Regeln und Fristen - So geht es nach der Landtagswahl in Brandenburg weiter
Erst wird gewählt, dann beginnt die nächste spannende Phase: Das neue Brandenburger Parlament muss erstmals zusammenkommen, Koalitionsverhandlungen müssen geführt und ein Ministerpräsident gewählt werden - ein Fahrplan. Von Hasan Gökkaya
Die Landtagswahl in Brandenburg markiert den Beginn eines Prozesses, der die politische Landschaft des Bundeslandes für die nächsten fünf Jahre formen wird. Nach der Wahl am Sonntag müssen die neu gewählten Abgeordneten den Landtag möglichst schnell arbeitsfähig kriegen.
Das bedeutet, dass sich das Parlament konstituieren muss, zudem wird eine neue Landtagspräsidentin oder ein neuer Landtagspräsident gewählt. Am Ende steht auch die Wahl des künftigen Ministerpräsidenten von Brandenburg an, dabei gibt es einige Regeln und Fristen zu beachten.
Wann beginnt die neue Wahlperiode?
Die Wahl zum 8. Brandenburgischen Landtag findet am 22. September statt – danach hat der neu gewählte Landtag maximal 30 Tage Zeit, um zu seiner ersten Sitzung, also zur Konstituierung, zusammenzukommen. Das bedeutet im aktuellen Fall: Das Parlament muss spätestens bis zum 22. Oktober arbeitsfähig sein.
Was bedeutet das für die gewählten Abgeordneten und den Ministerpräsidenten?
Die alte Wahlperiode endet erst mit der Konstituierung des neuen Landtags. Die am 22. September neu gewählten Abgeordneten sind deshalb erst ab diesem Tag Mitglied des Landtags.
Ebenso wird die Amtszeit des aktuellen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) mit dem Zusammentritt des neuen Landtags enden. Das Land bleibt in der Zwischenzeit aber nicht führungslos: Der Ministerpräsident wie auch die Ministerinnen und Minister der Landesregierung sind per Landesverfassung Brandenburg verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fortzuführen.
Was passiert genau, wenn der neue Landtag das erste Mal zusammenkommt?
Ein neues Landesparlament geht nicht nur mit neuen Abgeordneten einher, sondern auch mit einem neuen Präsidium. Dieses muss von den Abgeordneten gewählt werden. Ein zentraler Schritt hierfür ist die Wahl einer Landtagspräsidentin oder eines Landtagspräsidenten.
In der ersten Sitzung muss der Landtag dafür einen Kandidaten oder eine Kandidatin "aus seiner Mitte", wie es in der Landesverfassung heißt, wählen. So soll garantiert werden, dass zumindest nicht automatisch die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin stellt. Um die Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten zu gewinnen, reicht eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wie der Landtag auf Nachfrage rbb|24 mitteilte.
Die konstituierende Sitzung wird bis zur Wahl der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten vom ältesten anwesenden Mitglied des Landtags geleitet, sofern er oder sie dies will.
Wer muss noch gewählt werden?
Es muss mindestens eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident des Landtags gewählt werden. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident soll einer Oppositionsfraktion angehören, heißt es seit 2022 in der Verfassung. Zuvor hatten die Fraktionen ein Vorschlagsrecht für ihre Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stärke. In der konstituierenden Sitzung des bisherigen Landtages wurden im Jahr 2019 die beiden Abgeordneten Andreas Galau (AfD) und Barbara Richstein (CDU) zum Vizepräsidenten und zur Vizepräsidentin des Landtags in Brandenburg gewählt.
Wie wird der neue Ministerpräsident im Landtag gewählt?
Wer Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident werden will, muss nicht Mitglied des Landtags sein. Es ist also nicht zwingend, gewählte Politikerin oder Politiker zu sein. Allerdings ist nur eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, also ein Mitglied des Landtags, vorschlagsberechtigt.
Stehen die Kandidaten fest, erfolgt eine geheime Abstimmung unter den Abgeordneten. Wer es gleich schafft, die Mehrheit aller Abgeordneten auf sich zu vereinen, gewinnt und wird Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident. Ein wichtiger Faktor hierbei kann also die Anzahl der Sitze im neuen Landtag sein. Die genaue Größe des Landtags kann sich aufgrund möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate von Wahl zu Wahl unterscheiden.
Kann ein Kandidat bei der ersten Wahl zum Ministerpräsidenten scheitern?
Ja. Es kann dazu kommen, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat weder im ersten noch im zweiten Wahlgang eine Mehrheit aller Abgeordneten hinter sich versammeln kann. In dem Fall sieht die Landesverfassung einen dritten Wahlgang vor: Hier gewinnt, wer schlicht die meisten abgegebenen Stimmen erhält.
Gibt es eine Frist für das Parlament, um einen neuen Ministerpräsidenten zu wählen?
Ja, hier ist die Brandenburger Verfassung unmissverständlich: drei Monate nach der Konstituierung des Landtags. Heißt im konkreten Fall: Bis Januar muss der Ministerpräsident gewählt sein, bis wann genau, hängt vom Datum der Konstituierung ab. Mit Blick auf eine Regierungsbildung heißt das also auch, dass bis dahin zunächst Sondierungsgespräche und nach der Entscheidung für eine Zusammenarbeit Koalitionsverhandlungen zwischen den politischen Parteien geführt und mögliche Koalitionen geschmiedet sein sollten.
Was passiert, wenn dies nicht gelingt?
Das hätte schwerwiegende Konsequenzen. Denn ist innerhalb von drei Monaten nach Konstituierung des Landtages immer noch kein Ministerpräsident gewählt, gilt das Parlament als aufgelöst. Daraufhin muss innerhalb von 70 Tagen eine Neuwahl stattfinden.
Was passiert in den ersten Sitzungen des Landtags nach der Konstituierung?
Im Landtag werden Ausschüsse gebildet und deren Zusammensetzung bestimmt. Ausschüsse sind Gremien, die aus Abgeordneten bestehen, um sich speziellen Themen zu widmen. Ziel ist es, über Gesetzentwürfe und Anträge zu diskutieren und diese für mögliche Entscheidungen im Landtag vorzubereiten. Es gibt ständige Ausschüsse und temporäre Ausschüsse.
Was macht der Ministerpräsident, wenn er gewählt ist?
Ist ein Ministerpräsident gewählt, wird dieser die Ministerinnen und Minister ernennen, die gemeinsam mit ihm das neue Regierungskabinett bilden sollen. Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin vereidigen die neuen Ministerinnen und Minister.
Kann Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl erhoben werden?
Ja, es kann gemäß dem Brandenburgischen Wahlprüfungsgesetz Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl in Brandenburg erhoben werden. Einspruch erheben kann jeder Wahlberechtigte, der Landeswahlleiter und die Präsidentin oder der Präsident des Landtags.
Der Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses schriftlich bei der Präsidentin oder beim Präsidenten des Landtags eingereicht werden. Fallen ihm oder ihr aber nach Ablauf dieser Frist Umstände auf, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann die Präsidentin oder der Präsident innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden noch Einspruch einlegen.
Gründe für einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl können zum Beispiel die fehlerhafte Berechnung des Wahlergebnisses, die Nichtanerkennung oder unrechtmäßige Anerkennung von Stimmen oder Verstöße gegen Wahlvorschriften sein, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.
Wer entscheidet über so einen Einspruch?
Über den Einspruch entscheidet der Landtag. Dazu wird das Wahlprüfungsgesetz [bravors.brandenburg.de] herangezogen, wie die Landeswahlleitung rbb|24 mitteilte. Gegen die Entscheidung könne jedoch Beschwerde eingelegt werden. Kommt es dazu, entscheidet das Landesverfassungsgericht.