Sechs Wochen vor Bundestagswahl - Wahlbenachrichtigungen werden in Berlin und Brandenburg verschickt

Mo 13.01.25 | 08:26 Uhr
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Archivbild: Amtliche Wahlbenachrichtigung, Briefumschlag, aufgenommen am 01.06.2024 in Baden-Württemberg. (Quelle: Picture Alliance/Eibner-Pressefoto)
Audio: rbb 88.8 | 13.01.2025 | Jana Schmidt | Bild: Picture Alliance/Eibner-Pressefoto

Knapp sechs Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl beginnt am Montag der Versand der Wahlbenachrichtigungen - auch in Berlin und Brandenburg.

In Berlin werden die Unterlagen an rund 2,4 Millionen Wahlberechtigten geschickt. Dafür zuständig sind die zwölf Bezirke. Am Dienstag sollen laut Landeswahlleitung die ersten Berlinerinnen und Berliner die Benachrichtigungen im Briefkasten haben. Bis sie alle Wahlberechtigten erhalten, kann es einige Tage oder Wochen dauern. Bis spätestens 2. Februar soll das der Fall sein.

12. Januar als Stichtag für Wählerverzeichnisse

In Brandenburg verschicken die Gemeindebehörden, Ämter und kreisfreien Städte die Benachrichtigungen und später auch gegebenenfalls die Briefwahlunterlagen – laut Landeswahlamt sind damit in Brandenburg 193 Wahlbehörden befasst. Etwa 2,1 Millionen Menschen sind wahlberechtigt.

Mit der Wahlbenachrichtigung werden die Wahlberechtigten darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, also bei der Bundestagswahl 2025 abstimmen können. Das Papier enthält beispielsweise Angaben zum Wahllokal und ist bei der Stimmangabe dort am 23. Februar auch mitzubringen.

Der 12. Januar war der Stichtag für die Wählerverzeichnisse. Wer an diesem Tag als deutscher Staatsbürger in einem Wahlkreis gemeldet war, darf wählen. Hinzukommen die im Ausland lebenden Deutschen. Auch Wohnungslose dürfen wählen, wenn sie sich bis zum 31. Januar ins Wählerverzeichnis der Kommune eintragen lassen, in der sie gewöhnlich leben.

Mit Zustellung der Wahlbenachrichtigung besteht zudem die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die werden allerdings nicht zeitnah versandt, sondern erst in vier Wochen ab dem 10. Februar. Auch in den Briefwahlstellen werden sie erst ab diesem Datum ausgegeben. Zuvor muss noch festgelegt werden, welche Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen, danach müssen diese gedruckt werden.

Im Ausnahmefall kann es auch Wahlberechtigte geben, die ohne Aufnahme ins Wählerverzeichnis unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wahlschein und Briefwahl haben [bundeswahlleiterin.de].

Weniger Zeit für Briefwahl

Wahlbriefe sollen von der Post zwar prioritär behandelt werden. Trotzdem kann der Versand womöglich zu lange dauern. Deshalb rät der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler dazu, diesmal möglichst vom Postweg bei der Briefwahl abzusehen.

Normalerweise haben Wählerinnen und Wähler rund sechs Wochen Zeit für die Briefwahl. Diesmal schrumpft dieser Zeitraum deutlich.

Mittlerweile dürfen auch Wahlplakate für die Bundestagswahl aufgehängt werden. In Berlin ist es der fünfte Wahlkampf in drei Jahren. Nicht einfach zu schultern für die Parteien – vor allem bei Winterwetter.

Sendung: rbb 88.8, 13.01.2025, 07:00 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    Beamte sind Diener des Staates und können angewiesen werden eine staatliche Wahl zu unterstützen als Wahlhelfer oä. So spart man auch das erheblich hohe „Erfrischungsgeld“. Ich bekam noch 30€, heute sind 250€ glaub ich

  2. 18.

    … interessant, was Sie meinen, was das Verwaltungsgericht erklären würde.

    1. Richtiger Rechtsbehelf gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch, nicht der Widerspruch.

    2. Keinesfalls ist das Verwaltungsgericht zuständig, sondern wenn die Verwaltung dem Einspruch nicht anhilft das Amtsgericht.

    3. Es besteht keine Notwendigkeit 6 Monate zu warten, Sie können auch direkt und ohne Termin im Notfall vorsprechen. Die Anmeldung kann auch Online erfolgen.

  3. 17.

    Sie sind Erstwählerin? Ich frag nur mal, weil es nämlich wie bei jeder Wahl. Sie wählen einmalig, heißt, nach Abgabe der Stimme ist eine Änderung nicht mehr möglich. Also, wenn Sie länger überlegen müssen, dann eben erst am Wahltag wählen. Bei Briefwahl entscheiden Sie sich früher.

  4. 15.

    Sind die Berliner Behörden etwa nicht mehr Großkunde der PIN? ;-)

  5. 14.

    "Der 12. Januar war der Stichtag für die Wählerverzeichnisse. Wer an diesem Tag als deutscher Staatsbürger in einem Wahlkreis gemeldet war, darf wählen."

    Nur sieht das Gesetz vor, dass alle, die dort wohnen, auch die Möglichkeit hatten, sich rechtzeitig anzumelden.

    Da in Berlin ein Meldetermin beim Bürgeramt gerne bis zu 6 Monaten dauern kann (und einige Ämter tatsächlich so dreist sind, für durch diese selbst verschuldete verspätete Ummeldungen Bußgelder zu erheben - obwohl ihnen das Verwaltungsgericht in JEDEM Widerspruchsverfahren erklärt, dass das Unvermögen des Amtes nicht die Schuld des Bürgers ist und die Bußgeldbescheide für unwirksam erklärt) kann also wie schon bei den letzten 3 Bundestagswahlen nicht jeder Wahlberechtigte Berliner wählen (oder erhält die Unterlagen an eine veraltete Adresse, was zur Unzustellbarkeit führt).

  6. 13.

    Lukrative Grossauftrag für der Post? Gut möglich.

    Ich werde immerhin mein Wahlbrief persönlich zum Rat der Stadt bringen. Spart "die Allgemeinheit" ein paar Groschen.

  7. 12.

    Ja was ist wenn ich frühzeitig per Post wählen, Wochen vor der eigentlichen Wahltermin, dann später, noch vor der Wahltermin, Information bekommen die mein Entscheidung in Frage stellt?

    Kann ich bisher 22.2 mein Kreuz "umsetzen"?

  8. 11.

    Wie hätten Sie es denn gerne? Das nur Bildungsbürger wie Sie Wählen dürfen? Vorher Test machen, Wer geeignet ist Wählen zu dürfen, und Wer nicht?

  9. 10.

    >"Vielleicht sollten Sie sich erstmal informieren oder den Artikel lesen, bevor Sie so peinlich kommentieren."
    Ich sach ihnen... und solche uninformierten und thematisch nicht gebildeten Leute gehen dann wählen und bestimmen unser Zukunft. Das kann ja was werden!

  10. 9.

    https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/berlin-klage-auslandsdeutscher-bundestagswahl.html

    Das dürfte Ihre Frage beantworten

  11. 8.

    Steckt etwa die Post hinter den Neuwahlen? So ein Großauftrag ist doch eine feine Sache!

  12. 7.
    Antwort auf [Jette ] vom 13.01.2025 um 08:49


    ohne Worte ;) Rage Baiting vom Feinsten und total am Thema vorbei.

    Alle anderen koennen ja mal bei youtube nach "Oma, was war nochmal dieses Deutschland suchen". Sogar ganz ohne Klimapanik

  13. 6.
    Antwort auf [Jette ] vom 13.01.2025 um 08:49

    Und genau wegen solchen unterkomplexen populistischen Falschnachrichten und weil eir voll in der Erderhitzung stecken, bekommt mein Kreuz die Grüne Partei.

  14. 4.

    Mir ist nach wie vor nicht klar, wie allen Wahlberechtigten, u.a. Personen im Ausland, trotz teilweisen Kurierdiensten (aber keine Stimmabgabe in der jeweiligen Vertretung ist möglich) eine rechtzeitige Stimmabgabe gewährleistet werden soll. Erhebt da wirklich niemand Einspruch? Man gibt ja offen zu, dass es teilweise zeitlich nicht reichen wird.

  15. 3.

    Peinlicher Kommentar. Der Stichtag ist gesetzlich festgelegt. Da haben die Behörden nichts zu entscheiden.

  16. 2.

    „ Der 12. Januar war der Stichtag für die Wählerverzeichnisse.“

    Vielleicht sollten Sie sich erstmal informieren oder den Artikel lesen, bevor Sie so peinlich kommentieren.

  17. 1.

    Wow, erst am 13.1. - vorher zuviel Urlaub in den Behörden - Prioritäten werden falsch gesetzt

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