Urteil Verwaltungsgericht Berlin - Klägerin gilt auch mit einmal Johnson & Johnson als vollständig geimpft

Fr 18.02.22 | 17:12 Uhr
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Eine Hausärztin zieht am 02.06.2021 in ihrer Praxis eine Spritze mit Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson auf. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Die Impfung von Johnson & Johnson wird nur einmal verabreicht. Damit sind bisher mit diesem Vakzin Geimpfte vom vollständigen Impfstatus ausgeschlossen worden. Dagegen hat eine Frau geklagt - mit Erfolg.

Der Ausschluss von mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpften Menschen vom vollständigen Impfstatus ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag entschieden. Geklagt hatte eine Frau im Eilverfahren. Die Antragstellerin hatte sich im Oktober 2021 mit Johnson & Johnson einmal gegen das Coronavirus impfen lassen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus hat sie nicht erhalten.

Nach den aktualisierten Impfempfehlungen des Paul-Ehrlich-Instituts gelten nur einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpfte nicht mehr als vollständig geimpft und sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ausgeschlossen. Hierdurch hat sich die Antragsstellerin in ihren Rechten verletzt gesehen.

Urteil gilt nur für Klägerin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihrem Eilantrag stattgegeben. Die Antragsstellerin gelte somit nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.

In der Begründung heißt es, dass über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) die Bundesregierung selbst zu entscheiden habe. "Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreitet die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung", so das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss gilt nur für die Klägerin und nicht für andere Menschen. Allerdings sei "mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen", dass sich der Ausschluss auch im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen würde. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Abendschau, 18.02.2022, 19:30 Uhr

 

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40 Kommentare

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  1. 40.

    Sorry das können Sie leider nicht. Weglegen kann ist klar im Vorteil. Dies ist eine Entscheidung für die Klägerin und nur für die Klägerin. Wenn sie eine Email schreiben wollen dann nachdem das Hauptverfahren dazu abgeschlossen ist. Einfach mal richtig lesen und dann doch mal überlegen was man schreibt.

  2. 39.

    Juristen"weisheit" schlägt medizinische Kompetenz. Ein dreistes Urteil!

  3. 38.

    Also im Ernst, die Dame zieht vor Gericht, anstatt sich einfach noch mal piksen zu lassen? Sie hats ja schon mal getan, geht es hier nur um Recht haben? Das ist so, als ob man sich auf den Boden wirft, und die Luft anhält, bis man blau anläuft. Haben solche Menschen denn sonst nix im Leben?

  4. 37.

    J&J wird in jedem Land als vollständig geimpft angezeigt. Laut Cov.App kann jeder das nachschauen!!!! Nur in Deutschland ist der Impfstoff angeblich nicht wirksam????
    Sagen schon wieder unsere "Talk-Show-Stars" das!!!
    Tja, jeder der sogenannten "Experten" möchte ja so oft wie möglich ins Fernsehen.

  5. 36.

    tja so ist in einem rechtstaat: ein verwaltungsakt kann nicht mit groben einschätzungen irgendwelcher externen institute begründet werden, sondern das haben behörden oder der gesetzgeber zu machen.

    leuten wie spahn oder lauterbrach kann man das nicht meher erklären, die haben nicht mehr das ziel, den rechtsstaat zu retten, die wollen ihn abschaffen - aber die bevölkerungsmehrheit und die gerichte werden das jederzeit wieder korrigieren.

  6. 35.

    Hallo Herr Kreuzberger,
    nur um es in Ihrer Sprechweise auszudrücken: Ja, es ist "gemein", Regelungen rückwirkend zu ändern.
    Ihr Spott trifft übrigens Millionen von wohlwollenden, weil nämlich impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern.
    Sind die aus Ihrer Sicht jetzt auch an irgendetwas "schuld"?

  7. 34.

    Stell Dir vor, es würde einfach keiner mehr ein Maske anziehen wegen des Bußgeldes sondern nur, um sich nicht selbst anzustecken. Wäre doch toll, oder?

  8. 33.

    Möönsch, das ist aber auch gemein, dass es ab und zu neue Erkenntnisse und Korrekturen gibt, und man sich gar nicht mehr auf Versprechungen vom Anfang einer neuartigen Pandemie oder Impfkampagne verlassen kann. What next? Womöglich werden die Aliierten in Berlin demnächst abgesetzt ider mein Diskettenlaufwerk hilft mir nicht mehr wie früher?!

  9. 32.

    Ich bin 33 Jahre alt, fit und gesund, geimpft und geboostert. Hatte jetzt Covid mit schwerem Verlauf und bin 3 Wochen lang krank im Bett gelegen und nur knapp an der Hospitalisierung vorbeigeschrammt.
    Ohne Impfung wäre ich im besten Fall mit einem Schläuchlein in der Lunge im Krankenhaus gelandet, im Schlimmsten Fall hätte ich mir eine langfristigere Ruhestätte suchen müssen.
    Ich sage Allen da draußen: Greift so viel Impfschutz ab, wie Ihr nur könnt. Es kann jeden schwerst treffen und dann ist man froh über jedes bisschen Hilfe in der Blutbahn!

  10. 31.

    Ja, aber aufgrund seinerzeitiger Kenntnislage anschließend politisch »eingangs getroffene Bestimmungen« müssen sich im Lichte neuerer Erkentnisse ändern dürfen können.

    Es ist im höchten Maße dumm, ein etwaiges neueres Wissen über die abnehmende Wirksamkeit einer Impfung zugunsten einer früheren Entscheidung nicht nur fahrlässig, sondern sogar vorsätzlich – und noch dazu richterlich untermauert – ignorieren zu dürfen.

    Die Art und Weise juristischer Bewertung ist gewöhnlich auf die gesetzliche Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt fixiert. Was im Regelfall das Rechtssystem und das Vertrauen darin stabilisiert, wird bei volatilen Sachverhalten, wie die Auswirkungen von Corona, zu einem Bumerang. Statt die Auswirkung neuen Wissens – nolens volens – zu akzeptieren, und daraus abgeleitete Änderungen an früheren Entscheidungen einfach vernünftigerweise zu akzeptieren, wird dagegen, letztlich auch zum eigenen potenziellen gesundheitlichen Nachteil, dagegen geklagt.

  11. 29.

    Und!? Ich bin Ende 30, schlank, sportlich und trinke seit ca 10 Jahren täglich frisch gepressten selerie/Möhrensaft.

    Ich war 2x geimpft und hatte im November das Virus. Ich lebe, soweit alles gut. Mein Möhren/ seleriesaft trinke ich heute ohne mit der Wimper zu zucken, denn ich kann nach wie vor nichts schmecken. Außerdem habe ich eine entzündete vene im Bein bekommen, die macht Sport quasi unmöglich.
    Sie hatten Glück, haben omikrom bekommen, vielleicht eine geringe viruslast. Nach omikrom ist vor x????x
    Ich würde ja mal nicht zu laut schreien und die Ursache bei den günstigen Umständen sehen, und weniger in ihren Immunsystem.

  12. 27.

    Das Kartenhaus der Kompetenzübertragung von Politik zu Behörde bricht langsam zusammen. Leidtragende sind wie immer die Menschen, die sich fälschlicherweise auf eingangs getroffene Bestimmungen verlassen haben.

  13. 26.

    Liebe Trurl,
    auch die Zweifachimpfung schützt nicht so gut und erst 55 Prozent der Bevölkerung sind dreifachgeimpft. Wenn man es also rein virologisch betrachtet, müßte man sofort für 2G 3fach Geimpft sein und damit wäre fast die Hälfte der Bevölkerung nicht mehr vollständig geimpft und könnte nicht ungetestet auf Arbeit/in den Bus. Deshalb ist das auch eine politische Entscheidung und da zählt Berechenbarkeit und Vertrauensschutz. Im übrigen hat das Gericht die Form beanstandet, daß eine untergeordnete Behörde das nicht allein entscheiden darf. Ob das virologisch/sachlich richtig ist, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Das Gericht beanstandet einen formalen Fehler.

  14. 25.

    Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass es sich um ein nur juridisch begründetes (Eil-)Urteil handelt, nicht um ein medizinisch-wissenschaftlich begründetes.

    Es bleibt völlig unbewertet, ob die beispielsweise im Lichte neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse begründete Nichtanerkenntnis eines vollständigen Geimpftseins zutrifft – und damit auch unbewertet, dass bzw. ob der Impfstatus abgewertet werden sollte oder gar muss.

    Die Frage der tatsächlichen Impfwirkung betrifft ja leider nicht nur die Klägerin, sondern auch alle um sie herum. Das sollten die Jubler über den juridischen Erfolg nicht vergessen.

  15. 24.

    Ich werde am Wochenende eine entsprechende Email an die RLP Behörde schicken, um meinen Status gemäß der Zulassung zu korrigieren. Derlei Behördenwillkür, die Millionen von Bürgern ihrer Grundrechte beraubt, wird immer unerträglicher. Es geht eben nicht nur um rechthaberische Tendenzen von Virologen, Tierärzten und Talkshowkönigen. Ich bin dem VG Berlin und der Klägerin sehr dankbar.

  16. 23.

    Bald werden die Gerichte wohl statt Ärzten festlegen, welche Antibiotika-Dosis bei einem Infekt zu verabreichen wäre. Eine Dosis J&J ist nun mal gegen die aktuelle Virusvariante nicht wirksam, es ist eine medizinische Feststellung. Man sollte das Politisch-Juristische und das Medizinische nicht vermischen, das geht erfahrungsgemäß nie gut.

  17. 22.

    Nunja, weil die Impfung nicht nur für Sie, sondern vor allem auch für alle Mitmenschen für Schutz sorgt. Schön, dass Sie es so gut verkraftet haben. Eine andere Person, die Sie ohne Impfung leichter anstecken können, stirbt dann vielleicht. Wenn Sie mir sagen das sei kein guter Grund für eine Impfung, glaube ich Ihnen nicht.

  18. 21.

    Weder das eine noch das andere ist eine gesetzgebende Einrichtung und damit konnte das Gericht nicht anders entscheiden.

  19. 20.

    Ich finde es bemerkenswert, dass medizinische Fragen (Die Frage nach der Wirksamkeit von Impfungen ist nun einmal eine medizinische Frage.) von Politikern oder Richtern geklärt werden. Also wenn ich krank bin, werde ich weiterhin zum Arzt gehen, nicht zu Politikern oder Richtern.

  20. 19.

    Bin 60 Jahre alt, sportlich aktiv, schlank, nehme keine Medikamente und bin ungeimpft. Hab mich vor kurzem mit dem Virus infiziert. Zwei Tage leichtes Fieber - das wars. Wozu sollte ich mich impfen lassen?? Wenn jemand übergewichtig ist, vielleicht schon eine Diabetes entwickelt hat und raucht, für den ist eine Impfung durchaus angebracht. Aber auch das sollte er selber entscheiden dürfen!!

  21. 18.

    Diese Frage nach dem Status bei Johnson&J. ist schwierig. Virologisch reicht eine Impfung mit Johnson&J. nicht als Schutz aus. Aber zwei Impfungen reichen ebenfalls nicht aus. Und drei Impfungen schützen nur zu 75 Prozent vor einer Infektion. Man muß also Kompromisse schließen. Und wenn wir den Virologen der RKI/PEI erlauben, mit einer Veröffentlichung auf der Webseite solche Dinge zu regeln, ist plötzlich 2G nur noch Dreifachgeimpft und die 45 Prozent Nichtgeboosterten Prozent der Bevölkerung benötigen einen Test für die Arbeit/ÖPNV. Und natürlich von heute auf morgen. Deshalb ist das auch eine politische Frage und da zählt Vertrauensschutz und Berechenbarkeit. Deshalb begrüßte ich als Dreifachgeimpfter aber mit Johnson&J. Erstgeimpfter dieses wichtige Urteil. Die Regeln dürfen nicht von heute auf morgen geändert werden und wir müssen nicht nur medizinisch vorgehen sondern auch politisch. Sonst tragen wir auch die Masken ewig. Und als 3fach Geimpfter trage ich die nur fürs Bußgeld.

  22. 17.

    Sie hat zwar keinen nennenswerten Impfschutz mehr, aber sie „gilt als vollständig geimpft“. Wenn Paragrafenreiter auf medizinische Tatsachen treffen, dann haben die Tatsachen eben Pech!

  23. 16.

    Experten wie Sie für Ukraine Politik?

    Experte ist aber auch kein geschützter Begriff. Nichtmal Gutachter ist geschützt.

    Gestern auch mal wieder ne Diskussion mit nem Leerdenker gehabt ob sich Lauterbach Epidemiologe nennen darf und er hätte ja keine Approbation. Naja Facebook und Telegramm sind wohl nicht gerade verifiziert Informationskanäle....

  24. 15.

    "Eine teure Anwaltskanzlei"....schauen Sie mal ins RVG, dort sind die Gebühren festgelegt. Es gibt keine "teuren" Anwaltskanzleien.
    Die öffentliche Hand darf nur Anwälte beauftragen, die nach RVG abrechnen, insofern alles gut.

  25. 14.

    Zwei Dinge: Erstens es ist weniger zeitaufwendig sich einen Anwalt zu nehmen, als permanent Schlange bei Regen und Frost stehen zu müssen und sich in der Nase popeln zu lassen, damit man Arbeiten gehen darf.
    Zweitens: Nach den europäischen Richtlinien und der Zulassungsbehörde gilt man mit J&J als vollständig geimpft auch mit nur 1 Impfung. Was unterscheidet uns von unseren Nachbarländer? Ist doch das gleiche Virus. Und wie gut der Schutz mit den Impfstoffen ist, ist individuell unterschiedlich - genauso wie nicht alle Ungeimpften auf der Intensivstation gelandet sind.

  26. 13.

    Naja mir isses wurscht. Unterschreibt eben Lauterbach, ist eh sein Job.

    Und ein VG ist nicht der Rechtsstaat perse. Es gibt auch genügend den Rechtsstaat beschädigende Urteile von untergeordneten Gerichten. Ich erinnere mich an jede Menge komplett gegensätzliche Urteile und extrem zweifelhafte zb von einem Weimarer Richter. Was wurde eigentlich aus dessen Rechtsbeugung?

    Ob das BMG diese zweifellos eigene Kompetenz auf ein BMG eigenes Institut abgeben darf, wäre für mich Aufgabe für ein höheres Urteil als Grundsatzurteil.

    Gibt's schon ne Urteilsbegründung?

  27. 11.

    Wenn ein Aktenzeichen existiert können sich weitere Kläger darauf berufen. Ein kleiner Erfolg.

  28. 10.

    Genau! Wer Experte ist, entscheiden nicht mehr Qualifikation und Erfahrung, sondern die Politiker und Medien. Da hat man uns schon so manchen Experten untergeschoben.

  29. 8.

    Nicht übertreiben. Ganz so ist es ja nun nicht. Allerdings erinnern wir uns gern an sachlichere Zeiten. Für uns alle waren die 2 Jahre wirklich ausreichend, ich wünsche allen einen schönen Frühling und Gesundheit in Frieden.

  30. 7.

    Endlich eine faire Entscheidung gegen Willkür ! Gerne würde ich den Anwalt genannt bekommen , um auch meine Rechte durchzusetzen ! Es sollten sich alle Betroffenen anschließen !

  31. 6.

    Hat diese Frau nichts besseres zu tun als sich, Anwälte und Gericht mit unglaublich viel Arbeit zu überziehen? Und der ganze Aufwand für eine juristische Bestätigung, dass sie ihr Risiko für Krankheit und Tod erhöhen darf?

  32. 5.

    Also ich hoffe doch wenn dieser Johnsonimpfstoff so gut ist sollte er auch anerkannt werden und die Menschen die sich haben damit impfen lassen auch entsprechende Rechte gewähren.

  33. 4.

    Studierst du Jura oder lässt dich wählen, zack bist du Virologe, zack bist du Wirtschaftsexperte, zack bist du Finanzexperte, zack bist du Ernährungsexperte, zack bist du Experte für alles.

  34. 3.

    Richtig so, nächste Woche wird das Gleiche vor dem VG Darmstadt verhandelt. Dort wurde von der Gegenseite eine teure Anwaltskanzleich mit einer Stellungnahme beauftragt - egal zahlt ja der Steuerzahler!

  35. 2.

    Erst das RKI und nun das PEI…. ist schon erstaunlich was Gerichte nicht als Maßstab anerkennen.

  36. 1.

    War wahrscheinlich das gleiche VG wie bei dem Genesenstatus oder?

    Muss halt Lauterbach nen Erlass unterschreiben. Sinnlose Formalienreiterei.

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