Landtagswahl in Brandenburg - Das bedeuten Sperrminorität, Grundmandatsklausel und Überhangmandat
Bei der Brandenburg-Wahl kommt es auch auf einige spezielle Begriffe an. Was sie bedeuten, erklärt sich nicht unbedingt von selbst: Hier erklären wir, was Sperrminorität, Grundmandatsklausel und Überhangmandat bedeuten.
Sperrminorität
Ein großer Faktor für die künftige Brandenburger Landesregierung könnte die sogenannte Sperrminorität werden. Über eine Sperrminorität verfügt eine Partei, wenn sie mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament erhält und qualifizierte Mehrheiten im Parlament verhindern kann. Nach dem vorläufigem Ergebnis der Brandenburg-Wahl kommt die AfD auf 30 von 88 Sitzen und hat damit eine Sperrminorität.
Damit kann sie Entscheidungen im Landtag verhindern, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Während für viele Gesetzesvorhaben eine einfache Mehrheit im Parlament ausreicht, können in Brandenburg und in anderen Bundesländern beispielsweise Verfassungsrichter:innen nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nominiert werden. Auch Verfassungsänderungen sind nur mit einer solchen qualifizierten Mehrheit möglich. Damit hat die AfD erheblichen Einfluss, obwohl keine andere Partei mit ihr regieren will.
Grundmandatsklausel
Während Parteien für den Bundestag drei Direktmandate gewinnen müssen und etwa in Sachsen zwei Mandate notwendig sind, gehört Brandenburg zu den wenigen Bundesländern, in denen bereits ein einziges Mandat ausreicht, um Abgeordnete in den Landtag zu schicken.
Gewinnt eine Partei ein Direktmandat, gehen ihre landesweiten Zweitstimmen vollständig in die Verteilung der Sitze im Parlament ein. Kurz gesagt kann also die Grundmandatsklausel dazu führen, dass die Fünf-Prozent-Hürde ausgehebelt wird.
Darauf hatten bei der Brandenburg-Wahl vor allem drei Parteien gesetzt: Bündnis 90/Die Grünen, Linke und BVB/Freie Wähler. Vor allem in drei Wahlkreisen hatten sie gehofft, dass ihre Direktkandidaten das wichtige Mandat gewinnen. Doch weder in Potsdam I (Marie Schäffer für die Grüne), Barnim II (Péter Vida für BVB/Freie Wähler) noch in Märkisch-Oderland II (Kerstin Kaiser für die Linke) konnten sich die Kandidaten der drei Parteien durchsetzen. Da sie auch insgesamt nicht auf fünf Prozent der Stimmen kamen, sind alle drei Parteien im kommenden Landtag nicht mehr vertreten.
Überhangmandate
Überhangmandate können entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Landtag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen. Wenn also einer Partei aufgrund ihrer Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl an Sitzen zusteht - mit den Erststimmen aber so viele Direktkandidat:innen gewählt wurden, dass diese Zahl überschritten wird.
Diese Überhangmandate werden durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien (Ausgleichsmandate) ausgeglichen. Für die Sitzverteilung ist somit das Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen maßgeblich. Nach dem vorläufigen Ergebnis in Brandenburg hat der künftige Landtag 88 Sitze - es gibt also keine Überhang- und Ausgleichsmandate.