Digitalisierung - Finanzgericht Berlin-Brandenburg führt die E-Akte ein

Mo 03.06.24 | 15:38 Uhr
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03.06.2024, Brandenburg, Cottbus: Auf einem Monitor am Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist der Ordner «eAkte» zum Öffnen einer elektronischen Akte zu sehen. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 03.06.2024 | Daniel Mastow | Bild: dpa/Patrick Pleul

Die Brandenburger Justiz hat die sogenannte E-Akte eingeführt. Das Ziel: kürzere Verfahrenslaufzeiten und effizienteres Arbeiten. Bald soll landesweit auch die Vollstreckung von Geldstrafen digital erfolgen.

Die Brandenburger Justiz weitet die Digitalisierung auf die Fachgerichte aus. Im Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus wurde am Montag die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat bei ihrem Besuch in Cottbus von einem "weiteren Meilenstein" gesprochen. Ziel sei eine moderne und zukunftsfähige Justiz.

Wie das Finanzgericht dem am Montag rbb mitteilte, wird mit der elektronischen Akte vor allem Zeit gespart. Den Angaben zufolge können die digitalen Dokumente schneller bearbeitet und übersandt werden. Außerdem seien mehrere Personen in der Lage, die E-Akte gleichzeitig zu nutzen. Laut Justizministerium ist die Digitalisierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Brandenburg eine Schwerpunktaufgabe dieser Legislatur.

"Unser Ziel ist klar: eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird", sagte Hoffmann. Auch der Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Thomas Stapperfend, sieht mehrere Vorteile in der E-Akte: "effizientere Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ein umweltfreundlicher Umgang mit Ressourcen".

Bereits mehr als 220.000 Akten

Seit die elektronische Akte in der Brandenburger Justiz eingeführt wurde, sind bereits Hunderttausende Akten digitalisiert worden. Laut Justizministerium würden derzeit etwa 226.000 Akten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit elektronisch geführt. Das entspreche einer gespeicherten Datenmenge von knapp 6,5 Terabyte.

Im Jahr 2022 wurde die elektronische Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sukzessive in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen im Echtbetrieb eingeführt. Mittlerweile nutzen alle Landgerichte und das Brandenburgische Oberlandesgericht die E-Akte. Von den 23 Amtsgerichten in Brandenburg arbeiteten mittlerweile 22 damit.

Um die Bediensteten angemessen auf die Einführung der E-Akte vorzubereiten, wurden in der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bisher rund 1.150 Bedienstete geschult. Seit dem Jahr 2021 wurden rund 4.000 Notebooks, mehr als 600 Workstations und über 3.000 Monitore an den Justizarbeitsplätzen aufgestellt.

Digitale Vollstreckung von Geldstrafen

Im Oktober 2023 führte die Staatsanwaltschaft Neuruppin die elektronische Vollstreckung von Geldstrafen ein. Damit wurde die Digitalisierung der Justiz erstmals auch bei Strafverfolgungsbehörden umgesetzt. Der Verzicht auf physische Akten und manuelle Verfahren zugunsten des rein elektronischen Vollstreckungsheftes betrifft in Neuruppin demnach 3.400 Verfahren im Jahr. Im Laufe dieses Jahres soll die elektronische Vollstreckung von Geldstrafen in den übrigen Staatsanwaltschaften möglich werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.06.2024, 9:00 Uhr

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5 Kommentare

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  1. 5.

    Sowas kann ganz und garnicht passieren!
    Sonst würde man es doch nicht machen.

  2. 4.

    Da kommt ein Dokument per Post, das wird gescannt, der/die MA brauchen dafür Zeit, vergessen die Rückseiten zu scannen, übersehen eine Seite, es kommt zu einem Papierriss, ein Dokument kann nicht im Stapel gescannt werden, manuell gescannt, der falschen Akte zugeordnet - soll ich weiter? Als ehemaliger MA einer Mikroverfilung u. dann Digiatl.firma u.a. Stabi, BFA. // Gleichzeitiges Zugreifen? Wozu? Und wenn der eine MA was ändert sieht der andere MA den alten Stand - soll ich weiter? Aber Sie haben ja den richtigen Nick. Ach ja - gern verschwiegen - wurde auch für div. Bauämter (Anträge) ausgerufen - was fehlte - und in Papierform dazu ;-)

  3. 3.

    Das finde ich ganz toll, zumal dadurch Fehler und Manipulationen gänzlich ausgeschlossen werden.

  4. 2.

    Ein Anfang ist gemacht… vermutlich wird aber wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen damit dann Daten nicht Ländesübergreifend genutzt/ausgetauscht werden können.
    „Außerdem seien mehrere Personen in der Lage, die E-Akte gleichzeitig zu nutzen.“
    Zu betrachten wäre treffender, denn eine gleichzeitige Bearbeitung wäre fatal und ist daher eigentlich nicht möglich.

  5. 1.

    Aber es ist wahrscheinlich das für die Umsetzung sicher erst mal wieder zwei bis drei mal soviel Personal benötigt wird.
    Dann noch die ganzen Schulungen die den Umgang mit den Akten vermitteln.
    Und ob die digitale Infrastruktur das gegenwärtig überhaupt sicherstellen kann, nunja, wir sind hier ja nicht in Finnland.