Neue Situation, neue Regeln - rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

Fr 03.04.20 | 15:11 Uhr
Userfragen grafik (Grafik: rbb/24)
Video: rbb|24 | 24.03.2020 | Material: rbb Fernsehen, Naomi Donath | Bild: rbb/24

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

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### Dienstag, 24. März ###

   

Johannes (Berlin-Prenzlauer Berg): Darf ich mein Wochenendhaus in Brandenburg besuchen? Oder mein Pferd, das ich dort stehen habe?

Grundsätzlich ja. Unter den Gründen, die das Verlassen der Wohnung erlauben, finden sich in der Verordnung: Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren und die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen. Für die Fahrt zum Wochenendhaus gilt: Das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin muss auf direktem Wege zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgen.

Der Krisenstab in Potsdam hat am Montag ausdrücklich betont, dass Besuche von Wochenendhäusern gestattet sind. Vermietung an Dritte jedoch nicht.

Carola (Berlin): Darf ich noch zu meiner Schwester fahren, wenn die weiter weg wohnt?

Grundsätzlich nicht. Gestattet ist es allerdings für den Fall, dass Ihre Schwester dringend Unterstützung benötigt, die sie auf anderem Wege nicht bekommen kann. Wenn das der Fall ist, dürfen Sie sie besuchen, dafür müssen Sie das Stadtgebiet von Berlin dann auf direktem Wege verlassen.

Lars (Berlin): Ich plane gerade meinen Umzug. Dürfen mir dabei Freunde helfen?

Nur wenn sie zur Wohn- und Lebensgemeinschaft gehören, erklärt die Polizei. "Einem Umzug durch ein Unternehmen, das sich an die Hygiene-Standards halten muss, steht nichts entgegen."

Anna (Berlin): Warum hat die BVG/S-Bahn den Takt ausgedünnt? Jetzt sitzen die Leute doch wieder enger.

Die BVG hat darauf reagiert, dass die Zahl der Fahrgäste deutlich gesunken ist - nach Unternehmensangaben zu Wochenbeginn circa 60 Prozent. Sollte es in den Stoßzeiten wieder zu voll werden, will die BVG wieder mehr Fahrzeuge einsetzen.  

Werner K. (Hohen Neuendorf): Wenn man an Corona erkrankt war - unter welchen Umständen gilt man als geheilt?

Man gilt als geheilt, wenn man mindestens 48 Stunden lang symptomfrei war. Wurde man im Krankenhaus behandelt, müssen zudem zwei Sars-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden negativ gewesen sein. Die Tests sollen auf Basis von Abstrichen aus Nase oder Rachen gemacht werden.

Musste zuvor aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufes im Krankenhaus behandelt werden, wird man, wenn oben genannte Bedingungen nicht erfüllt sind, in die häusliche Quarantäne entlassen. Diese darf man dann frühestens nach 14 Tagen verlassen, sobald die oben genannten erfüllten Bedingungen erfüllt sind. [Quelle: Robert-Koch-Institut]

Jonas W. (Berlin-Pankow): Gilt die Ausweispflicht auch für Kinder?  

Der Senat nimmt in seiner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus keine Unterscheidung vor. Dort heißt es unter § 17 Ausweispflicht: "Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen."

Sabine (Berlin): Darf ich meine Kinder zum Spielen zu den Nachbarn in die Wohnung schicken?

Nein. Die physischen Kontakte sollen auf ein Minimum beschränkt werden, ausgenommen sind nur Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder getrennt lebende Lebenspartner.

Anna (Rangsdorf): Dürfen Kinder auf Spielplätzen von Mehrfamilienhäusern. also auf Privatgelände, miteinander spielen?   

Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Erwachsenen: Sofern die Kinder nicht zu einem Haushalt oder einer Familie gehören, dürfen sie sich nur zu zweit draußen treffen und sollten die vorgeschriebenen Hygieneregeln einhalten (Sicherheitsabstand: 1,50 Meter). Wenn eine Beaufsichtigung durch eine dritte Person nötig ist, ist das Treffen nicht gestattet.

Magda (Berlin-Kreuzberg): Darf ich innerhalb Berlins meinen Schrebergarten besuchen?

Ja. In der Verordnung ist als Grund zum Verlassen der Wohnung die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen genannt. Die Fahrt dorthin muss allerdings auf direktem Wege erfolgen.

Carla (Berlin): Was ist denn nun der Unterschied zwischen dem Kontaktverbot und einer Ausgangssperre?

Bei einer Ausgangssperre müssten alle in ihren Wohnungen bleiben - so eine strikte Regelung will der Senat vermeiden. Stattdessen gilt jetzt ein Kontaktverbot: Jeder darf nach draußen an die frische Luft, vorausgesetzt, man trifft sich mit nur einer weiteren Person oder geht mit seinen Familienangehörigen - beziehungsweise Menschen aus dem gleichen Haushalt - raus. Verboten sind Gruppenbildungen.

Doreen (Fürstenwalde): Wie sieht es mit Fahrgemeinschaften von mehreren Menschen aus, die nicht zusammen im Haushalt leben?

Für Berlin und Brandenburg gibt es dazu keine expliziten Regelungen. Das heißt, dass auch hier die generellen Regelungen zur Vermeidung unnötiger Kontakte greifen. Danach ist es nicht erlaubt, mit Personen auf engem Raum zusammen zu sein, die nicht zum eigenen Haushalt gehören - und damit auch nicht in einem Auto.

Giorgio (Berlin-Friedrichshain): Braucht man einen Passierschein, wenn man auf dem Weg zur Arbeit ist?  

Man braucht keinen Passierschein. Bei Kontrollen ist der Polizei allerdings glaubhaft zu machen, dass man zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt oder einer medizinischen Behandlung geht. Und da könnte eine Bestätigung des Arbeitgebers unter Umständen helfen.

Maria (Berlin-Spandau): Ich lebe nicht mit meinem Partner zusammen und wir sind nicht verheiratet. Darf ich ihn jetzt nicht mehr besuchen?

Doch. Sie dürfen die Wohnung verlassen, um Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin zu besuchen. Das gilt auch für Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen.

Roger (Berlin): Darf ein Arbeitgeber Homeoffice untersagen, obwohl es möglich wäre?

Es gibt keinen Anspruch auf Homeoffice. Allerdings gibt es in vielen Firmen Regelungen zur Heimarbeit. Man darf nicht einfach zu Hause bleiben, nur weil man Angst vor Ansteckung hat. Wenn allerdings ein Kollege an Corona erkrankt ist, muss der Arbeitnehmer nicht ins Büro kommen, sondern kann von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. [tagesschau.de]

Gabi (Berlin-Friedenau): Warum wird an den Berliner Flughäfen nicht Fieber gemessen?

Am 12.2. hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Forderungen nach Temperaturmessungen an Flughäfen in einer Aktuellen Stunde im Bundestag eine Absage erteilt. Er begründete das damit,  dass solche Messungen eine Scheinsicherheit suggerierten. Außerdem verwies er darauf, dass mit dem Virus infizierte Menschen auch völlig fieberfrei sein können. [krankenkassen.de]  

Paul (Brandenburg): Gibt es Tipps, was man während der Maßnahmen gegen Corona gegen Vereinsamung tun kann?  

Psychologen raten dazu, feste, bereits bestehende Kontakte, via Telefon und Social Media aufrecht zu erhalten und sich über die Ausnahmesituation auszutauschen. Gleichzeitig sollte man versuchen, Corona nicht zum alleinigen Inhalt der Gespräche zu machen. Es gibt auch zahlreiche Hilfeangebote: Beispielsweise die Berliner Hotline "Silbernetz" für einsame Senioren.  

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An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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