Berlin- und Bundestagswahl - Warum Berlin zwei Termine für die Wahl-Wiederholungen bevorstehen
Die Chaos-Wahl in Berlin beschäftigt Politik und Gerichte noch immer, sie wird wohl wiederholt werden müssen, die Berlin-Wahl schon im Februar 2023. Bei der Bundestagswahl könnte es dagegen bis 2024 dauern. Aber warum ist das so?
Es steht noch nicht genau fest, wann und wie die Berlin- und die Bundestagswahl in der Hauptstadt wegen der viele Probleme bei der Wahl im Vorjahr wiederholt werden. Eins scheint aber jetzt schon klar: Die Berlinerinnen und Berliner werden wohl zwei Mal an die Urnen gerufen.
Dem voraus gehen einige Entscheidungsprozesse, die mal kürzer oder länger dauern können. Im Fall der Berlin-Wahl und den Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen zeichnet sich ab, dass es am 16. November Klarheit gibt. An diesem Tag entscheidet der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Berlin-Wahl wohl am 12. Februar 2023
Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin wieder gewählt werden. Für eine Wiederholungswahl bleibt dem Landeswahlleiter eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid. Der neue Landeswahlleiter von Berlin, Stephan Bröchler, hat bereits erklärt, dass ein Wahltermin um den Sonntag, 12. Februar 2023 denkbar wäre.
Auch im Fall einer Wahlwiederholung läuft dabei die aktuelle Legislaturperiode weiter. Das heißt, die nächste reguläre Abgeordnetenhauswahl findet im Jahr 2026 statt.
Bundestagswahl: erst entscheidet die Politik - dann wahrscheinlich Gerichte
Während in Berlin direkt ein Gericht die Entscheidung fällt, geschieht das im Bund zunächst auf politischer Ebene - bevor es dann sehr wahrscheinlich doch noch vor Gericht geht.
Über die mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin entscheidet zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, in dem die Ampel-Fraktionen die Mehrheit bilden. Laut dem SPD-Abgeordneten Johannes Fechner, der auch Mitglied im Wahlprüfungsausschuss ist, soll sich das Gremium am 7. November zu einer Sondersitzung treffen und eine Empfehlung an den Bundestag beschließen. Der solle darüber dann am 11. November entscheiden. Danach läuft eine Einspruchsfrist von 60 Tagen.
Wahlwiederholung erst 2024?
Die Entscheidung des Bundestags kann vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden - und wird es voraussichtlich auch, denn vonseiten der Opposition wird seit Monaten gefordert, dass eine teilweise Wahlwiederholung auf keinen Fall ausreichen würde.
Die Ampel-Fraktionen wollen, dass die Wahl in 431 Wahlbezirken wiederholt wird, der Bundeswahlleiter sprach sich dafür aus, die Wahl in sechs der zwölf Wahlkreise wiederholen zu lassen. Die zwölf Wahlkreise sind in insgesamt 2.256 Wahlbezirke unterteilt.
Weil das Bundesverfassungsgericht selbst bestimmt, wie lange es für die Verhandlung braucht, ist offen, wann - und gegebenenfalls in welchem Umfang - auch die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss.
Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, Mitglied des Wahlkampfausschusses, rechnet beispielsweise damit, dass die teilweise Wiederholung der Wahl eher 2024 als 2023 möglich sein wird.
Wahlprüfung überdenken?
Welche Folgen eine Wahlwiederholung haben wird, kann niemand so recht sagen. Möglicherweise werden danach weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen, möglicherweise fliegen Abgeordnete aus anderen Bundesländern wieder aus dem Parlament. "Aber das ist reine Spekulation", sagte die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig, Vorsitzende des Wahlkampfausschusses. "Da fehlen uns auch Erfahrungswerte."
Sendung: rbb24 Abendschau, 20.10.2022, 19:30 Uhr