Berlin-Wahl - Stadträte dürften auch bei Wahlwiederholung im Amt bleiben

Fr 21.10.22 | 20:10 Uhr
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Ein Wähler wirft im Wahllokal seinen Stimmzettel in eine Wahlurne. (Quelle: dpa/Robert Michael)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.10.2022 | Christoph Reinhardt | Bild: dpa/Robert Michael

Nach der fehlerhaften Wahl im Vorjahr wird in Berlin wohl bald schon wieder zur Urne gebeten. Bereits gewählte Bezirksbeamte könnten dann aber im Amt bleiben, selbst wenn die Wiederholungswahl für neue Verhältnisse sorgt.

In Berlin wird aktuell erwartet, dass der Verfassungsgerichtshof am 16. November eine Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen im Frühjahr 2023 anordnen wird. Anders als Neuwahlen nach dem Ende einer Wahlperiode führen Wiederholungswahlen wegen Wahlfehlern aber nicht automatisch zu einem kompletten politischen Neustart.

Stattdessen gehe es bei den möglichen Wahlwiederholungen nur darum, Fehler bei der Wahl im September 2021 zu korrigieren. Das ergab eine juristische Prüfung der Berliner Innenverwaltung. "Eine Wiederholungswahl unterscheidet sich insoweit fundamental von einer vorgezogenen Neuwahl", sagte die Sprecherin der Innenverwaltung, Sabine Beikler. Deshalb beende die eventuelle Wahl auch die schon laufende Wahlperiode nicht. Die läuft bis 2026 weiter, dann müsste erneut regulär gewählt werden.

Stadtregierung könnte per Misstrauensvotum fallen

Konkret bedeutet das, dass die nach der letzten Wahl getroffenen Personalentscheidungen erst einmal bestehen bleiben, selbst wenn sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Wiederholungswahl ändern sollten. Das betrifft etwa die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und die schon ernannten Senatorinnen und Senatoren, die vorerst im Amt blieben, selbst wenn etwa CDU oder Grüne stärkste Kraft in Berlin werden sollten.

Allerdings könnten neue Parlamentsmehrheiten den Senat auflösen. "Der Regierende Bürgermeister bedarf des Vertrauens des Abgeordnetenhauses", heißt es in der Verfassung.

Qua Misstrauensvotum könnte eine neue Koalition also die bestehende Regierung kippen, eine oder einen neuen Regierenden wählen und sie oder er könnte dann neue Senatorinnen und Senatoren ernennen.

"Beamte auf Zeit" in den Bezirken

Anders ist die Lage in den Bezirken: Hier haben die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) nach der letzten Wahl entsprechend ihrer Mehrheitsverhältnisse Bezirksbürgermeister und Stadträte in die Bezirksämter gewählt.

Sie alle sind damit qua Gesetz "Beamte auf Zeit" bis Juni 2026. Aus diesem Amt können sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit enthoben werden. Solche Mehrheiten sind aber meist schwer zu organisieren. Daher könnte es passieren, dass Stadträte und Bezirksbürgermeister weiter regieren, obwohl sie in den BVVs gar keine Mehrheit mehr haben oder ihre Fraktion vielleicht sogar ganz rausfliegt.

Die Innenverwaltung geht nach eigener Aussage davon aus, dass Stadträte "in der Regel" im Amt bleiben werden. Da dürfte auch der Spielraum der Verfassungsrichter gering sein. Schließlich könnten die "Beamten auf Zeit" auf ihr Amt verzichten, um die Mehrheitsverhältnisse wieder gerade zu rücken. Dann würden sie aber auch ihre Versorgungsbezüge als Beamte verlieren.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.10.2022, 17:10 Uhr

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11 Kommentare

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  1. 11.

    "Wozu dann das ganze Theater," Um ordentliche Wahlen durchzusetzen.
    Ändern sich die Mehrheitsverhältnisse, darf die Mehrheit abwählen.
    Frage: Wie alt sind Sie? Wie lange gibt es das Berliner Wahlgesetz? Ist Ihnen noch nie aufgefallen, das es sich so verhält? Sehen Sie evtl. Nachholbedarf, um auf Ihren Lokalpolitiker einzuwirken, das in Zukunft zu ändern?

  2. 10.

    ganz so toll sieht es mit unserer Demokratie nicht aus : Wahlen in Thüringen mußten rückgängig gemacht werden ( Merkel) und nun sollen Wahlen in Berlin bedeutungslos sein ?

  3. 9.

    "Was wird wohl das LandesVerfassungsGericht dazu sagen ?"

    Also wenn es keine andere Gesetze / Paragrafen findet als die juristische Prüfung der Innenverwaltung, dann wohl maximal, dass der Gesetzgeber die Gesetze anpassen soll. Die Frage ist dann noch, ob das nicht ggf. auf Bundesebene passieren muss.

  4. 8.

    "bleiben im Amt ? Was wird wohl das LandesVerfassungsGericht dazu sagen ?"
    Als erstes: jeden darauf hinweisen, was plenken ist.
    Als nächstes: sich an das Berliner Wahlgesetz halten.
    Als letztes: einen Spruch im Namen des Volkes verfassen.



  5. 7.

    warum sollte man dann überhaupt zur Wahl gehen ? es wird immer absurder

  6. 6.

    " Bereits gewählte Bezirksbeamte könnten dann aber im Amt bleiben, selbst wenn die Wiederholungswahl für neue Verhältnisse sorgt. "

    wozu dann Wahlwiederholung ?? wozu dieser Aufwand ?

  7. 5.

    Widerrechtlich ernannte Politische Beamte bleiben im Amt ?
    Was wird wohl das LandesVerfassungsGericht dazu sagen ?

  8. 3.

    Das die, die ihre Doktorarbeit fälschte, die charakterliche Eigenschaft besitzt, bei einer Niederlage zurück zu treten, ist wohl kaum zu erwarten.

  9. 2.

    Wozu dann das ganze Theater, denn das ist es dann obendrauf auf die nicht korrekten Wahlen. BRD ein Stückchen DDR? Deutschland rückt zusammen?

  10. 1.

    Es bewahrheitet sich also wieder, dass Wahlen nichts verändern, sonst wären sie verboten…..

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