnung der Demonstrations teilnehmer oder ob die Meinungen dieser mehrheitsfähig sind. Das hat meiner Meinung nach im Vorfeld aber die Versammlungsbehörde (ich vermute auf politischen Druck) bei der Verbotsverfügung mit einfließen lassen. Von daher ist eine gerichtliche Überprüfung nur konsequent.

  46. 35.

    Aha, Sie haben draussen gemeint, wo sich die „Demonstranten“ selbstverständlich mit Abstand und Anstand an die Regeln halten.
    Und wegen der Sponsoren, was glauben Sie, wer die ganzen Kosten für das Herankarren der ewig Gestrigen, die Organisation und die Gerichtskosten bezahlt, Herr Ballweg aus seinem Portemonnaie? Wie hoch ist denn der Streitwert angesetzt worden, dass Sie auf so eine komische Gerichtskostensumme kommen. Das ist ja dann auch noch nicht alles, nur der Betrag, der bei Einreichung im Eilverfahren gezahlt werden muss.

  47. 34.

    Ich glaube nicht, dass die Demos in Innenräumen stattfindet. Insofern hat AndreasX absolute Recht. Demos sind praktisch unter freiem Himmel die einzigen Situationen, in denen immer noch Maskenpflicht gilt. Die Fußgängerzone darf voller sein als bei jedem Demonstrationszug, dort gibt es keine Pflicht. Das stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung dar. Ich bin gewiss kein Maskenmuffel, unter FFP2 geht bei mir gar nichts beim Einkaufen, aber Masken im Freien sind absoluter Unfug. So eine große Virenlast, dass man erkrankt, kann man da gar nicht erhaschen, es sei denn, man knutscht mit einem/einer Infizierten.

  48. 33.

    Könnte das Gericht ja gleich mitbewerten, inwiefern das noch verhältnismäßig ist.

  49. 32.

    "Ich bin kein Querdenker und auch kein Sympathisant dieser"
    Muss man sowas jetzt immer voranstellen, um sich nicht verdächtig zu machen?

  50. 31.

    Ich lehen mich mal bißchen aus dem Fenster. Ich schätze, die Demonstrationsverbote sind rechtswidrig werden vom Gericht gekippt. Sicherlich mit klaren Ansagen zur Durchführung.

  51. 30.

    Ja, so wie mein Grundstück.
    Dort haben Geimpfte und Maskenträger keinen Zutritt!
    Denen erteile ich kurzerhand Hausverbot.
    Bei Nichtbeachtung erfolgt Besitzstörungsklage ("Hausfriedensbruch").

  52. 29.

    "Richtig so und wir sind am Sonntag auf jeden Fall vor Ort!"
    Wieso demonstrieren Sie nicht einfach an Ihrem Wohnort?

  53. 28.

    "Und das ist auch gut so. "

    Nein , ist es nicht! Jeder kann selber freiwillig eine "Maske" anlegen, oder Schienbeinschoner, einen Sturzhelm etc tragen!

    "Auch Geimpfte können das Virus weiterverbreiten."

    Aber sie erkranken nicht schwer und sterben nicht. Wovor also haben diese Geimpften Angst?
    Und wer sich nicht impfen lassen will (obwohl jeder derzeit überall die Möglichkeit dazu hat), dem ist sowieso alles egal.

    Ich erwarte als Ungeimfpte nicht, dass Sie meinetwegen eine Maske tragen.
    Und Sie als Geimpfter benötigen keine Maske, weil durch Impfung geschützt.
    Ich habe auch keine Angst davor, dass Sie mich anstecken. Ist dann eben so.

    Das nennt man Lebensrisiko. Ich kann auch einen Laden verlassen, die Maske abnehmen und werde in dem Moment von einem LKW überrollt. Lebensrisiko. Und die Maske hat mich in dem Fall auch nicht geschützt. Genausowenig wie die Impfung.

    Es wird Zeit, sämtliche Verbote endlich aufzubenen. Die Schwachen und Alten sind geschützt-

  54. 27.

    "und bei den Institutionen fleißig Steuergelder einsammeln bis hin zur AfD-Stiftung". Da sind Sie nicht auf dem aktuellem Stand. Soweit ich das mitbekommen habe, fanden die Altparteien bisher Wege, der AfD keine steuerfinanzierte "Stiftung" zu gönnen. Das können zur Zeit nur die Altparteien und versorgen sich mit den Steuern über diese Pseudostiftungen, denn "stiften" tut da nur der Steuerzahler, die Ihren, Etwa über die steuerfinanzierte Grüne Böll-Stiftung die Frau Baerbock für ihr abgebochenes Promotionstudium mit 50000 €..

  55. 26.

    Ich stelle mir gerade die Bushaltestelle "Kleinmachnow-Gewerbegebiet" an einem Dienstagabend um 22 Uhr vor.
    Dort wartet Kevin Schuster auf den letzten Linienbus. Weit und breit niemand zu sehen.
    Warum sollte Kevin Schuster dort eine Maske tragen?

    Oder die luftige S-Bahn-Haltestelle Gudow nachts um3 Uhr. Der letzte Clubbesitzer wartet auf den ersten Frühzug.
    Warum sollte er dort eine Maske tragen?

    Nur weil es in einer (sehr häufig nicht rechtssicher formulierten) LVO steht? Die gilt nur solange, bis jemand das zuständige Verwaltungsgericht zwecks Normenkontrolle anruft.

    Und Sie sprechen von "Verhältnismäßigkeit" ???

  56. 25.

    Wenn man es gut begründet und die Justiz unabhängig ist, sollte es eigentlich durchgehen.

    Warum auch nicht? Ich sehe keine Grund aus "vorauseilendem Gehorsam" mit der argumentation "es könnte ja sein, das..." etwas zu verbieten!

    Letzte Woche als 65.000 ohne Hygienemaßnahmen durch Berlin getingelt sind, hatte auch keiner Bedenken. Auch hinterher nicht. Auch jetzt hat noch keiner Bedenken deswegen!

    Es könnte ja auch sein, dass es große Mengen regnet. Also müssen künftig alle Schnorchel und Taucherbrille tragen wenn Sie das Haus verlassen?

    In DE gilt die Unschuldsvermutung. Es musss Belege (Ankündigungen) für Owis / Straftaten geben.
    Man kann nicht auf Verdacht hin Leute pauschal stigmatisieren.

    Ich halte nichts von Demos in diesen Zeiten, egal welche.
    Aber ich finde Gleichberechtigung wichtig. Wenn Minderheiten dies für sich einfordern, warum nicht auch hier?

  57. 24.

    Ja, "viele" trugen keine Maske. Ob nun viele 50% sind oder 15% oder 75%, das wissen wir nicht. Es war zumindest vorher nicht davon auszugehen, dass "viele" die Maske nicht tragen. Auf einer Querdenkerdemo sind "viele" > 99%, die keine Maske tragen. Ob eine Maske sinnvoll ist im Freien, das spielt keine Rolle, denn es gehört zu den Auflagen für die Demo. Also zum Schutz der Bürger, die an dieser Demo teilnehmen wollen, wird diese halt verboten. Deren Meinung wird ja toleriert vom Gesetzgeber, die dürfen ja sich äußern wie sie wollen - nur halt nicht auf einer Demo, wenn zu erwarten ist, dass Auflagen ignoriert werden und dadurch die Gesundheit gefährdet wird.
    Tja, da muss der Gesetzgeber halt mal "böse" sein und den Leuten, die egoistischer und bockiger sind als dreijährige Kinder, deren Spileplatz sperren.

  58. 23.

    Ungleichbehandlung? Ja klar. Es gibt Gruppierungen, die in der vergangenen 12+ Monaten bei de facto jeder Demo gezeigt haben, dass sie sich nicht an das zur Bedingung gemachte Hygienekonzept halten wollen. Da ist dann irgendwann mal Schluss.

    Wenn auf der anderen Seite Gruppen demonstrieren wollen, die vorher keine angemeldet hatten oder sich an die Auflagen gehalten haben, dann spricht nichts dagen, dass diese eine Demo durchführen dürfen.

    Ich würde also z.B. keinen weiteren CSD gutheißen, aber die erste Chance haben alle bekommen. Querdenken geschätzt 100,bis mal durchgegriffen wurde.

  59. 22.

    a22 Ihr Beitrag gefällt mir. Endlich Mal mit Schmunzeln lesen dürfen - trotz trauriger Bilanz.

    Hoffe sehr, dass diesem Eilantrag nicht positiv stattgegeben wird. Es ist ohnehin schon eine Zumutung mit Menschen zusammen leben zu müssen, welche sich einen Dreck um die Auswirkungen ihres Handelns gegen AHA Regeln scheren.

  60. 21.

    Gut und schlecht sind vielleicht die falschen Bezeichnungen. Wobei Sie natürlich recht haben: CSD = gut, Querdenker = schlecht.
    Sie könnten aber auch sagen: CSD = Demonstraten mit mehrheitsfähigen wichtigen Aussagen, Charakter, Anstand und Realität / Querdenker = Demonstranten mit ausgeprägtem Egoismus, Minderheitsmeinungen, Realitätsverlust und unanständigem Paktieren mit Rechten.

  61. 20.

    Die Ungleichbehandlung von "guten" und "schlechten" Demonstranten wird den Richtern einiges Kopfzerbrechen machen.

  62. 19.

    Ich bin der Meinung die Maskenpflicht gilt noch beim ÖPNV und zumindest beim einkaufen, ...

  63. 18.

    Ich bin kein Querdenker und auch kein Sympathisant dieser, aber es ist schon verwirrend, warum 50.000+ beim CSD feiern durften, und viele hatten keine Maske auf oder zumindest nicht richtig (ich habe es mit eigenen Augen gesehen), aber jetzt nicht demonstriert werden darf. Wenn man sich frei macht von den Gründen der Veranstaltungen, dann erscheint hier mit mehrerlei Maß gemessen zu werden und das ist nicht akzeptabel. Unsere Demokratie muss es aushalten, dass auch solche Menschen demonstrieren können. Verbote unbequemer Demonstrationen sind eigentlich Symptome von autokratischen Staaten.

  64. 17.

    Die sollen bleiben wo sie sind und nicht unsere schöne Stadt "vollkeimen",hoffentlich bleiben die Richter stark.

  65. 16.

    Da gibt es ein Problem! Die Corona-Gegner können dann sagen, daß es mit zweierlei Maß gemessen wird! Ich sage nur die genehmigte Demo vorigen Samstag mit 65.000 Teilnehmern Wo auch die AHA-Regeln nicht eingehalten worden!

  66. 15.

    Die Maskenplicht gibt es an vielen anderen Orten des tgl. Lebens und in Deutschland haben grad mal 51,5 Prozent einen vollständigen Impfschutz.
    In GB sind es z.B. 70%.
    Wer gegen die Coronamaßnahmen ist sollte sich impfen lassen, damit wir die Einschränkungen loswerden. Mit Demonstrationen senkt die Infektionszahlen nicht. Das sollte JEDEM klar sein. Ich wäre als Impfanreiz dafür,dass man nur mit vollem Impfschutz an Demos teilnehmen darf.

  67. 14.

    Woanders wird doch auch nicht geurteilt nach dem Motto: "es könnte sein, dass was passiert".
    Sonst heisst es doch auch immer, erst muss was passieren, dann wird gehandelt.
    Der Rechtsstaat bröckelt vor sich hin. Unglaubwürdig wird glaubhaft gemacht.

  68. 13.

    Richtig so und wir sind am Sonntag auf jeden Fall vor Ort!

  69. 12.

    Natürlich ist damit draußen gemeint.... wo finden denn die Demos statt ? Warum sollte man Regeln für drinnen mit draußen vergleichen ?
    In den Einkaufstraßen hatte man auch mit dem Ansteckungsrisiko argumentiert als man dort die Maskenpflicht eingeführt hat. Die scheint es ja nicht mehr zu geben.
    Sponsoren ? Die Gerichtskosten liegen bei 219€ !
    Das ist ein X und ist nur als Unterscheidung gedacht, da der Name Andreas nicht ganz so selten ist.

  70. 11.

    Man mag es kaum glauben aber es gibt Orte in Deutschland da gibt es fast gar keine Maskenpflicht mehr.

  71. 10.

    Ich kann nur hoffen, dass der Rechtsstaat sich durchsetzt.
    Sorry,das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten,trotz 20000 gemeldete,kamen zum csd 65000.dort wurde die maskenpflicht zum Großteil nicht eingehalten,danach wurde in der Hasenheide,von einigen tausend weitergefeiert. Ich gehöre bestimmt nicht der Gruppe der Querdenker an,aber gleiches Recht für alle. Die Politik hat doch die 4.welle zu verantworten,indem sie das Reisen weltweit wieder erlaubt hat, neben den Aufläufen zu CSD.
    Auffallend in Berlin, die InfektionsHotspots sind die Bezirke Friedrichshain/Kreuzberg, mutmaßlich verursacht durch csd. Mithin ist die Realität das Gegenteil dessen, was der RRG Senat als Verbotsbegründung für Querdenker-Veranstaltungen erzählt.

  72. 9.

    "wenn da Dutzende Menschen aufeinander hängen und labbern, dann brauche ich über eine Verhältnismäßigkeit nicht nachdenken!"
    Schade. Vielleicht sollten Sie doch. Die von Ihnen verwendete Sprache macht mich sprachlos. Das "zusammenhängen und labbern" von Menschenansammlungen nennt sich in der Verfassung nicht nur ganz anders, sondern stellt, ungeachtet Ihrer politischen oder sonstigen Sympathien und Ängste, eins der höchsten Güter, die einen demokratischen Staat auszeichnen.
    Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie mit solcher abwertenden Sprache mit den Reichsbürgern in einem Boot sitzen und eigentlich auch von gewissen Kreisen, die das Parlament der Weimarer Republik als Schwatzbude zu bezeichnen pflegten linguistisch nicht weit entfernt sind?

  73. 8.

    Spannend finde ich ja immer, dass die, die unseren Staat und jede vernünftige Rechtsordnung abschaffen wollen, alle Verantwortlichen Ins Gefängnis schicken möchten oder gar mit dem Tod bedrohen), die Journalisten beschimpfen, bedrohen und die freie Presse (und Meinungsfreiheit) abschaffen möchten, denen es nur "gut geht, wenn es Deutschland schlecht geht" , ständig unsere Gerichte mit unsäglichen Anträgen fluten und auf "Ihr Recht" pochen und bei den Institutionen fleißig Steuergelder einsammeln bis hin zur AfD-Stiftung. Super sozial! Und vor allem so konsequent!

  74. 7.

    Die Maskenpflicht gilt nicht nur für Demos, sondern auch für andere Orte, wo viele Menschen zusammen kommen: Bahnfahren, Einkaufen usw. Und das ist auch gut so. Auch Geimpfte können das Virus weiterverbreiten.

  75. 6.

    Hoffentlich kippen die Richter nicht wieder um und lassen diese Leerdenker womöglich doch noch „demonstrieren“.

  76. 5.

    Das Verbot wird bestehenbleiben, da Richter stets und immer nur sich selbst und den Gesetzen verpflichtet sind. Da gibt es nichts mehr zu schreiben. Wir Leben doch in einer Demokratie in der die geltenden Gesetze nicht einfach so ausgehebelt oder unterlaufen werden. Das dachte ich mal vor 16 Jahren. In der nach Schröder Ära wurde ich dann doch eines besseren belehrt.

  77. 4.

    War ja klar, wer „Sponsoren“ für eine private Stiftung für dieses Quergedenke hat, kann auch dafür Geld ausgeben …
    Masken müssen übrigens auch in Öffis, Bahnen, Bahnhöfen und Haltestellen, Flugzeugen und Flughäfen, öffentlichen Gebäuden, zum Einkaufen und …. ich habe bestimmt was vergessen, aufgesetzt werden.
    Diese queren Striche hinter Ihrem Namen, bedeuten die etwas?

  78. 3.

    Hab ich da was verpasst? In den Bereichen, in denen ich mich bewege, in Öffis, im Supermarkt, im Fitnessstudio, im Büro, in Museen, etc., herrscht immer noch Maskenpflicht. Und zwar auch auf Open Air Veranstaltungen, bei denen nicht der Mindestabstand eingehalten werden kann, also auch bei Demonstrationen. Oder haben Sie da andere Informationen? Wenn ja, dann malbrais damit!

  79. 2.

    ... wie Maskenpflicht gilt fast nur noch bei Demo´s. Habe ich was versäumt? Ich trage Maske beim Einkaufen, teilweise im Kino (bis zum Sitzplatz), im Innenbereich der Gastronomie und in den öffentlichen Nahverkehr gilt doch auch Maskenpflicht. Meinen Sie in Ihrem Kommentar Maskenpflicht im Außenbereich? Dazu kann ich nur sagen, wenn da Dutzende Menschen aufeinander hängen und labbern, dann brauche ich über eine Verhältnismäßigkeit nicht nachdenken!

  80. 1.

    Ich vertraue da Gerichten mehr als Querdenkern und dem Innensenator.
    Ich hoffe das Gericht nimmt auch Stellung zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht, die fast nur noch für Demos gilt.

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