Streit um Abstimmungstermin - Landeswahlleiter gegen Volksentscheid am Tag der Wiederholungswahl

Di 13.12.22 | 13:48 Uhr
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Stephan Bröchler, Verwaltungswissenschaftler an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und neuer Landeswahlleiter, gibt eine Pressekonferenz zu seinen Planungen. (Quelle: dpa/Carsten Koall)
Audio: rbb24 Inforadio | 13.12.2022 | Stefan Bröchler | Bild: dpa/Carsten Koall

Der Berliner Senat will am Dienstag entscheiden, ob der Volksentscheid zur Klimaneutralität am 12. Februar zur Wiederholungswahl stattfindet. Landeswahlleiter Bröchler hält den Termin für unrealistisch - er könne die Wahl gefährden.

Landeswahlleiter Stefan Bröchler hat sich gegen den Volksentscheid am gleichen Termin der Wiederholungswahl am 12. Februar ausgesprochen. Er halte den Vorlauf für zu kurz, um noch eine Wahlbroschüre zum Volksentscheid fertigzustellen, sagte er im rbb24 Inforadio.

Er habe am Montag dem Berliner Verfassungsgerichtshof seine Stellungnahme eingereicht, in der er dezidiert dargelegt habe, dass der Termin für den Volksentscheid nicht zu halten sei. "Es ist im Grund genommen die organisatorische Perspektive, mir geht es nicht um die Verhinderung des Volksentscheids", so Bröchler.

Druckereien könnten nicht fristgerecht liefern

Konkret sehe er nicht, wie noch rechtzeitig die Wahlzettel bis zum 30. Dezember gedruckt vorliegen könnten. Die Initiatoren des Bündnisses "Klimaneustart Berlin" hatten zuvor kritisiert, dass sich der Senat zu wenig bemühe, noch eine Druckerei zu finden, die die notwendigen Druckerzeugnisse noch fristgerecht liefern könne.

Dem widersprach Bröchler. "Es gibt bestimmte Anforderungen an die Druckereien. [...] Die Durchführung einer Wahl ist ja nicht damit getan, dass eine Druckerei benannt wird. Diese Druckereien, wir haben das alles geprüft, scheiden alle als mögliche Druckereien aus."

Wiederholung der Wiederholungswahl gelte es zu verhindern

Doch das Landeswahlamt sei nicht untätig gewesen und habe selbst nach einer Druckerei gesucht, die noch in Frage komme. Allerdings würde diese es erst bis zum 2. Januar kommenden Jahres schaffen - an dem Tag beginne bereits die Briefwahl. "Deshalb war das meine Intervention als Landesabstimmungsleiter, dass ich gesagt habe, das ist sehr risikoreich", so Bröchler.

Nach Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist dem Land auferlegt worden, eine Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) zu organisieren. Darauf habe das Landeswahlamt seinen Fokus gelegt. Eine Wiederholung der Wiederholungswahl gelte es unbedingt zu verhindern, so Bröchler.

Abstimmungstermin 26. März im Gespräch

Der Berliner Senat berät am Dienstag darüber, wann der Volksentscheid zur Klimaneutralität stattfinden soll. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat bereits zuvor deutlich gemacht, dass der 12. Februar vom Tisch sei, weil die Vorbereitungszeit zu knapp sei. Das habe nicht nur mit der Frage der Papierbestellung zu tun.

Als Termin ist seit einigen Tagen der 26. März im Gespräch. Das Bündnis "Klimaneustart" fürchtet eine geringe Beteiligung am Volksentscheid, wenn er nicht parallel zu einer Wahl stattfindet - und damit ein Scheitern wegen bestimmter Quoren.

Klage der Initiative scheiterte vergangene Woche vor Gericht

Die Initiatoren der Volksinitiative "Berlin 2030 klimaneutral" hatte am vergangenen Donnerstag Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) eingereiht, um gerichtlich durchsetzen, dass die Abstimmung auf den Tag der Wiederholungswahl am 12. Februar kommenden Jahres stattfindet. Allerdings ist die Initiative mit einem Eilverfahren in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag mit. Das Verwaltungsgericht hatte sich zuvor bereits für nicht zuständig erklärt und deshalb einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt.

Nachdem der Senat diesen Dienstag eine Entscheidung festgelegt hat, wann die Abstimmung stattfinden soll, wird der Verfassungsgerichtshof wahrscheinlich Ende dieser Woche eine Entscheidung fällen - auch dort hat die Initiative einen Eilantrag eingereicht.

Senat hält Ziel des Bündnisses für unrealistisch

Konkret will das Bündnis erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden. Dass im Zuge eines Volksbegehrens die nötige Unterschriftenzahl für einen solchen Volksentscheid zusammenkam, steht seit 29. November fest.

Der Senat hält das Ziel des Bündnisses, die CO2-Emissionen bereits im Jahr 2030 um 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, für nicht erreichbar.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.12.2022, 9:40 Uhr

36 Kommentare

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  1. 36.

    ImmanuelBerlinDienstag, 13.12.2022 | 16:00 Uhr
    Antwort auf [Lorenzo] vom 13.12.2022 um 15:13
    Lorenzo:
    "Die Frage Tegel eignete sich hervorragend für einen Volksentscheid."

    **NEIN! Da der Flughafen in der Verantwortung von Bund, Brandenburg und Berlin liegt, hätten Bund, Brandenburg und Berlin abstimmen müssen. Berlin kann nicht für Bund und Brandenburg abstimmen und entscheiden!**

    Das möchte der Herr Lorenzo nicht wissen. Wie ihn die FDP, schliesslich auch die CDU-Lokal-Politik mit diesem "Volksentscheid" hinters Licht führte. Damit dem Instrument Volksbegehren grossen Schaden zufügte.

    Nicht auszudenken, Berlin müsste bei all dem heute auch noch einen City-Flughafen in Tegel finanzieren. Der zudem Millionen Sanierungsbedarf hatte.
    So ist das mit Politik, die Leute irre redet.

  2. 35.

    Was Sie schreiben ist -mit Verlaub - Unsinn.
    Niemand hatte das Recht 300.000 Bürgern eine Einflugschneise in der Stadt über die Köpfe und Wohnungen zu organisieren. Unfallschutz. Umweltschutz. Lärmschutz. Niemand hatte das Recht den damit verbundenen Transport von Kerosin durch die Stadt zu verlangen.

    Zudem hätte der Weitertrieb von Tegel eine grosse Anzahl bedeutender, rechtsgültiger Verträge gebrochen. In deren Folge wiederum jahrzehntelange Planungen obsolet geworden wären. Wäre teuer geworden.

    Wem das -über irgendwelche Emotionen hinaus- nicht klar war, oder nicht klar sein wollte: Auf welcher realistischen Grundlage sollte in dieser Stadt noch irgendwas verhandelt werden können?
    Zumal die Finanzierung dieses Volksentscheids aus der Privatwirtschaft kam. Die dort selber Interesse vertrat.

    Manchmal wünscht man sich halt völlig unrealistisches.. Politik die sich solche Emotion zu Nutze macht, sollte man mit Vorsicht und kritisch begegnen.

  3. 34.

    Der Flughafen ist eine gemeinsame Angelegenheit vom Bund und den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Da ist Berlin vertraglich gebunden und kann nicht einfach dagegen handeln. Die Berliner Wahlen sind eine rein Berliner Angelegenheit. Da kann und darf der Bund nicht reinreden. Nur wenn eine Partei wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten ist, darf sie in keinem Bundesland zur Wahl antreten, egal wieviel für sie stimmen würden.

  4. 33.

    Opa Hoppenstädt:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 13.12.2022 um 12:43
    Dann kann man vielleicht bei Wahlen in Berlin eine Partei trotz überwältigendem Wahlerfolg demnächst nicht berücksichtigen, weil der Bund es nicht will? Sie merken, hier wurde getrickst und das Volk betrogen!"

    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen: Der Bund ist nicht für das Parlament in Berlin zuständig! Merken Sie, wie SIE hier versuchen, zu tricksen und zu betrügen?

    Die Flughafengesellschaft ist dagegen eine Gesellschaft mit Bund, Brandenburg und Berlin als Gesellschafter und keine rein Berliner Gesellschaft.

  5. 32.

    Günther:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 13.12.2022 um 12:43
    Dann hätte der Volksentscheid nicht zugelassen werden dürfen!"

    Berlin kann darüber abstimmen, was Berlin will. Das hat Berlin im Volksentscheid getan. Und wenn die anderen (Bund und Brandenburg) dasselbe gewollt hätten, dann wäre es so entschieden worden. Dem war aber dann nicht so.

    Im (zulässigen) Volksentscheid wurde darüber entschieden, wie Berlin sich zu dieser Frage verhält, aber nicht, wie sich Bund und Brandenburg dazu verhalten.

  6. 31.

    Lorenzo:
    "Die Frage Tegel eignete sich hervorragend für einen Volksentscheid."

    NEIN! Da der Flughafen in der Verantwortung von Bund, Brandenburg und Berlin liegt, hätten Bund, Brandenburg und Berlin abstimmen müssen. Berlin kann nicht für Bund und Brandenburg abstimmen und entscheiden!

  7. 30.

    Detlef:
    "Grundsätzlich halte ich es es für dringend erforderlich das Wahlen und Volksentscheide zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden, da hier zwei Grundsätzlich verschiedene Themen behandelt werden."

    Warum dürfen unterschiedliche Wahlen und Abstimmungen nicht zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden? Wo ist da die Logik?

    Detlef:
    "Da die Volksentscheide auf der Basis der Abgegebenen Stimmen basiert, halte ich es so und so für rechtlich fraglich, da ja hier "Nichtwähler" nicht betrachtet werden und das meistens dann Stimmen gegen den Volksentscheid wären."

    Nichtwähler sind Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen! Wer seine Stimme abgeben will, der gibt auch seine Stimme ab. Wer seine Stimme nicht abgeben will, enthält sich.

  8. 28.

    Oleg:
    "Ein erneutes Scheitern bringt Berlin nah an eine Zwangsverwaltung."

    Blödsinn!
    Was für eine "Zwangsverwaltung"?

  9. 27.

    Dann kann man vielleicht bei Wahlen in Berlin eine Partei trotz überwältigendem Wahlerfolg demnächst nicht berücksichtigen, weil der Bund es nicht will? Sie merken, hier wurde getrickst und das Volk betrogen!

  10. 25.

    Die Frage Tegel eignete sich hervorragend für einen Volksentscheid.
    Jeder war betroffen - auch wenn viele im Süden dafür stimmten, um nicht die ganze Masse an Flugzeugen über sich zu haben.
    Jeder hatte auch eine Meinung dazu.
    Da alle staatliche Gewalt vom Volke ausgehen sollte und nicht von der Wirtschaft oder irgendwelcher behaupteten Rechtslagen, wäre eine Offenhaltung Tegels auch möglich gewesen.
    Sie war nur nicht gewollt.
    Meinetwegen brauchen wir in Berlin gar keinen Flughafen.
    Hier geht es aber um Grundlagen der Demokratischen Willensbildung.

  11. 24.

    Ich kann die Veranstalter beruhigen, ich hätte im Februar per Briefwahl dagegen gestimmt und werde es auch im März tun. So, wie ich jedes Mal wählte,seit ich es durfte und das ist schon 75 Jahre her.

  12. 23.

    Lorenzo:
    "Haben wir keine anderen Sorgen als den Termin vom Klima-Volksentscheid?"

    Wir haben viele Sorgen. Und es geht dabei nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-Als-Auch!

    Lorenzo:
    "Wobei mir Volksentscheid auch ziemlich hochgegriffen scheint.
    Denn bereits beim Thema Flughafen Tegel wurde die Entscheidung des Volkes missachtet."

    FALSCH!
    Da der Bund und Brandenburg anderer Meinung waren und Berlin weder dem Bund noch Brandenburg vorschreiben können, was sie zu wollen haben, war das Ergebnis ds Volksentscheids rechtlich nicht durchsetzbar. Berlin kann nicht entscheiden, was Bund und Brandenburg zu machen haben!

  13. 22.

    Günther:
    "Man könnte den Volksentscheid auch gleich weglassen. Der Volksentscheid von 2017 für den Weiterbetrieb von Tegel wurde trotz überwältigender Mehrheit vom Senat doch auch nicht beachtet!"

    Das ist UNSINN!

    Denn Berlin konnte gar nicht allein über den Weiterbetrieb von Tegel entscheiden, weil dies eine Angelegenheit von Bund, Brandenburg und Berlin ist. Da kann Berlin nicht entscheiden, was der Bund und Brandenburg zu machen haben! Berlin konnte nur entscheiden, was Berlin will. Wenn der Bund und Brandenburg dies aber nicht wollen, das geht das nicht!

  14. 21.

    Das ist doch mal eine gute Nachricht.

    Dann geht diesmal hoffentlich die Wahl am 12. Februar ohne Wahlpannen über die Bühne.

  15. 20.

    Grundsätzlich halte ich es es für dringend erforderlich das Wahlen und Volksentscheide zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden, da hier zwei Grundsätzlich verschiedene Themen behandelt werden. Da die Volksentscheide auf der Basis der Abgegebenen Stimmen basiert, halte ich es so und so für rechtlich fraglich, da ja hier "Nichtwähler" nicht betrachtet werden und das meistens dann Stimmen gegen den Volksentscheid wären.

  16. 19.

    Ich lach mich schlapp. Berlin kann nicht Wahlen, Rettungsdienst Schulen........ wie sollen die Klima können?????

  17. 18.

    In Berlin ist das leider derzeit nicht möglich.

    Da ändert auch eine bessere Bezahlung nichts dran.

    Berlin hat Kredit verspielt und besitzt nicht wirklich ein gesundes Selbstvertrauen.

    Die Niederlagen sind nicht weggesteckt, das kratzt am linken Ego.

    Wichtig ist das Debakel der Wahl durch ordnungsgemäße Wahl zu relativieren.

    Ein erneutes Scheitern bringt Berlin nah an eine Zwangsverwaltung.

  18. 17.

    Da muß ich dem Senat mal zustimmen

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