12. Februar 2023 - Das alles steht bei der Berliner Wiederholungswahl zur Abstimmung

Mo 02.01.23 | 10:41 Uhr | Von Agnes Sundermeyer und Ute Schuhmacher
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Eine Wählerin wirft den Stimmzettel für das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung im Wahllokal im Evangelischen Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin-Schmargendorf in die Urne. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
Bild: dpa/Christoph Soeder

Das erste Mal in der Geschichte Berlins muss eine Wahl komplett wiederholt werden. Zu viele Fehler waren 2021 passiert. Die wichtigsten Fakten zur Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahl am 12. Februar 2023 im Überblick. Von A. Sundermeyer und U. Schuhmacher

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Normalerweise wählt Berlin alle fünf Jahre seine Volksvertreterinnen und -vertreter auf Landes- und auf Bezirksebene. Bei der Wahl am 26. September 2021 gab es aber so viele Fehler, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus (AGH) und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) komplett wiederholt werden müssen. Das hatte das Berliner Landesverfassungsgericht im November entschieden. Spätestens 90 Tage nach dieser Entscheidung muss die Wahlwiederholung in Berlin erfolgen. So sieht es die Verfassung von Berlin vor. Der Berliner Landeswahlleiter hat für die Wiederholungswahl den 12. Februar 2023 festgelegt.

Auch wiederholt werden muss die Bundestagswahl, die ebenfalls am 26. September 2021 in Berlin stattfand. Allerdings wird sie nicht komplett wiederholt. Über Fehler bei einer Bundestagswahl entscheidet nicht das Berliner Landesverfassungsgericht, sondern der Bundestag selbst. Der hatte ebenfalls im November entschieden, dass wegen der vielen Wahlpannen in 431 von rund 2.300 Berliner Stimmbezirken die Wahl wiederholt werden muss.

Gegen diese Entscheidung des Bundestages kann allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden. Entsprechende Klagen sind inzwischen eingegangen. Damit muss erstmal das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung fällen. Ein Wahlwiederholungstermin kann erst danach festgelegt werden. Weil das dauert und auch die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin vorbereitet werden muss, kann sie nicht auch am 12. Februar 2023 stattfinden.

Und noch eine Kuriosität dieser Wahlwiederholung: Die einzige Abstimmung vom 26. September 2021 in Berlin, die trotz der diversen Pannen nicht wiederholt werden muss, ist die zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen". Der Grund ist schlicht: Es hat niemand gegen diese Abstimmung geklagt. Damit ist der Volksentscheid gültig.

Kommen wir zu den Details, der Reihe nach:

Berlin-Wahl live

Den Wahlabend können Sie auch live bei uns verfolgen: Auf den Social-Kanälen von rbb|24 gibt es am Sonntag ein eigenes digitales Livestream-Angebot – von 17.45 bis 20.30 Uhr – zu finden bei rbb|24 YouTube, Facebook, auf rbb24.de und hochkant in der App, wenn Sie es sich auf dem Smartphone anschauen wollen.

WER DARF WÄHLEN?

Das Recht, an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilzunehmen, haben alle Deutschen, also Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist die Bedingung, dass sie seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. Auch im Ausland lebende Deutsche können mitwählen, sofern sie ihren Wohnsitz in Berlin haben.

Bei den Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auch Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt. Sie müssen allerdings einen Wohnsitz in Berlin haben. Das Mindestalter für die Wahlen zur BVV liegt bei 16 Jahren.

WANN UND WIE WIRD GEWÄHLT?

Die Wahllokale sind am Sonntag, 12. Februar von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Danach beginnt in den Wahllokalen die Stimmenauszählung. Die ist öffentlich, wer mag, kann kommen und dabei zusehen.

Wer nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, in den sechs Wochen vor der Wahl per Briefwahl zu wählen. Dafür braucht man einen Wahlschein. Der kann nur schriftlich beantragt werden, telefonisch geht das nicht. Die Wahlbenachrichtigungen wurden seit Montag, 2. Januar, verschickt.

Auf der Rückseite der Benachrichtigung, die jede und jeder Wahlberechtigte mit der Post erhält, gibt es einen Vordruck. Der muss ausgefüllt zurückgesandt werden, das kann auch per E-Mail geschehen. Alternativ gibt es einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung; scannt man ihn ein, sind alle persönlichen Angaben für den Wahlschein bereits eingetragen. Alle drei Stimmzettel für alle Wahlen müssen übrigens in denselben Stimmzettelumschlag gesteckt werden, sonst ist das Wahlgeheimnis nicht gewahrt und die Wahl ist ungültig.

Wer schon früher seine Stimme abgeben möchte, kann das seit Montag, 2. Januar auch direkt in den Briefwahlstellen der Bezirke [berlin.de/wahlen] tun. Die haben in der Regel wochentags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe muss nur der Personalausweis vorgelegt werden.

WER UND WAS WIRD GEWÄHLT?

1. Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament in Berlin. Es schafft Gesetze, bildet die Regierung und kontrolliert sie auch. Die Bürgerinnen und Bürger können sowohl die Parteien als auch einzelne Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die ins Parlament einziehen sollen. Dafür haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine für eine Partei auf Landesebene und eine für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin im Wahlkreis. Um ins Abgeordnetenhaus einziehen zu können, muss eine Partei fünf Prozent der Wählerstimmen bekommen.

Die Zahl der Abgeordneten, die nach der Wahl tatsächlich im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen, ist nicht in jeder Legislaturperiode gleich. Eigentlich gibt es 130 Sitze für Parlamentarier im Abgeordnetenhaus. Je nachdem, wieviel Prozent die Parteien bei der Wahl bekommen haben, erhalten sie danach anteilig Sitze im Parlament.

Nun gibt es aber neben der Zweitstimme, mit der man eine Partei wählen kann, auch noch die Erststimme. Darüber können Kandidatinnen und Kandidaten direkt gewählt werden. Wenn hier jemand gewinnt, der einen hinteren Listenplatz hat oder gar nicht auf der Wahlliste seiner Partei steht, gibt es für sie die sogenannten Überhangmandate. So kann es passieren, dass eine Partei deutlich mehr Sitze im Abgeordnetenhaus bekommt, als ihr prozentual erstmal zustehen. Damit aber das Kräfteverhältnis der Parteien im gesamten Plenum erhalten bleibt, bekommen dann auch andere Parteien zusätzliche Sitze zugesprochen, die sogenannten Ausgleichsmandate. Das ist der Grund dafür, dass das aktuelle Abgeordnetenhaus aus 147 Parlamentariern besteht.

Soweit ist alles wie bei jeder anderen Abgeordnetenhauswahl. Weil es sich diesmal aber um eine Wiederholung der Wahl von 2021 handelt, ist ein großer Unterschied, dass die Legislaturperiode (die nach der Wahl 2021 begonnen hat) weiter läuft. Sie endet erst im September 2026. Zumindest dann, wenn es bis dahin nicht noch eine vorzeitige Neuwahl gibt.

2. Die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung

Die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) sind die kommunalen Parlamente der Berliner Bezirke, vergleichbar mit den Stadträten und Gemeindevertretungen in anderen Bundesländern. Es gibt in Berlin zwölf Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.

Ein echtes Parlament ist die BVV allerdings nicht. Anders als das Abgeordnetenhaus hat sie nur eingeschränkte Rechte. Sie darf zum Beispiel keine Gesetze erlassen. Die BVV trifft Entscheidungen über Einrichtungen oder Bereiche, für die nur der Bezirk verantwortlich ist. Dazu zählen zum Beispiel die bezirkseigenen Grünflächen, Schulgebäude und Jugendeinrichtungen, aber auch Volkshochschulen und Bibliotheken. Auch die Organisation der Jugend- und der Ordnungsämter gehört dazu.

In jedem der zwölf Berliner Bezirke gibt es eine BVV. Sie wird normalerweise alle fünf Jahre gewählt, jeweils am selben Tag wie das Abgeordnetenhaus.

Bei der BVV-Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten nicht direkt gewählt, sondern man gibt seine eine Stimme einer Partei oder Wählervereinigung in seinem Bezirk. Um in die BVV einzuziehen, braucht eine Partei drei Prozent der Stimmen. Gemäß dem Anteil der Stimmen setzt sich dann auch die BVV mit ihren Fraktionen zusammen. Die BVV besteht jeweils aus höchstens 55 Bezirksverordneten. Die Zahl kann sich auch verringern: Wenn auf der Liste einer Partei nicht so viele Kandidaten stehen, wie nach dem Wahlergebnis einziehen dürften, bleiben diese Stühle leer.

 

3. Auswirkung auf die wichtigsten Posten

Die Wiederholungswahl bringt einige Besonderheiten mit sich. Die wichtigsten politischen Ämter werden für die Länge der Legislaturperiode gewählt, also im Regelfall für fünf Jahre. Bei einer Wiederholungswahl endet die nicht, das tut sie nur bei einer Neuwahl. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) bleibt deshalb nach der Wiederholungswahl weiter im Amt und mit ihr der gesamte Senat. Und das im Prinzip so lange, wie die Legislaturperiode läuft.

Wenn sich nach der Wiederholungswahl nun aber die Kräfteverhältnisse so verändern sollten, dass eine andere Regierung Koalitionsverhandlungen aufnehmen kann und erfolgreich beendet, gibt es zwei Wege, diese neue Regierung ins Amt zu bekommen: Entweder die amtierende Regierende Bürgermeisterin tritt freiwillig zurück und macht so den Weg frei für die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers. Oder sie muss per Misstrauensvotum aus dem Amt gestimmt werden. Notwendig ist dafür laut der Verfassung von Berlin die Mehrheit der Abgeordneten.

Alle Senatorinnen und Senatoren scheiden übrigens automatisch aus dem Amt, wenn die Regierende Bürgermeisterin ihren Posten verliert. Denn nach der Berliner Verfassung wählt das Parlament zwar den oder die Regierende Bürgermeister:in, aber nicht mehr die Senatorinnen und Senatoren. Die ernennt der oder die Regierende, an deren Amtszeit auch die des Senats gebunden ist.

Wer Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister wird, entscheidet die Mehrheit der BVV. Es kann sein, dass sich die stärkste Fraktion mit ihrer Kandidatin oder ihrem Kandidaten durchsetzt. Immer wieder kommt es aber auch vor, dass sich die Fraktionen der Parteien in der BVV zusammentun, die weniger Stimmen bekommen haben. Sie können sogenannte Zählgemeinschaften bilden. Wenn diese Zählgemeinschaft über eine Mehrheit in der BVV verfügt, kann sie den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wählen.

Weil die Legislaturperiode bei der Wahlwiederholung auch auf BVV-Ebene einfach weiter läuft, bleiben alle Bezirksbürgermeister- und Stadtratsposten erstmal weiter so besetzt, wie das aktuell der Fall ist. Auch dann, wenn sich in der Bezirksverordnetenversammlung das Kräfteverhältnis verändert hat. Neue Bezirksbürgermeister:innen oder Stadträte können nur gewählt werden, wenn die Amtsträger freiwillig ihr Amt aufgeben oder von der Bezirksverordnetenversammlung abgewählt werden. Dazu braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.02.2023, 15:30 Uhr

Beitrag von Agnes Sundermeyer und Ute Schuhmacher

52 Kommentare

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  1. 52.

    Ok ich kann jetzt nicht für sie und die Berliner sprechen, aber meine grundsätzliche Meinung ist, dass Parteien schon aus dem Wahlergebnis die für die Durchsetzung ihrer eigenen Interessen und Ziele geeignetste Koalition bilden sollten.

    Denn der Sinn einer Wahl besteht ja darin, die bestmöglichen Vertreter der eigenen Interessen zu wählen.
    Ich könnte mir nicht vorstellen, dass beispielsweise ein Sozialdemokrat in Berlin die SPD wählt, damit die ohne Not im Zweifel mit der diametral entgegengesetzt ausgerichteten CDU koaliert und umgedreht.
    Solche standpunktlosen nur machterhaltenden zum Selbstzweck geschlossenen Koalitionen erwecken doch überhaupt erst den Anschein der Beliebigkeit.

  2. 51.

    Ich sprach von in Aussicht stellen, und nicht von einer festen Zusage!
    Bei Wahlergebnis 20+. muss erst recht mit anderen Parteien gesprochen werden, nur da schien es nur ein Ritual, ohne ernste Absicht, gewesen zu sein.

  3. 50.

    Insgesamt Zustimmung. Aber: "Das Problem der Koalitionen lässt sich durch nichts anderes als durch klare Wahlergebnisse lösen.", ist ja gerade das Problem. Da würde wahrscheinlich helfen, wenn die Parteien klar voneinander unterscheidbare Programme vertreten würden/ein klares Profil haben und sich nicht schon im Vorfeld gefühlt nahezu alle auf dem fast gleichen Punkt sammeln würden, so als würden sie im Geiste schon vorher eine große bis supergroße Koalition (um nicht den vorbelasteten Begriff Einheitsblock zu verwenden) bilden.

  4. 49.

    In Aussicht stellen, sind keine feste Zusagen!
    Von festen Zusagen habe ich nicht gesprochen, dass man bei Wahlergebnis 20+ mit anderen Parteien spricht ist klar, nur dass schnell klar war, die alte Koalition und somit auch die Politik wird fortgesetzt, das war für viele SPD Mitglieder und Wähler enttäuschend.

  5. 48.

    "Die SPD- Spitzenkandidatin hat eine andere Koalition und Politik in Aussicht gestellt, und jetzt haben wir......... "

    Ohne parteiisch wirken zu wollen, aber welche feste Koalitionsaussage hatte Franziska Giffey denn gegeben, außer vielleicht die übliche üolitische Floskel: "Wir werden mit allen Demokrat:in sprechen".
    Das die stärkste Partei zunächst den Regierenden stellt ist ja selbstredend, aber das die Parteien der Größe nach dem Wahlergebnis sortiert automatisch und nicht der Ausgang der Kolationsgespräche über den Kolationspartner entscheiden wäre mir neu und zudem gefährlich.

  6. 47.

    Das Problem der Koalitionen lässt sich durch nichts anderes als durch klare Wahlergebnisse lösen. Ansonsten besteht die Gefahr, insbesondere bei ihrem Zusatzzettel, dass überhaupt keine Regierung, Senat, Landtag etc. mehr zustande käme.
    Wie schwierig dies ist, kann man gut in Israel sehen, wo die Halbwertszeit einer Regierung inzwischen im Wochenbereich liegt und regierungsfähige Koalitionen inzwischen nur noch durch Teilhabe radikaler Ränder zustande kommt.

    Ich bin schon der Meinung, dass klare Wahlergebnisse am wahrscheinlichsten sind, wenn die Parteien oder Personen gewählt werden (systematisches wählen) mit deren Programme und Praktiken man die höchste Schnittmenge bildet, als irgendwelche anderen Parteien (Zufallswahl), mit deren Programm man sowieso nicht einverstanden.

  7. 46.

    Ja, die Begründung ist eine typische Protestwahlbegründung.
    Das Problem ist vielleicht - und ich habe mir das auch schon mal erträumt - daß man keinen Einfluß auf spätere Koalitionen hat, selbst wenn man diese ablehnen würde. Es bräuchte einen Zusatzzettel, wo man ankreuzen kann, welche Koalitionen man ablehnt, befürwortet und wozu man neutral ist. Wäre ja auch in Richtung extremer Parteien an den Rändern wichtig und hat ja in der Geschichte auch schon eine Rolle gespielt bei einer eher bürgerlich geführten Koalition mit einem extremen Partner, was so sicher auch die Wähler nicht unbedingt alle gewünscht hatten. Aber solch einen Zusatzzettel wird es nie geben.

  8. 45.

    Die Glaubhaftigkeit eines gedruckten Programms beweist sich in der Praxis, die hiesige, von der SPD wieder aufgelegte Koalition, trotz anderes Versprechen, hat mit dem gedruckten Programm kaum was zu tun.
    Die SPD- Spitzenkandidatin hat eine andere Koalition und Politik in Aussicht gestellt, und jetzt haben wir.........

    So kommt es, dass einer anderer Partei mehr zugetraut wird, da zwischen den Altparteien die Unterschiede nicht gravierend sind, und ale drei stehen für soziale Marktwirtschaft.

  9. 44.

    "Ich werde diesmal zum ersten Mal CDU wählen… Bin zwar eigentlich gar kein Fan von Merz und co., aber so kann es einfach nicht weitergehen! Hoffe, die Berliner*innen wachen diesmal auf und machen RGR nicht ein 3. Mal möglich!!! "

    Starkes Argument für ihre Wahlentscheidung! Und ich dachte immer man wählt die Partei, deren Programm am meisten glaubhaft überzeugt und nicht die Partei, deren Politiker (für Berlin wohl mit "co." bezeichnet) man sowieso nichts abgewinnen kann?!

  10. 43.

    Mit CDU würden Sie vermutlich Schwarz-Grün bekommen - oder vielleicht auch Grün-Schwarz. Herr Merz hat zum Glück keine Aktien im Berliner Senat. Davor bleiben wir auf alle Fälle verschont.

  11. 42.

    Natürlich können Sie nichts dafür und die Wiederholung ist für alle sehr ärgerlich. Da aber bereits die Original-Wahl juristisch anfechtbar war, muss der ganze Zinnober wiederholt werden. Dafür darf man sich bei unseren Chaos-Behörden bedanken, die in "aufopferungsvoller" Weise der Bevölkerung dienen und die Wahl "spitzenmäßig" vorbereitet haben. Dafür bezahlen wir diese Leute ja mit unseren Steuern, haha.

  12. 41.

    Der ordentliche gerichtliche Instanzenzug ist ja durch, aber es besteht zumindest eine Wahrscheinlichkeit, dass das BVerfG aufgrund der eingereichten Beschwerden das Urteil aufhebt und zur Neuentscheidung an den VerfGH Berlin zurückverweist.
    Dann wird aber trotzdem in Teilen neugewählt werden müssen.

  13. 40.

    Für mich ist diese Wahl purer Post-Populismus! Ich habe bereits bei der Wahl im September meine gültigen Stimmzettel abgegeben, und sehe keinen Grund, mich schon wieder zur Wahlurne zu begeben, ich habe ja bei der letzten Wahl nichts falsch gemacht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Wahlwiederholung durchaus juristisch anfechtbar ist!

  14. 39.

    Nein Bine. Das ist nicht dumm. Das ist lediglich Resignation. Ich habe es immer mit "Wahlrecht ist Wahlpflicht" gehalten. Aber für diese Wahl bin ich raus. Habe bereits gewählt. Und wenn es etwas zu meckern gibt werde ich das selbstverständlich weiter tun.

  15. 38.

    Kann:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.01.2023 um 16:36
    Getroffene Bellen!"

    Jeder sollte sich getroffen fühlen, wenn Verschwörungswahnsinnige versuchen, unsere Demokratie durch Verbreitung verschwörungswahnsinniger Gerüchte ohne jeden Bezug zur Realität zu untergraben!

  16. 37.

    Kann:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.01.2023 um 16:36
    Getroffene Bellen!"

    Was will uns der (verschwörungswahnsinnige) Künstler mit diesem dummen Kommentar sagen? Anscheinend dass er keine sachlichen Argumente hat und deshalb auf einen dummen Spruch zurückgreifen muss.

    Ja, gegen dumpfe Verschwörungswahnverbreitung sollte man immer vorgehen, weil sie die Demokratie gefährdet. Aufklärung ist nie falsch, auch wenn sich die Verschwörungswahnsinnigen dadurch angegriffen fühlen.

  17. 36.

    Nachtrag: Bezieht sich das auf den Wohnsitz zur ursprünglichen Wahl oder zum Termin der Wahlwiederholung? Ist ja schon etwas Zeit vergangen und könnte in beide Richtungen (Zuzug/Wegzug) Abweichungen geben.

  18. 35.

    Marion:
    "Ich frage mich, warum durch die Verkomplizierungen, durch Handy - und Computernutzung, immer mehr ältere Menschen indirekt von der Wahl ausgeschlossen werden sollen. Das ist Diskriminierung."

    Ich weiß ja nicht, wo sie leben, aber in Berlin findet die Wahl völlig ohne eigene Handy- und Computernutzung statt.

  19. 34.

    A bschaffungsmodell F ür D eutschland: In bisher keinem Parlament wollte irgendjemand koalieren, weil die NIX gebacken kriegen. Wenn die mit ihren AFD-Ideen zu Corona durchgekommen wären, gäbe es Millionen Coronatote in Deutschland zu beklagen, jetzt sind es in Berln (immer noch) "nur" täglich Coronatote im ein- oder zweistelligen Bereich. Grün hatte nicht umsonst 2021 sehr viele Stimmen bekommen, weil die sich wirklich dem Klimawandel stellen und auch klar herausstellen, dass man mit Putin NICHT verhandeln kann.

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