Gemeinsame Verfassungsbeschwerde aus Berlin - Klage gegen Wahlwiederholung kommt vor Bundesverfassungsgericht

Fr 16.12.22 | 18:32 Uhr
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Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab. (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Audio: radioeins | 16.12.2022 | Boris Hermel | Bild: dpa/Sebastian Gollnow

43 Berlinerinnen und Berliner wollen, dass das Bundesverfassungsgericht nochmal überprüft, ob die Wahl zu Abgeordnetenhaus und Bezirksparlamenten wirklich komplett wiederholt werden darf. Am Freitag haben sie Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die vollständige Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen landet nun doch vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ein Gerichtssprecher dem rbb bestätigte, ging dort im Lauf des Freitags eine Verfassungsbeschwerde in Form eines Eilantrages ein.

Insgesamt 43 Beschwerdeführende wenden sich damit gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der die Wahlen vom 26. September 2021 wegen einer Vielzahl von schweren Fehlern für ungültig erklärt und deshalb eine komplette Wiederholung der Wahl angeordnet hatte. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Bezirkspolitiker von Boxberg: "Warum ungültig, wenn es hier kaum Fehler gab?"

Nach rbb-Informationen sollen unter den 43 Personen mehrere Berliner Politiker verschiedener Parteien auf Bezirks- und Landesebene sein. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" über diesen Aspekt berichtet. Einer der Beschwerdeführer ist der Vizefraktionsvorsitzende der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg, Bertram von Boxberg. Nach seinen Angaben haben sich sowohl Wählerinnen und Wähler, aber auch Mandatsträger mehrerer Parteien zu der Verfassungsbeschwerde zusammengeschlossen.

Aus Sicht von von Boxberg habe der Berliner Verfassungsgerichtshof die Mandatsrelevanz der Wahlfehler nicht ausreichend nachgewiesen, um eine Komplettwiederholung der Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen zu rechtfertigen. So habe es in seinem Bezirk keine gravierenden Fehler in den Wahllokalen gegeben. "Warum soll eine Wahl in Tempelhof-Schöneberg ungültig sein, wenn es hier kaum Fehler gab?", sagte von Boxberg am Freitagabend dem rbb.

Zudem sei in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundestagwahl nur in Teilen, die Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen aber komplett wiederholt werden sollten. Bertram von Boxberg sagte, er lege Wert darauf, dass er die Beschwerde als Privatperson und nicht als Vertreter der Grünen unterstütze.

Zunächst keine Auswirkungen auf Wiederholungswahl am 12. Februar

Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 16. November keine Notwendigkeit gesehen, sein Urteil selbst in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Betroffene können dennoch selbst Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen, wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch. Die Frist für solche Beschwerden läuft Freitagnacht ab.

Der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts machte keine Angaben zur Identität der Beschwerdeführenden. Zum weiteren Verfahren erklärte er, die Verfassungsbeschwerde werde zeitnah bearbeitet. Ob die Karlsruher Richterinnen und Richter die Beschwerde überhaupt annehmen, ist jedoch offen. Ähnlich gelagerte Klagen beispielsweise zur für ungültig erklärten Hamburger Bürgerschaftswahl 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.

Direkte Auswirkungen auf den Zeitplan bis zur Wiederholungswahl am 12. Februar hat die aktuelle Verfassungsbeschwerde zunächst nicht. Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs haben "etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung".

Bundesverfassungsgericht überprüft auch Wiederholung der Bundestagswahl

Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin vom selben Tag soll nur in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 10. November beschlossen.

Dass diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, steht nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist hierfür läuft bis 10. Januar, bis Freitag waren laut Sprecher sechs Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl.

Sendung: radioeins | 16.12.2022 | 18:00 Uhr

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53 Kommentare

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  1. 52.

    Hallo Zicke, erst richtig lesen und dann antworten wäre besser!
    1. Ich wohne in Schönefeld (steht da) und das liegt in Brandenburg!
    2. Ich darf nicht mitwählen!
    3. Mache ich immer Briefwahl (steht im Text), daher kann ich bei Wahlen entweder Tee und Keks oder den Liegestuhl am Wahltag genießen.
    Schönen Abend! :-)

  2. 51.

    Hallo Ein Radfahrer,

    SCHADE, dass Sie lieber Zuhause sitzen bleiben bei Kaffee und Kuchen.

    Eigentlich sollte JEDER VERANTWORTUNGSBEWUSSTE wählen ob vor Ort oder per Briefwahl.

    Da sind Ihnen die ALTEN und GEHBEHINDERTEN weit voraus, denn sie nehmen VERANTWORTUNG noch ernst.

  3. 50.

    Hallo T. Becker,
    NEIN IST ES NICHT !!

    Leute, die nicht wählen gehen sind oft die, die über die GEWÄHLTEN am meisten meckern und mosern aber selber keine Stellung beziehen.

    AUßERDEM
    vergessen Sie bitte nicht, dass die Stimmen der NICHTWÄHLER auf alle Parteien prozentual verteilt werden.

    Evtl. profitiert auch eine Partei davon, die

    SIE SELBST AUF KEINEN FALL

    gewählt hätten.

    WOLLEN SIE DAS ?

  4. 49.

    Ja die Grünen
    .
    Kleben an ihren Pöstchen

  5. 48.

    @Horst
    Auf Bezirksebene ändert sich. Die Bürgermeister bleiben.
    Die sind für die Legislaturperiode gewählt,oder sie müssen von den Verordneten abgewählt werden, s.Mitte

  6. 47.

    Wer sind denn die Alternativen für diejenigen Wähler, die das letzte Mal Grün gewählt haben? Weil die müssen anders wählen, damit die Grünen nicht so viele Stimmen bekommen.

    OK, mit einer sehr starken CDU und damit der GroKo könnte Berlin noch die Grünen "abwählen". Aber da müssten hauptsächlich AfD-Wähler taktisch klug wählen - da erwartet man wohl zuviel. Und wir hätten schon wieder ne GroKo an der Backe.

  7. 46.

    Ich hoffe, Giffey sammelt noch möglichst viele Stimmen von den Grünen ein.
    Am besten wäre eine CDU/SPD-Koalition, damit es endlich wieder aufwärts geht in Berlin.

  8. 44.

    Die alles entscheidende Frage, wenn man konsequent alles, aber auch wirklich alles, bis ganz zu Ende denkt ist: Darf der VW-Bulli zukünftig in der Stadt fahren und parken?

  9. 43.

    Vielleicht sollten ältere Menschen von der Briefwahl Gebrauch machen

    Ich hatte genug Diskussionen, warum Rollifahrer wegen dem defekten Aufzug nicht ins Wahllokal kommen konnten.

  10. 42.

    Diese Angst vor Wahlen ist für mich unbegreiflich.
    Das Berliner Verfassungsgericht hat doch nun eindeutig geurteilt.
    Die Wahl wurde für ungültig erklärt - und jeder sollte sich damit abfinden.

  11. 41.

    Die Grünen kommen nur wieder an die Macht, wenn sie gewählt werden. Jeder Wähler hat doch selbst in der Hand, wen er wählen will.

  12. 40.

    Frau Giffey muss sich vor der Neuwahl nur richtig positionieren und ein weiterso mit den Grünen ablehnen. Dann wird die SPD auch wieder vorne sein. Frau Jarasch kann dann wieder nach Augsburg ziehen.

  13. 39.

    Kläglich, wenn Politiker Angst davor haben, nicht wieder gewählt zu werden. Wer sich sein Amt einklagen muss, hat es nicht verdient.

  14. 38.

    Bertram von Boxberg , Grüne , das sagt doch schon alles.

  15. 37.

    Zitat aus dem Beitrag, fünfter Abschnitt -

    "Zudem sei in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundestagwahl nur in Teilen, die Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen aber komplett wiederholt werden sollten. Bertram von Boxberg sagte, er lege Wert darauf, dass er die Beschwerde als Privatperson und nicht als Vertreter der Grünen unterstütze."

    Ich beziehe mich auf diese Aussagen.

  16. 36.

    " "Warum soll eine Wahl in Tempelhof-Schöneberg ungültig sein, wenn es hier kaum Fehler gab?""
    Ach Herr von Boxberg - genau deshalb. Es gab Fehler. Ein bisschen schwanger geht ja auch nicht.

  17. 35.

    Eine NACHWAHL ist nur in den Berliner Wahllokalen erforderlich, in denen MANDATSRELEVANTE Fehler aufgetreten sein könnten.

    Ob das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT das auch so sieht oder zumindest den Eilantrag (gegen das „Wahlurteil“ des Berliner Verfassungsgerichtshofes)als begründet anerkennt, wird sich zeigen.

  18. 34.

    "Wer noch?"

    Na ganz klar die FDP. Denn da besteht die Gefahr, dass sie aus dem Abgeordnetenhaus fliegen.

    Die SPD, die könnte Platz 1 und damit den Posten des Regierenden Bürgermeister verlieren.

    Wie es auf Bezirksebene aussieht, keine Ahnung.

  19. 33.

    Pech gibt es im Wahlrecht nicht. Im übrigen muss auch nicht geschrieben sein wie lange man max in einer Schlange warten darf. Es sind die Gesamtunstämde zu bewerten. Und gerade im Hinblick auf älter Menschen ist die Frage zu stellen, ob 3 Stunden Wartezeit zumutbar sind. Im übrigen ist eine komplette Wahlwiederholung genau richtig. Nur so kann auch der Demokratie genüge getan werden.

  20. 32.

    "Ändern wird sich sicher nichts. Die Grünen, machtgierig wie sie sind, werden bleiben,...."
    Machtgeil/gierig sind alle Parteien, das ist normal.
    Ob sie in der Regierung bleiben liegt am Wähler und eventuellen Koalitionspartnern.
    Könnte ja nach den ganzen Pleiten und Pannen der letzten Monate sein dass die Bürger die Nase voll haben und andere Koalitionen möglich machen. Schaun mer mal!

  21. 31.

    Parteilobbyisten können doch sehr wohl als Einzelpersonen auftreten.
    Wo ist da der Widerspruch?
    Dass diese Klage abgewiesen wird, vermute ich allerdings auch.

  22. 30.

    Die grüne Energiepolitik ist doch gescheitert. Sie können es an den Appellen der Bundesnetzagentur erkennen, die nichts Besseres zu tun hat, als die Bürger bei strengem Frost zum Energiesparen zu ermahnen - anstatt dafür zu sorgen, dass das Land genügend Energie für seine Existenz zur Verfügung hat.

  23. 29.

    Sorry aber ich kann nicht verstehen warum Menschen ihre Zeit damit vergeuden sich vor dem Wahllokal stundenlang anzustellen. Ich mache Briefwahl solange ich wahlberechtigt bin, ich weiß doch nicht erst am Wahltag wen ich wähle.
    Und grad im Feb., wo es richtig kalt sein kann, sitze ich doch lieber zu Hause bei Tee und Keks.
    Gerade ältere Menschen sollten sich überlegen ob sie die Strapazen auf sich nehmen.
    Ansonsten hoffe ich das viele Berliner zur Wahl gehen.

  24. 28.

    Lange Schlangen sind eben nicht für jeden zumutbar und ein Grund zur Wiederholung. Man kann es nämlich alten und behinderten Menschen und auch Leuten, die am Sonntag arbeiten, zumuten teilweise mehrere Stunden zu warten, wo es zum Teil noch nicht einmal Sitzmöglichkeiten gab.
    Auch aus Wahllokalen, wo alles in Ordnung gewesen sein soll, weiß ich von Bekannten, dass diese dort ewig warten mussten und einige Kollegen ohne zu wählen gegangen sind, weil sie zur Arbeit mussten. Das wurde ja gar nicht erhoben, wie viele wieder gegangen sind, weil sie nicht so lange warten konnten.

  25. 27.

    Kann doch nicht so schwer sein , hingehen oder Briefwahl. Ankreuzen , fertig.
    Mann ,macht doch nicht so ein Drama daraus. Immer dieses "Mimimimi...."
    Furchtbar.

  26. 26.

    Demokratie bedeutet nicht das die meisten wählen können sondern dass alle wählen können. Wenn das nicht gewährleistet ist, muss das Konsequenzen haben und Notfalls eben auch Neuwahlen.

  27. 25.

    Das ist Unsinn. Das sollten Sie erkennen, da die Verfassungsbeschwerde von Einzelpersonen u nicht von Landesvorständen der Parteien eingelegt wurde. I. Ü. gilt es abzuwarten, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt zur Entscheidubg angenommen wird. Ich bin Jurist u sage: Nein.
    Ich biete ein (1) Abendessen in einem guten Restaurant als Wetteinsatz! Wer steigt ein? Wohlgemerkt - e i n. Abendessen.
    Rajko Peter Petrow

  28. 24.

    Wer seine Privilegien verliert, schlägt um sich. Kennt man doch.

  29. 22.

    Die Wahlwiederholung ist nach dem Chaos sicher notwendig, auch wenn einige Spaßvögel das gerne ändern oder abwenden wollen. Ändern wird sich sicher nichts. Die Grünen, machtgierig wie sie sind, werden bleiben, wichtig wäre, dass die Linken rausfliegen ehe sie noch mehr Schaden anrichten. Egal wie , dieser Zirkus kostet wieder sehr viel Geld.

  30. 21.

    Hallo DePe,
    es war in KEINEM BEZIRK alles zu 100 % in Ordnung, sonst würde es nicht zu Neuwahlen kommen.

  31. 20.

    Es gab doch noch andere Fehler und Vorkommnisse als NUR lange Schlangen. Und da finde ich eine Wahlwiederholung sehr wohl gerechtfertigt.
    Berlin ist jedenfalls nicht einmal fähig, eine Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.

  32. 19.

    Also ich gehe nicht mehr zur Wahl, weil ich Angst um meinen Job haben muss, wenn ich mein Kreuzchen bei der falschen Partei mache und mich dann versehentlich noch oute. Den Mund zukleben muss ich sicherheitshalber auch noch. Nur so kann ich die freie Demokratie dann noch geniessen. Ist das nicht wunderbar ?

  33. 18.

    Berlin vor einer neuen Wahl zu verhindern,zeigt eigentlich nur der Wahlbetrug?!

  34. 17.

    Wenn ein Wähler geht weil es ihm zu lange dauert, verzichtet er freiwillig auf sein Wahlrecht. Nirgends steht geschrieben, wie lang ne Schlange sein darf.

    Wenn 10 Stunden Öffnungszeit und die Möglichkeit der Briefwahl nicht ausreichen, ist dem Wähler nicht zu helfen.

    In meinem Wahllokal ging der Fahrstuhl kaputt. Das war Pech für Rollifahrer, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden.

  35. 15.

    Man ist das peinlich ! Aber die wichtige Muss man jetzt alle politischen Endscheidungen für nichtig Erklären ?

  36. 14.

    Lange Schlangen sind kein Grund, eine Wahl zu wiederholen. Wiederholt wird, wenn es irreparable Fehler gab (wie die falschen Stimmzettel) oder Wähler in nennenswerter Zahl nicht wählen konnten.
    Der Punkt ist aber, und da gebe ich den Klägern Recht: Warum soll man 1,8 Millionen gültige Stimmen für ungültig erklären, von denen sicherlich einige beim nächsten Versuch nicht hingehen werden, wenn man die eigentlichen Fehler auch mit begrenzteren Nachwahlen heilen könnte? Zumindest das Argument, dass man nicht einfach so den Stand 2021 und den von 2023 kombinieren kann, weil dann keiner der beiden Wählerwillen richtig wiedergegeben wird, zieht für eine BVV nicht.

  37. 13.

    Der 10.1. bezieht sich auf die Bundestagswahl, die ja nur in Teilen wiederholt werden soll. Der andere Termin ist für die Wahl der Bezirkverordnetenversammlung und des Abgeordnetenhauses. Steht aber so auch im Artikel

  38. 11.

    Angst, dass die CDU den Platz des Grünen einnimmt? Nach dem, was die sich auf dem Tempelhofer Damm geleistet haben, fast wünschenswert.

  39. 10.

    Was Demokratie alles aushalten soll. Die Antragsteller in Karlsruhe müssen sich schon fragen lassen, ob sie den Bogen nicht überspannen. Mir erscheinen die Gründe, für die Begründung, nicht hinreichen begründet. Nur, weil die Bundestagswahl nicht komplett in Berlin wiederholt wird, jetzt das Ganze der Wahlwiederholung in Frage stellen? Mir kommt der Verdacht, dass das nur ein vorgeschobenes Argument ist, um den jetzigen Senat weiter aufrecht halten zu wollen. Es zeigen sich Parallelen wie bei anderen Themen. Es wird die bewährte juristische Verzögerungstaktik, der Überprüfung, angewendet. Da kann man noch so sehr sagen, man trete als Privatperson an. Wie kann man glaubwürdig Amt und Privatperson voneinander trennen? Beides ist man in einer Person von Mensch.

  40. 9.

    Da irrt aber Herr von Boxberg! Ich habe aus Lichtenrade aus mehreren Wahllokalen gehört, dass es dort lange Schlangen gab, dass Wähler gegangen sind ohne zu wählen, weil es ihnen zu lange dauerte, weil in einer Schule gedrängelt werden musste, damit für eine Dame, der der Kreislauf versagte, ein Stuhl herangeschafft wurde, dass falsche oder gar keine Anleitung zum Einwurf der Wahlzettel in die Urne gegeben wurden. Dass in Herrn von Boxbergs Wahlbezirk alles glatt gegangen ist, ist einfach wahr

  41. 8.

    Die einen wollen, die anderen wollen nicht. Vielleicht sollte es eine neue Verordnung geben, dass nur Hundebesitzer noch einmal wählen sollten. Dafür dann aber bis 24 Uhr.

  42. 7.

    Wer hat ein Interesse daran, daß die offenkundig nicht korrekt durchgeführte Wahl nicht durchgeführt wird?

    Die Grünen, die mir ihrer von ideologischen Dogmen bestimmten Energiepolitik gescheitert sind?
    Wer noch?

  43. 6.

    Ich glaube nicht, dass die Grünen vor einer Wahlwiederholung Angst haben müssen. Das ist mehr eine Wunschvorstellung der notorischen Grünen-Basher. Bei Frau Giffey wäre ich mir allerdings nicht so sicher.

  44. 5.

    Unsinn. Warum sollten dort Wahlen wiederholt werden wo alles 100%ig in Ordnung war?

    Weil ihnen das Ergebnis nicht passt? Die Klage war nach dem Skandalurteil absehbar. Im Berliner Verfassungsgericht sitzen halt 2 cDU Mitglieder.

  45. 4.

    Mal daran gedacht, dass das Argument zutreffend sein könnte und es in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat legitim ist das höchste Gericht anzurufen!? Ob die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist, entscheidet zum Glück kein Forum wie dieses hier und dies unabhängig davon, wer die Beschwerde nun erhoben hat.

  46. 3.

    Ob bekommen die Grünen etwa kalte Füße bei der Neuwahl?
    Denn die Begründung vom Gericht war ja eindeutig.

  47. 2.

    @rbb24
    Bis wann läuft die Frist für die Beschwerde? Einmal heisst es bis heute, einmal bis 10.1.23.

  48. 1.

    Da haben einige Leute Angst um ihren Job.Alle Parteien sind sich einig, wie bei der Erhöhung ihrer Bezüge. Damit haben sie bis auf den letzten Drücker gewartet. Die Namen werden ja hoffentlich noch durchsickern .

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