Bereits Einsprüche angekündigt - Landeswahlausschuss stellt amtliches Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vor

Do 14.10.21 | 06:29 Uhr
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Im Rathaus Pankow werden die Stimmen zur Wahl für das Abgeordnetenhaus Berlin neu ausgezählt. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Audio: Inforadio | 14.10.2021 | Sebastian Schöbel | Bild: dpa/Christophe Gateau

Falsche oder zu wenige Wahlzettel, Stimmabgaben weit nach 18 Uhr: Bei den Wahlen sind in Berlin peinliche Pannen passiert. Am Donnerstag wird das amtliche Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl verkündet, dann kann auch Einspruch eingelegt werden.

Der Berliner Landeswahlausschuss verkündet am Donnerstag das amtliche Endergebnis der Abgeordnetenhauswahl. Die öffentliche Sitzung findet in der Senatsverwaltung für Inneres statt.

Sobald das Wahlergebnis im Amtsblatt veröffentlich wird, kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt werden. Mehrere Parteien haben bereits im Vorfeld angekündigt, diesen gerichtlichen Weg einzuschlagen, weil es am Wahltag zu Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Berliner Wahllokalen gekommen war. Unter ihnen sind die Satire-Partei "Die Partei", die Freien Wähler und die Kleinpartei "Liberal-Konservative Reformer" Berlin (LKR).

Das rbb Fernsehen sendet zu dem Thema am Donnerstag um 20:15 Uhr ein rbb Spezial.

"Gründlichkeit geht hier vor Eile"

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Ludgera Selting sagte gegenüber dem rbb, die Verfahren würden mit großem Nachdruck bearbeitet werden. "Gründlichkeit geht hier vor Eile." Sie könne daher keine Prognose abgeben, wie lange die Wahlprüfungen dauern werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Einsprüche folgen.

Diese müssen genau begründet werden, die Liste der Einspruchgründe ist recht kurz. Ein Grund kann etwa sein, wenn das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sein soll oder gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden sein sollen. Das muss zudem in einem Umfang geschehen sein, der sich auf die Verteilung der Sitze auswirkt. Ein weiter Grund kann sein, wenn Personen zu Unrecht in das Wahlverzeichnis eingetragen worden sein sollen oder zu Unrecht einen Wahlschein erhalten oder keinen Wahlschein erhalten haben sollen und dadurch die Verteilung der Sitze beeinflusst wurde.

Wahlberechtigte können nur in bestimmten Fällen Einspruch erheben

Einspruch kann aber nicht jeder einlegen. Je nach unterstelltem Wahlfehler können dies betroffene Abgeordnete und Kandidaten, die Wahlleitungen auf Bezirks- und Landesebene, die Fraktionen oder der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Senatsverwaltung für Inneres oder Parteien tun. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte dieses Option zuletzt auch nicht ausgeschlossen. Die Wahlberechtigten können sich nur bei mutmaßlichen Fehlern im Hinblick auf Wahlverzeichnis und Wahlschein an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Die Frist beträgt insgesamt vier Wochen. Gibt das Gericht den Einsprüchen statt, könnte eine Folge sein, dass in einigen Teilen Berlins die Wahl wiederholt werden müsste. Das hat es in der Hauptstadt nach der Wiedervereinigung noch nicht gegeben.

Müller und Geisel gehen nicht von verfälschtem Wahlergebnis aus

Am Freitag wird sich darüber hinaus auch der Innenausschuss in einer Sondersitzung mit den Folgen und Konsequenzen aus dieser Wahl befassen. Mittlerweile liegen aus allen zwölf Bezirken Berichte zu den Vorgängen am Wahlsonntag vor. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Innensenator Andreas Geisel (beide SPD) erklärten in einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag, sie gingen nicht davon aus, dass die Wahl durch die Fehler und Pannen verfälscht wurde. Allerdings schloss Geisel Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen nicht aus.

Die Bezirke Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg, wo es bei der Wahl besonders viele Auffälligkeiten gegeben hatte, hatten am Montag erklärt, keine der Pannen sei relevant für das Ergebnis gewesen.

Der Landeswahlausschuss stellte bereits am Montag das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in der Hauptstadt fest. Gegenüber dem in der Wahlnacht ermittelten vorläufigen Ergebnis ergaben sich demnach nur geringfügige Änderungen. Auch dagegen hat es vor allem aus Berlin bereits viele Einsprüche gegeben. Hier können auch Wahlberechtigte davon Gebrauch machen.

Sendung: Fritz, 14.10.2021, 08:10 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Jede Stimme ist ausschlaggebend für das Wahlergebnis. Nur: Nicht jede Stimme bedeutet automatisch einen Sitz im Senat, so werden im Nachgang und gemäß Artikel oben genau dort weitere Prüfungen durchgeführt, wo die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass wenige Stimmen eine Veränderung in der Besetzung bewirken könnten.

    Im Zweifel kann bei der nächsten und dann hoffentlich soweit möglich mangelfrei abgehaltenen Wahl in Ihrem Bezirk genau Ihre nicht abgegebene Stimme ausschlaggebend sein. Daher sollten Sie nicht auf die Wahl verzichten.

  2. 11.

    Mit den Fackeln und Mistgabeln, bringen Sie die Leute nicht noch auf dumme Ideen. Der oeffentliche Diest ist sowieso in der Bevölkerung nicht besondet Beliebt, dank seiner absoluten Schnelligkeit und die Politik tut ihr übriges.
    Man braucht sich beim naechsten Mal Waehlen dann auch nicht ueber die geringe Beteiligung mokieren, wenn ja die eigene und auch nicht jede Stimme ausschlaggebend ist. Den Banananen, oh entschuldigung Politikern sei Dank.

  3. 10.

    Nicht nur Berlin nicht. Aber eben auch.

    Kein Grund, speziell mit dem Finger auf Berlin zu zeigen, doch eben auch nicht, Berlin von der allgemeinen Kritik, die zu Recht besteht, auszunehmen.

  4. 8.

    "Noch belobigt und einen Orden??? " Habe ich das geschrieben? Leute wie sie sind noch vor ein paar Jahrhunderten mit Fackeln und Heugabeln marodierend durch die Gegend gezogen.

    Heute geht das bequem von der Couch aus.

  5. 7.

    Möglicherweise hat das etwas damit zu tun, dass es sich um ein Ehrenamt handelt. Und: Wenn sich aus den Abweichungen bei der Wahl strafrechtliche Konsequenzen ergeben, kann das dienstrechtliche Konsequenzen haben für einen Wahlleiter, der im Erwerbsleben verbeamtet ist.

  6. 6.

    Da zeigte sich wieder der Größenwahn unser Politiker oder war es wieder ein „wir schaffen das“. Berlin kann halt keinen Superwahltag und ein Sportereignis gleichzeitig durchführen. Ich hoffe auf Neuwahlen.

  7. 5.

    „Falsche oder zu wenige Wahlzettel“ – lesen und zählen gehört eigentlich zu den Grundanforderungen eines Wahlleiters. Außerdem, es wäre interessant zu wissen, wer war für den Druck, die Etikettierung und Verteilung der Wahlzettel verantwortlich. Vermutlich gab es hier Sub-, Sub- und Subunternehmen…..nur gut, daß keine Medikamente ausgegeben wurden, die falsch etikettiert waren.

  8. 4.

    Noch belobigt und einen Orden??? Ihr Verständnis für Pfusch ist erschreckend. Sie arbeiten sicher im ÖD, dann ist ja alles klar.

  9. 2.

    "Gründlichkeit geht vor Eile." Sicherheit geht vor Flüssigkeit (des Verkehrs). So ist es in vielen Bereichen und genauso häufig wie das Angemahnte, ist der fast schon systematische Verstoß dagegen. Ein Problem auch von Berlin, doch keineswegs allein von Berlin.

    Das gleichzeitige Abhalten des Berlin-Marathons, der Wahlen und des Volksentscheids halte ich für den Grundfehler. Wo schon bisher die Grenze der Kapazität erreicht war, musste sie hier zwangsläufig hier und da überschritten werden. Das gleichzeitige Abhalten alles drei grenzt an Allmachtsphantasien.

    Dazu kommt dann eben auch das systematische Fehlen von Nachkontrolle, was allen Beteiligten hinterher die Arbeit schwer macht. Damit meine ich die Falschetikettierung von Stimmzettelkartons. Da hat eine überhastete Schnelligkeit und absurde Kosteneinsparung eben ihren Preis. Nicht nur in Berlin, aber eben auch.

    Es gilt, daraus zu lernen.

  10. 1.

    Ich bin z. Z. im Ausland und man schüttelt nur den Kopf über Berlin. Wenn ich so gearbeitet hätte in meinem Berufsleben, dann wäre ich wahrscheinlich nur arbeitslos gewesen. Wieso wird die Wahlleiterin nicht entlassen, richtig entlassen, meine ich?

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