Bundesverfassungsgericht - Berliner Wiederholungswahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden

Di 31.01.23 | 13:54 Uhr
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Symbolbild:Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgericht verkünden ein Urteil. (Quelle:dpa/U.Deck)
Audio: rbb24 Abendschau | 31.01.2023 | D. Knieling | Bild: dpa/U.Deck

Die Berlinerinnen und Berliner können wie geplant am 12. Februar wählen. Die Wahlwiederholung findet statt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die grundsätzliche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit wird sich aber noch hinziehen.

  • Die Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden.
  • Mehr als 40 Beschwerdeführer wollten mit Eil-Antrag erreichen, dass die Wahl aufgeschoben wird, bis in Hauptverfahren entschieden wird.
  • Trotzdem wohl eine Wahl unter Vorbehalt: Das Hauptverfahren beginnt erst in den nächsten Wochen und könnte Monate dauern.
  • Der Berliner Wahlleiter hält es für unwahrscheinlich, dass das Gericht die Wahl rückwirkend für ungültig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag bekanntgegeben, dass die für den 12. Februar angesetzte Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant stattfinden kann.

Die Richter lehnten es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Eine Begründung lieferte das Gericht zunächst nicht.

Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Landeswahlleiter erleichtert

Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er sprach im rbb von einem eindeutigen Signal.

Er halte es für unwahrscheinlich, dass das Gericht die Wahl im März rückwirkend für ungültig erklären werde, sagte Bröchler auf Radioeins. Das Gericht werde eine Folgenabschätzung vorgenommen haben, also dass der mögliche Schaden eines Stopps größer wäre als die Folgen der Fortführung der Wahl. Bröchler rief die Berlinerinnen und Berliner deshalb zum Wählen auf. "Ich glaube nicht, dass es eine verlorene Wahl sein wird", sagte der Landeswahlleiter.

Auch Parteien begrüßen die Entscheidung

Die Berliner Grünen reagierten erleichtert. "Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar weiteren Prüfungsbedarf. Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht dessen ungeachtet einen Stopp der Wiederholungswahl nicht für geboten hält", werden die Landesvorsitzenden der Partei, Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, in einer Mitteilung zitiert.

Die Berliner Regierende Bürgermeisterin und SPD-Co-Vorsitzende Franziska Giffey kündigte auf Twitter an: "Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird."

Auch der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers befürwortete den Beschluss. Dieser sei "gut für die Demokratie, gut für Berlin", sagte er.

Die AfD befürchtet nach eigenen Angaben durch die Entscheidung eine geringere Wahlbeteiligung. "Es ist unglücklich, dass das BVerfG die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fällen will", teilte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker mit. "Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt. Es steht zu befürchten, dass das negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und auf das Ansehen der Demokratie bei den Bürgern hat."

Gemischte Töne kamen aus der Fraktion der Linken: "Das Gericht hat beim Eilantrag Klarheit über den Wahltermin getroffen - das ist gut", sagte der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. "Spannend wird sein, wie das Gericht dann in der Hauptsache entscheiden wird. Die Grundsatzfrage, ob es in Ordnung ist, in einer Demokratie 1,8 Millionen ordnungsgemäß abgegebene Stimmen bei der letzten Wahl zu annullieren, obwohl man nur bei 20.000 Stimmen einen Fehler festgestellt hat, muss sorgfältig geprüft werden", sagte Schlüsselburg, der sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt hatte.

Endgültige Entscheidung könnte noch Monate dauern

Bis letztlich über die "Hauptsache" entschieden wird, also über die grundsätzliche verfassungsrechtliche Entscheidung, könnten noch Monate vergehen.

Den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses wurde in einem Schreiben bis zum 2. März Zeit für Stellungnahmen eingeräumt. Erst danach werden sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe mit dem Hauptverfahren beschäftigen. Bis also tatsächlich Gewissheit über die Zulässigkeit der kompletten Wahlwiederholung besteht, kann es noch dauern.

Klage von mehr als 40 Beschwerdeführern

Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.

Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern.

Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.

93 Kommentare

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  1. 93.

    Danke! Ich lasse mir nicht den Mund verbieten, nur, weil jemand mit Tatsachen nicht umgehen kann.

  2. 92.

    „ Wenn das Gericht beschließt die Nachwahl in einigen Wahlkreisen war unnötig aber es wurden neue Posten bestimmt, wie läuft das ab? Bäumchen wechsel dich?“

    Wenn ja, war die Wahlwiederholung nicht unnötig sondern rechtswidrig. Denn in so einem Fall hat der Wähler das Mandat bereits rechtskräftig für 5 Jahre vergeben.

  3. 91.

    Schon wild hier in den Kommentaren.
    In den Bereichen wo die Wahl sauber stattfand, haben die Bürger und die gewählten Abgeordneten ein Recht auf das Ergebnis. Das kann nicht einfach abgesprochen werden weil Vermutungen über fehlerhaften Ablauf vom Landesverfassungsgericht festgelegt wurden. Damit wird sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
    Pauschal die klagenden Personen zu diskreditieren und ihnen das Klagerecht abzusprechen ist undemokratisches Ansinnen. Da das Gericht die Klage angenommen hat, ist auch genügend Grundlage um die Situation beurteilen zu müssen und die Rechte der Beteiligten zu beurteilen.
    Bin gespannt auf das Urteil des Gerichtes und auch darauf wie die Zwischenzeit verläuft, da das Ergebnis der Nachwahl vor dem Gerichtsurteil bekannt sein wird. Wenn das Gericht beschließt die Nachwahl in einigen Wahlkreisen war unnötig aber es wurden neue Posten bestimmt, wie läuft das ab? Bäumchen wechsel dich?

  4. 90.

    Der dritte Versuch hier auch mal was posten zu dürfen

    " Nein, ich esse meine Suppe nicht-
    Nein meine Suppe ess ich nicht "

    Vorzüglichen Kasperletheater Claudia, dass muss Ihnen der Neid lassen.

  5. 89.

    "Die Wahl war nicht "demokratisch legitimiert", sonst würde man sie nicht wiederholen. "
    Ach das wissen sie als Superrevisor und sie waren in allen Wahlbezirken gleichzeitig und dauerhaft anwesend. Offenbar scheint es da ja berechtigte Zweifel zu geben, sonst wären die Beschwerden beim BVerfG wohl kaum angenommen worden.
    Was ist wenn sie sich irren? Ist es nach ihrer Meinung legitim, ordentlich erworbene Mandate aus Gründen der Verfahrensvereinfachung einfach wieder zu entziehen?
    Ich glaube kaum, dass das der richtige Weg ist und sein kann. Deswegen ist es nur richtig, dass das BVerfG erneut prüft und die Dinge gründlich gegeneinander abwägt!

  6. 88.

    R. Ruehle:
    "Es ist keine Wiederholungswahl! Ich darf meine Stimme nicht mehr abgeben, weil ich zwischenzeitlich nach Brandenburg gezogen bin. Somit verfällt meine Stimme zugunsten eines 16 Jährigen Wählers."

    Woher wollen Sie das wissen?
    Es kann doch an Ihrer Stelle in dieser Zeit ein Mensch in ganau Ihrem Alter und mit Ihren Parteienpräferenzen von Brandenburg nach Berlin gezogen sein.

    Die Wahl wird - entgegen Ihrer Behauptung - wiederholt, und zwar mit den aktuell in Berlin lebenden Menschen! Wo ist da Ihr Problem?

  7. 87.

    Was, auch in der Abendschau, hierzu spekuliert wurde, ist schon interessant.

    Die Beschwerde bei BVerfG wurde auch deshalb eingereicht, weil der Bundestag nur in den Wahlkreisen, in denen es nachweisbar zu mandatsrelevanten Fehler gekommen war, nachwählen lässt. Das Berliner VerfG aber in seiner Begründung von "vermutlichen Fehlern" gesprochen hatte.
    Das ist ein Urteil, das einfach schon in der Begründung "Rechtsfehler" schreit.

    Deshalb das es die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, deren Inhalt war, dass ebenfalls nur in den Wahlkreisen nach gewählt werden müsse, in denen die Fehler nachweisbar waren.

    Wenn das BVerfG dieser Ansicht wäre, würde das bedeuten, dass alle Stimmen, die in den anderen Wahlkreisen abgeben worden sind, unwichtig wären. Die in diesen Wahlkreisen gewählten Politiker würden rechtmäßig gewählt sein.
    Wenn es nun kein großer Zeitabstand zwischen der Wahl, und dem Urteil des BVerfG ist, besteht kein großen Problem.
    (gleich geht es weiter)

  8. 86.

    Ich wiederhole es, so oft ICH will: "der einzige Fehler war m. M. die falsche und / oder fehlerhafte Zustellung der Stimmzettel, alles andere waren Kollateralschäden."

  9. 85.

    Richtig erkannt und da gibt es auch kein wenn und aber.... Teilwahlen was soll das sein? Das drüber entschieden werden muss ist schon traurig

  10. 84.

    Sie hätten die Klage auch ablehnen können.

    Das hätte Niveau gehabt

  11. 83.

    Für Berlin muss man hoffen, dass die Grünen im nächsten Senat nicht mehr dabei sind, wegen meiner auch die Linken. Da ist mehr Polemik, Phrasendrescherei usw. Dabei statt ehrliche Realpolitik und Sachpolitik. Insgesamt ist Berlin mit RRG nur noch peinlich seit Ewigkeiten. Eigentlich seit 30 Jahren, auch unter CDU. Deutschland bekommt seinen eigenen Vergnügungspark- Berlin wird eingezäunt. Spaß beiseite. Eine Wahl unter Vorbehalt? Was wird das? Muss das Wahlrecht insgesamt mal uberarbeitet werden?

  12. 82.

    @Müller´s Detlef
    Die Antworten auf Ihre Fragen ergeben sich in erster Linie aus diesem Absatz des Artikels: "Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen."

  13. 81.

    Jörg:
    "Antwort auf [RM] vom 31.01.2023 um 14:13
    Nonsens. Wird gerade formuliert und getippt - die Entscheidung wurde gefällt, jetzt geht es ans ausformulieren des Urteils."

    Nonsens ist allein Ihr Kommentar!

  14. 80.

    48. Thomas | Erkner | Dienstag, 31.01.2023 | 11:22 Uhr
    Die Wahl war nicht "demokratisch legitimiert", sonst würde man sie nicht wiederholen.
    Wenn man Moral und Anstand hätte, bräuchten die nicht selbiges über "Board" werfen.
    Bei denen, die um ihre Pfünde bangen, um ihren Machtverhältnisse kämpfen, nein, für die sind das nicht einfach nur "Brot und Spiele".

  15. 79.

    Nonsens. Wird gerade formuliert und getippt - die Entscheidung wurde gefällt, jetzt geht es ans ausformulieren des Urteils.

  16. 77.

    Mal abwarten wie das endgültige Urteil in einigen Wochen oder Monaten aussehen wird.

  17. 76.

    Wieso Amtsanmaßung? Und wieso soll sich das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren herangezogen haben?
    Genau das hat es nicht. Es wurde angerufen, indem geklagt wurde. Und damit hat es die Verpflichtung, sich mit der Klage zu beschäftigen
    Herangezogen würde bedeuten, dass es sich das Verfahren von einem untergeordneten Gericht eigenständig geholt hat.

    Bitte vor solchen Äußerungen doch mal gründlich recherchieren. Sonst hat das hier Stammtischniveau...

  18. 75.

    Totales Chaos - und wenn man bedenkt, dass unsere Steuergelder für diesen Unsinn ausgegeben werden. LOL.

  19. 74.

    Welcher Vorbehalt ?
    Enthält die Entscheidung des BVerfG
    irgendeinen Hinweis auf Einschränkungen
    der Wahl-Ergebnisse ?
    Warum wurden Diese dann im Artikel nicht
    veröffentlicht ?

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