Wahlpannen in der Hauptstadt -
Gegen das Ergebnis der Bundestagswahl am 26. September haben viele Menschen aus Berlin Einspruch erhoben.
Von den 113 Einsprüchen, die bis 11. Oktober eingingen, stamme "ein recht großer Anteil" aus der Hauptstadt, sagte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung am Mittwoch. Weitere Details dazu nannte sie nicht. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September waren in Berlin zahlreiche Pannen und Organisationsmängel aufgetreten. So fehlten mancherorts Stimmzettel, in anderen Wahllokalen kamen zunächst die falschen an. Den ganzen Tag über bildeten sich Schlangen vor Wahllokalen, in einigen gaben Wähler deshalb noch nach 18.00 Uhr ihre Stimme ab. Auch die Auszählung lief nicht überall glatt, wie Wahlhelfer rbb|24 berichteten.
Hürden für Anfechtung der Wahl sind hoch
Nach der Bundestagswahl kann jeder Wahlberechtigte beim Parlament schriftlich einen Einspruch geltend machen und begründen. Die Frist läuft noch bis zum 26. November. Über die Einsprüche entscheidet dann der Bundestag.
Einsprüche gegen die Ergebnisse der Berliner Wahlen sind beim Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt möglich, im Gegensatz zur Bundestagswahl allerdings nicht von den Wahlberechtigten selbst. Hier müssen sich entweder Parteien, Bewerberinnen und Bewerber, Wahlorgane, die scheidende Landeswahlleiterin oder der Innensenator beim Berliner Verfassungsgerichtshof melden.
Die Hürden für eine Anfechtung der Wahl sind hoch. Wenn es wie im Fall Berlin zu Verstößen gekommen ist, müssen diese mandatsrelevant sein, sich also auf das Ergebnis auswirken. Danach sieht es bisher nicht aus.