Koalitionsverhandlungen - Rot-Grün-Rot erzielt Einigung zum Volksentscheid

Di 23.11.21 | 10:50 Uhr
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Raed Saleh (l-r), SPD-Fraktionschef, Franziska Giffey (beide SPD), und Bettina Jarasch (Bündnis90/Grünen), unterhalten sich zu Beginn der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Audio: Inforadio | 23.11.2021 | S. Schöbel | Bild: dpa/Wolfgang Kumm

SPD, Grüne und Linke haben sich über die künftige Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik in Berlin verständigt. Bis zuletzt umstritten war die Frage der Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen.

SPD, Grüne und Linke in Berlin sind bei ihren Koalitionsverhandlungen einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die drei Parteien, die in der Hauptstadt weiter zusammen regieren wollen, einigten sich am späten Montagabend nach einer Marathonsitzung bei einigen besonders umstrittenen Themen.

Dazu gehört vor allem die Frage, wie mit dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienunternehmen in Berlin umgegangen werden soll, wie die drei Parteien kurz nach Mitternacht mitteilten. Demnach besteht bei der künftigen Stadtentwicklungs-, Bau- und Wohnungspolitik nun Einigkeit. Über diese Themen wurde bereits am Samstag verhandelt.

Expertenkommission soll eingesetzt werden

Zum Volksentscheid wurde verabredet, dass eine Expertenkommission eingesetzt werden soll - wie schon nach den Sondierungsgesprächen angekündigt. Sie soll Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens prüfen.

An der Besetzung der Expertenkommission soll die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" beteiligt werden, die das Volksbegehren durchgesetzt hatte. Die Kommission soll innerhalb eines Jahres eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen an den Senat erarbeiten, der anschließend eine Entscheidung darüber trifft.

2023 werden gegebenenfalls Eckpunkte festgelegt

"In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage", erläuterten SPD, Grüne und Linke. Zunächst soll die Kommission laut den drei Parteien die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung untersuchen, wie sie der Volksentscheid vorsieht.

Dabei gehe es auch darum, mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung zu benennen und zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen dann auch wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt werden. "Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor." Danach werde der Senat eine abschließende Entscheidung treffen, hieß es weiter. Zur Unterstützung der Expertenkommission ist eine Geschäftsstelle geplant.

SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey hatte im Wahlkampf die Ziele der Initiatoren stets abgelehnt, während die Linken den Volksentscheid unterstützen und bereits ein Enteignungsgesetz vorbereitet haben. Die Grünen waren in der Frage unentschieden. Mit dem nun gefundenen Kompromiss verschiebt die mögliche rot-grün-rote Regierungskoalition ihren Streit.

Tempelhofer Feld soll vorerst nicht bebaut werden

Darüber hinaus einigten sich SPD, Grüne und Linke darauf, das Tempelhofer Feld in den kommenden fünf Jahren nicht zu bebauen. Das gab Bettina Jarasch (Grüne) am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekannt. Dafür soll aber die Elisabeth-Aue in Blankenfelde bebaut werden.

Koalitionsverhandlungen werden am Dienstag fortgesetzt

Die drei möglichen Koalitionspartner einigten sich zudem darauf, ein Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterschutz zu gründen. Gemeinsam mit landeseigenen Unternehmen, Genossenschaften und der privaten Immobilienwirtschaft wolle man in den kommenden zehn Jahren 200.000 neue Wohnungen bauen. "Es braucht ein übergreifendes Bündnis", sagte Giffey.

Einige Unternehmen hätten bereits angeboten, ein Mietmoratorium einzuführen, sagte Giffey. Über die Zahl der Wohnungen, die davon betroffen wäre, soll allerdings noch gesprochen werden. Gleichzeitig einigten sich SPD, Grüne und Linke darauf, ein Förderprogramm für Wohnungsneubau "in dreistelliger Millionenhöhe" aufzulegen. Der Bau von Eigentumswohnungen zur Refinanzierung großer Wohnungsprojekte sei explizit mit eingeschlossen, so Giffey. In diesem Punkt hatte es vor allem zwischen SPD und Linken Differenzen gegeben.

Die Koalitionsverhandlungen werden am Dienstag fortgesetzt. Dann soll es vor allem um öffentliche Sicherheit und Inneres gehen. Der Koalitionsvertrag soll noch in dieser Woche fertig werden.

Sendung: Abendschau, 23.11.2021, 19:30 Uhr

53 Kommentare

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  1. 53.

    Was Sie da über die Kostentreiber erzählen ist der größte Schwachsinn, den ich jemals gehört habe und zeigt, dass sie anscheinend nicht von den Problemen betroffen sind, aber trotzdem unbedingt Ihren Senf dazugeben müssen. Erklären Sie mir doch bitte mal Folgendes: Wenn die Gewinne der Immobilienkonzerne nicht der Preistreiber sind, wie kann es dann sein, das bei Vonovia von 4,3 Mrd. € Umsatz 3,3 Mrd. € als operativer Gewinn hängengeblieben sind? 76%!

  2. 52.

    Das DDR - Regime gab es, und die Folgen sind heute noch sichtbar.
    Was es real heute noch gibt, das sind Anhänger dessen, insbesondere in Berlin.
    Diese Initiative Deutsche Wohnen& Co enteignen ist ein rein Berliner Produkt, obwohl die Mieten in Berlin nicht so hoch sind wie in anderern Städten..

  3. 51.

    Ihnen steht es nicht zu, Gewinne vorzugeben oder anders: Ihr persönliches Maß muss letztendlich immer unsolide sein. Der größte Kostentreiber sind unsinnige Vorschriften: zu dicke Dämmung oder Solar auf das Norddach oder Brauchwassererwärmung im Sommer ungenutzt und im Winter nicht ausreichend usw.
    Das Ziel, Wucher zu verhindern ist keine Vergesellschaftung. Das es geht, wenn die Verwaltung sich richtig Arbeit macht, sieht man am Beispiel Ulm und Helsinki mit einer klugen Bodenvorratspolitik...in Berlin wollen stattdessen "Linksgrün*innen" ohne eigene Konzepte und Anstrengungen gönnerhaft über Sachbearbeiter zuteilen?

  4. 50.

    Es sind die verfassungsrechtliche Vorgaben, die in solchen Fällen bestimmen, was geht und was nicht.

  5. 49.

    Und gerade deshalb wird man scheitern müssen...Falsch formuliert und Ziel nicht benannt bzw. deren Erreichung begründet. Ein Gedankenspiel vor Gericht: Was ist das Ziel? AW: "anderes Mietniveau".
    Gericht: "Dann stimmt die Fragestellung nicht. Und sind die Anzahl der fraglichen Wohnungen ausreichend groß, um dieses Ziel zu erreichen?"
    "Hält man 3-15% Gewinn für Wucher bzw. wieviel Gewinn "gestehen" sie zu und dürfen sie das "zugestehen"? Und wenn der allergrößte Kostentreiber staatl. und kommunale Auflagen sind? Dagegen sind Gewinne eher klein...
    Aw: Spekulationen und Wucher sollen eingedämmt werden.
    Na da sind die Mittel falsch gewählt.

  6. 48.

    Und wer heute Besitzverhältnisse wie zu DDR Zeiten anstrebt und von Rekommunalisierung schwafelt hat die DDR nicht erlebt. Vielleicht helfen Ihnen Fotos der Potsdamer Innenstadt um 1990 weiter. Und diese Fotos können Sie auf viele Städte der DDR projizieren.

  7. 47.

    Alfred Neumann:
    "Antwort auf [Gerhard Becker] vom 23.11.2021 um 17:15
    Die Initiative nennt sich selber "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" Mit Blick in die Landesverfassung wird auch schnell klar, warum die das Verb gewählt haben. Es soll nach dem Willen der IL im ersten Schritt enteignet und danach vergesellschaftet werden."

    FALSCH!!

    Im mit der Wahlbenachrichtigung versandten "Wortlaut des Beschlussentwurfs der Trägerin des Volksbegehrens" steht: "Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)". Und in der Brgründung wird auf Art. 15 GG verwiesen, nicht auf Art. 14 GG!

  8. 46.

    Dagmar:
    "In Berlin ist der Ausgang eines Volksentscheides vom Haus aus nicht verbindlich, und bei diesem Volksenscheid ist nicht mal die Verfassungskonformität gegeben, genauso wie sie nicht bei Vorkaufsrecht mit Milieuschutzbegründung gegeben war.
    Also, bitte auf dem "Teppich" bleiben."

    Was hat das Vorkaufsrecht mit der Vergesellschaftung zu tun??? Sind Sie Verfassungsrechtlerin, um das rechtssicher beurteilen zu können?

    Also, bitte auf dem "Teppich" bleiben.

  9. 45.

    Genossenschaftler:
    "Nach außen sind Genossenschaften zwar erstmal ausgenommen, fallen aber unter die vorgesehene Regelung der Anzahl der Wohneinheiten. Jedoch die Genossenschaften bzw Eigentümer, die mehr als 3000 Wohnungen haben, sind von dem Volksentscheid nicht ausgenommen."

    Das ist falsch! Genossenschaften sind ausdrücklich ausgenommen! Wer etwas anderes behauptet hat schlicht nicht gelesen, über was abgestimmt wurde!

    Zitat aus der Abstimmungsfrage: "Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rehtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft"

    Klassische Wohnungsbaugenossenschaften sind in kollektivem Besitz der Mieter!

  10. 44.

    Bernhard:
    "Scheint, dass die sed-Enteignungsfantasien vom Tisch sind.
    Was uns da geblüht hätte, könnte man in der DDR sehen.
    Abbruchreife marode heruntergewirtschaftete Ruienen in denen man eher hauste statt wohnte.
    Wer sich daran erinnert, will einen solchen Zustand nie wieder erleben."

    Da ist aber jemand in den 80ern stehengeblieben und hat überhaupt nicht mitbekommen, worum es hier geht:
    Es geht hier NICHT um SED-Enteignungen, sondern um Vergesellschaftung nach dem Grundgesetz! Diese Vergesellschaftung hat NICHTS mit Enteignungen in der DDR zu tun! Da scheint jemand in Wahnvorstellungen verfangen.

  11. 43.

    Robig:
    "Dieser neue Senat wird ein Katastrophe für Berlin. Es ging schon mit dem letzten Senat stetig Bergab. Mehr Kriminalität. Mehr Verkehrschaos. Chaotische BVG Baustellen. Und das alles wird jetzt noch schlimmer. Aber jeder wählt sich seine eigene Hölle."

    Ihre Hölle ist eine Wahnvorstellung!
    Die Kriminalität steigt nicht, Verkehrschaos wird bekämpft durch die Verdrängung des Individualverkehrs, weil dies die einzige wirksame Alternative ist. BVG-Baustellen sind wie üblich, meist sehr gut organisiert unter Einhaltung der angekündigten Bauzeiten. BVG-Baustellen sind zwar lästig, aber unvermeidlich. Verschleiß repariert sich nicht von alleine!
    Nix wird schlimmer - außer vielleicht Ohre Wahnwahrnehmungen!

  12. 42.

    Schmitz:
    "Eine Enteignung ist meiner Meinung nach nicht mit unserem Grundgesetzt vereinbar, dann müssten ja alle Eigentümer enteignet werden --> Gleichheitsgrundsatz."

    Das ist UNSINN! Das Gleichbehandlungsgebot verlangt nicht, dass alle absolut gleich zu behandeln sind (Kein absolutes Gleichbehandlunsggebot! Bsp.: Erwachsene und Kinder werden nicht gleich behandelt, z.B. im Strafrecht, zivilrecht, Wahlrecht.), sondern nur, dass wesentlich Gleiches wesentlich gleich zu behandeln ist, es sei denn es gibt einen rechtfertigenden Grund für eine Ungleichbehandlung (relatives Gleichbehandlungsgebot).

    Schmitz:
    "Warum wird das Mieten immer teurer, ganz einfach, weil alles einer Inflation untergeben ist"

    Dann dürften die Mieten aber nicht stärker steigen als die Inflationsrate!

    Die anderen Argumente (exorbitant steigende Grund- und Baupreise) treffen nicht auf Bestandgebäude zu, sondern nur auf Neubauten!

  13. 41.

    Mathias:
    "Da die Wahl selbst von offiziellen Stellen angezweifelt wird wären diese Damen und Herren SEHR GUT BERATEN gar nichts zu beschließen da sie offenkundig derzeit noch nicht abschließen legitimiert sind juristisch."

    NEIN, das Abgeordnetenhaus ist gewählt und muss seine gesetzliche Tätigkeit ausüben! Die gewählten Abgeordneten sind solange geählt, bis ihr Mandat durch die nächste Wahl oder eine Wahlwiederholung endet. Jetzt eventuelle jahrelang untätig sein, bis letztinstanzlich entschieden ist, wo Wahlen wiederholt werden müssen, wäre eine Katastrophe! Wir brauchen eine tatkräftige Regierung! JETZT SOFORT!

  14. 40.

    Genossenschaftler:
    "Da leider wohl auch Genossenschaften, die satzungsgemäß die Versorgung der eingetragenen Genossenschaftler mit günstigem Undd bezahlbarem Wohnraum ohne Gewinnerzielungsabsicht, von diesem sogenannten Volksentscheid, betroffen werden, ..."

    NEIN, Genossenschaften sind NICHT von dem Volksentscheid betroffen!

  15. 39.

    Bgg:
    "Gibt es den eine Mehrheit oder waren die 56% nur ein Wahlbetrug bei den sogenannten Unstimmigkeiten in den Wahlbezirken. Das werden wir nie erfahren."

    Mit "wir" sind allerdings nur die Verschwörungswahnsinnigen gemeint!

    Es gibt KEINERLEI Belege für einen Wahlbetrug!
    (Bterug setzt Vorsatz voraus. Dafür gibt es aber keienrlei Belege. Vielmehr war es eine schlechte Vorbereitung, also fahrlässige Fehler, aber kein Vorsatz!)

    Bei der Abstimmung über den Volksentscheid gabe es KEINE Probleme.

    Die Probleme gab es nur bei den Wahlen zum Bundestag,Abgeordnetenhaus und den Bezirksämtern, aber nicht bei der Volksabstimmung.

  16. 38.

    Ich würde von Rekommunalisierung sprechen, die Wohnungsbestände gehörten damals u.a. der GSW, die "dank" der cDU für ein "Appel und ein EI" verscherbelt werden mußten.

    Hier plustern sich auch immer die gleichen auf und "vergessen", dass Enteigungen zum Wohl der Allgemeinheit, wie bei Autobahnen o.ä. an der Tagesordnung sind.

  17. 37.

    Na ja, 57,6% als "knappe Mehrheit" zu bezeichnen schrammt schon knapp an "FakeNews" vorbei. Jede politische Partei würde bei so einem Ergebnis eine Champagner-Jahresproduktion aufkaufen - selbst die CSU. :-)

    Die 4€/qm würde ich mal eher als "Wahlwerbung" oder "Wahlkampfaussage" betrachten. Auch Politiker verkaufen da Ausnahmen und Extremfälle gerne als den Regelfall...

  18. 36.

    Die Initiative nennt sich selber "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" Mit Blick in die Landesverfassung wird auch schnell klar, warum die das Verb gewählt haben. Es soll nach dem Willen der IL im ersten Schritt enteignet und danach vergesellschaftet werden. Bei Anwendung des Art. 14 wurde bisher immer der Verkehrswert als Entschädigung angesetzt wie der auch bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes zu Grunde zu legen ist. Wie kommen Sie aber darauf, dass bei einer Vergellschaftung die Entschädigungssumme geringer ausfallen müsse? Berlin hat von den Bürgern in einer Volksabstimmung über Landesverfassung eh nur das Recht zum Enteignen auf Basis von Gesetzen zugesprochen bekommen, aber nicht das Recht auf Vergellschaftung.

  19. 35.

    Da allerdings haben Sie den Finger auf der "richtigen" Wunde.

    Wenn der Preis als Verteilungsregularium ausfällt, braucht man einen Ersatz. Dazu habe ich noch von keinem Politiker oder "Aktivisten" eine brauchbare Antwort gehört.

    Ich bin lange genug in Berlin, um noch die Zeiten der Mietpreisbindung mitbekommen zu haben. Damals wurden absurde Abstandszahlungen verlangt für Schrott-Einbauküchen oder weibliche Interessentinnen durften beim Makler gleich die Beine... Das will natürlich niemand!

    Also außer "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ist mir bislang auch noch nichts eingefallen. Bei ausgewiesenen Sozialwohnungen gibt es dafür den WBS (WohnBerechtigungsSchein) - zumindest hieß das früher so. ;-) Aber eine aufgeblähte öffentliche Wohnungsverwaltung ist missbrauchsanfällig und letztendlich auch nicht praktikabel.

    Nein, da suche ich auch noch nach einer praktikablen Lösung. Wer bekommt denn heute die preiswerteren Wohnungen im (letztendlich) Senatsbesitz?

  20. 34.

    Warum wird bei den angesprochenen Veränderungen der bei Eigentumsverhältnissen, bei einem Bestand ab ca. 3000 Wohneinheiten, fast immer von "Enteignungen" , Art.14 GG, gesprochen, statt von "Vergesellschaftung", Art. 15 GG. Die jeweiligen Tatbestandsmerkmale dieser Rechtsinstitute und die jeweilige Rechtsfolge, unterscheiden sich deutlich voneinander. Bei der "Vergesellschaftung" muss der Berliner Senat deutlich weniger an die Wohnungsunternehmen zahlen, als im Falle von "Enteignungen", hier ist es der Marktwert, der zugrundezulegen ist. In den jeweiligen Rechtsgutachten wird immer von "Vergesellschaftung" gesprochen. Ist es tatsächlich die Unkenntnis, die zu dieser fatalen falschen juristischen Ausdrucksweise führt? Oder wird von wem?, "vergesellschaften" in die Richtung von Sozialismus gesehen?

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