Berlin-Wahl - Stadträte dürften auch bei Wahlwiederholung im Amt bleiben
Nach der fehlerhaften Wahl im Vorjahr wird in Berlin wohl bald schon wieder zur Urne gebeten. Bereits gewählte Bezirksbeamte könnten dann aber im Amt bleiben, selbst wenn die Wiederholungswahl für neue Verhältnisse sorgt.
In Berlin wird aktuell erwartet, dass der Verfassungsgerichtshof am 16. November eine Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen im Frühjahr 2023 anordnen wird. Anders als Neuwahlen nach dem Ende einer Wahlperiode führen Wiederholungswahlen wegen Wahlfehlern aber nicht automatisch zu einem kompletten politischen Neustart.
Stattdessen gehe es bei den möglichen Wahlwiederholungen nur darum, Fehler bei der Wahl im September 2021 zu korrigieren. Das ergab eine juristische Prüfung der Berliner Innenverwaltung. "Eine Wiederholungswahl unterscheidet sich insoweit fundamental von einer vorgezogenen Neuwahl", sagte die Sprecherin der Innenverwaltung, Sabine Beikler. Deshalb beende die eventuelle Wahl auch die schon laufende Wahlperiode nicht. Die läuft bis 2026 weiter, dann müsste erneut regulär gewählt werden.
Stadtregierung könnte per Misstrauensvotum fallen
Konkret bedeutet das, dass die nach der letzten Wahl getroffenen Personalentscheidungen erst einmal bestehen bleiben, selbst wenn sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Wiederholungswahl ändern sollten. Das betrifft etwa die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und die schon ernannten Senatorinnen und Senatoren, die vorerst im Amt blieben, selbst wenn etwa CDU oder Grüne stärkste Kraft in Berlin werden sollten.
Allerdings könnten neue Parlamentsmehrheiten den Senat auflösen. "Der Regierende Bürgermeister bedarf des Vertrauens des Abgeordnetenhauses", heißt es in der Verfassung.
Qua Misstrauensvotum könnte eine neue Koalition also die bestehende Regierung kippen, eine oder einen neuen Regierenden wählen und sie oder er könnte dann neue Senatorinnen und Senatoren ernennen.
"Beamte auf Zeit" in den Bezirken
Anders ist die Lage in den Bezirken: Hier haben die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) nach der letzten Wahl entsprechend ihrer Mehrheitsverhältnisse Bezirksbürgermeister und Stadträte in die Bezirksämter gewählt.
Sie alle sind damit qua Gesetz "Beamte auf Zeit" bis Juni 2026. Aus diesem Amt können sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit enthoben werden. Solche Mehrheiten sind aber meist schwer zu organisieren. Daher könnte es passieren, dass Stadträte und Bezirksbürgermeister weiter regieren, obwohl sie in den BVVs gar keine Mehrheit mehr haben oder ihre Fraktion vielleicht sogar ganz rausfliegt.
Die Innenverwaltung geht nach eigener Aussage davon aus, dass Stadträte "in der Regel" im Amt bleiben werden. Da dürfte auch der Spielraum der Verfassungsrichter gering sein. Schließlich könnten die "Beamten auf Zeit" auf ihr Amt verzichten, um die Mehrheitsverhältnisse wieder gerade zu rücken. Dann würden sie aber auch ihre Versorgungsbezüge als Beamte verlieren.
Sendung: rbb24 Inforadio, 21.10.2022, 17:10 Uhr
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