Wahlpannen in der Hauptstadt - Viele Einsprüche gegen Bundestagswahl in Berlin erhoben

Mi 13.10.21 | 17:25 Uhr
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Wähler:innen stehen am 26.09.2021 in einer Schlange vor dem Wahllokal für die Bundestagswahl und die Wahl des Abgeordnetenhauses (Bild: dpa/Kay Nietfeld)
Bild: dpa/Kay Nietfeld

Gegen das Ergebnis der Bundestagswahl am 26. September haben viele Menschen aus Berlin Einspruch erhoben.

Von den 113 Einsprüchen, die bis 11. Oktober eingingen, stamme "ein recht großer Anteil" aus der Hauptstadt, sagte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung am Mittwoch. Weitere Details dazu nannte sie nicht. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September waren in Berlin zahlreiche Pannen und Organisationsmängel aufgetreten. So fehlten mancherorts Stimmzettel, in anderen Wahllokalen kamen zunächst die falschen an. Den ganzen Tag über bildeten sich Schlangen vor Wahllokalen, in einigen gaben Wähler deshalb noch nach 18.00 Uhr ihre Stimme ab. Auch die Auszählung lief nicht überall glatt, wie Wahlhelfer rbb|24 berichteten.

Hürden für Anfechtung der Wahl sind hoch

Nach der Bundestagswahl kann jeder Wahlberechtigte beim Parlament schriftlich einen Einspruch geltend machen und begründen. Die Frist läuft noch bis zum 26. November. Über die Einsprüche entscheidet dann der Bundestag.

Einsprüche gegen die Ergebnisse der Berliner Wahlen sind beim Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt möglich, im Gegensatz zur Bundestagswahl allerdings nicht von den Wahlberechtigten selbst. Hier müssen sich entweder Parteien, Bewerberinnen und Bewerber, Wahlorgane, die scheidende Landeswahlleiterin oder der Innensenator beim Berliner Verfassungsgerichtshof melden.

Die Hürden für eine Anfechtung der Wahl sind hoch. Wenn es wie im Fall Berlin zu Verstößen gekommen ist, müssen diese mandatsrelevant sein, sich also auf das Ergebnis auswirken. Danach sieht es bisher nicht aus.

7 Kommentare

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  1. 7.

    Nun, vom ehemaligen SED-Mitglied und jetzigen SPD-Innensenator ist wohl nicht zu erwarten, dass er einen Einspruch gegen die Wahl einreicht.
    Hat doch die charakterlose Ex-Doktorin von der SPD die Wahl gewonnen und wähnt sich schon als Regierende Bürgermeisterin

  2. 6.

    Heute beginnt die zweiwöchige Zeichnungsfrist des Volksbegehrens „Landtag abberufen“ in Bayern.. Es geht um den Verrat der politischen Klasse an ihrem eigentlichen Auftrag, dem Volk zu dienen – exemplarisch belegt durch die Kampagne Die Landesverfassung in Bayern lässt das zu. Die politische Kastenbildung der Berufspolitiker in Berlin übersteigt sogar die Unfähigkeit der CSU in Bayern. Wacht endlich auf, liebe Berliner, und kämpft für bundesweite Volksbegehren und Volksentscheide. Ich denke, dass es sehr viele Menschen in der Berliner Verwaltung gibt, die die gesellschaftliche Entwicklung und den Mut der Bayern verstehen und symbolisch unterstützen. Immerhin wird die Landeswahlleitung Einspruch gegen die Berlin-Wahl einlegen. Das ist ein guter Start für ein demokratisches Miteinander zwischen Verwaltung und den Bürgern.

  3. 5.

    Woher weiß man denn aber, ob sie mandatsrelevant sind? Man weiß ja gar nicht, wie viele Leute nicht gewählt haben, weil sie entweder nicht so lange warten konnten, weil sie nicht mehr durften, weil sie noch nicht durften, na ja usw. Die ganzen Pannen sind ja schon bekannt. Zählt man jetzt die Anzahl der Einsprüche? Oder die Gesamtzahl der Nichtwähler? Statistiken? Gibt es ne Schätzung? Oder wie geht das jetzt? Ernsthafte Frage. Wenn einige (viele) Stimmen gar nicht so wichtig sind, weil man das auch anders "berechnen" kann, also eigentlich doch nicht jede einzelne Stimme zählt, dann .... versteh ich das nicht.

  4. 4.

    Das Gericht entscheidet ja nicht über die Zuordnung Ihrer Stimme, sondern darüber, ob ein Wahlfehler vorliegt und ob dieser gegebenenfalls mandatsrelevant ist. Fehler geschehen bei jeder Wahl (glücklicherweise nicht in dem Ausmaß, wie jetzt in Berlin), so dass natürlich nicht jeder Fehler zu einer Nachwahl führen kann. Dabei ist eine Nachwahl auch nicht unproblematisch, da die „Nachwähler“ das bisherige Ergebnis kennen. Wir sind uns wohl einig, dass das,was jetzt bei den Wahlen in Berlin geschehen ist, ein Debakel ist.

  5. 3.

    Also ich dachte der Sinn einer Wahl ist das ich meine Stimme abgebe, für eine Partei oder einen Abgeordneten, zu einem Volksentscheid .
    Da hätte ich gerne das meine Stimme dem zugeordnet wird für das ich mich entschieden habe. Und nicht das ein Gericht entscheidet wie ich mich entschieden hätte.

  6. 1.

    Wer entscheidet was Mandat relevant ist?
    Na dann steht die Entscheidung schon fest.
    Nennt man bei uns Demokratie. Wie das gleiche Wahlverhalten von deutschen Politikern und Medien in anderen Ländern bezeichnet wird können sie in der Presse nachlesen.

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