Fragen und Antworten - Das sollten Sie zu den Wahlwiederholungen in Berlin wissen

Di 31.01.23 | 13:59 Uhr
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Eine Wählerin sitzt in der Wahlkabine in Berlin. (Quelle: dpa/Kay Nietfeld)
Video: rbb|24 | 31.01.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: dpa/Kay Nietfeld

Die Pannen-Wahl von 2021 soll wiederholt werden. Mitte Februar wählen Berlinerinnen und Berliner erneut das Abgeordnetenhaus, die Bundestagswahl wird später wiederholt. rbb|24 klärt die wichtigsten Fragen.

Welche Wahlen von 2021 werden wiederholt und welche nicht?

Bei der Wahl am 26. September 2021 wurde der a) Bundestag, b) das Abgeordnetenhaus und c) die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt, außerdem wurde über d) den Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungskonzerne entschieden. Nicht alles davon wird (komplett) wiederholt.

a) Die Bundestagswahl in Berlin soll wohl in den einigen Wahlbezirken wiederholt werden.

b) Die Abgeordnetenhauswahl soll komplett wiederholt werden.

c) Auch die Bezirksverordnetenwahlen werden wiederholt.

d) Der Volksentscheid wird nicht wiederholt, weil gegen sein Ergebnis kein Einspruch erhoben wurde.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat im November entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen komplett wiederholt werden müssen. Auf Landes- und Bezirksebene wird also in allen Berliner Wahlbezirken erneut gewählt. Am Sonntag, den 12. Februar 2023 soll die Wahlwiederholung stattfinden.

Für die Bundestagswahl steht nur eine teilweise Wiederholung im Raum, diese ist sehr wahrscheinlich. Das hat der Bundestag ebenfalls im November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen FDP, Grüne und SPD beschlossen. Demnach soll in 431 der 2.257 Berliner Wahlbezirken ein weiteres Mal gewählt werden und zwar Erst- und Zweitstimmen. Gegen den Beschluss gibt es allerdings Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Ein Termin für die Wiederholung der Bundestagswahl ist deshalb noch nicht festgesetzt.

Wie kommt es zu den unterschiedlichen Terminen?

Nach dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichts, die Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen für ungültig zu erklären, müssen die innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid wiederholt werden. So kam es zum Termin im Februar.

Bei der Bundestagswahl ist die Terminfindung weniger eindeutig. Zwar hat der Bundestag die teilweise Wahlwiederholung beschlossen, jedoch kann diese Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht innerhalb von zwei Monaten angefochten werden. Wie lange das Gericht sich in diesem Fall für eine Entscheidung Zeit nimmt, ist nach wie vor völlig offen. Eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin könnte somit auch erst 2024 stattfinden.

Auch gegen die Wahlwiederholung auf Landesebene gibt es Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll allerdings erst nach der Wiederholungswahl fallen, die kann also vorerst wie geplant stattfinden. Ein Eilantrag, die Wahl zu verschieben, wurde am Dienstag abgelehnt.

Was bedeuten die Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht?

Das ist noch unklar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag bedeutet noch nicht, dass die Wahlwiederholung an sich verfassungsgemäß ist. Es sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Wahlwiederholung in Karlsruhe eingegangen. Über die soll jetzt in einem Hauptverfahren entschieden werden, das kann sich noch Monate ziehen.

Dass überhaupt noch einmal geprüft wird, überrascht. Das Landesverfassungsgericht hatte im November zunächst mitgeteilt, es sei keine Verfassungsbeschwerde zu befürchten, weil das Gericht mit seinem Votum nicht von der bisherigen Rechtssprechung der Bundesverfassungsrichter abgewichen wäre. Das stellte sich als Fehleinschätzung heraus, zumindest das Verfahren wird es geben. Was danach passiert, ist noch offen.

Wer darf bei möglichen Wiederholungswahlen abstimmen?

Alle, die zum Zeitpunkt der Wahlwiederholung wahlberechtigt sind - nach Alter und Wohnsitz. Da die Wahlen mehr als sechs Monate zurückliegen, muss ein neues Wählerverzeichnis erstellt werden.

Das hat vor allem Auswirkungen auf Menschen, die inzwischen nach Berlin hin- oder aus Berlin weggezogen sind, beziehungsweise das notwendige Wahlalter erreicht haben. Dieses liegt bei Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl bei 18 Jahren, bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen bei 16 Jahren. Damit können diejenigen Berlinerinnen und Berliner, die seit dem 26. September 2021 volljährig geworden sind, bei einer Wiederholungswahl (neu) abstimmen.

Stimmen für inzwischen verstorbene Menschen können nicht stellvertretend abgegeben werden.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits Anfang Januar verschickt - alle Wahlberechtigten sollten also benachrichtig sein.

Sind Wahlberechtigte, die auch am 26. September 2021 gewählt haben, sogar verpflichtet erneut zu wählen?

Auch bei der Wahlwiederholung gilt: Die Bürger haben ein Wahlrecht, aber nicht die Pflicht zu wählen. Kurz: Wer am 26. September 2021 in Berlin gewählt hat, kann auch diesmal, wenn er oder sie weiter in Berlin gemeldet ist, erneut wählen, unabhängig davon, ob er oder sie damals ihre Stimme abgegeben hat oder nicht. Die Wahl ist wie alle bundesdeutschen Wahlen freiwillig, wer also nicht abstimmt, muss keine Konsequenzen befürchten.

Bleibt bei denen, die damals gewählt haben, nun aber nicht teilnehmen, die Stimme aus dem September 2021 gültig?

Nein. Im Februar findet eine Wiederholungswahl statt und es zählt das dann ermittelte Ergebnis. Das Ergebnis vom September ist damit dann annulliert.

Kann ich per Brief wählen?

Die Briefwahl ist auch bei der Wahlwiederholung möglich. Die entsprechenden Unterlagen können seit dem 2. Januar und bis zum 10. Februar (18 Uhr) beantragt werden. Es ist allerdings ratsam, bei der Antragstellung die Laufzeiten der Post zu bedenken und deshalb besser nicht bis zur letzten Minute mit dem Antrag zu warten.

Der (Brief-)Wahlschein kann online [olmera.verwalt-berlin.de], per Mail, Post oder Fax beantragt werden. Der elektronische Antrag ist allerdings nur bis zum 7. Februar möglich.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, den 12. Februar, 18 Uhr beim Bezirkswahlamt eingegangen sein, sie können auch zu den Öffnungszeiten persönlich vorbei gebracht werden. Die Stadt weist darauf hin, dass für die postalische Einsendung drei Werktage eingeplant werden sollten.

In welchen Berliner Wahlkreisen soll die Bundestagswahl wiederholt werden?

Die meisten betroffenen Wahlbezirke liegen in Pankow. In 176 von 215 Wahlbezirken soll dort die Bundestagswahl wiederholt werden, das sind fast 82 Prozent der Wahlbezirke. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind es 77 von 195 Wahlbezirken. Die wenigsten Pannen gab es mit drei von 158 Wahlbezirken in Spandau und in vier von 234 Wahlbezirken in Treptow-Köpenick.

In ganz Berlin sind 19,1 Prozent der Urnenwahlbezirke, sprich Wahllokale, betroffen, sowie 17,4 Prozent der Briefwahlbezirke. Hier können Sie nachschauen, ob Sie möglicherweise betroffen sind.

Dürfen die Parteien für die Wahlen neue Personen aufstellen?

Nein. Sowohl in Berlin als auch im Bund handelt es sich nicht um Neuwahlen, sondern um Wiederholungswahlen. Das heißt: Es werden die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, die 2021 gewählt werden konnten. Personen, die inzwischen Berlin oder Deutschland verlassen haben oder verstorben sind, werden auf den Wahlzetteln gestrichen. Neue Kandidatinnen und Kandidaten können an ihrer Statt nicht aufgestellt werden, können in den Wahlkreisen auf Landesebene aber nachrücken, wenn sie schon auf der Landesliste standen.

Was würden erneute Wahlen für die aktuellen Mehrheitsverhältnisse bedeuten?

Auf Landes- und Bezirksebene in Berlin soll eine vollständige Wiederholungswahl für Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen stattfinden. Somit ist auch eine neue Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der BVV möglich. Das bedeutet, dass unter Umständen nach der Neuwahl Abgeordnete in die Bezirks- und das Landesparlament einziehen, für die im September 2021 die Stimmenzahl nicht ausreichte und umgekehrt. Dabei gilt: Es werden die gleichen Kandidaten zur Wahl stehen wie im September 2021.

Die Folgen einer teilweisen Wiederholungswahl im Bund sind unklar. Möglicherweise werden danach weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen, möglicherweise fliegen Abgeordnete aus anderen Bundesländern wieder aus dem Parlament.

Steht damit auch der Senat zur Wiederholungswahl, also könnte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey abgewählt werden?

Nein und ja. Die Berlinerinnen und Berliner stimmen bei der Wahlwiederholung nicht über die Landesregierung ab, sondern über das Abgeordnetenhaus.

Verändert sich aber die Sitzverteilung für die einzelnen Parteien nach der Wahl, verändern sich auch die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus. Auf der Grundlage dieser möglichen neuen Mehrheit besteht die Möglichkeit für Landesparlamentarier, ihre Regierung, also dem Senat, das Misstrauen auszusprechen und damit eine neue Senatsbildung auszulösen.

In den Bezirksverordentenversammlungen ist hier eine zusätzliche Hürde eingezogen: Die Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte erhielten nach ihrer Wahl im Herbst 2021 eine Absicherung als "Beamte auf Zeit". Dieser Status bleibt auch nach der Wahlwiederhoung bestehen. Sie können lediglich durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit ihrer Ämter enthoben werden.

Wann wird nach der Wahlwiederholung das nächste Mal wieder regulär gewählt?

Die Legislaturperioden in Berlin und im Bund laufen auch bei (partiellen) Wahlwiederholungen - darum handelt es sich nun - weiter. Die nächste Bundestagswahl würde somit 2025 stattfinden, die Berliner Wahlen dann 2026. Anders wäre es im Fall von Neuwahlen: Dann würde auch eine neue Wahl- und Legislaturperiode beginnen.

Gab es schon einmal eine Wahl in Deutschland, die wiederholt werden musste?

Offiziell ist es die erste komplette Wiederholungswahl (nicht: Neuwahl) auf Landesebene in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Allerdings wurden bereits zuvor Wahlen aus formalen Gründen für ungültig erklärt: die zur Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 1991 und die in Schleswig-Holstein 2009.

In Hamburg klagte eine Gruppe von etwa 20 CDU-Mitgliedern gegen die Gültigkeit der Bürgerschaftswahl 1991, weil die Kandidatenaufstellung bei der CDU gegen Wahlrechtsgrundsätze verstoßen hätte. Das Verfassungsgericht gab dem Antrag recht. Es kam zu einer Neuwahl am 19. September 1993.

In Schleswig-Holstein wurde gegen die Mandatsverteilung geklagt, weil CDU und FDP durch Ausgleichsmandate eine Mehrheit im Landtag erreichten, die nicht ihren prozentualen Stimmenanteilen entsprach. Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein entschied: Das Wahlgesetz sei verfassungswidrig und müsse geändert werden, und die nächste Landtagswahl bis spätestens 30. September 2012 stattfinden. Die Sitzverteilung im Landtag blieb aber bestehen. Die Landesregierung setzte Neuwahlen für den 6. Mai 2012 fest.

Wie legitim sind die Beschlüsse, die Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung seit der Wahl gefasst haben?

"Alle bis zur Verkündung der Ungültigkeit erlassenen Rechtsakte des Abgeordnetenhauses bleiben nach dem heutigen Urteilsspruch wirksam", erklärte der Verfassungsgerichtshof bei der Erläuterung seines Urteils. Abgeordnetenhaus und Stadtverordnetenversammlungen seien außerdem bis zum Abschluss der Wiederholungswahl weiter berechtigt, ihre Aufgaben wahrzunehmen, hieß es.

Durfte und darf die Berliner Landesregierung zwischen der Entscheidung für die Wahlwiederholung im November und dem Wahltermin im Februar weiter Beschlüsse fassen?

Ja. Die Richter des Landesverfassungsgerichts haben bereits klar gesagt: Bis zur Wiederholungswahl ist die aktuelle Berliner Landesregierung ganz normal geschäftsfähig. Der Senat darf demnach auch noch wichtige Beschlüsse fassen, sofern er das für richtig hält. Bereits gefasste Beschlüsse gelten auch weiterhin. Lediglich bei Plänen für Verfassungsänderungen hat der Berliner Landeswahlleiter Bröchler Vorbehalte geäußert. Aber dies ist derzeit nicht geplant

Sind schon Pannen im Vorfeld der Wiederholungswahl bekannt geworden?

Ja, auch bei den Vorbereitungen zur Wiederholungswahl sind bereits Fehler passiert. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden beispielsweise in 49 Fällen Briefwahlunterlagen doppelt verschickt. Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hat deshalb Anfang Januar den neuen Landeswahlleiter Stephan Bröchler und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) einbestellt.

Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) werden aber wohl nicht zur Wiederholungswahl in Berlin kommen. Die Organisation hatte mitgeteilt, dass bei einem Besuch in Berlin alle Gesprächspartner Wahlbeobachter für nicht notwendig oder nützlich hielten und die zuständigen Landes- und Bezirksebenen zuversichtlich seien, die Wiederholungswahl effektiv durchzuführen. Bei einer möglichen Teil-Wiederholung der Bundestagswahl könnte das anders aussehen, da sind schon in der Vergangenheit regelmäßig Wahlbeobachter zugegen gewesen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.01.2023, 16:30 Uhr

48 Kommentare

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  1. 48.

    @Zicke: steht im Text (Stand 20:02 Uhr, 31.01.) > 2026 wird regulär dann wieder gewählt, also die Berliner Wahl. 2025 die Bundestagswahl.

  2. 47.

    Wie lange regiert der "Wahlwiederholte" Senat? noch drei oder nochmal ganze fünf Jahre?

  3. 46.

    lesen lernen
    Der Entscheid ist nicht betroffen, das Ergebnis bleibt bestehen

  4. 45.

    Ich hoffe, dass beide Wahlen komplett wiederholt werden müssen. Auch über die Bundestagswahl in Berlin muss ein Gericht entscheiden. Was war denn dort bitte besser?

  5. 44.

    Nucht-Wähler verschenken ihre Stimme. Dann entscheiden andere über die Zusammensetzung zukünftiger Entscheidungsgremien. Ob Sie das wirklich wollen?

  6. 43.

    Ein Glück, vielleicht kommt dann wieder Ruhe in unsere schöne Stadt. Wir brauchen neue Radwege ja aber dazu keine Klima Aktivisten die noch nie gearbeitet haben , und in Hotel Mama wohnen . Wir brauchen eine Regierung die mit Verstand regiert , und nicht auf biegen und brechen ihren Willen durch setzt ohne über die Folgen zu denken.

  7. 42.

    Wenn es dazu keinen Volksentscheid gegeben hätte, dann müsste die Wahl jetzt sicherlich nicht wiederholt werden. Dieser Entscheid ist so vielen ein Dorn im Auge gewesen, dass man ein Schelm sein muss, um zu glauben, dass da alles mit rechten Dingen zuging. Den Entscheid beachtet trotzdem keiner mehr. Will auch keiner umsetzten. Warum sollte man da denn auch noch den restlichen Haufen neu wählen? Dadurch hat Berlin auch keine bessere Performance. Ich enthalte mich.

  8. 41.

    Wenn ich nach der Wahl innerhalb Berlins umgezogen bin, werde ich dann dem neuen Wahllokal zugeordnet oder muss ich beim alten wählen?

  9. 40.
    Antwort auf [Mike] vom 16.11.2022 um 14:06

    Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu 40 Mike. Das erste was die grünen bei uns im Bezirk Schönenberg gemacht haben die Spätis am Sonntag und alle anderen kleine Läden die Zeitungen Sonntags verkaufen dicht gemacht.
    Mir geht das so auf den Keks, jedentag Tag ein schlechtes Gewissen einzureden bekommen, wenn man mal Fleisch ist.
    Man wird doch Tag für Tag drangsaliert. Klimaschutz hier Klimaschutz da, als wenn es nichts anderes auf der Welt gibt. Das weiß doch jeder was jetzt los ist.


  10. 39.

    Eine "Wahlwiederholung" und "Neuwahlen" sind ein kleiner, aber feiner Unterschied, was aus dem Artikel auch hervorgeht (vgl. auch https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/berlin-wahl-wiederholung-beamte-parlamente-stadtrat-ag-bvv-senat.html).
    Für tatsächliche Neuwahlen müsste das Abgeordnetenhaus nach der Verfassung für Berlin tätig werden, was nach dem Urteil nur zu hoffen ist (vgl. Art. 54 VvB).

  11. 38.

    Die Wahl wird wiederholt. Mein Votum nicht.

  12. 37.

    Endlich mal eine gute Nachricht auf die ich schon lange gewartet habe. Hoffentlich klappt es dieses Mal.

  13. 36.

    wartet erstmal ab, wie morfgen das Gericht entscheidet und träumt dann weiter. Es wird sich eh GARNICHTS ändern.

  14. 35.

    Was ist das denn für ein Demokratieverständnis? Die Legitimität einer Wahl hängt ganz sicher nicht davon ab, was sie kostet. Eine nicht ordnungsgemäß verlaufene Wahl ist ungültig und damit die Gewählten nicht legitimiert. Dann ist diese Wahl zwingend zu wiederholen, selbst wenn kein anderer Wahlausgang zu erwarten ist. In einer Demokratie ist bezüglich Wahlen kein Platz für "könnte" sondern ausschließlich für "ist so".

  15. 34.

    Vorsicht, man darf hier nichts durcheinander werfen! Hier geht es ausschließlich um die Bundestagswahl. Würde man die Wahl in Berlin wegen der Pannen komplett für ungültig erklären, beträfe das nicht nur Berlin sondern die gesamte Bundesrepublik und das wäre in diesem Fall unverhältnismäßig. Hier überwiegt das Interesse der Mehrheit. Es muss nur in den Wahlkreisen nachgewählt werden, wo es Pannen gab. Da Berlin nicht ein Wahlkreis ist sondern aus vielen besteht, darf dann die Wahl auch nicht überall in Berlin wiederholt werden.
    Ob diese Situation auf auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus zutrifft, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Hier kann es also durchaus sein, dass vollständig neu gewählt werden muss und nicht nur in einzelnen Wahlbezirken. Es gibt für beides gute Argumente dafür, wie dagegen.

  16. 33.

    Frank:
    "Neuwahlen sonst nichts.Es kann nicht sein dass die Koalition bestimmt wo neu gewählt werden sollte.Oder hat man Angst seinen Posten zu verlieren?"

    Mit welcher Rechtfertigung wollen Sie einem fehlerfrei demokratisch gewählten Abgeordneten nun wieder sein fehlerfrei demokratisch errungenes Mandat entziehen? Warum soll in Bayern neu gewählt werden, obwohl es die Fehler nur in Berlin gab?

    Sie wollen wohl die Wahlen solange wiederholen, bis Ihnen das Wahlergebnis passt. Sie wollen keine demokratischen Wahlen!

  17. 32.

    Juppy:
    "Wenn es für Berlin Neuwahlen gibt, sollte man so wählen, dass Inkompetenz, Selbstherrlichkeit, Selbstbeweihräucherung, Dummheit, Selbstbedienungsmentalität ein Ende findet."

    Das haben wir schon bei der letzten Wahl vor einem Jahr gemacht!

    Juppy:
    "Letztlich gild es zu verhindern, dass die spezialdemokratische Doktorarbeitkopierende und/oder die von der Verbots-, Vorschriften- und Bevormundungspartei das Sagen über die Stadt, über uns Bürger bekommen."

    Sie wollen also keine Regeln und Gesetze! Zum Glück denkt die Mehrheit nicht so wie Sie!

  18. 31.

    Fritz:
    "Frage: Wer hat wo gewonnen ? Und wo wird meistens wiederholt ? Ich weiß es, darf es aber hier nicht schreiben..."

    Wer verbietet es Ihnen?

    Oder sind Sie nicht vielleicht doch nur ein Verschwörungswahnsinniger, der nur behauüptet, aber keinerlei Belege für seine Behauptungen hat?

  19. 30.

    Nein, es gibt nichts was sinnvoller ist als demokratische Wahlen!

  20. 29.

    Was wird sich durch Neu-Wahlen ändern? Nichts! Außer das Steuergelder "verbrannt" wurden, die die Tafeln hätten besser nutzen können!
    Die Bundeswehr hätte sich auch über fluggähige Hubschrauber gefreut.
    Die finanz. Mittel wären - besser verteilt - sinnvoller aufgehoben!

  21. 28.

    An „Fritz“ (Nr. 26):

    Sie dürfen alles sagen, was Sie wissen. Aber zu Hass oder Gewalt ausrufen, dürfen Sie nicht.

  22. 27.

    Haben per Briefewahl gewählt und es gab keine Unregelmäßigkeiten. Mit Sicherheit werden wir NICHT noch mal wählen.

  23. 26.

    Frage: Wer hat wo gewonnen ? Und wo wird meistens wiederholt ? Ich weiß es, darf es aber hier nicht schreiben...

  24. 25.

    was wird sich ändern? nichts (sorry >DOCH = noch mehr Steuern, Gebühren und Abgaben.

  25. 24.

    Wo in Berlin nachgewählt wird, bestimmt nicht die „Koalition“, sondern die Dritte Gewalt, also der Berliner Verfassungsgerichtshof (und, falls eine zulässige Verfassungsbeschwerde eingereicht wird) das Bundesverfassungsgericht. Das nennt man seit 1789 „Gewaltenteilung“.

  26. 23.

    Antwort auf Jupp
    Es gibt keine Neuwahlen in Berlin, sondern eher in 431 Wahlbezirken. Das ist ja nicht die ganze Stadt Berlin. Also können Sie wenig an die vorhandenen Ergebnisse ändern.
    Die Personen speziell wählen wir ja auch nicht., die sich zum regieren zusammen setzen. Die Kompetenz jeden Einzelnen liegt wenig in unserer Hand. Ein Konzern wählt seine Fachkräfte aus die bei ihm arbeiten können. In der Politik ist das anders. Man erlebt es ja ob man es will oder nicht.

  27. 21.

    Wenn es für Berlin Neuwahlen gibt, sollte man so wählen, dass Inkompetenz, Selbstherrlichkeit, Selbstbeweihräucherung, Dummheit, Selbstbedienungsmentalität ein Ende findet.
    Letztlich gild es zu verhindern, dass die spezialdemokratische Doktorarbeitkopierende und/oder die von der Verbots-, Vorschriften- und Bevormundungspartei das Sagen über die Stadt, über uns Bürger bekommen.
    Was dann passiert, konnte man eindrücklich im letzten Jahr erleben.

  28. 20.

    Achtung, eine Binse:

    Frau Jarasch ante portas?
    Mit jeder Wahlstimme f ü r die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ wächst die Wahrscheinlichkeit, dass diese Partei die größte Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stellen und - mit Unterstützung der Stadt SPD und der Fraktion „Die Linke“ - Frau J. das Amt der „Regierenden Bürgerministerin“ übernehmen wird.

  29. 19.

    Frau J mit der doppelten Moral. Bürgermeisterin. Nee danke. Die hat doch keine Ahnung von Berlin.

  30. 17.

    Dei Hoffnung der Sympathisanten der rechtsextremen AfD sind bekannt und werden sich nicht erfüllen. Finden sie sich damit ab dass ihr Versuch die Demokratie zu beschädigen gescheitert ist. Das Thema Neuwahlen ist durch.

  31. 16.

    An „Frank“ (Nr. 13):

    Wo neu gewählt werden sollte, bestimmt nicht die Regierungskoalition, sondern für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus der Berliner Verfassungsgerichtshof und für die Wahl zum Deutschen Bundestag der Deutsche Bundestag. Über die zu erwartenden Verfassungsbeschwerden entscheidet letzten Endes das Bundesverfassungsgericht.

  32. 15.

    Wenn die Berliner Wähler die Grünen zur stärksten Fraktion im Abgeordnetenhaus machen, wird Frau J. wohl kaum Nein sagen zum Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Geeignete Koalitionspartner wird sie vermutlich sehr schnell finden.

  33. 14.

    An „Eiskalle“ (Nr. 2):

    In einer DEMOKRATISCH verfassten Gesellschaft entscheidet über die Zusammensetzung der Parlamente und folglich der Regierungen bekanntlich die MEHRHEIT der Wähler. Das ist für die MINDERHEIT der Wähler oft „unfassbar“.

  34. 13.

    Neuwahlen sonst nichts.Es kann nicht sein dass die Koalition bestimmt wo neu gewählt werden sollte.Oder hat man Angst seinen Posten zu verlieren?

  35. 12.

    Ich würde mich über Neuwahlen am 12.02. freuen.
    Dann gäbe es die Hoffnung, dass Rot-Grün-Rot abgewählt wird.

  36. 11.

    Frau Bettina Jarasch als Regierende Bürgermeisterin, das kann ich mir nicht vorstellen!

  37. 10.

    Sie haben den Artikel offenbar nicht verstanden. Die teilweise Wiederholung gilt nur für die Bundestagswahl. Damit hat die Berliner Landesregierung ja nun gar nichts zu tun. Die BVV und Abgeordnetenwahl für Berlin wird aller Wahrscheinlichkeit komplett wiederholt.

  38. 9.

    Danke für den Hinweis, doch ich meinte nicht den jeweiligen Dienstherren, sondern dessen zuständigen Mitarbeiter.
    Das Prinzip der Sippenhaft lehne ich ab:
    Warum sollte man beispielsweise einen Politiker zum Rücktritt zwingen, wenn sich seine Sekretärin als Spionin entpuppt?
    Würde ich beruflich Mist bauen, würde man ja auch in erster Linie mir und nicht meinem Chef die Schuld geben.
    Soll Müller von mir aus bis zur Rente den Bundestag langweilen.
    Aber wer tatsächlich Fehler gemacht hat, sollte dafür auch zur Verantwortung gezogen werden.

  39. 8.

    Zu Ihrem Punkt 1:
    Der oberste Verantwortliche für alles, was in Berlin läuft oder nicht läuft ist der/die Regierende Bürgermeister(in).
    Für das Wahlchaos war also rein politisch Michael Müller verantwortlich. Den seine Partei ja in den Bundestag entsorgt hat.
    Die Wähler in Charlottenburg-Wilmersdorf könnten das also jetzt ändern.

    Herr Müller meinte ja nach der Chaos-Wahl, das habe alles keine Auswirkungen…

  40. 7.

    "Bis repetita non placent."
    (Horaz)

    Weitere Fragen:

    1. Hat die erste Pannenwahl personelle Konsequenzen und wenn ja: Welche?
    (Jeder andere Arbeitnehmer, der einen derartigen Schaden anrichten würde, könnte seinem Job vermutlich hinterherwinken.)

    2. Was wurde und wird getan, um eine weitere Pannenwahl zu verhindern?

    3. Wie stehen die Parteien zu Internetwahlen?

  41. 5.

    Sie scheinen nicht viel von demokratischen Prinzipien zu halten. Führen Sie sich bitte die Antwort von "Horst" zu Gemüte.

  42. 4.

    Warum eigentlich so kompliziert? Dafür gibt es doch die Wahlwiederholungstaste...

  43. 3.

    "Warum nur in einigen Wahlbezirken?"

    "Wir" diskutieren seit über ein Jahr über diese Wahl - und Sie stellen immer noch solch eine Frage?!

    "Ich bin der Meinung, eine Teilweise Wiederholung der Wahl wird von der rot- rot- grünen Regierung angestrebt"

    Blöd nur, dass es eine rot-grün-gelbe Regierung ist, die eine teilweise Wiederholung angestrebt wird. Bei der rot-rot-grünen Regierung ist eine komplette Wahlwiederholung im Gespräch. Mal davon abgesehen, dass es Gerichte final entscheiden; keine Regierungen.

  44. 2.

    Also können die Unfähigkeiten des RRG SENAT genauso weiter machen wie bisher. Unfassbar!!!!

  45. 1.

    Warum nur in einigen Wahlbezirken?
    Bei den Gravierenden Pannen sollte diese Wahl für ungültig erklärt werden…
    Und dann sollte es Neuwahlen geben…
    Darüber wird das Gericht entscheiden…
    Ich bin der Meinung, eine Teilweise Wiederholung der Wahl wird von der rot- rot- grünen Regierung angestrebt, aus Angst vor dem Wahlergebnis.

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