Bundestagswahl 2025 - Was das neue Wahlrecht für Berlin und Brandenburg bedeutet

Do 20.02.25 | 13:24 Uhr | Von Juan F. Álvarez Moreno
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Archivbild:Ein Arbeiter schraubt einen Tisch im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin am 17.10.2027.(Quelle:imago images/Photothek/F.Gaertner)
Audio: rbb24 Inforadio | 18.02.2025 | Nico Hecht | Bild: imago images/Photothek/F.Gaertner

Bei der Bundestagswahl 2025 tritt eine Wahlrechtsreform in Kraft. Das Parlament schrumpft, Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, die Erststimmen verlieren etwas an Bedeutung: In der Region drohen Wahlkreis-Sieger leer auszugehen.

Rund 4,5 Millionen Menschen in Berlin und Brandenburg sind bei der Bundestagswahl 2025 am 23. Februar wahlberechtigt. Für sie bleibt am Wahltag alles beim Alten: Ein Kreuz für die Erststimme, eines für die Zweitstimme, fertig. Doch ihre Stimmen könnten die Zusammensetzung des Parlaments anders als bisher beeinflussen, denn die Bundesrepublik hat ein neues Wahlrecht.

Was ist der Kern der Wahlrechtsreform?

Jede und jeder Wahlberechtigte hat weiterhin zwei Stimmen für die Wahl zum Deutschen Bundestag – Erst- und Zweitstimme. Mit ihrer Erststimme wählen Bürgerinnen und Bürger einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin in ihrem Wahlkreis, die Zweitstimme geht an eine Partei. Im neuen Wahlrecht ist allein die Zweitstimme maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages. Überhangmandate und Ausgleichsmandate wurden nämlich abgeschafft. Die entstanden, wenn eine Partei durch gewonnene Direktmandate mehr Abgeordnete erhielt, als ihr entsprechend dem Zweitstimmenergebnis zustand.

"Zweitstimmendeckungsverfahren" ist das Wortgeschöpf, das eine zentrale Änderung des Bundeswahlgesetzes beschreibt [bundeswahlleiterin.de]. Demnach werden künftig die Mandate aus den 299 Wahlkreisen nur zugeteilt, wenn sie durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. Das bedeutet: Ein Wahlkreissieger oder eine Wahlkreissiegerin zieht nicht zwingend in den Bundestag ein. Eine Ausnahme gibt es beim Sieg eines Einzelbewerbers in einem Wahlkreis, dieser zieht in jedem Fall ein.

Wie viele Abgeordnete ziehen künftig in den Bundestag ein?

Eines steht vor der Wahl bereits fest: Durch die Reform werden im neuen Bundestag 630 Abgeordnete sitzen. Das neue Bundeswahlgesetz, das der Bundestag 2023 verabschiedete, sieht eine faktische Verkleinerung des Parlaments vor und legt eine feste Anzahl an Abgeordneten fest. Denn in der Vergangenheit hatte sich der Bundestag durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate immer wieder vergrößert – zuletzt auf 736 Abgeordnete und damit mehr als in Indien, dem bevölkerungsreichsten Land der Welt.

Welche Kandidaten und Kandidatinnen ziehen nun nicht mehr ins Parlament ein?

Konkret sieht der Ablauf so aus: Die 630 Abgeordneten werden proportional nach dem Zweitstimmenanteil auf die Parteien verteilt. In einem zweiten Schritt werden die Sitze der jeweiligen Partei auf ihre Landeslisten verteilt – basierend auf den Wahlergebnissen in den einzelnen Bundesländern. So wird die Zahl der Sitze ermittelt, die einer Partei in einem Bundesland zustehen.

Bevor die Kandidaten auf der Landesliste dran sind, werden diese Sitze zunächst den Wahlkreissiegern – also den Kandidaten mit den meisten Erststimmen – der Partei zugeteilt. Dabei werden die Sieger nach dem höchsten Erststimmenanteil gereiht. Ist die Zahl der Wahlkreissieger einer Partei größer als Zahl der Abgeordneten, die der Partei nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, erhalten die Letztplatzierten dieser Reihung kein Direktmandat mehr. Ein Wahlkreissieger kann also leer ausgehen.

Was bedeutet das für die Parteien in Berlin und Brandenburg?

Laut einer Musterberechnung der Bundeswahlleiterin [bundeswahlleiterin.de] hätten bei der Bundestagswahl 2021 drei Wahlkreissieger der SPD in Brandenburg kein Direktmandat erhalten, wenn damals das neue schon Wahlrecht mit der Zweitstimmendeckung gegolten hätte. Denn die Partei gewann in allen zehn Brandenburger Wahlkreisen, ihr hätten aber nach dem Zweitstimmenergebnis nur sieben Sitze zugestanden. Betroffen gewesen wären die Wahlkreise Oberhavel – Havelland II, Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II und Märkisch-Oderland – Barnim II. Dort erhielten die drei siegreichen Direktkandidaten der SPD die niedrigsten Erststimmenanteile im Bundesland. Außerdem wären mehrere Ausgleichsmandate entfallen.

Bisher ist Brandenburg im Bundestag mit 25 Abgeordneten vertreten. Nach Aussagen von Vize-Landeswahlleiter Thomas Nobbe sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass diesmal aus Brandenburg 21 Abgeordnete gewählt würden. Wenn die Wahlbeteiligung hoch sei, könnten es auch 22 Abgeordnete werden. Wenn viele der zehn Wahlkreise erneut von Kandidaten einer Partei gewonnen werden, könnte es hier für die mit den niedrigsten Stimmanteilen eng werden. Beispielsweise müssten einer Partei bei sieben gewonnenen Wahlkreisen auch ein Drittel der Mandate in Brandenburg zustehen.

Berliner Kandidaten sind dagegen von der Wahlrechtsreform voraussichtlich eher nicht betroffen. Bei den vergangenen Bundestagswahlen gab es dort keine Überhang- und Ausgleichsmandate, zumal die Wahlkreise in der Hauptstadt stets von verschiedenen Parteien gewonnen wurden. Berlin dürfte laut der Musterberechnung 22 Abgeordnete im neuen Bundestag stellen, abhängig von der Wahlbeteiligung.

Wann ist klar, welche Abgeordnete tatsächlich in den Bundestag einziehen?

Mit einem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl für Brandenburg rechnen die Bundes- und Landeswahlleiter am Wahltag nicht vor Mitternacht. Wegen der Wahlrechtsreform stehen die künftigen Bundestagsabgeordneten voraussichtlich erst am Montagmorgen zwischen 6 und 7 Uhr fest, weil die Bundeswahlleiterin die vorläufige Sitzverteilung erst nach Vorliegen aller Wahlkreisergebnisse errechnet.

Fällt mit dem neuen Wahlrecht auch die Grundmandatsklausel weg?

Das vom Bundestag beschlossene Wahlrecht sah neben die oben genannten Änderungen auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel vor. Diese Regelung ermöglicht es Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, dennoch in den Bundestag einzuziehen – wenn sie mindestens drei Wahlkreise gewinnen. In diesem Fall entsendet die Partei so viele Abgeordnete, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Ausnahmen gelten weiterhin für Parteien nationaler Minderheiten. Da das Bundesverfassungsgericht diesen Teil der Wahlrechtsreform im Juli als verfassungswidrig erklärte, bleibt die Grundmandatsklausel auch bei der Wahl im Februar bestehen.

In der Region hat diese Ausnahme besondere Bedeutung: Die Linke startete den Wahlkampf mit Umfragewerten deutlich unter fünf Prozent – und liegt nun leicht drüber. Falls das Ergebnis am Ende nicht ausreicht, könnte die Partei trotzdem ins Parlament einziehen, indem sie wie 2021 deutschlandweit mindestens drei Wahlkreise gewinnt. Bei der vergangenen Bundestagswahl sicherte sich die Linke zwei Direktmandate in Berlin (Lichtenberg und Treptow-Köpenick). Um dort wieder zumindest ein Mandat zu gewinnen, tritt der mittlerweile 76 Jahre alte Gregor Gysi als Teil der "Mission Silberlocke" erneut in Treptow-Köpenick an.

Gelten die Änderungen jetzt bei allen künftigen Bundestagswahlen?

Ob all die Neuerungen im Wahlrecht auch bei der übernächsten Bundestagswahl gelten werden, ist ungewiss. Die Union hat bereits angekündigt, die von der Ampelparteien durchgesetzte Wahlrechtsreform zurückzunehmen zu wollen. Die Unionsparteien CDU/CSU und die Linke waren große Kritiker der Reform.

Da die Grundmandatsklausel am Ende bestehen bleibt, hat die bayerische CSU am Wahlabend wenig zu befürchten - auch wenn sie bundesweit unter fünf Prozent fallen sollte. In den vergangenen Jahren konnte die Partei (fast) alle Direktkandidaten in Bayern stellen. Die Linke hingegen wird wohl mit Spannung auf das Ergebnis in Treptow-Köpenick und anderen knappen Wahlkreisen blicken.

Welche Neuerungen gibt es noch bei der Bundestagswahl 2025?

Nichts mit dem neuen Wahlrecht zu tun hat eine weitere Neuerung, die zwei Brandenburger Wahlkreise betrifft. Diese werden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung angepasst – der eine wird kleiner, der andere größer. Aus "Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I" wird "Dahme-Spreewald – Teltow Fläming III". Der Wahlkreis "Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II" wird vergrößert und heißt fortan "Elbe Elster – Oberspreewald-Lausitz". Insgesamt gibt es in Brandenburg weiterhin zehn Wahlkreise, in Berlin sind es zwölf.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text erschien erstmals im Januar 2025 und wurde nun überarbeitet und aktualisiert. Darüberhinaus wurde noch eine Ergänzung zu Einzelbewerbern hinzugefügt.

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 18.02.2025, 15:10 Uhr

Beitrag von Juan F. Álvarez Moreno

56 Kommentare

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  1. 56.

    Falsch! Die Linke ist aktuell schon bei 7%! Über 21 000 neue Mitglieder!!!!

  2. 55.

    Wer Krieg will, wählt die Altparteien.

    "Wahlen schützen vor Tyrannen nicht" Gerald Dunkl, österreichischer Psychologe und Aphoristiker

  3. 54.

    Der Wählerwille wird überhaupt nicht verfälscht. Die Prozente der Parteien bleiben erhalten und danach wird der Bundestag besetzt. Wenn ein Direktkandidat wichtig genug für die Partei ist, dann steht er/sie auch dementsprechend weit genug vorne auf der Liste und kommt, falls nicht über das Direktmandat, über die Zweitstimme in den Bundestag. Und wenn nicht, kann man ja mal darüber nachdenken, wie wichtig er/sie der entsprechenden Partei wirklich ist.

  4. 53.

    ach-ach, Ihr Versuch hier fake-news zu verbreiten geht doch schon im Ansatz mangels fehlender Kenntnisse voll schief.

  5. 52.

    Im Fussball kommt es auch vor, daß der 1.Platz nicht automatisch mit dem Aufstieg oder der Qualifikation verbunden ist. Wenn die Plätze im Bundestag zukünftig auf eine bestimmte Anzahl begrenzt werden soll, können die Parteien selber sportlich ermitteln(z.B. gemäß den Listenplätzen), welche beiden Gewinnerkandidaten sie in "Play-Offs" gegeneinander antreten lassen, um den geeigneteren zu ermitteln. Für manche tragisch, jedoch überaus sportlich.

  6. 51.

    Wenn jetzt ganze Wahlkreise oder Stadtbezirke keinen Direktkandidaten in den Bundestag schicken können, trifft das nur den ERSTPLAZIERTEN den Gewinner der Wahl. Das haben spd und Olivgrüne gut vorgearbeitet. So wird der Wählerwille verfälscht!

  7. 50.

    Ich finde es angebracht, ab den nächsten Wahlen zwischen den Wahlwerbungen der Parteien in regelmäßigen Abständen leichtverständliche "Schritt-für Schritt- Anleitungen" zu schalten, WIE ÜBERHAUPT gewählt wird, denn es ist ein hausgemachtes Armutszeugnis, daß etwa 1% der Stimmen immer wieder aufs Neue für ungültig erklärt werden müssen.

    Mir geht es gerade um die Optimierung von demokratischen Abläufen und das ein paar tausend Stimmen eine BTW-Wahl entscheiden können.

  8. 49.

    Vielen Dank an die Redaktion, dieses Artikel zu verfassen, ihn mehrfach zu veröffentlichen und auf die Änderung hinzuweisen.
    Was einige glauben in der Kommentarzeile schreiben zu können, ist beachtlich. Ob nun aus Kenntnis oder Unkenntnis vermag ich ich nicht zu ergründen. Ob nun aus dem Wahlprogramm abgeschrieben oder im Auftrage von wem auch immer.
    Die Reform des Wahlrechtes, bedeutet, wie erfolgt die Zuteilung eines Mandates. Wie im Artikel geschrieben, gibt es eine Beispiel Rechnung mit den Daten der Wahl aus 2021.
    Endlich spiegelt sich der Wählerwille auch in der Sitzverteilung im Parlament wieder.
    Endlich wird deutlich, dass Mandat bedeutet für ganz Deutschland ein Gesetz zu beschließen.

  9. 48.

    >"Wen interessiert, was ein IM Notar so plaudert?"
    Na derzeit wohl zunehmend mehr Leute. Die Linke ist schon beachtlich über die 5% in den Umfragen.
    Im Übrigen war seine Tätigkeit als Anwalt eben auch mit Kontakten zur Stasi verbunden. Stellen Sie sich vor, ich hatte zu DDR Zeiten auch beruflich mit Stasileuten zu tun, habe aber immer nur beruftliche Themen mit denen abgehandelt. Nie irgendwas privates von Kollegen oder anderen. Ja das ging auch. Bei Gysi ist aktenkundlich erwiesen, dass er keinen Mandaten zu deren Nachteil an die Stasi verraten hat. Er musst als Anwalt unweigerlich auch Kontakt mit der Stasi haben. Es konnte in 2015 keine Anklage deswegen gegen Gysi erhoben werden. Weil es eben nicht bewiesen war. Und die Stasi Akten waren alle noch da als Beweis-Recherche.

  10. 47.

    Wen interessiert, was ein IM Notar so plaudert?

  11. 46.

    Hundert Abgeordnete weniger, wie viel Geld wird dadurch gespart?

    Sehr gut, "eine unserer besten Ideen", wie Herr Scholz auch der neun Euro Ticket beschrieb.

  12. 45.

    Zwei Stimmen? Wozu?

    Stimmt, und der sogenannte Zweitstimme ist in der Tat Erststimme!!

  13. 44.

    Labern ohne Ende ohne Kenntnis der Gesetze macht besonders keinen Eindruck.

  14. 43.

    Die Reform begünstigte die "Zweitstimmenparteien" also insbesonderen die aFDP und Grüne, die SPD hat sich wegen ihren vielen Direktmandate damit selbst geschadet.

  15. 42.

    Dass es bei dieser Wahlrechtsreform darum ging, die Größe des Bundestages zu verringern, ist ein Ampelmärchen. Es ging nur darum die Machte der rot-grünen Parteiapparate zu zu stärken und das Votum der Bürger für einen Wahlkreiskandidaten zu entwerten. Ergebnis: etliche Wahlkreise werden nicht mehr mit einem Wahlkreiskandidaten im Bundestag vertreten sein, dem sie direkt ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Das einzig Tröstliche: eine der Mitorganisatoren dieser "Reform", die FDP, wird ein Opfer dieser Verschiebung.

  16. 41.

    299 Wahlkreise gibt es z.Z. in D - also dürften nur gewählte 299 Gewinner der Wahlkreise im Parlament Platz nehmen dürfen.
    Landeslisten und sonstige Tricks sollten verboten werden.

  17. 40.

    Jahrelang wurde bemängelt, dass der Bundestag wächst und wächst. Nun ist die Zahl der Abgeordneten auf 630 limitiert und zack, dass Stimmvolk ist wieder unzufrieden und faselt, obwohl überwiegend kein juristischer Sachverstand vorhanden (Google zählt nicht), von Verfassungswidrigkeit.

  18. 39.

    Tobi:
    "Wie wird dann eigentlich die Gleichheit der Stimmen gewahrt? Wähle ich eine Partei, die es generell nicht in den BT schafft, verfallen ja die Stimmen aller Wähler der Partei gleich."

    Die Gleichgewichtigkeit der STimmen ist nicht das einzige Verfassungsprinzip. EIn weiteres Verfassungsprinzip ist, dass aus den Wahlen Parlamente rauskommen sollen, die in der Lage sind Regierungen zu wählen. Das Land muss regierbar sein! Wenn aber viele Kleinstparteien im Bundestag sitzen, dann ist es sehr viel schwieriger bis unmöglich, dass sich eine Mehrheit für eine Wahl einer Regierung findet. Wir haben ja schon gesehen, dass eine 3-Parteien-Koalition sehr viel schwieriger als eine 2-Parteien-Koalition ist. Das Prinzip des Pragmatismus bzw. der Regierungswahlfähigkeit schränkt hier das Prinzip der Stimmengleichgewichtigkeit ein.

  19. 38.

    et:
    "Antwort auf [Der Sachstand] vom 14.01.2025 um 11:10
    Es hing mir um die Kommunistenjagd nach dem Krieg und der nachträglich anerkannten Unrechtmäßigkeit ohne Konsequenzen."

    Wann wurde vom BVerfG das KPD-Verbot als rechtswidrig beurteilt? Bitte Quelle angeben!

  20. 37.

    et:
    "Es hat schon ein Geschmäckle, wie der Neuberliner sagen würde.
    Die Verfassung kann also missachtet werden und keiner wird dafür zur Verantwortung gezogen und auch ev. Folgen werden nicht geheilt?"

    Wer verletzt wo wann die Verfassung? Ich bitte um Angabe des entsprechenden BVerfG-Urteils!

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