Interview | Politikwissenschaftler Faas - Welche Auswirkungen eine Wahlwiederholung in Berlin haben könnte

Do 29.09.22 | 13:31 Uhr
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Prof. Dr. Thorsten Faas, Politikwissenschaftler an der FU Berlin (Bild: imago images / Sämmer)
Audio: rbb24 Inforadio | 29.09.2022 | Angela Ulrich | Bild: imago images / Sämmer

Wegen des Wahlchaos vor einem Jahr stellt das Berliner Verfassungsgericht komplette Neuwahlen in Aussicht. Politikwissenschaftler Thorsten Faas zeigt sich überrascht: Frühere Rechtsprechungen würden diese Einschätzung nicht unbedingt nahelegen.

rbb: Herr Faas, hat Sie die klare rote Karte gestern vom Verfassungsgericht überrascht?

Thorsten Faas: Ja, durchaus. Man sagt ja immer so ein wenig scherzhaft: Vor Gericht ist es wie auf hoher See. Da weiß man nie, was kommt. Aber was jetzt im Raum steht, ist schon wirklich die maximale, extreme Lösung. Im Vorfeld gab es ja durchaus auch andere Stimmen. Auch frühere Rechtsprechung hätte das eigentlich nicht unbedingt nahegelegt. Es war schon wirklich sehr überraschend, in welcher Deutlichkeit diese Variante [Anm. d. Red.: Gemeint ist eine komplette Wahlwiederholung.] dort gestern propagiert und postuliert wurde.

Zur Person

Thorsten Faas ist Professor im Bereich Politische Soziologie der Bundesrepublik Deutschland am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der FU Berlin. In seiner Forschung beschäftigt er sich mit politischer Kommunikation.

Finden Sie das richtig oder haben Sie Fragezeichen? Denn gerade aus dem Senat kommt ja Kritik an dieser ersten Tendenz des Gerichts.

Dass es uns überrascht, zeigt ja, dass es durchaus auch andere Erwartungen gegeben hätte. Frühere Rechtsprechung hätte eben auch gesagt: Der Bestandsschutz einer Wahl ist ein hohes Gut. Daran soll man nur so weit rütteln, wie es unbedingt nötig ist. Die Argumentation, die wir gestern gehört haben, ging jetzt doch in eine deutlich andere Richtung.

Im Prinzip könnte man etwas salopp sagen: Diese ganze Wahl war Murks und es bringt jetzt nichts, an einigen Stellschrauben zu versuchen, das zu beheben, sondern die einzig saubere Lösung ist einfach eine komplette Neuwahl. Es ist aber wirklich ein Dilemma - es gibt hier nicht die eine beste Lösung und dann ist alles wieder gut. Jede Lösung hat wirklich auch Probleme. Hier wird der Bestandsschutz nicht sehr hoch gewichtet, dafür dürfen dann alle Berlinerinnen und Berliner wieder wählen... Das hat auch was mit Gleichheit zu tun. Das ist genau der Zielkonflikt, in dem man sich hier bewegt.

Sie sprechen diesen Bestandsschutz an. Um noch mal zu übersetzen: Wenn in einem Wahlbüro ganz regelgerecht, ganz pannenfrei Leute gewählt worden sind und jetzt neu gewählt wird, kann es anders ausgehen. Ist es gerechter, wenn überall neu gewählt wird?

Ich glaube, das ist ein wichtiger Aspekt, gerade in dieser Debatte. Wir haben ja alle das Gefühl, dass in diesem einen Jahr, das hinter uns liegt, wirklich Dinge passiert sind politisch gesehen, die unvorstellbar sind. Und dass deswegen die Idee, dass man jetzt einfach eine Wahl von vor einem Jahr mal eben nachholen kann, fast ein wenig absurd klingt.

Es ist ja nicht nur so, dass sich Parteipräferenzen innerhalb der Bevölkerung verschoben haben. Die Themenlage, die Problemlagen, die Gas-, Energiepreise: Alles ist wirklich so anders, dass so eine kleine Nachwahl bei dem einen oder anderen ein Moment des Ungleichen, vielleicht auch des Unfairen auslöst. Mein Eindruck ist, dass genau dieser Gleichheitsaspekt in dieser Situation doch noch einmal eine stärkere Rolle zu spielen scheint, als das vielleicht bei einer früheren Entscheidung der Fall gewesen wäre.

Sie haben von den Verschiebungen, auch parteipolitisch, gesprochen. Wir haben ja im letzten Berlin-Trend gesehen: Die SPD ist ziemlich abgeschmiert, den Grünen geht es ganz gut, die CDU holt auch wieder deutlich auf. Für wen steht da jetzt was auf dem Spiel?

Für eine Regierungskoalition, die ja auch nicht auf ganz einfachem Wege zueinander gefunden hat, steht natürlich viel auf dem Spiel, weil das sofort auch Fliehkräfte in einer solchen Koalition, also dem rot-grün-roten Bündnis, erzeugt - aber es betrifft natürlich auch die Kräfteverhältnisse zwischen Regierung und Opposition. Ich wäre trotzdem so ein bisschen vorsichtig. Wir reden ja immer ganz viel darüber, dass das Wähler:innen-Verhalten weniger vorhersehbar geworden ist. Insofern darf man sicherlich nicht auch diese Umfragen gleichsetzen mit einem definitiven neuen Wahlergebnis. Das soll ja im nächsten Jahr stattfinden. Dann liegt der vermeintlich harte Winter, der vor uns liegt, ja auch schon wieder hinter uns. Man weiß das alles also nicht. Aber trotzdem: Natürlich hat das politische Konsequenzen. Alle würden jetzt sofort in einen berühmt-berüchtigten Wahlkampfmodus schalten, das muss man schon sehen. Vor uns würde dann wirklich wieder eine Wahlkampfphase liegen.

Auf Bundesebene entscheidet nicht das Verfassungsgericht darüber, ob auch Teile der Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden müssen. Das macht der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags und dann später das Plenum. Die haben sich nach dieser Hammer-Andeutung des Berliner Verfassungsgerichts jetzt noch ein bisschen Bedenkfrist erbeten. Ein Fall ist da ziemlich kompliziert: Die Linke sitzt überhaupt nur im Bundestag, weil zwei der drei gewonnenen Wahlkreise in Berlin waren. Könnte das für sie heftige Auswirkungen haben?

Allein diese Verschiebungen zeigen auch erstmal, dass man dort offenkundig überrascht gewesen ist. Und natürlich: Wenn man die Argumentation, die wir gestern gehört haben, überträgt, nämlich dass ein systemisches Versagen rund um diese Wahl zu diesem Chaos geführt hat, dann betrifft es auch für die Bundestagswahl alle Wahlkreise in ganz Berlin. Dann wäre es durchaus schwer vermittelbar, warum es dort dann eher punktuell zu Nachwahlen kommen würde.

Außerdem sprechen wir angesichts des hochkomplexen Bundestagswahl-Systems natürlich auch von Auswirkungen, die das nicht nur für Berlin, sondern für andere Bundesländer für das Gesamtergebnis hätte. Und natürlich für die Linke mit den drei Direktmandaten: Von denen kommen zwei aus Berlin. Wenn eines davon wegfallen würde, wäre der Fraktionsstatus der Linken auch weg. Das wären sicher die greifbarsten Implikationen.

Auch das zeigt: Es geht hier wirklich um große Fragen, die nicht nur von juristischem Kleinstinteresse sind, sondern die politisch höchst relevant sind. Insofern ist es schon sehr besonders und fundamental, was wir da gerade erleben.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Angela Ulrich im rbb24 Inforadio. Wir haben es für den Artikel redigiert und leicht gekürzt. Das ganze Gespräch können Sie hören, indem Sie oben auf den Abspielknopf im Bild klicken.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.09.2022, 08:05 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    eigentlich ziemlich sinnlos, sich an "könnte" hochzusteigern, denn aus "könnte" kann auch "kann nicht wirklich sein" werden - Klartext: es ist noch garnichts entschieden - warum dann diese komische Aufregung?

  2. 5.

    Welche Auswirkungen eine Wahlwiederholung haben könnte weiß doch jeder: die Regierungsparteien wären weg vom Fenster!

  3. 4.

    "Es wäre erstaunlich, wenn die SPD sich nicht mit Händen und Füßen wehren würde. Für sie steht ja alles auf dem Spiel."

    Wo wehrt sich die sPD mit "Händen und Füßen"? Auch ihr Kommentar hat nichts mit dem Interview zu tun.

    "Hoffen wir, dass sich das Gericht nicht davon beeinflussen lässt und frei entscheidet. Der Anfang lässt hoffen. Wenn wenigstens Herr Geisel die Konsequenzen ziehen würde. Er hält sich aber für unentbehrlich."

    Das BerlVerfGH hat sich selbst delegitimiert hat indem es eine erste Einschätzung abgegeben hat, die sich so nicht halten lässt. Beides ist unter Fachleuten höchst umstritten.

  4. 3.

    Es wäre erstaunlich, wenn die SPD sich nicht mit Händen und Füßen wehren würde. Für sie steht ja alles auf dem Spiel. Hoffen wir, dass sich das Gericht nicht davon beeinflussen lässt und frei entscheidet. Der Anfang lässt hoffen. Wenn wenigstens Herr Geisel die Konsequenzen ziehen würde. Er hält sich aber für unentbehrlich.

  5. 2.

    Was hat ihr Kommentar mit dem Interview zu tun? Nichts. Es mehren sich die Stimmen, die die Einschätzung und die Vorgehensweise des Gerichts in Frage stellen. Da ist nicht nur Hr. Prof. Faas irritiert.

    "Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza kritisiert die vorläufige Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, nach der eine komplette Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie der Bezirksverordnetenversammlungen erforderlich sei. "Der Umfang einer Wahlwiederholung muss im Verhältnis zu den Wahlfehlern stehen", sagte der Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Man kann nicht flächendeckend neu wählen, wenn die Wahl zu großen Teilen fehlerfrei war.""

  6. 1.

    Erstaunt hat mich die Aussagen des Herrn Innenstaatssekretär, das in der dargestellten Deutlichkeit. Nämlich die Einschätzungen des Gerichtes so arg in Frage zu stellen. Tenor, eigentlich ist nichts geschehen. Wenn die SPD meint, sich derart deutlich von Tatsachen und geltendem Recht distanzieren zu müssen, nun ja, sie werden wissen, was sie tun.
    Macht das Ganze nicht einfacher. Und mir schwant, wer das neue Rennen machen wird.

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