Bundestagswahl 2025 - So geht es in Berlin und Brandenburg bis zu den Neuwahlen weiter
Der Termin für die Neuwahlen am 23. Februar steht, die Vorbereitungen und der Wahlkampf laufen, erste Wahlplakate hängen. Wie sind die nächsten Schritte? Und was heißt das für Berlin und Brandenburg?
Normalerweise haben alle Parteien einen langen Vorlauf vor einer Bundestagswahl. Diesmal ist das durch die überraschende Neuwahl-Ankündigung im November anders – vieles muss schneller gehen. Daher hat das Bundesinnenministerium ausnahmsweise Fristen verkürzt.
Der Zeitplan sieht demnach so aus:
- Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Montag, 16. Dezember, die Vertrauensfrage gestellt. Zunächst gab Scholz eine Erklärung ab - anschließend fand eine rund zweistündige Aussprache statt. Dann wurde über die Vertrauensfrage namentlich abgestimmt. Wie erwartet verlor Scholz die Abstimmung.
- Danach hat Scholz dem Bundespräsidenten vorgeschlagen, den Bundestag aufzulösen. Dafür hatte Frank-Walter Steinmeier bis zu 21 Tage Zeit. Bereits nach elf Tagen, am 27. Dezember, verkündete der die Auflösung des Parlaments.
- Maximal 60 Tage nach der Auflösung muss die Neuwahl stattfinden. Die Parteien hatten sich allerdings bereits auf den 23. Februar 2025 als Wahltermin geeinigt – 59 Tage nach der Bekanntmachung des Bundespräsidenten. Den Termin bestätigte Steinmeier.
- Das Bundesinnenministerium hat umgehend nach Festlegung des Wahltermins die normalen Vorlauf-Fristen verändert, um Parteien möglichst viel Zeit zur Vorbereitung einzuräumen.
- Bis zum 20. Januar (dem 34. Tag vor der Wahl) haben Parteien Zeit, um ihre Wahllisten bei den zuständigen Wahlbehörden einzureichen. Vor allem für Kleinstparteien, die dafür erstmal Unterstützer:innen-Stimmen sammeln müssen, ist die Zeit knapp.
- Am 24. Januar tagen bundesweit die Landes-, Bezirks- und Kreiswahlausschüsse, um zu entscheiden, welche Parteien sie zur Bundestagswahl zulassen und welche nicht. Beschwerden sind in den folgenden drei Tagen möglich.
- Gibt es keine Beschwerden, ist am 28. Januar klar, welche Parteien in Berlin und Brandenburg (und in allen anderen Bundesländern) zur Wahl antreten. Gibt es Beschwerden, tagt am 30. Januar der Bundeswahlausschuss, um über diese Beschwerden zu entscheiden.
Wer darf wählen?
Stichtag für die Wählerverzeichnisse ist Sonntag, 12. Januar. Wer bis dahin als deutscher Staatsbürger in einem Wahlkreis gemeldet ist, darf wählen, plus die im Ausland lebenden Deutschen.
Auf der Basis der Datenlage vom 12. Januar werden ab dem nächsten Tag die Wählerverzeichnisse erstellt und die Benachrichtigungen dann bis spätestens 2. Februar an alle Wahlberechtigten verschickt.
Dafür zuständig sind in Berlin die zwölf Bezirke. In Brandenburg verschicken die Gemeindebehörden, Ämter und kreisfreien Städte die Benachrichtigungen und später auch gegebenenfalls die Briefwahlunterlagen – laut Landeswahlamt sind damit in Brandenburg 193 Wahlbehörden befasst.
In Brandenburg werden diese Wahlbehörden auch selbstständig für das Drucken der Stimmzettel zuständig sein. In Berlin wird das – als Verbesserung nach der Pannenwahl von 2021 – jetzt zentral gemacht.
Briefwahl – welche Herausforderung gibt es durch kurze Fristen?
Normalerweise haben Wählerinnen und Wähler rund sechs Wochen Zeit für die Briefwahl. Diesmal schrumpft dieser Zeitraum deutlich: Wahrscheinlich können die ersten Briefwahlunterlagen erst ab dem 10. Februar versendet werden.
Das liegt daran, dass die Parteien bis zum 20. Januar Zeit für ihre Listenaufstellungen haben, und letzte mögliche Streitpunkte vom Bundeswahlausschuss noch bis zum 30. Januar geklärt werden. Erst dann werden die Wahlzettel gedruckt und anschließend eingetütet. "Das ist eine Herausforderung und bedeutet für die ein oder andere Gemeinde, dass am Wochenende gearbeitet werden muss", sagt der Brandenburger Landeswahlleiter Josef Nußbaum.
Briefwahl per Post oder direkt in Briefwahlstellen?
Wahlbriefe sollen von der Post zwar prioritär behandelt werden. Trotzdem kann der Versand womöglich zu lange dauern. Deshalb rät der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler dazu, diesmal möglichst vom Postweg bei der Briefwahl abzusehen.
Stattdessen können Wählerinnen und Wähler ebenfalls etwa ab dem 10. Februar mit ihrer Wahlbenachrichtigung direkt in die Bezirkswahlämter gehen, um dort vor Ort Briefwahl zu machen. Dazu sollen die Briefwahlstellen in Berlin länger geöffnet werden, möglicherweise auch an Samstagen. Manche Bezirke, wie Mitte, wollen außerdem mehr Platz in den Briefwahlstellen schaffen und mehr Wahlkabinen aufstellen. Spandau beispielsweise überlegt, deutlich mehr Briefwahlstellen zu eröffnen.
Wer doch komplett per Post wählen will, möge seine Unterlagen sehr schnell nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung anfordern und sehr zügig zurücksenden, bittet Bröchler.
In Brandenburg will Landeswahlleiter Nußbaum nicht generell vom Postweg bei der Briefwahl abraten, weist aber ebenfalls darauf hin, dass der nur zweiwöchige Briefwahlzeitraum zu Engpässen führen könnte.
Wahlhelfende – werden noch welche gesucht?
Berlin benötigt rund 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen. Das Ziel wurde bereits übertroffen. Der Berliner Landeswahlleiter Stefan Bröchler teilte Anfang Januar mit, dass mit rund 36.600 Ehrenamtlichen genügend Helfer zur Verfügung stehen.
Genaue Zahlen aus Brandenburg fehlen noch, man hoffe auf mindestens 27.500 Menschen. In Brandenburg wird dezentral um Wahlhelfende geworben. Vor allem Wahlvorstände und Schriftführende werden noch dringend gesucht, hieß es im Dezember. Bisher gebe es "noch keine Alarmmeldungen" aus den Gemeinden, sagt Landeswahlleiter Nußbaum.
Was bekommen Wahlhelfende in Berlin und Brandenburg?
In Berlin ist das sogenannte Erfrischungsgeld für Wahlhelfende zentral geregelt. Wer am Wahltag in einem Urnenwahllokal als Ehrenamtlicher hilft, bekommt als Vorstand oder Schriftführer 120 Euro, als Beisitzer 100 Euro. Für Dienst im Briefwahllokal gibt es 100 Euro beziehungsweise 80 Euro. Zusätzlich gibt es Geld für die vorherige Teilnahme an einer Schulung (40 Euro Präsenz, 25 Euro Online).
In Brandenburg ist das Erfrischungsgeld für Wahlhelfende Sache der Kommunen, heißt es vom Landeswahlleiter: Diese reichen die Bundeszuschüsse von 35 Euro für Vorsitzende und 25 Euro für andere Helfende direkt weiter und stocken sie teilweise noch selbst auf. Das Erfrischungsgeld kann also in den verschiedenen Wahlkreisen unterschiedlich ausfallen.
Was ist neu und besonders bei dieser Bundestagswahl?
Nach der Wahlrechtsreform von 2023 kann nicht mehr jede:r Erststimmen-Gewinner:in in den bundesweit 299 Wahlkreisen damit rechnen, direkt in den Bundestag einzuziehen. Die Anzahl der Sitze im Parlament ist jetzt auf 630 gedeckelt, entscheidend für die Sitzverteilung ist allein das Ergebnis bei den Zweitstimmen für die Parteien. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.
Das könnte vor allem auf Kosten einiger Kandidierender gehen, die bisher ihre Wahlkreise nur sehr knapp gewonnen haben. Oder Bewerberinnen und Bewerber in Regionen betreffen, in denen die Wahlbeteiligung sehr gering ist. Ob das Auswirkungen auf Berlin oder Brandenburg hat, steht erst fest, wenn das Wahlergebnis bekannt ist.
Ab wann darf Wahlwerbung gemacht werden?
Seit der Nacht auf Sonntag, 12. Januar dürfen in Berlin Wahlplakate für die Bundestagswahl aufgehängt werden. In Brandenburg dürfen Wahlplakate bereits seit Jahresanfang, somit gut zwei Wochen früher, hängen. Auch erste Wahlkampfauftakt-Veranstaltungen haben schon stattgefunden.
Der Wahlkampf findet mittlerweile verstärkt auch online statt, dennoch planen die Parteien eine Vielzahl an Wahlplakaten aufzuhängen. Auf rbb-Anfrage teilte die Berliner CDU mit, sie werde etwa 40.000 Plakate aufhängen. Die Linke plant 24.000, die Grünen 20.000, die FDP 17.000, die AfD 14.000 und das BSW 7.000. Die SPD machte keine Angabe.
Wie sieht es aus in puncto Pannen-Gefahr und Motivation?
Nach der Berliner Pannenwahl von 2021 hat sich in der Hauptstadt einiges verändert: Das Landeswahlamt und die Bezirkswahlämter wurden personell aufgestockt. Auch ist laut Landeswahlleiter Bröchler der Austausch zwischen Land, Bezirken und technischen Dienstleistern enger geworden. Mehr Durchgriffsrechte hat der Landeswahlleiter allerdings noch nicht, eine Änderung des Landeswahlgesetzes steht noch aus. Bröchler rechnet aber mit einer pannenfreien Bundestagswahl – genau wie auch die letzten Wiederholungswahlen und die Europawahl in Berlin weitgehend reibungslos liefen.
In Brandenburg ist man noch "im Flow, wenn auch unfreiwillig", wie Landeswahlleiter Nußbaum mit einem Hauch Ironie sagt. Die letzte Landtagswahl ist gerade zwei Monate her. Sind die Leute überhaupt motiviert, erneut an die Urnen zu gehen? Nußbaum glaubt fest daran, wie er sagt. "Eine Wahl zu organisieren, bleibt eine ehrenvolle Pflicht." Dafür auch schon während der Feiertage arbeiten zu müssen, habe sich niemand gewünscht, "aber alle werden dabei sein".