Bundesverfassungsgericht - Berliner Wiederholungswahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden
Die Berlinerinnen und Berliner können wie geplant am 12. Februar wählen. Die Wahlwiederholung findet statt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die grundsätzliche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit wird sich aber noch hinziehen.
- Die Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden.
- Mehr als 40 Beschwerdeführer wollten mit Eil-Antrag erreichen, dass die Wahl aufgeschoben wird, bis in Hauptverfahren entschieden wird.
- Trotzdem wohl eine Wahl unter Vorbehalt: Das Hauptverfahren beginnt erst in den nächsten Wochen und könnte Monate dauern.
- Der Berliner Wahlleiter hält es für unwahrscheinlich, dass das Gericht die Wahl rückwirkend für ungültig erklärt
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag bekanntgegeben, dass die für den 12. Februar angesetzte Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant stattfinden kann.
Die Richter lehnten es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Eine Begründung lieferte das Gericht zunächst nicht.
Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.
Landeswahlleiter erleichtert
Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er sprach im rbb von einem eindeutigen Signal.
Er halte es für unwahrscheinlich, dass das Gericht die Wahl im März rückwirkend für ungültig erklären werde, sagte Bröchler auf Radioeins. Das Gericht werde eine Folgenabschätzung vorgenommen haben, also dass der mögliche Schaden eines Stopps größer wäre als die Folgen der Fortführung der Wahl. Bröchler rief die Berlinerinnen und Berliner deshalb zum Wählen auf. "Ich glaube nicht, dass es eine verlorene Wahl sein wird", sagte der Landeswahlleiter.
Auch Parteien begrüßen die Entscheidung
Die Berliner Grünen reagierten erleichtert. "Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar weiteren Prüfungsbedarf. Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht dessen ungeachtet einen Stopp der Wiederholungswahl nicht für geboten hält", werden die Landesvorsitzenden der Partei, Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, in einer Mitteilung zitiert.
Die Berliner Regierende Bürgermeisterin und SPD-Co-Vorsitzende Franziska Giffey kündigte auf Twitter an: "Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird."
Auch der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers befürwortete den Beschluss. Dieser sei "gut für die Demokratie, gut für Berlin", sagte er.
Die AfD befürchtet nach eigenen Angaben durch die Entscheidung eine geringere Wahlbeteiligung. "Es ist unglücklich, dass das BVerfG die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fällen will", teilte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker mit. "Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt. Es steht zu befürchten, dass das negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und auf das Ansehen der Demokratie bei den Bürgern hat."
Gemischte Töne kamen aus der Fraktion der Linken: "Das Gericht hat beim Eilantrag Klarheit über den Wahltermin getroffen - das ist gut", sagte der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. "Spannend wird sein, wie das Gericht dann in der Hauptsache entscheiden wird. Die Grundsatzfrage, ob es in Ordnung ist, in einer Demokratie 1,8 Millionen ordnungsgemäß abgegebene Stimmen bei der letzten Wahl zu annullieren, obwohl man nur bei 20.000 Stimmen einen Fehler festgestellt hat, muss sorgfältig geprüft werden", sagte Schlüsselburg, der sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt hatte.
Endgültige Entscheidung könnte noch Monate dauern
Bis letztlich über die "Hauptsache" entschieden wird, also über die grundsätzliche verfassungsrechtliche Entscheidung, könnten noch Monate vergehen.
Den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses wurde in einem Schreiben bis zum 2. März Zeit für Stellungnahmen eingeräumt. Erst danach werden sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe mit dem Hauptverfahren beschäftigen. Bis also tatsächlich Gewissheit über die Zulässigkeit der kompletten Wahlwiederholung besteht, kann es noch dauern.
Klage von mehr als 40 Beschwerdeführern
Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.
Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern.
Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.