Erste Unterlagen zugeschickt - Berliner Briefwähler können bereits ihre Kreuze setzen

Mi 04.01.23 | 13:31 Uhr
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Die Vorbereitungen zu den AGH-Wahlen in Berlin laufen an. (Quelle: rbb)
Audio: Radioeins | 04.01.2023 | Nachrichten 8:30 Uhr | Bild: rbb

Noch sind es sechs Wochen bis zum Wahltermin für die Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und der Bezirksverordnetenwahlen in Berlin. Die ersten können nun aber bereits per Briefwahl abstimmen.

Rund sechs Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin können Briefwählerinnen und -wähler bereits ihre Stimme abgeben. Seit Montag werden die rund 2,8 Millionen Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahl seien bisher ohne Störung verlaufen, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch bei einem Termin im Briefwahlzentrum des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Bröchler zufolge wurden bisher alle Unterlagen gedruckt und plangemäß geliefert. Bis zum Mittwochmorgen beantragten rund 17.000 Berlinerinnen und Berliner ihre Briefwahlunterlagen.

Auch in den Bezirksämtern können Wahlberechtigte, die nicht am eigentlichen Wahltermin ihre Stimme abgeben können oder wollen, bereits jetzt ihr Kreuz machen.

Letzte Gerichtsentscheidung zu den Wahlen noch offen

Landeswahlleiter Bröchler hatte den Wahltermin für den 12. Februar festgelegt, nachdem das Landesverfassungsgericht Mitte November die Wahlen vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und "schwerer systemischer Mängel" für ungültig erklärt und eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksvollversammlungen verlangt hatte.

Allerdings ist gegen die Entscheidung des Gerichts beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen. Dahinter stehen 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden. Darüber muss das Verfassungsgericht noch entscheiden.

Die Vorbereitungen zu den AGH-Wahlen in Berlin laufen an. (Quelle: rbb)

Viele offene Fragen - falls Gericht den Termin am 12.2. kippt

Sollte das Gericht den Termin am 12.2. kippen, sieht Bröchler etliche offene Fragen. Das gelte etwa für die im Rahmen der Briefwahl bereits abgegebenen Stimmen, sagte er. "Das sind alles ungeklärte Rechtsfragen, die wir dann überprüfen müssen. Wir haben so einen Fall noch nicht gehabt", sagte der Verwaltungswissenschaftler.

Eine Entscheidung der Richter in Karlsruhe gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wäre nach Bröchlers Worten ein massiver Eingriff. "Das Bundesverfassungsgericht hat bisher immer argumentiert, es wäre es keine Superrevisionsinstanz für die Landesverfassungsgerichte", sagte er. "Von daher ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Weg geht."

Falls doch, würden sich die Fragen stellen, was mit den Stimmzetteln passiere und wie der Zug, der am 2. Januar ins Fahren gekommen sei, gestoppt werden könne, so Bröchler.

Bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl sind 2.442.049 Berliner wahlberechtigt. Bei der Wahl für die Bezirksverordnetenversammlungen sind es 2.738.586. Dort können auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Bis zum Wahltag könne sich die Zahl der Wahlberechtigten durch Fortzüge aus Berlin und durch Todesfälle noch geringfügig verändern.

Mögliche Wiederholung der Bundestagswahl noch in Klärung

Teilweise wiederholt werden muss die Bundestagswahl, die ebenfalls am 26. September 2021 in Berlin stattfand. Allerdings wird sie nicht komplett wiederholt und nicht am 12. Februar, denn über Fehler bei einer Bundestagswahl entscheidet der Bundestag.

Der Bundestag hatte zwar im November festgestellt, dass wegen der vielen Wahlpannen in 431 von rund 2.300 Berliner Stimmbezirken die Wahl wiederholt werden muss. Allerdings sind Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, das nun erst eine Entscheidung fällen muss - und erst dann kann ein Wahlwiederholungstermin festgelegt werden. Um solch eine Wahl dann auch vorbereiten zu können, wird dieser Termin dann erst nach dem 12. Februar liegen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.01.2023

24 Kommentare

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  1. 24.

    Aua!!
    Es geht juristisch ausschließlich um die Frage, ob Mandate über ordnungsgemäße Wahlverfahren erzielt wurden oder nicht.
    Also ob das demokratische Verfahren korrekt angewandt wurde. Und wenn nicht über die notwendigen, angemessenen Abhilfen zu entscheiden.

    Die Wahlergebnisse und politischen Konsequenzen sind doch den Juristen egal. Es ist Sache des Souveräns durch Wahl über die politische Ausrichtung zu entscheiden und nicht Sache der Gerichte!!

  2. 23.

    Schön Sternchen.Einmal Verkackt wem Glaubt man noch .Neuwahlen als Huldigung der Demokratie,oder der Dummheit.Was Passiert im Umkehrschluss.Eine neue Struktur ,im Wiederspruch der Opposition.Ein Kreislauf ohne Konsequenzen,oder ein Neuanfang... Politik ist die Hurre ihrer Gesellschaft.Arm, Reich, Mittelstand.Demokratie als Ausrede, für Politische Verlogenheit. Wahlplakate mit Gesichtern...Fressen Karussell.Ein Luftballon hat mehr Charakter,er macht Peng nach zu viel Politischer Luft.das ist gut.

  3. 22.

    Andere Medien berichten, dass auf den Wahlunterlagen zwei unterschiedliche Wahltermine genannt werden: 12. Februar und 12. September 2023.
    Der aktuelle Landeswahlleiter scheint genauso inkompetent zu sein wie seine Vorgängerin.
    Wäre aber typisch für Kalkutta (früher Berlin).

  4. 21.

    "Das Bundesverfassungsgericht hat bisher immer argumentiert, es wäre es keine Superrevisionsinstanz für die Landesverfassungsgerichte", sagte er. "Von daher ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Weg geht."

    Ja, diesen Ermessenspielraum hätte das BVerfG, wenn es NUR um die Wahl zum Abgeordnetenhaus ginge. Aber im SELBEN Wahlzug wurde auch der Bundestag gewählt und hier liegt die Zuständigkeit der Überprüfung schon per Gesetz beim BVerfG.

    Juristisch ist jedenfalls der Zustand, dass zur Bundestagswahl die ordentlich erworbenen Mandate offenbar vom Bundestag anders gewürdigt wurden, als vom VerfGH zur Wahl des Abgeordnetenhauses, unerträglich.
    Und die Würdigung eines durch ordentlichen Wahlen erorbenen Mandats in unserer Demokratie ist grundrechtsrelevant und obliegt daher einer möglichen Überprüfung durch das BVerfG im Beschwerdefall.

  5. 20.

    Wenn das BVerfG die Entscheidung des VerfGH aufhebt, weil ordentlich erorbende Mandate nicht ausreichend gewürdigt wurden, dann ist der Grund für die Neuwahl in diesen Wahlbezirken nichtig und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen nicht zu berücksichtigen.

  6. 19.

    "Die Wiederholung der Wahl hat der Berliner Verfassungsgerichtshof angeordnet und ist damit verantwortlich."
    Warum wohl hat das Berliner Verfassungsgerich eine Wiederholung der Wahl angeordnet?
    Weil es zu eklatanten, einer Demokratie unwürdigen Anhäufungen von Fehlern, nachgewiesenen Manipulationen, Fälschungen kam. Die gerichtsverwertbar nachgewiesen wurden. Die Fehler jetzt in Gänze dem damaligen Wahlleiter anzulasten, ist wohl in seiner Einfachheit in Ihren Kreisen zu finden, wie auch die von Ihnen beschriebene Medienkompetenz.
    Es gibt sechs oder sieben Umfrageinstitute, die je nach politischer Auftragslage, die Fragen an die Bürger so gestalten, dass dadurch die erwünschten Ergebnisse erreicht werden. Wenn Sie das noch nicht durchschaut haben, dann fehlt Ihnen eben auch das, was Sie lauttönend anderen vorwerfen: Medienkompetenz. Das ist eine Realität, die Sie und dieser Pit sich selber aufbauen, um andere glauben zu lassen, Sie hätten den maximalen Durchblick.

  7. 18.

    Auch falls die CDU gewinnen wollte, man wird R2G natürlich fortsetzen. Niemand hat die Lust mit der CDU zu koalieren.

  8. 16.

    Ihre Behauptung fußt auf keinerlei Logik und Realität. Die Wiederholung der Wahl hat der Berliner Verfassungsgerichtshof angeordnet und ist damit verantwortlich. Verantwortlich für die Wahlpannen sind vielseitig und liegen auch insbesondere in letzter Wahlleitung. Die Wahlleitung ist per se erstmal unabhängig von Regierung.
    Selbstverständlich tragen auch Umfragewerte zu einem Lagebild bei. Wer Medienkompetent mit der Quellenlage umgehen kann, hat ein gutes realistisches Bild. Sie kritisieren etwas, was Sie selbst noch viel weniger an Argumentation haben und wollen auch nicht besagte Partei nennen. Während Sie den Glauben zur Maxime erheben, war Pit da schon mehr in der Realität.

  9. 15.

    Die Ergebnisse der vorherigen Wahl sind verantwortlich dafür, dass die Waahl wiederholt werden muss.
    Und Umfragewerte?
    Was sagen sie aus?
    Je nach Auftraggeber werden sie geschönt.
    Erinnert mich an die Grünen, die vor der Bundestagswahl bei 27 bis 28% standen.
    Gott sei Dank, kam es dann anders.

  10. 13.

    Ach, Sie kennen schon das Wahlergebnis?

  11. 12.

    Ach, Sie kennen schon das Wahlergebnis?
    Wollen Sie mit solchen Aussagen ehrlich Ernst genommen werden?

  12. 10.

    Die Wahl kann nur zur Folge haben, dass es in Berlin wieder lebenswert wird und nicht nur für bestimmte Minderheiten und dem von der jetzigen Regierung bevorzugtem Klientel.

  13. 9.

    Sehr seltsame Auslegung unseres Grundgesetzes. Sind Sie zufällig Verfassungsrechtler? Warten wir die Schritte und Entscheidung des BVerfG ab.

  14. 8.

    Ich schreibe mal polemisch, bisher waren die überwiegende Mehrheit der Stimmzettel zur letzten regulären Wahl für den Berliner Verfassungsgerichtshof auch egal und kein bisschen relevant. Von daher, wählt besser vor der Wahl. Erspart Stress und entlastet die Wahlbüros am Wahltag.

  15. 7.

    Schon möglich, dass nicht in allen Bezirken geschlampt wurde. Zieht nun jemand auis einem Bezirk, wo alles seine Richtigkeit hatte, in einen neuen Bezirk, so darf er noch einmal wählen?
    Es muss schon in allen Bezirken gewählt werden.

  16. 6.

    Falls es die CDU war: Viel Freude. Die streben Schwarz-Grün oder Grün-Schwarz an.

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