Mehr als 900.000 Wahlscheine ausgestellt - Berliner Wahlleitung zählt so viele Briefwahlanträge wie nie zuvor

So 19.09.21 | 15:13 Uhr
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Stimmzettel zur Bundestagswahl 2021 (Quelle: dpa/Christian Ohde)
Video: Abendschau | 19.09.2021 | Thio Laurence | Bild: dpa/Christian Ohde

Wählen am heimischen Küchentisch: Gerade in Corona-Zeiten scheinen viele Berliner daran Gefallen zu finden. Mit bislang 910.000 Briefwahlanträgen sind bei den Wahlämtern so viele eingegangen wie noch nie. Die Landeswahlleiterin kennt die Gründe.

Die Berliner Bezirkswahlämter haben mit Stand bis vergangenen Freitag (17. September) rund 910.000 Wahlscheine für die Briefwahl ausgestellt. Damit haben deutlich mehr Menschen die Briefwahl beantragt als bei der Bundestagswahl 2017, sagte die Landeswahlleiterin Petra Michaelis dem rbb. Bei der Wahl 2017 seien insgesamt 686.000 Wahlscheine ausgestellt worden. Bei der Abgeordnetenhauswahl 2016 waren es rund 486.000.

Damit wollen bislang 37 Prozent der Wahlberechtigten in Berlin per Brief ihre Stimmen abgeben. An der Abgeordnetenhauswahl können laut Landeswahlleitung 2,456 Millionen Menschen teilnehmen, bei der Bundestagswahl sind es etwa 7.000 mehr, da hier auch Auslandsdeutsche mitwählen können. Beim Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen dürfen alle Deutschen ab 18 Jahren mitmachen, die mindestens seit dem 26. Juni 2021 in Berlin wohnen.

Corona, Marathon - und der Superwahltag

Die Briefwahl angesichts so vieler Wahlscheine abzuwickeln, sei für die beteiligten Behörden ein "Massengeschäft", so Michaelis weiter. Jeder Antrag auf Briefwahl müsse in den Bezirken händisch bearbeitet werden, bevor die Briefwahlunterlagen an die Berechtigten versandt werden können. Das stelle "personell eine große Herausforderung" dar, sagte die Landeswahlleiterin. Die Bezirke hätten dafür zusätzliches Personal eingestellt.

Drei Gründe sieht Michaelis für das stark gestiegene Interesse an der Briefwahl: einerseits die Pandemie, wegen der viele Menschen den Gang in ein Wahllokal vermeiden wollten. Dann der ebenfalls am 26. September stattfindende Marathon, der es für viele Wahlberechtigte schwer machen könne, ihr Wahllokal zu erreichen. Als dritten Grund nennt Michaelis schließlich den Superwahltag: Bis zu fünf Stimmzettel müssten die Berliner Wahlberechtigten ausfüllen. Viele würden viele dies lieber "in Ruhe zu Hause machen, am Küchentisch, als im Wahllokal", so die Landeswahlleiterin.

Bei manchen fehlten der Volksentscheid-Stimmzettel

Michaelis bestätigte zudem in dem rbb-Gespräch, dass mehrere Wahlberechtigte keinen Stimmzettel für den Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" bekommen haben. Die gleichnamige Initiative hatte vor gut eineinhalb Woche berichtet, dass sich darüber einige Wählerinnen und Wähler bei ihr beschwert hätten.

Es handele sich dabei um "gut einhundert Fälle", bei denen der Stimmzettel für den Volksentscheid zu Unrecht gefehlt habe, räumte die Landeswahlleiterin ein. Die Fehler seien in den Bezirken passiert, die Beschäftigten anschließend noch einmal sensibilisiert worden. Eine Liste von Betroffenen, die die Initiative an die Behörde überreicht hatte, wurde geprüft. In allen Fällen, bei denen der Stimmzettel gefehlt habe, sei er inzwischen nachgeschickt worden.

Sendung: Abendschau, 19.09.2021, 19:30 Uhr

Infos zur Briefwahl

Die Briefwahl kann entweder schriftlich per zugesandter Wahlbenachrichtigung beantragt werden - oder per QR-Code, der in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist.

Wenige Tage später treffen die Wahlunterlagen ein: eine eidesstattliche Versicherung, dass man selbst der Wählende ist, zudem die Stimmzettel für die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus, zur Bezirksverordnetenversammlung sowie zum Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienkonzerne.

Wird der Wahlbrief per Post abgeschickt, empfiehlt die Deutsche Post, den zugeklebten roten Wahlbriefumschlag spätestens am Donnerstag (23. September) in einen Briefkasten einzuwerfen. Man kann den roten Wahlbriefumschlag aber auch noch am Wahltag selbst (26. September) bis 18 Uhr im jeweiligen Wahlamt bzw. Bürgeramt abgeben bzw. in einen dort eigens dafür zur Verfügung gestellten Einwurfkasten stecken.

37 Kommentare

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  1. 37.

    Bei mir war alles vollständig. Nächsten Tag, zur Post. Erledigt.

  2. 35.

    Sie meinen: "im Digitalen Zeitalter sind Wahlen überholt" ?

    Die Berliner Autokratenrunde 16plus 1 macht sich sowieso ihre eigenen Gesetze und Notstandsverordnungen.

    Dazu braucht es aus meiner bescheidenen Sicht auch keine Parlamente und Länderkammern mehr, die nur alles noch abnicken. Eine Opposition gibt es nur noch dejure, defacto aber nicht mehr. Die über 1000 Abgeordneten können wir uns sparen.

    Manche wünschen sich ja sogar wieder einen Kaiser zurück.

  3. 34.
    Antwort auf [Albert] vom 20.09.2021 um 11:20

    Das BVerfG schreibt nichts über Ausnahmen hinsichtlich der "Teilnehmerzahl" von Briefwahlen in den Urteilen. Allerdings muss ich mich berichtigen - nicht nur zwei, sondern vier, Urteile bestätigen die Verfassungsmäßigkeit.
    Im Einzelnen:
    https://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/196702152.htm
    https://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19811124.htm
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-048.html
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20130709_2bvc000710.html
    Vorausschauend hat das BVerfG, auch hinsichtlich der "EU-Briefwahl" angegeben:
    "Der Verordnungsgeber hat mit der Änderung des Europawahlrechts - in Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber bei der entsprechenden Änderung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag - auf die zunehmende Mobilität in der heutigen Gesellschaft und eine verstärkte Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung reagiert. Dabei hat er sich von dem Ziel leiten lassen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen.

  4. 33.
    Antwort auf [Albert] vom 20.09.2021 um 11:20

    Falsch. Wie kommen Sie auf die Behauptung? Im Gegenteil, Briefwahl ist ausdrücklich ohne Gründe möglich, um die Wahlquote zu erhöhen. Es ist nirgends die Rede davon, dass Briefwahl die Ausnahme sein muss.

  5. 32.

    Im digitalen Zeitalter sind Wahllokale und Wahlurnen etc. überholt. Briefwahl ist schon ziemlich antiquiert, aber immer noch besser als sich in ein Wahllokal begeben zu müssen.

  6. 30.

    Gäbe es die computerisierte Abstimmmung per PC oder Smartphone, bräuchte es den Urnengang nicht mehr.
    Jetzt, während der Pandemie, ist Briefwahl das einzige Mittel, auf die FFP2-Maske verzichten zu können und nicht Schlange stehen zu müssen.

  7. 29.

    Der Staat misstraut den Bürgern per se, sonst gäbe es einige Gesetze nicht. Videoüberwachung, Netzdurchsuchungsgesetz, immer und immer wieder der Versuch, die Vorratsdatenspeicherung durchzudrücken...

  8. 28.

    Echt jetzt, ich habe Sie für fortschrittlicher gehalten. Kein Fernseher, kein Radio, kein Tablet mit Wahl-O-Mat?

  9. 27.

    Aha, Sie wissen also nicht, wie man eine Briefwahl beantragt, deshalb Ihre komischen Argumente.
    Einfach QR-Code scannen, aber jetzt könnte es sowieso zu spät sein …

  10. 26.

    Briefwahl, erstmalig.
    Hauptsächlich wg. Pandemie. Wahllokal = Schule. So ein Keimzentrum muss und mag ich nicht aufsuchen.

  11. 25.

    "ob dieser das am heimischen Küchentisch freiwillig, unbeobachtet und ohne Druck getan hat."
    Letztens in der Küche: "Du machst dein Kreuz da oder die Küche bleibt 365/7 kalt und du bringst den Müll 4ever runter. Jaaa - auch bei Wind und Regen."

    Es fällt mir doch manchmal schwer, ernst zu bleiben.

  12. 23.

    Ich habe am 6. September per Fax die Briefwahlunterlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf beantragt. Bis zum Sonnabend, 18., kam nichts. Wieviele Tage sind "wenige Tage", wie in den "Infos zur Briefwahl" behauptet?

  13. 22.

    "Aber mich freut, dass durch die Briefwahl viele kleine Parteien auf dem Zettel entdeckt werden. In der Kabine hat man ja aus Zeitdruck oft das Übliche gewählt."

    Ist das tatsächlich Ihr Ernst...?!? Man kann sich doch im Vorfeld über ALLE zur Wahl stehenden Parteien informieren, zumal der Wahlzettel auch nichts über das Programm der Parteien, die Sie da scheinbar so entdecken, hergibt.

  14. 21.

    " Ich sehe es auch so, das Briefwahl viel zu anfällig für Manipulationen ist ..... Oder die Briefe vor dem einwerfen "verschwinden" oder auf den Postweg."
    Irgendwie kommen mir diese "Argumente" bekannt vor. Wenn ich bloß wüsste woher?
    Ah - jetzt hats getrumpelt.
    Sie können ja den Supreme Court anrufen bei ihren Bedenken. Achja - ham' a ja nich'. Ich kann ihnen aber versichern, das hier bisher keine Briefkästen verschwunden sind.
    Das BVerfG hat schon zweimal die Verfassungsmäßigkeit bestätigt und seit 2008 müssen keine Gründe für die Teilnahme an der Briefwahl angegeben werden. Die aktuellen Wahlgesetze und -verordnungen sehen dies auch so vor. Als deutscher Staatsangehöriger hat man das Recht zu wählen, das Vorschreiben, wo ich dieses Recht ausüben "darf", wäre höchst bedenklich. Ein solcher Staat würde den Bürgern per se mißtrauen. Ob das dann noch dem Grundgedanken einer Demokratie entsprechen würde ist fraglich.

  15. 20.

    Diese Ausreden sind Augenwischerei. Wann gewählt wird ist lange bekannt. Jeder kann sich darauf einstellen. Ansonsten könnte man auch, wie es ja jetzt schon möglich ist, die Briefwahl vorher vor Ort machen. Nur wenn es absolut ! ! ! nicht anders möglich ist, sollte Briefwahl erlaubt sein. Nicht aus Bequemlichkeit, Urlaub, Party etc. dafür kann man ins Rathaus und dort die "Brifwahl" vor Ort machen.
    Ich sehe es auch so, das Briefwahl viel zu anfällig für Manipulationen ist. Wer garantiert denn, dass Oma, Opa oder der Partner oder zu Pflegende, noch zuhause lebende "Kinder" sich nicht genötigt fühlen etwas anzukreuzen was man eigentlich nicht möchte, nur um den Hausfrieden zu wahren oder Konfrontationen oder Konsequenzen zu vermeiden. Oder die Briefe vor dem einwerfen "verschwinden" oder auf den Postweg. Wie zuverlässig die Post ist, darüber hat jeder selbst eine Meinung.

  16. 19.

    Den selben Gedanken hatte ich auch. Irgendwie sollte man in dem Heim alles gut verstecken....

  17. 18.

    Aha, wer also 3 Monate in Berlin wohnt, darf sich schon an der Abstimmung zur Enteignung beteiligen. Danke RRG.

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